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Welche Versicherung versichert Bagger/Baggerlader?

Hallo Leute,ich habe folgendes Problem,ich besitze einen IHC Baggerlader,dieser hat eine ABE in der drin steht das er zulassungs und versicherungsfrei ist und 20kmh schnell!Nun steckt man aber nie drin und das Risiko fährt ja bekanntlich immer mit,so hab ich die Tage bei der Zürich eine Privathaftpflichabgeschlossen und zusätzlich den Baggerlader gegen 20 Euro Aufschlag im Jahr mitversichert,es wurde gesagt das alle Fahrten auch ohne bestimmtes Ziel und Zweck versichert sind,ebenso dürfte ich auf eigenem bzw auf dem Gelände der Eltern Arbeiten mit der Maschine verrichten!Nun kam gestern der Vertrag ins Haus geflattert in dem steht das nur Versicherungsschutz auf eigenem Gelände besteht (also wenn man im Grundbuch eingetragen ist) und auch keine Fahrten über die Straße abgedeckt sind!Nunja aus dem Vertrag werd ich schon rauskommen auch wenn mir gesagt worden ist er hat eine Laufzeit von min 5 Jahren!Aber wer zum Geier versichert solche Geräte?

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24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von nightdancer

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

kann,denn ich habe ja die PHV nicht abgeschlossen weil ich der Meinung war das ich unbedingt eine brauche,

Eine PHV ist wohl die sinnvollste Versicherung aller Versicherungen.....

Naja,wie oft kommt es denn schon mal vor das man einen richtig teuren Schaden hat für den eine PHV aufkommen müsste?Dann müsste wohl schon mein Elternhaus,in dem ich zur Miete wohne,durch meine Waschmaschine durch Feuer oder Wasser stark geschädigt werden! :) Ich dachte die wichtigste wär die Renten und Berufsunfähigkeitsversicherung :D Zumindest die letzte wird wohl in ein paar Jahren einspringen wenn sich meine Gesundheit verschlechtern sollte!

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Zitat:

Original geschrieben von nightdancer

 

Eine PHV ist wohl die sinnvollste Versicherung aller Versicherungen.....

Naja,wie oft kommt es denn schon mal vor das man einen richtig teuren Schaden hat für den eine PHV aufkommen müsste?Dann müsste wohl schon mein Elternhaus,in dem ich zur Miete wohne,durch meine Waschmaschine durch Feuer oder Wasser stark geschädigt werden! :) Ich dachte die wichtigste wär die Renten und Berufsunfähigkeitsversicherung :D Zumindest die letzte wird wohl in ein paar Jahren einspringen wenn sich meine Gesundheit verschlechtern sollte!

Es reicht wenns einmal vorkommt, dann bist Hartz 4...z.B. Unfall verursacht als Fußgänger

Zum Glück habe ich ne Schadenersatzausfalldeckung....

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Zitat:

Original geschrieben von nightdancer

 

Eine PHV ist wohl die sinnvollste Versicherung aller Versicherungen.....

Naja,wie oft kommt es denn schon mal vor das man einen richtig teuren Schaden hat für den eine PHV aufkommen müsste?Dann müsste wohl schon mein Elternhaus,in dem ich zur Miete wohne,durch meine Waschmaschine durch Feuer oder Wasser stark geschädigt werden! :) Ich dachte die wichtigste wär die Renten und Berufsunfähigkeitsversicherung :D Zumindest die letzte wird wohl in ein paar Jahren einspringen wenn sich meine Gesundheit verschlechtern sollte!

Hi,

also ich würde auch die Reihenfolge: PHV, BU, RV sehen, wobei die je nach Familien- und Berufstand auch ne Lebensversicherung vor der RV nötig sein könnte.

Gut, Du wohnst im Elternhaus, aber allein der Wasserschaden in der Immobilie hat schon Potential.

Einer meiner Bekannten hat in einer Neubau Wohnanlage via Waschmaschine einen Kabelbrand im Fahrstuhlschacht ausgelöst. Die Feuerwehr lies es sich nicht nehmen, zur Gefahrenabwehr alle anderen 7 nagelneuen noch unbezogenen Wohnungen aufzubrechen (mit der Axt versteht sich). Da kam durch Wasser- Löschwasser- und Feuerschaden ganz schön was zusammen.

bye

bye

So,nachdem der Vertrag nun die letzten Tage ja eingegangen war hab ich am Donnerstag den Widerruf denen per Post zugeschickt,nun bin ich mal gespannt was ich noch von denen höre,allerdings ist mein Problem damit noch immer nicht gelöst!

