Welche SF Klasse habe ich?
Hallo,
Ich habe vor drei jahren mein erstes Auto gekauft (mit SF 1/2)und in dem selben Jahr ein Autounfall gehabt. Das Auto ist gerutscht wegen der Nässe und die Autobahnplanke ist von mir verursacht, aber ich habe kein Punkt von Flensburg bekommen ...das Auto war leider komplett kaput und verschrottet werden, habe ich danach kein Auto gehabt.
Letzte Woche habe ich ein gebrauchtes Auto gekauft und suche gerade eine günstige versichung im Internet, dazu muss ich immer ein SF klasse eingeben....von der damaligen Versicherung habe ich gelernt dass die meine SF klasse auf 0 erhöht wegen dem Unfall, damit ist die Kosten ziemlich hoch.
Meine Frage jetzt ist: wenn ich zu einer anderen Versicherung geht, muss ich genau mit SF0 die Kosten zu berechen? Oder kann ich die wieder auf SF 1/2 zurück zu ziehen weil ich in zwischen fast 3 Jahre Pause gehabt? Wie ist die Regelung in diesem Fall?
Ich entschuldige mich für meine schlechte Deutsch, hoffentlich habe ich meine Situation deutlich erklärt und werde mich auf Eure Antworten/Rat sehr freuen!!!
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 12. Mai 2016 um 23:07:22 Uhr:
An der Stelle sollte geschlossen werden da rrwraith es immer noch nicht kapiert hat das ein Vorvertrag immer angegeben werden muss.
Ein SFr ist Person gebunden nicht am Fahrzeug. ..
Dass Du keine Ahnung hast, ist nicht weiter tragisch.
Aber ich verbitte mir ausdrücklich Dein wiederholt flegelhaftes Benehmen!
107 Antworten
Zitat:
@rrwraith schrieb am 11. Mai 2016 um 16:01:41 Uhr:
Es geht die Versicherung etwas an, ob ich das jetzt zu versichernde Risiko (Fahrzeug) vorher bereits woanders versichert hatte. Genau darauf beziehen sich die Fragen und das wäre die Vorversicherung.
Es geht die Versicherung einen feuchten Kehricht an, welche anderen Risiken (Fahrzeuge) ich wann, wo und zu welchen Konditionen versichert habe oder hatte.
Von wegen! 😁
Zitat:
I.8.4 Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.
Quelle: Musterbedingungen GDV
Ob er es jetzt kapiert hat? 😁
Zitat:
@rrwraith schrieb am 11. Mai 2016 um 12:40:58 Uhr:
Mache Dich einfach mal kundig, was eine "Vorversicherung" ist.
Du schreibst ziemlich quatsch . Und zwar großen.
Würde dich bitten deine Beiträge zu löschen bzw löschen zu lassen.
Man darf gerne falsch liegen , aber nicht so extrem wie gerade.
Fakt ist ;
Eine Vorversicherung muss immer angegeben werden !
Zitat:
Vorversicherer
Vorversicherer ist die Versicherungsgesellschaft, bei der Sie selbst zuletzt eine Kfz Versicherung hatten. Also nicht die Gesellschaft, bei Ihr jetzt erworbener Gebrauchtwagen vorher versichert war. Die Angabe des Vorversicherers ist, sofern einer vorhanden war, eine Pflichtangabe. Vom Vorversicherer werden vorhandene Schadenfreiheitsrabatte an den neuen Versicherer abgegeben. So ist sichergestellt, das für jeden Vertrag auch immer nur ein Schadenfreiheitsrabatt bestehen kann. Hat man sich seinen Schadenfreiheitsrabatt durch Unfälle "versaut", so muß man den Vorversicherer trotzdem angeben. Achtung! Verschweigen nützt nichts und falsche Angaben bringen höchstens Ärger. Es gibt eine Malusdatei in der Kfz Versicherung vom HUK Verband.
©Autoversicherungsprofis
Dass hier auch fehlerhafte Auskünfte gegeben werden, kann man kaum verhindern.
Aber hier ist es ja schon richtig schlimm, was rrwraith zum Besten gibt. Das kann schon richtig teuer für den TE werden, wenn er sich nach dessen Ergüssen richtet. Und wenn es derart ins Geld gehen kann, sollte man eigentlich solche Kommentare wirklich schnell löschen. Aber, da die Prüfung der fachlichen Richtigkeit nicht Aufgabe des Support ist, bleibt es leider stehen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 12. Mai 2016 um 20:39:49 Uhr:
Dass hier auch fehlerhafte Auskünfte gegeben werden, kann man kaum verhindern.
