Welche SF Klasse habe ich?
Hallo,
Ich habe vor drei jahren mein erstes Auto gekauft (mit SF 1/2)und in dem selben Jahr ein Autounfall gehabt. Das Auto ist gerutscht wegen der Nässe und die Autobahnplanke ist von mir verursacht, aber ich habe kein Punkt von Flensburg bekommen ...das Auto war leider komplett kaput und verschrottet werden, habe ich danach kein Auto gehabt.
Letzte Woche habe ich ein gebrauchtes Auto gekauft und suche gerade eine günstige versichung im Internet, dazu muss ich immer ein SF klasse eingeben....von der damaligen Versicherung habe ich gelernt dass die meine SF klasse auf 0 erhöht wegen dem Unfall, damit ist die Kosten ziemlich hoch.
Meine Frage jetzt ist: wenn ich zu einer anderen Versicherung geht, muss ich genau mit SF0 die Kosten zu berechen? Oder kann ich die wieder auf SF 1/2 zurück zu ziehen weil ich in zwischen fast 3 Jahre Pause gehabt? Wie ist die Regelung in diesem Fall?
Ich entschuldige mich für meine schlechte Deutsch, hoffentlich habe ich meine Situation deutlich erklärt und werde mich auf Eure Antworten/Rat sehr freuen!!!
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 12. Mai 2016 um 23:07:22 Uhr:
An der Stelle sollte geschlossen werden da rrwraith es immer noch nicht kapiert hat das ein Vorvertrag immer angegeben werden muss.
Ein SFr ist Person gebunden nicht am Fahrzeug. ..
Dass Du keine Ahnung hast, ist nicht weiter tragisch.
Aber ich verbitte mir ausdrücklich Dein wiederholt flegelhaftes Benehmen!
107 Antworten
Schau mal hier rrwraith, was die Dame vom GDV sagt.
http://www.asscompact.de/.../versicherer-starten-neue-auskunftei
Zitat:
Ein Kunde, dessen Vertrag aufgrund von Schadenhäufigkeit – von ihm selbst oder vom Versicherer – gekündigt wurde, verschweigt dem neuen Versicherer diesen Sachverhalt. Er gibt fälschlicherweise an, seit langem über Fahrerfahrungen zu verfügen, zuvor aber kein eigenes Auto besessen und somit auf seinen Namen versichert zu haben. Diese Fahrerfahrung wird bei der Ersteinstufung positiv berücksichtigt. „Allerdings entspräche diese Einstufung in keiner Weise dem tatsächlichen Risiko. Der Vertrag wäre falsch tarifiert“, so Zeidler. „So käme es dann im Weiteren zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung der übrigen Versicherten“, erklärt GDV-Sprecherin Zeidler.
Es interessiert also sehr wohl bei der Abfrage, ob er ein anderes Auto gehabt hat.
Der Kauf eines neuen Fahrzeuges kann nicht die Rückstufung in eine Schadenklasse umgehen!
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 13. Mai 2016 um 01:25:59 Uhr:
Das war hier schon einmal Thema. Der TE hat sich dann bei seiner Versicherung erkundigt. Und die haben genau das, was hier mehrfach gesagt wurde, bestätigt.
Die völlig korrekte Antwort des damaligen Moderators und Versicherungsangestellten Schreddi:
Zitat:
Selbstverständlich ist es beim Fahrzeugwechsel möglich auch eine neue Versicherung anzufangen und die mit der Klasse M "sterben" zu lassen.
Wenn es ein neues Fahrzeug für dich ist und keine Vorversicherung anzuwenden ist, geht das.
Zitat:
@Vandut schrieb am 13. Mai 2016 um 01:32:06 Uhr:
Schau mal hier rrwraith, was die Dame vom GDV sagt.http://www.asscompact.de/.../versicherer-starten-neue-auskunftei
Zitat:
@Vandut schrieb am 13. Mai 2016 um 01:32:06 Uhr:
Zitat:
Ein Kunde, dessen Vertrag aufgrund von Schadenhäufigkeit – von ihm selbst oder vom Versicherer – gekündigt wurde, verschweigt dem neuen Versicherer diesen Sachverhalt. Er gibt fälschlicherweise an, seit langem über Fahrerfahrungen zu verfügen, zuvor aber kein eigenes Auto besessen und somit auf seinen Namen versichert zu haben. Diese Fahrerfahrung wird bei der Ersteinstufung positiv berücksichtigt. „Allerdings entspräche diese Einstufung in keiner Weise dem tatsächlichen Risiko. Der Vertrag wäre falsch tarifiert“, so Zeidler. „So käme es dann im Weiteren zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung der übrigen Versicherten“, erklärt GDV-Sprecherin Zeidler.
