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Welchen Anhänger darf ich ziehen? Klasse B

Hallo miteinander und entschuldigt bitte im Vorfeld das bestimmt schon 1000 mal gefragte Thema.

Ich habe im Vorfeld Bekannte, Verwandte, Gute Frage und auch eine Fahrschule gefragt, jeder sagt etwas anderes. Ihr seit meine letzte Hoffnung :)).

Ich Besitze die Führerscheinklasse B seit 2011. Ich möchte mir nun zu meinem Megane 3 Grandtour einen Anhänger kaufen. Ich habe letzte Woche eine Kupplung hierfür nachrüsten lassen.

Ich würde gerne wissen Welchen Hänger ich maximal ziehen darf.

Hier die Daten meines Fahrzeuges.

Fahrzeug Leergewicht: 1364 Kg.

Technisch zugelassene Gesamtmasse des Fahrzeugs: 1860 Kg.

Stützlast: 75 Kg.

Angängerlast gebremst: 1500 kg

Anhängerlast ungebremst: 680 kg

Unter Bemerkungen im Fahrzeugscheinen steht: Technisch zugelassene Masse der Zugkombination: 3150 Kg

So ich hoffe ich habe nichts vergessen.

Ich bin bislang so vorgegangen das ich die 1860 kg minus die 3150 kg der technisch zugelassenen Masse der Zugkombination genommen habe. Das würde bedeutet ein Hänger mit maximal 1290 Kg.

Jedoch meinten einige Freunde ich müsste 3500 kg (max. klasse B) minus die Gesamtmasse des Fahrzteuges 1860 rechnen. Das wären 1640 Kg. Wenn ich es rech verstehe 1500 Kg, wegen der maximalen gebremsten Anhängerlast.

Ich weiß nicht welche 100 verschiedenen Rechnungen ich noch gehört hatte. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen, ich wäre sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen Fo0

 

Beste Antwort im Thema

Da hast du wiederum Recht nur auf einem Ungebremsten Anhänger ist das nochmals um ne ecke gravierender.

Bin selbst Berufskraftfahrer und kenne mich da sehr gut aus darum rate ich jedem der einen Anhänger kauft wenn dann mit Bremse es schont das Zugfahrzeug und die Sicherheit ist ungemein besser.

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64 Antworten
am 1. Juli 2013 um 14:21

Hallo

ich habe vor einen Anhänger mit 750 zGg zu ziehen,mein Wagen ist ein 3,5 t Transporter.

Laut Aussage von LBV Hamburg/Herr Posch darf die Zugkombination 3,5t nicht überschreiten(egal welcher Anhänger), aber egal wo ich schaue heist es das man einen 750kg Anhänger mit jedem Fahrzeug bis 3,5 t ziehen darf! Also Max 4,25t!

Nur bei Anhängern über 750 kg kommen die anderen Regelungen zu einsatz(ges. Zug max 3,5 t usw) bzw ist ein anderer Schein nötig, B96 oder BE!

Wäre nett wenn sich hier zu jemand vom Fach melden kann!

Danke schon mal ;-)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

Führerscheinrechtlich ist ein 750kg Anhänger "nicht vorhanden", bzw nicht relevant.

Ein Hänger bis 750kg darf auch mit "B" hinter ein Auto gehängt werden das ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t hat.

Aber Vorsicht! Einige Autohersteller erhöhen das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs um die maximalte Stützlast wenn ein Anhänger benutzt wird, da tappt man in die Führerscheinfalle da dann C1 nötig wird.

Als Beispiel, normales Gesamtgewicht 3500kg. Fährt man mit Anhänger erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht um zB 100kg und schwupps fährt man ohne gültige Fahrerlaubnis da die Kiste in diesem Fall ein zulässiges Gesamtgewicht von 3600kg hat.

Eine böse Falle die einige Hersteller im guten Willen einbauen.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

am 1. Juli 2013 um 15:23

Also diese Erhöhung mit der Stüzlast gibt bei meinem Wagen nicht, zu mindest ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nichts zu darüber zu finden.

Also ist die Aussage vom LVB Hamburg dem nach falsch und ich darf den Anhänger mit meinem Wagen und Klasse B fahren.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Führerscheinrechtlich ist ein 750kg Anhänger "nicht vorhanden", bzw nicht relevant.

Ein Hänger bis 750kg darf auch mit "B" hinter ein Auto gehängt werden das ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t hat.

Aber Vorsicht! Einige Autohersteller erhöhen das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs um die maximalte Stützlast wenn ein Anhänger benutzt wird, da tappt man in die Führerscheinfalle da dann C1 nötig wird.

Als Beispiel, normales Gesamtgewicht 3500kg. Fährt man mit Anhänger erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht um zB 100kg und schwupps fährt man ohne gültige Fahrerlaubnis da die Kiste in diesem Fall ein zulässiges Gesamtgewicht von 3600kg hat.

