Welchen Anhänger darf ich ziehen? Klasse B
Hallo miteinander und entschuldigt bitte im Vorfeld das bestimmt schon 1000 mal gefragte Thema.
Ich habe im Vorfeld Bekannte, Verwandte, Gute Frage und auch eine Fahrschule gefragt, jeder sagt etwas anderes. Ihr seit meine letzte Hoffnung 🙂).
Ich Besitze die Führerscheinklasse B seit 2011. Ich möchte mir nun zu meinem Megane 3 Grandtour einen Anhänger kaufen. Ich habe letzte Woche eine Kupplung hierfür nachrüsten lassen.
Ich würde gerne wissen Welchen Hänger ich maximal ziehen darf.
Hier die Daten meines Fahrzeuges.
Fahrzeug Leergewicht: 1364 Kg.
Technisch zugelassene Gesamtmasse des Fahrzeugs: 1860 Kg.
Stützlast: 75 Kg.
Angängerlast gebremst: 1500 kg
Anhängerlast ungebremst: 680 kg
Unter Bemerkungen im Fahrzeugscheinen steht: Technisch zugelassene Masse der Zugkombination: 3150 Kg
So ich hoffe ich habe nichts vergessen.
Ich bin bislang so vorgegangen das ich die 1860 kg minus die 3150 kg der technisch zugelassenen Masse der Zugkombination genommen habe. Das würde bedeutet ein Hänger mit maximal 1290 Kg.
Jedoch meinten einige Freunde ich müsste 3500 kg (max. klasse B) minus die Gesamtmasse des Fahrzteuges 1860 rechnen. Das wären 1640 Kg. Wenn ich es rech verstehe 1500 Kg, wegen der maximalen gebremsten Anhängerlast.
Ich weiß nicht welche 100 verschiedenen Rechnungen ich noch gehört hatte. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen, ich wäre sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Fo0
Beste Antwort im Thema
Da hast du wiederum Recht nur auf einem Ungebremsten Anhänger ist das nochmals um ne ecke gravierender.
Bin selbst Berufskraftfahrer und kenne mich da sehr gut aus darum rate ich jedem der einen Anhänger kauft wenn dann mit Bremse es schont das Zugfahrzeug und die Sicherheit ist ungemein besser.
64 Antworten
Ja... zul. GG. (Auto) + zul. GG. (Anhänger) muß weniger oder gleich 3500kg sein.
Jetzt bleibt nur noch zu klären, ob das Auto den Anhänger ziehen darf... hierbei ist aber das tatsächliche Gewicht (=Leergewicht + Ladung) ausschlaggebend.
In dem Zusammenhang dürfte noch interessant sein zu wissen, bis wieviel Überladung man im Falle eines Falles nur etwas Geld in den Münzschlitz werfen muss (ggfs. auch stehenbleiben), und ab wann das ganz große Fass aufgemacht wird mit der Beschriftung "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
mfg
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 29. Januar 2017 um 12:26:06 Uhr:
In dem Zusammenhang dürfte noch interessant sein zu wissen, bis wieviel Überladung man im Falle eines Falles nur etwas Geld in den Münzschlitz werfen muss (ggfs. auch stehenbleiben), und ab wann das ganz große Fass aufgemacht wird mit der Beschriftung "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Da die benötigte Fahrerlaubnisklasse sich ausschließlich nach den zulässigen Gesamtmassen richtet und nicht nach den tatsächlichen Massen, spielt Überladung hier keine Rolle...
(zu dem "Geld in Münzschlitz" kommt bei Überladung aber ggf. noch ein "Punkt in Flensburg"😉
Da die benötigte Fahrerlaubnisklasse sich ausschließlich nach den zulässigen Gesamtmassen richtet und nicht nach den tatsächlichen Massen, spielt Überladung hier keine Rolle...
(zu dem "Geld in Münzschlitz" kommt bei Überladung aber ggf. noch ein "Punkt in Flensburg"😉
Das ist so auch mein Kenntnisstand.
Die Frage ist jetzt aber ab welchen Werten es dann ernst wird.
Es gibt ja diese Mähr von den unter 10%.
Stimmt die oder nicht.
Und wenn ja auf welche Werte bezieht sie sich.
Gelten die wenn ich ungebremst 750 Kg +75Kg ziehe auch?
Gelten die wenn ich eine Zuggesammtmasse von 3500Kg+350Kg ziehe?
Gelten die wenn ich einen 1500Kg-Anhänger mit 1650Kg ziehe?
Was passiert wenn das Auto das darf, was wenn nicht.
Ich glaube zwar die unterschiedlichen Fälle werden stark unterschiedlich bestraft, weiss es aber nicht.
Hat jemand infos wann in den verschiedenen Fällen die Schmerzgrenzen erreicht sind?
Moorteufelchen
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Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 31. Januar 2017 um 18:54:52 Uhr:
Ich glaube zwar die unterschiedlichen Fälle werden stark unterschiedlich bestraft, weiss es aber nicht.
Hat jemand infos wann in den verschiedenen Fällen die Schmerzgrenzen erreicht sind?
Wenn ich jetzt mal die Schmerzgrenze mit der Punktegrenze gleichsetze:
(den Punkt gibt es für alle Regelsätze über 35 Euro, dann ist es auch ein B-Verstoß)