Es interessiert also sehr wohl bei der Abfrage, ob er ein anderes Auto gehabt hat.
Der Kauf eines neuen Fahrzeuges kann nicht die Rückstufung in eine Schadenklasse umgehen!
Der GDV war für mich immer schon nicht ernst zu nehmen. Nirgendwo wird mehr Unsinn und Unwahrheit verbreitet, aber das nur am Rande.
Die Aussage dieser Frau Zeidler ist beispielhaft und an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Zwei Beispiele:
1. Ich fahre 30 Jahre fremde Autos unfallfrei und 300.000 km im Jahr. Dann schaffe ich mir ein eigenes an und beginne mit SF 1/2!😠
2. Ich bin der schlechteste Fahrer der Welt und baue 30 Jahre lang mit fremden Autos jedes Jahr 10 Unfälle. Jetzt kaufe ich ein Auto und weil ich seit 30 Jahren im Keller einen versicherten Motorradrahmen habe, beginne ich mit SF 30!🙂
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Warum weichst du vom Thema ab?
Keine Argumente mehr?
Oder hast du es endlich kapiert und eingesehen, wie es läuft?
Auch das hier wird nichts nützen, um ihm von seiner Auffassung abzubringen!
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 13. Mai 2016 um 10:21:34 Uhr:
Auch das hier wird nichts nützen, um ihm von seiner Auffassung abzubringen!
Nein, natürlich nicht. Was soll das, immer wieder den selben ergoogelten Blödsinn zu präsentieren, den einer vom anderen falsch abgeschrieben hat?
Du musst schon Deine Aussage begründen und die Grundlage und Bedingung nennen, auf der sie fußt.
Bisher kommt von Allen immer nur: "Das ist so". Belastbare Argumentation = 0,0.
Wie ist das eigentlich, wenn jemand einen Vertrag in der Datei hat und gleichzeitig drei neue Autos anmeldet? Kommen die dann alle automatisch in die Schadenklasse?
Ja stimmt. Die haben alle von allen den gleichen Blödsinn abgeschrieben! Dabei sollten wir es belassen.
Ich hatte schon einmal geschrieben, dass sich der TE entsprechend Deiner Auffassung verhalten soll. Da spart er richtig Geld!! 😁
Und soweit es Dein Beispiel betrifft: Wenn Du doch soviel Ahnung hast, sollte es Dir auch möglich sein, die Lösung anhand der AKB ALLER Versicherer zu finden!
Aber suche erst garnicht, da das Beispiel aufgrund Deines Kenntnisstandes überhaupt nicht relevant ist.
Dem TE würde ich allerdings empfehlen, vor seiner Entscheidung auch einmal hier zu lesen. Ist natürlich auch wieder alles irgendwo abgeschrieben! Herr Müringer hat eben keine Ahnung und ist ein Abschreiber!
Zitat:
@rrwraith schrieb am 13. Mai 2016 um 11:16:08 Uhr:
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 13. Mai 2016 um 10:21:34 Uhr:
Auch das hier wird nichts nützen, um ihm von seiner Auffassung abzubringen!
Nein, natürlich nicht. Was soll das, immer wieder den selben ergoogelten Blödsinn zu präsentieren, den einer vom anderen falsch abgeschrieben hat?
Du musst schon Deine Aussage begründen und die Grundlage und Bedingung nennen, auf der sie fußt.
Bisher kommt von Allen immer nur: "Das ist so". Belastbare Argumentation = 0,0.
Wie ist das eigentlich, wenn jemand einen Vertrag in der Datei hat und gleichzeitig drei neue Autos anmeldet? Kommen die dann alle automatisch in die Schadenklasse?
Du sagst, dass alles was geschrieben wurde falsch ist.
Aber wo ist dein Beweis, dass deine Aussage richtig wäre?
Die AKBs, der GDV und Google. Alle sagen was anderes.
Aber du behauptest, deine Meinung sei die richtige.
Ich habe noch keinen einzigen Beweis dafür gesehen!
Doch. Den Beweis hat er geliefert. Den Kommentar eines gewissen Schreddi. Zwar hat der dortige TE dessen Erklärung selbst widerlegt. Aber dessen Gespräche mit seinem Versicherer waren natürlich erstunken und erlogen oder er hat das alles nicht verstanden.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 13. Mai 2016 um 11:44:10 Uhr:
Dem TE würde ich allerdings empfehlen, vor seiner Entscheidung auch einmal hier zu lesen. Ist natürlich auch wieder alles irgendwo abgeschrieben! Herr Müringer hat eben keine Ahnung und ist ein Abschreiber!