Aber hier ist es ja schon richtig schlimm, was rrwraith zum Besten gibt. Das kann schon richtig teuer für den TE werden, wenn er sich nach dessen Ergüssen richtet. Und wenn es derart ins Geld gehen kann, sollte man eigentlich solche Kommentare wirklich schnell löschen. Aber, da die Prüfung der fachlichen Richtigkeit nicht Aufgabe des Support ist, bleibt es leider stehen.
Von Dir hätte ich einen solchen unsachlichen Beitrag nicht erwartet, Du bist doch sonst fachlich ganz gut drauf.
Hier mal die entsprechenden Passagen aus den AKB:
11.6 Wie kann ein Schadenverlauf eines anderen Vertrags übernommen werden?
(1) Fälle, in denen der Schadenverlauf übernommen werden kann
Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags - auch wenn dieser
bei einem anderen Versicherer bestanden hat - wird auf den Vertrag des versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach Absatz 2 und 3 in folgenden Fällen übernommen:
a) Fahrzeugwechsel
Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft.
b) Rabatttausch
Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
Sie versichern ein weiteres Fahrzeug, das überwiegend von demselben Personenkreis benutzt werden soll wie das bereits versicherte, und beantragen, dass der Schadenverlauf von dem bisherigen auf das weitere Fahrzeug übertragen wird.
Die maßgeblichen Stellen sind farblich kenntlich gemacht.
Wo, bitte, ist in irgend einer Art geregelt, dass bei einem neuen Risiko (Fahrzeug), das immer einen neuen Vertrag begründet, der Schadenverlauf eines anderen Vertrags übernommen werden muss???
Weise mir die verplichtende Zwangsübernahme nach und ich behaupte das Gegenteil des bisher von mir ausgeführten.
An der Stelle sollte geschlossen werden da rrwraith es immer noch nicht kapiert hat das ein Vorvertrag immer angegeben werden muss.
Ein SFr ist Person gebunden nicht am Fahrzeug. ..
Weil jeder Versicher, aber wirklich jeder, bei Antragsaufnahme nach einer Vorversicherung und eventuellen Schäden fragt.
Wird die Vorversicherung verschwiegen, handelt es sich um einer vorvertragliche Obliegenheitsverletzung. Das ist z. B. oft in der Verbraucherinformation zusätzlich aufgeführt. Siehe beispielhaft diese auf Seite 6:
Bitte machen Sie im Antrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder eine Vertragsstrafe zahlen müssen.
Im Regelfall erfolgt eine Vertragsstrafe (wie hier auch). Schlimmer wird es, wenn der Versicherer nachweisen kann, dass er in Kenntnis der verschwiegenen Vorversicherung den Vertrag nur im Rahmen des Kontrahierungszwanges mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen, aber ohne Kaskodeckung gezeichnet hätte.
Ich hatte hier schon diesen Link eingestellt. Der sagt doch eigentlich alles!
Jeder Antragsteller, der keine Vorversicherung angibt und keinen SFR < SF ½ hat, wird mit dieser Datenbank abgeglichen. Das erfolgt schon lange nicht mehr manuell, sondern maschinell.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 12. Mai 2016 um 23:10:01 Uhr:
Weil jeder Versicher, aber wirklich jeder, bei Antragsaufnahme nach einer Vorversicherung und eventuellen Schäden fragt.
Ich bin ja ein geduldiger Mensch, deshalb zum x-ten Mal:
Bei einem Versichererwechsel gibt es ja auch eine Vorversicherung. Bei einem neuen Risiko gibt es weder eine Vorversicherung, noch einen Vorvertrag.
Es gibt allenfalls einen freien anderen Vertrag, dessen Konditionen ich auf Wunsch und Beantragung unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen kann.
Zitat:
Ich hatte hier schon diesen Link eingestellt. Der sagt doch eigentlich alles!
Jeder Antragsteller, der keine Vorversicherung angibt und keinen SFR < SF ½ hat, wird mit dieser Datenbank abgeglichen. Das erfolgt schon lange nicht mehr manuell, sondern maschinell.
