Welche Strafe erwartet mich?
Moin,
Hatte vorhin eine nette Begegnung mit nem übereifrigem Cop.
Zunächst wollte er meine Karre beschlagnahmen und durch die DEKRA zerlegen und in Kartons zu mir liefern lassen...
Zum Schluss hat er Fotos vom Auspuff, meinem Kennzeichenhalter und den Spitzen als Boltcover an Vorder und Hinterrad, sowie oben auf der Springergabel gemacht.
Da er wenig Gesprächsbereit war, hat er mir nicht beantwortet, was konkret auf mich zukommt. Er meinte nur, dass er ganz konsequent gegen Kutten Vorgehen würde...
Welche Strafe (Punkte etc) gibt es genau auf meine Verstöße?
Danke
Beste Antwort im Thema
...............
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hannibal19xx
Da er wenig Gesprächsbereit war, hat er mir nicht beantwortet, was konkret auf mich zukommt. Er meinte nur, dass er ganz konsequent gegen Kutten Vorgehen würde...
Danke
Mit Kutte unterwegs ? Bist Du von Beruf "Gefahrensucher" ?
Gruß
RR
Zitat:
Original geschrieben von Rocker Rainer
Mit Kutte unterwegs ? Bist Du von Beruf "Gefahrensucher" ?Zitat:
Original geschrieben von Hannibal19xx
Da er wenig Gesprächsbereit war, hat er mir nicht beantwortet, was konkret auf mich zukommt. Er meinte nur, dass er ganz konsequent gegen Kutten Vorgehen würde...
DankeGruß
RR
Hab keine Kutte, trage keine...
Er hat es wohl nur generell erwähnt...
Bisher gibt es laut Polizei keine entsprechende Anzeige gegen mich.
Manchmal stellen die freundlichen Helfer auch erst im Revier fest, dass sie so nicht durchkommen werden. Dann kommen sie wieder, um "Beweise zu sichern". Also ob du tatsächlich eine nicht genehmigte Auspuffanlage am Mopped hast und damit ein fahrfähiges Fahrzeug ohne Zulassung in der Garage hast. Das der Beschreibung entspricht. Wird natürlich schwierig, wenn das Fahrzeug gerade umgebaut wird und nur Ersatzteile herumliegen.
Zitat:
Original geschrieben von rabe666
Ich mutmaße Du meinst den TE un nich mich 😁
Richtig gemutmaßt😉
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1%er Heulsuse (-:
Zitat:
Original geschrieben von portos12
Am besten du redest gar nicht mehr mit der Polizei und gehst direkt zum Anwalt. Dafür hat man die Rechtschutzversicherung. Und der wird dann mit dir zusammen feststellen wie es kommen konnte, dass der Polizist das E-Kennzeichen nicht gesehen hat.
Mann, armes Land.
Dicke Hose und lauten Auspuff, möglichst noch verstellbar damit man von der Frau zuhause keinen auf den Sack kriegt.
Böses Gesicht machen, und wenn man erwischt wird nach dem Anwalt rufen und sich in die Hose machen.
Rechtschutzversicherung? Mir fehlen die Worte!
Moped aus der Garage holen macht man nur in der Schweiz, oder der zuständige Bereitschaftsstaatsanwalt ist so betrunken, daß er wegen einer mutmaßlichen Auspuff-Ordnungswiderlichkeit das erforderliche Papierl rausschreibt.
Wird Dir wohl kaum passieren. Oder bist Du in der Schweiz ?
Hast die Harley als Waffe oder Fluchtfahrzeug benutzt ? Das wäre dann ein Grund, sie rauszuholen.
Wenn nicht, kannst höchstens gefragt werden, ob sie da ist.
Garage aufmachen oder gar Feuerstuhl starten / herzeigen mußt Du nicht.
Die ist nicht da und aus.
Laß Dir ja nicht einfallen gegen entsprechende Post vorzugehen, zahle das "erhöhte Beförderungsentgelt" und verbuche das unter laufende Kosten.