Herr Müringer hat das durchaus korrekt dargestellt, ich habe nichts anderes gesagt.
Hier der entscheidende Satz: "Über ein Abgleichsverfahren erfährt ein Nachversicherer ggf. vom Verband, dass zu einem bei ihm bestehenden Vertrag eigentlich eine Vorversicherung hätte herangezogen werden müssen."
Dies ist aber nur dann der Fall, wenn ein bereits bestehendes Risiko neu eingedeckt wird!
Zitat:
Doch. Den Beweis hat er geliefert.
Richtig, indem ich die entsprechenden Passus aus den AKB dokumentiert habe.
Wahnsinn!
Du ignorierst konsequent die Tatsache, dass es nicht um ein versichertes Risiko geht, sondern ausschließlich um den Versicherungsnehmer und seinen SFR bzw. seine Malusklasse.
Gerne noch einmal: Es wird nicht gefragt, ob für das Fahrzeug eine Vorversicherung bestand. Es wird gefragt "Haben Sie (SIE) eine Vorversicherung gehabt.
Aber Du kannst uns wohl wirklich überzeugen. Biete doch dem TE an, dass Du alle Kosten übernimmst, die ihm entstehen, wenn er aufgrund dessen, dass er sein Verhalten Deiner Meinung anpasst und keine Vorversicherung angibt. Das wäre doch mal was!
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 13. Mai 2016 um 12:52:59 Uhr:
Du ignorierst konsequent die Tatsache, dass es nicht um ein versichertes Risiko geht, sondern ausschließlich um den Versicherungsnehmer und seinen SFR bzw. seine Malusklasse.
Völlig zu Recht. Es geht im Vertrag immer um das zu versichernde Risiko und das muss explizit benannt werden.
Versuch doch mal: Ich, Herr gammoncrack, versichere bei Ihnen ein Fahrzeug. Ich habe SF 30.
Versicherer fragt nach einer Vorversicherung und weist darauf hin, dass das Verschweigen einer Vorversicherung, die sich in einer Klasse schlechter als SF ½ befindet, eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist.
A: Ich, gammoncrack, gebe an, dass ich eine Vorversicherung gehabt habe. Der Vertrag befand sich in einer Malusklasse. Jetzt will ich bei Ihnen einen Ford versichern.
B: Ich, gammoncrack, gebe an, dass ich eine Vorversicherung gehabt habe. Der Vertrag befand sich in einer SF-Klasse. Diese SF-Klasse soll auch für diesen Vertrag gelten.
C: Ich, gammoncrack, gebe an, dass ich keine Vorversicherung gehabt hat. Ich bitte um Einstufung in die Klasse SF ½, weil ich schon 3 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis bin.
Zitat:
Dies ist aber nur dann der Fall, wenn ein bereits bestehendes Risiko neu eingedeckt wird!
Und wo schreibt das Herr Müringer? Finde ich nirgends.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 13. Mai 2016 um 13:26:32 Uhr:
Versicherer fragt nach einer Vorversicherung und weist darauf hin, dass das Verschweigen einer Vorversicherung, die sich in einer Klasse schlechter als SF ½ befindet, eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist.
Wo in den AKB steht das? Egal, geschenkt.
Setzen wir weiter hypothetisch voraus, dass jeder, irgendwann mal existente Vertrag eines gleichartigen Risikos, als Vorversicherung betrachtet wird.
Nun:
Zitat:
A: Ich, gammoncrack, gebe an, dass ich eine Vorversicherung gehabt habe. Der Vertrag befand sich in einer Malusklasse. Jetzt will ich bei Ihnen einen Ford versichern.
Eine Übernahme des Schadenverlaufs soll nicht erfolgen. Bitte lt. Ihren AGB als Ersteinstufung mit Führerscheinregel tarifieren.
Zitat:
B: Ich, gammoncrack, gebe an, dass ich eine Vorversicherung gehabt habe. Der Vertrag befand sich in einer SF-Klasse. Diese SF-Klasse soll auch für diesen Vertrag gelten.
C: Ich, gammoncrack, gebe an, dass ich keine Vorversicherung gehabt hat. Ich bitte um Einstufung in die Klasse SF ½, weil ich schon 3 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis bin.
B + C ist O. K.