am 27. August 2008 um 8:41

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Hallo Leute,ich habe folgendes Problem,ich besitze einen IHC Baggerlader,dieser hat eine ABE in der drin steht das er zulassungs und versicherungsfrei ist und 20kmh schnell!Nun steckt man aber nie drin und das Risiko fährt ja bekanntlich immer mit,so hab ich die Tage bei der Zürich eine Privathaftpflichabgeschlossen und zusätzlich den Baggerlader gegen 20 Euro Aufschlag im Jahr mitversichert,es wurde gesagt das alle Fahrten auch ohne bestimmtes Ziel und Zweck versichert sind,ebenso dürfte ich auf eigenem bzw auf dem Gelände der Eltern Arbeiten mit der Maschine verrichten!Nun kam gestern der Vertrag ins Haus geflattert in dem steht das nur Versicherungsschutz auf eigenem Gelände besteht (also wenn man im Grundbuch eingetragen ist) und auch keine Fahrten über die Straße abgedeckt sind!Nunja aus dem Vertrag werd ich schon rauskommen auch wenn mir gesagt worden ist er hat eine Laufzeit von min 5 Jahren!Aber wer zum Geier versichert solche Geräte?

Hallo,

schön, dass ich meine 30 jährige Erfahrung (Versicherungs-Makler) wieder einmal einbringen kann.....Zuerst möchte ich mal auf die Haftung hinweisen: der Unterschied vom Vertreter zum Makler ist nämlich genau D I E S E R....

Nehmen wir mal den Fall an, der Versicherte hat mit dem Bagger einen Schaden von 100.000,-€ angerichtet...Der Zürich (kann auch jede andere sein)-Vertreter hat zuvor versichert, dass genau dieser Schaden versichert sei. Nun stellt sich für den Kunden das Problem, dass er das beweisen muss (nämlich die Zusicherung des Schutzes). Beim Makler ist das genau umgekehrt. Nach höchstrichterlichem Urteil muss der Makler nun beweisen (Beweislastumkehr) dass er keinen Fehler gemacht hat.....und wie soll der Makler beweisen, dass er den Kunden darauf hingewiesen hat......das geht nur mit einer Erklärung/Protokoll.....Hat der Makler das nicht, haftet er....der Makler zählt zu den Expertenberufen wie Rechtsanwälte/Steuerberater oder Ärzte. Dafür ist der Makler auch "Pflicht-VERSICHERT". Die Vermögensschadenversicherung des Maklers müsste in solch einem Fall haften. Man darf vermutet, wie oft das eine Versicherung macht (der Makler kann ohne diese Versicherung seinen Beruf an den Nagel hängen). Also darf vermutet werden, dass Makler sorgfältiger als SORGFÄLTIG arbeiten....

Nun zum eigentlichen Problem. Es scheint, dass der Vertreter der "Z." nicht wirklich Ahnung hat.....Bedingungsgemäß ist bei meinen Partnern diese Bagger versichert......gerne gebe ich weitere Auskünfte....MiBB - Info@MiBB.net

Hallo MiBB,es wäre vieleicht hilfreich wenn du hier noch weitere Auskünfte geben könntest und nicht via Email,so können Leute mit dem gleichem Problem auch auf dein Wissen bzw Aussagen zurückgreifen! Wer sind denn deine "Partner" und in welchen Fällen ist der Bagger versichert und bis zu welcher Höhe?

Es gibt keine Versicherung für Baggerlader. Es handelt sich dabei um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h. Diese sind in 99% der PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN standardmässig mitversichert. Geh' einfach zur nächsten Bank, Sparkasse oder Versicherungsbüro und schliess dort eine PHV mit Lastschrifteinzug ab, wenn dein Konto gedeckt ist hast Du ab sofort Versicherungsschutz.

am 29. August 2008 um 5:44

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Hallo MiBB,es wäre vieleicht hilfreich wenn du hier noch weitere Auskünfte geben könntest und nicht via Email,so können Leute mit dem gleichem Problem auch auf dein Wissen bzw Aussagen zurückgreifen! Wer sind denn deine "Partner" und in welchen Fällen ist der Bagger versichert und bis zu welcher Höhe?

Hallo noch einmal,

jeder meiner Partner hat das bedingungsgemäß versichert. Gerne übermittle ich den Hinweis zu den jeweiligen Bedingungen. Das sieht dann so aus:

wunschgemäß bestätigen wir Ihnen die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des VN als Privatperson durch den Besitz und Gebrauch von

 

a) selbst¬fahrenden Arbeitsmaschinen (z.B. Bagger) mit nicht mehr als 20 km/h;

 

b) Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h

 

auch auf öffentlichen Wegen und Plätzen über unseren Tarif PHV-VARIO der Haftpflichtkasse Darmstadt

 

Hierfür gilt: Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse in Ziff. 3.1 (2) und in Ziff. 4.3 (1) AHB. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeuges beim Eintritt des Versicherungsfalles auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht die vorgeschriebene behördliche Fahrerlaubnis hat. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem VN bestehen, wenn dieser das Vorliegen der Fahrerlaubnis bei dem berechtigten Fahrer ohne Verschulden annehmen durfte oder wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug geführt hat.

