Welche SF Klasse habe ich?

Hallo,

Ich habe vor drei jahren mein erstes Auto gekauft (mit SF 1/2)und in dem selben Jahr ein Autounfall gehabt. Das Auto ist gerutscht wegen der Nässe und die Autobahnplanke ist von mir verursacht, aber ich habe kein Punkt von Flensburg bekommen ...das Auto war leider komplett kaput und verschrottet werden, habe ich danach kein Auto gehabt.

Letzte Woche habe ich ein gebrauchtes Auto gekauft und suche gerade eine günstige versichung im Internet, dazu muss ich immer ein SF klasse eingeben....von der damaligen Versicherung habe ich gelernt dass die meine SF klasse auf 0 erhöht wegen dem Unfall, damit ist die Kosten ziemlich hoch.

Meine Frage jetzt ist: wenn ich zu einer anderen Versicherung geht, muss ich genau mit SF0 die Kosten zu berechen? Oder kann ich die wieder auf SF 1/2 zurück zu ziehen weil ich in zwischen fast 3 Jahre Pause gehabt? Wie ist die Regelung in diesem Fall?

Ich entschuldige mich für meine schlechte Deutsch, hoffentlich habe ich meine Situation deutlich erklärt und werde mich auf Eure Antworten/Rat sehr freuen!!!

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 12. Mai 2016 um 23:07:22 Uhr:


An der Stelle sollte geschlossen werden da rrwraith es immer noch nicht kapiert hat das ein Vorvertrag immer angegeben werden muss.
Ein SFr ist Person gebunden nicht am Fahrzeug. ..

Dass Du keine Ahnung hast, ist nicht weiter tragisch.
Aber ich verbitte mir ausdrücklich Dein wiederholt flegelhaftes Benehmen!

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§19 VVG

Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Versicherer fragt:

Bestand eine Vorsicherung mit einem SFR in einer Klasse schlechter SF ½.

Also: Einfach nicht beantworten und einen später eintretenden Kaskoschaden selbst, eine Beitragsnachforderung und einen Strafzuschlag bezahlen.

Mir und anderen geht es längst nicht mehr darum, Dich zu überzeugen. Hier geht es ausschließlich nur noch darum, den TE vor den Folgen einer Obliegenheitsverletzung zu schützen. Hat der Dir eigentlich was getan, dass Du ihn ins offene Messer laufen lassen willst?

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 13. Mai 2016 um 14:10:44 Uhr:


Mir und anderen geht es längst nicht mehr darum, Dich zu überzeugen. Hier geht es ausschließlich nur noch darum, den TE vor den Folgen einer Obliegenheitsverletzung zu schützen. Hat der Dir eigentlich was getan, dass Du ihn ins offene Messer laufen lassen willst?

Du brauchst mich nicht überzeugen, denn Fakten bleiben Fakten.
Im Übrigen bitte ich Dich darum, mir nicht Dinge und Aussagen zu unterstellen, die ich niemals gemacht habe. Ich habe niemandem dazu geraten, wahrheitswidrige Angaben zu machen oder notwendige Angaben zu verschweigen.
Ich habe ausschließlich darauf hingewiesen, dass der Schadenverlauf eines anderen Vertrags für ein neues Risiko nicht zwangsweise übernommen werden muss! Er kann auf Wunsch übernommen werden.

Er hat ja recht, die Versicherung muss den Verlauf ja nicht übernehmen. Sie kann ja sagen bei uns kriegst du immer SF 1/2 oder was anderes, egal wie du vorher eingestuft warst.

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Das würde ich auch nie bestreiten. Der Versicherer kann jemanden, der 50 Schäden in 2 Monaten hatte, auch SF 30 einräumen. Das nennt sich "unternehmerische Freiheit".

Eine Krankenversicherung kann auch verschwiegene Krankeiten bei den Gesundsheitsfragen ignorieren.

Würdest Du dem TE empfehlen, die Vorsicherung nicht anzugeben? Dann sollte er zur HUK wechseln.

wieso sollte ich das tun? Bei der HUK wird man nach der Vorsicherung gefragt, wenn er sie nicht angibt ist das sein Problem. Empfehlen würde ich das nicht.

Das wollte ich im Interesse des TE hören. Gut so!

Zitat:

@celica1992 schrieb am 13. Mai 2016 um 14:43:34 Uhr:


Er hat ja recht, die Versicherung muss den Verlauf ja nicht übernehmen. Sie kann ja sagen bei uns kriegst du immer SF 1/2 oder was anderes, egal wie du vorher eingestuft warst.

Welche Versicherung macht das?

Welche fragt nicht die Malus Datei ab?

Keine Ahnung, aber es gibt nix was es nicht gibt, möglich ist alles

Das ist jetzt schon interessant.

Du behauptest irgendwas und hast dann aber keinen Versicherer, der es umsetzt!

Die Abfrage der Malusdatei ist unmittelbar mit dem Datenträgeraustausch aus dem VWB-Verfahren verbunden. Es kann überhaupt keinen Versicherer geben, der an diesem vollautomatischen System nicht teilnimmt. Alle Versicherer haben sich verpflichtet, beendete Verträge der Klassen schlechter SF ½ in diese Datei zu melden. Es handelt sich praktisch um eine dort abgelegte Versichererwechselbescheinigung. Weiterhin haben sich alle Versicherer verpflichtet, bei Verträgen ohne Vorversicherung eine Abfrage zu starten. Wird ein Treffer erzielt, ist es aber jedem Versicherer überlassen, ob er reagiert oder nicht. Reagiert er nicht und gewährt z. B. die Klasse SF ½ muss er diese als Sondereinstufung führen.

Das alles beruht darauf, dass die Versicherer ein verlässliches System haben müssen. Und das ist das SFR-System. Sondereinstufungen jeder Art sind natürlich möglich. Nur ist die Weitergabe einer solchen Sondereinstufung an einen anderen Versicherer nicht zulässig. Das beinhaltet bei jedem Versicherer die abgegebene geschäftsplanmäßige Erklärung.

Aber ich kann dieses System durch den Neukauf eines Fahrzeuges austricksen! 😁

😁😁😁😁

Ich fasse zusammen, der TE hat eins gelernt:
Ruf eben kurz die Versicherung an und frag nach, dann spart man sich 5 Tage Diskussion im Forum zu lesen und hat gleich eine Antwort. 😁

Zitat:

@-K!nickel- schrieb am 16. Mai 2016 um 18:37:23 Uhr:


Ich fasse zusammen, der TE hat eins gelernt:
Ruf eben kurz die Versicherung an und frag nach, dann spart man sich 5 Tage Diskussion im Forum zu lesen und hat gleich eine Antwort. 😁

Gott bewahre Dir Deine Naivität.🙂
Die "Kompetenz" einiger Versicherungsmitarbeiter hat sich doch gerade hier wieder einmal gezeigt.😰

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