Eine böse Falle die einige Hersteller im guten Willen einbauen.

Zu dem Thema gibt es hier noch ein wenig zum Nachlesen.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

am 1. Juli 2013 um 16:59

Stützlast ist keine Anhängelast, sie muss allerdings von der verfügbaren Nutzlast abgezogen werden.

Das zGG des Fahrzeugs bleibt davon unangetastet.

Wenn man 75, 100 oder 150kg Stützlast zur Verfügung hat und auch nutzt, muss die Stützlast von der zur Verfügung stehenden Nutzlast abgezogen werden, sonst droht ein Bussgeld wegen Überladung und ggf, auch eines wegen fahren ohne gültigen Führerscheins, wenn beides voll ausgenutzt wird.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Stützlast ist keine Anhängelast, sie muss allerdings von der verfügbaren Nutzlast abgezogen werden.

Das zGG des Fahrzeugs bleibt davon unangetastet.

Wenn man 75, 100 oder 150kg Stützlast zur Verfügung hat und auch nutzt, muss die Stützlast von der zur Verfügung stehenden Nutzlast abgezogen werden, sonst droht ein Bussgeld wegen Überladung

Korrekt. Plus Stehenlassen, Umladen etc.

Zitat:

und ggf, auch eines wegen fahren ohne gültigen Führerscheins, wenn beides voll ausgenutzt wird.

Nö. Die FE-Klassen stellen ausschließlich auf die zGM nach den Papieren ab.

Was hier angesprochen würde (auf den TE aber nicht zutrifft) ist die Erhöhung der zGH bei Anhängerbetrieb auf 3600 kg in Feld 22. Damit könnte man in die Klasse C1 geraten - auch wenn Zugwagen und Anhänger leer sind.

Aber abschließend geklärt ist das noch nicht - siehe das von mir verlinkte Thema.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

am 1. Juli 2013 um 17:55

Zitat:

Nö. Die FE-Klassen stellen ausschließlich auf die zGM nach den Papieren ab.

UU. doch, wenn man über das zulässige Gesamtzugewicht kommt, weil man das Gespann um die Höhe der Stützlast überladen hat.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

Verstehe ich gerade nicht. Kannst Du mal ein Beispiel geben?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

am 2. Juli 2013 um 7:29

3500kg +750 kg + max Stützlast 150kg schon liegt man in 2 Fällen drüber.

Max Gespanngewicht überladen und zum Anderen ist BE erforderlich.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

am 2. Juli 2013 um 7:51

Also ich habe noch eine Antwort vom Tüv Nord bekommen. Der sagt 3,5 Tonner plus 750 kg Anhänger mit Klasse B, kein problem.

Überladungen lassen wir mal aussen vor...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

3500kg +750 kg + max Stützlast 150kg schon liegt man in 2 Fällen drüber.

Max Gespanngewicht überladen und zum Anderen ist BE erforderlich.

Überladung ergibt keine Zuordnung zu einer anderen FE-Klasse.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

Leergewicht von ...?

Anhängerlast 75 kg kann nicht sein, sonst Anhängelast 75 kg; vermutlich Stützlast von Fzg oder Anh

 

 

... und freue mich auf jeden Klick auf den 'Danke'-Button ....

Zitat:

@1.4571 schrieb am 16. Januar 2017 um 20:42:19 Uhr:

Leergewicht von ...?

Anhängerlast 75 kg kann nicht sein, sonst Anhängelast 75 kg; vermutlich Stützlast von Fzg oder Anh

 

 

... und freue mich auf jeden Klick auf den 'Danke'-Button ....

Ja richtig, Stützlast sollte das heißen.

Das Leergewicht vom Auto ist gemeint.

Leergewicht 1364 kg, ich gehe mal davon aus, PKW

dann darf für deinen FS die zul. Gesamtmasse des Anh Max 1363 kg haben, Kauf dir einen Anh. mit 1400 kg oder 1500 kg und lass ihn ohne techn. Änderung auf 1363 kg zul Gesamtmasse eintragen.

Du darfst dann den Anhänger auch komplett beladen, allerdings muss du die Zuladung des PKW entsprechend gering halten, dass die Gesamtmasse des Zuges nicht überschreitest: 3150 Kg - tatsächliche Masse des Zugfahrzeuges (Kofferraum, Insassen, etc.) = Gesamtmasse des Anh (Max 1363 kg.)

Du darfst mit deinem FS Max 3500 kg zuggesamtmasse fahren, jedoch reduziert dein Fahrzeug die Gesamtmasse weiter auf 3150 kg

Das zul. Gesamtgewicht des Anh mus < sein, als das Leergewicht des PKW

=> alle Kritierien erfüllt

 

.... und freue mich ....

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