Eventuell kann eine Frist zur Vorführung genannt werden.
Das scheint eine gute Idee zu sein...😎
Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft auch nur die vom Polizisten erstellten Fotos von dem Bike ausgewertet
und dann von einer Bestrafung abgesehen (Motto: "Der Mensch ist doch wirklich schon gestraft genug!"😉.
Deshalb kommt entweder gar nichts mehr, oder nur eine Ermahnung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.
😁
...............
So, heute kam Post:
Geldbuße Tateinheit 1: 180€
Sie haben das unvorschriftsmäßige (siehe Anlage) ausgerüstete Fahrzeug bzw. dessen unvorschriftsmäßig (siehe Anlage) ausgerüsteten Anhänger in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§30, §69a StVZO, § 24 StVG, 214.2 BKat
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. (Siehe Anlage)
§19 Abs. 5, § 69a StVZO, § 24 StVG, 214a.2 BKat
Sie nahmen. Das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt (siehe Anlage)
§19 Abs. 5, § 69a StVZO, §24 StVG, 214b.2 BKat
Tateinheit 2 ist der Helm, 15€.
Soll wohl ein Punkt geben...kann jemand sagen, wofür der genau ist?
Anlage ist übrigens keine anbei...
Zitat:
@Brus schrieb am 23. September 2014 um 20:25:51 Uhr:
Ich kenne Deine Harley nicht. Für einen Auspuff ohne ABE gibt es max. 90,- Euro ohne Punkte, es sei den, er kann eine Verkehrsgefährdung begründen. Dann wären es 90,- Euro und 1 Pkt. Bei Tateinheit mit weiteren geringeren Owi's wird nur die höchste Owi geahndet und für den Rest gibt es Abschläge.Gruß Brus
Zitat: "Geldbuße Tateinheit 1: 180€
Sie haben das unvorschriftsmäßige (siehe Anlage) ausgerüstete Fahrzeug bzw. dessen unvorschriftsmäßig (siehe Anlage) ausgerüsteten Anhänger in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. §30, §69a StVZO, § 24 StVG, 214.2 BKat
Soll wohl ein Punkt geben..."
So, die Sonne scheint, ich geh dann mal ´ne Runde die Verkehrssicherheit gefährden.......😉 😎
Sonnige Grüße,
Jürgen W. aus P. 😎
Mein Beileid.
Ohne Gefährdung wären es wohl "nur" 90 Euro geworden und vermutlich auch kein Punkt.
Wenn die Anlagen gefehlt haben, würde ich da mal anrufen und mir die nachschicken lassen.
Man will ja schließlich wissen, was genau Sache war.
Gruß
D.Mon
Hast Du auch einen Termin bekommen zur Vorführung des Feuerstuhls nach Beseitigung der Mängel ?
Was ist das mit dem Helm genau ?
Vielleicht hat sich da inzwischen was geändert, aber ich kenne die Bestimmung in Deutschland nur so, daß es heißt " ein geeigneter Schutzhelm " muß getragen werden, also daß ECE keine feste Vorschrift sondern nur eine Empfehlung ist.
"Geeignet" wird dann halt oft vom Schutzmann nach seiner Auffassung eingestuft, also Weltkrieg-I-Pickelhaube oder Ledermützchen wird dann eher nicht als "geeignet" eingestuft, und manche Schutzmänner geben dann ja auch den selben Standpunkt kund, wenn es um Brain-caps geht.
Ein richtiger Motorradhelm der keine ECE-Nr. aber beispielsweise eine DOT-Nr. oder ansonsten weniger Anlaß zum Zweifeln an seiner Bestimmung als Motorrad-Schutzhelm gibt, wäre demnach konform.
Wie gesagt, weiß nicht ob sich da am Text inzwischen was geändert hat und kenne nur diesen Stand zum Thema.
Wie war das bei Dir, was für ein Helm ist das ?