Voraussetzung für die Mitversicherung der Kraftfahrzeuge gem. I. Ziff. 18 a-c) ist, dass das Fahrzeug vom Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge gemäß § 18 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ausgenommen und nach dem Pflichtversicherungsgesetz nicht versicherungspflichtig ist.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. MiBB.net

Gerne gebe ich weitere Auskünfte zum Versicherungswesen. Aber ich muss mich hier auch an die Regeln halten.....Es ist schon schwierig, denn man kann mir ALLES als unerlaubte Werbung auslegen.

Im übrigen halte ich die meisten Verärgerungen ggü. den Versicherungsgesellschaften im Schadensfall für unbegründet. Oft ist es so, dass die Kunden gar nicht wissen, was versichert ist. Viele Menschen sind aber zu träge, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern.....wird schon alles richtig sein. Und hinterher über die Versicherung schimpfen....Wenn ich ein Auto ohne Klimaanlage kaufe, schimpfe ich im Sommer ja auch nicht über den Händler, sondern über mich selbst, dass ich sparen wollte....auf meinen Seiten (Thema öffentlicher Dienst) habe ich zu den wichtigen Sparten Deckungskonzepte hinterlegt, die erkennen lassen, welche Unterschiede es gibt....

So, dass soll es mal gewesen sein....

ps. eine Deckung eines Risikos geht beim Makler (Vollmachten) sehr schnell....

am 20. Juni 2009 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von MiBB

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Hallo MiBB,es wäre vieleicht hilfreich wenn du hier noch weitere Auskünfte geben könntest und nicht via Email,so können Leute mit dem gleichem Problem auch auf dein Wissen bzw Aussagen zurückgreifen! Wer sind denn deine "Partner" und in welchen Fällen ist der Bagger versichert und bis zu welcher Höhe?

Hallo noch einmal,

jeder meiner Partner hat das bedingungsgemäß versichert. Gerne übermittle ich den Hinweis zu den jeweiligen Bedingungen. Das sieht dann so aus:

wunschgemäß bestätigen wir Ihnen die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des VN als Privatperson durch den Besitz und Gebrauch von

 

a) selbst¬fahrenden Arbeitsmaschinen (z.B. Bagger) mit nicht mehr als 20 km/h;

 

b) Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h

 

auch auf öffentlichen Wegen und Plätzen über unseren Tarif PHV-VARIO der Haftpflichtkasse Darmstadt

 

Hierfür gilt: Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse in Ziff. 3.1 (2) und in Ziff. 4.3 (1) AHB. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeuges beim Eintritt des Versicherungsfalles auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht die vorgeschriebene behördliche Fahrerlaubnis hat. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem VN bestehen, wenn dieser das Vorliegen der Fahrerlaubnis bei dem berechtigten Fahrer ohne Verschulden annehmen durfte oder wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug geführt hat.

Voraussetzung für die Mitversicherung der Kraftfahrzeuge gem. I. Ziff. 18 a-c) ist, dass das Fahrzeug vom Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge gemäß § 18 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ausgenommen und nach dem Pflichtversicherungsgesetz nicht versicherungspflichtig ist.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. MiBB.net

Gerne gebe ich weitere Auskünfte zum Versicherungswesen. Aber ich muss mich hier auch an die Regeln halten.....Es ist schon schwierig, denn man kann mir ALLES als unerlaubte Werbung auslegen.

Im übrigen halte ich die meisten Verärgerungen ggü. den Versicherungsgesellschaften im Schadensfall für unbegründet. Oft ist es so, dass die Kunden gar nicht wissen, was versichert ist. Viele Menschen sind aber zu träge, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern.....wird schon alles richtig sein. Und hinterher über die Versicherung schimpfen....Wenn ich ein Auto ohne Klimaanlage kaufe, schimpfe ich im Sommer ja auch nicht über den Händler, sondern über mich selbst, dass ich sparen wollte....auf meinen Seiten (Thema öffentlicher Dienst) habe ich zu den wichtigen Sparten Deckungskonzepte hinterlegt, die erkennen lassen, welche Unterschiede es gibt....

So, dass soll es mal gewesen sein....

ps. eine Deckung eines Risikos geht beim Makler (Vollmachten) sehr schnell....

Bloss schade das in jeden Versicherungsvertrag ellen Lange seiten Stehen was alles Versichert ist und was nicht Versichert ist

und das noch wild durcheinander, wer hat da schon die lust auf 40 und mehr seiten zu lesen . Es könnte alles so einfach sein in dem mann Gleich ohne umschweife beschreibt was den in den Vertrag Versichert ist und das nicht Versicherte Weglässt. Weil das ist eh un-interessant. Denn Zeit ist Geld . MFG Dirk

Der TE hat berechtigte Sorgen.

Was empfehlenswert ist, wenn er regelmäßig auf öffentlicher Verkehrsfläche oder dieser gleichgestellt, mit seiner privaten zulassungs- und versicherungsfreien Arbeitsmaschine (Baggerlader) unterwegs ist, ist eine sogenannte AKB Deckung.

Fachleute im gewerblichen Versicherungsgeschäft, wissen da sofort Bescheid, spreche deinen Vers.-Menschen gezielt darauf an.

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