Auch das zum x-ten Mal:
Früher war dieses Szenario möglich:
Ich verursache im Jahr einen oder mehrere Schäden. Im nächsten Jahr würde ich in Schadenklasse M zurückgestuft. Also kündige ich meinen Vertrag zum Ablauf und wechsele den Versicherer. Dort verschweige ich den bestehenden Vorvertrag und nehme die Ersteinstufung mit SF 0 oder 1/2 in Anspruch.
Genau diese Vorgehensweise wird durch die Schadenklassendatei verhindert.
Das hat aber absolut nichts mit der Ersteinstufung eines neuen Risikos und damit eines neuen Vertrags zu tun.
Im Übrigen hast Du meine Frage noch nicht beantwortet.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 12. Mai 2016 um 23:07:22 Uhr:
An der Stelle sollte geschlossen werden da rrwraith es immer noch nicht kapiert hat das ein Vorvertrag immer angegeben werden muss.
Ein SFr ist Person gebunden nicht am Fahrzeug. ..
Dass Du keine Ahnung hast, ist nicht weiter tragisch.
Aber ich verbitte mir ausdrücklich Dein wiederholt flegelhaftes Benehmen!
Ich lasse es jetzt. Du willst oder kannst es nicht verstehen. Such Dir was aus. Der SFR ist personen- und nicht fahrzeuggebunden! Wurde auch schon geschrieben. Mehrfach! Es wird ja nicht gefragt "Hatte das Auto eine Vorversicherung?" Es wird gefragt "Hatten Sie einer Vorversicherung?".
Zitat:
@rrwraith schrieb am 12. Mai 2016 um 22:46:35 Uhr:
Die maßgeblichen Stellen sind farblich kenntlich gemacht.
Wo, bitte, ist in irgend einer Art geregelt, dass bei einem neuen Risiko (Fahrzeug), das immer einen neuen Vertrag begründet, der Schadenverlauf eines anderen Vertrags übernommen werden muss???
Weise mir die verplichtende Zwangsübernahme nach und ich behaupte das Gegenteil des bisher von mir ausgeführten.
Ich habe es zwar schon gemacht.
Aber extra für die rrwraith nochmal exclusiv aus den Musterbedingungen vom GDV:
Zitat:
I.8.4 Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.
Wie auch schon mehrfach erklärt, kann man die Rückstufung in 0, M oder S nicht durch den Kauf eines neuen Fahrzeuges umgehen, da es oft in der Natur der Sache liegt, dass man nach einer Rückstufung auch ein neues Auto braucht!
Zitat:
@Vandut schrieb am 13. Mai 2016 um 00:21:14 Uhr:
I.8.4 Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.
Das hat doch niemand bestritten!
Zitat:
Wie auch schon mehrfach erklärt, kann man die Rückstufung in 0, M oder S nicht durch den Kauf eines neuen Fahrzeuges umgehen, da es oft in der Natur der Sache liegt, dass man nach einer Rückstufung auch ein neues Auto braucht!
Auch das ist nie bestritten worden, selbstverständlich wird ein Vertrag bei Schadenbelastung zurückgestuft. Was Du und alle Anderen nicht begreifen, ist, der zurückgestufte Vertrag ist ein
anderer Vertragals der des neuen Fahrzeugs. Ein
neuer Vertragist
immer unbelastet.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 13. Mai 2016 um 00:05:56 Uhr:
Ich lasse es jetzt. Du willst oder kannst es nicht verstehen. Such Dir was aus. Der SFR ist personen- und nicht fahrzeuggebunden! Wurde auch schon geschrieben. Mehrfach! Es wird ja nicht gefragt "Hatte das Auto eine Vorversicherung?" Es wird gefragt "Hatten Sie einer Vorversicherung?".
Auch hier liegst Du wieder falsch! Der SFR vertragsgebunden. Dass zu einem Vertrag Person und Fahrzeug gehören, versteht sich von selbst. Wenn der SFR personengebunden wäre, könnte ich mit einem erworbenen SFR unzählig viele Fahrzeuge versichern. Wäre er fahrzeuggebunden, würde er bei jedem Fahrzeugwechsel verfallen.
Diese Meinung hast du exclusiv für dich!
Seien wir doch mal ehrlich!
Der ganze Aufwand und Kosten für eine Schadenklassendatei wäre doch vollkommen umsonst, wenn ich mir einfach nur ein neues Fahrzeug kaufen brauche und damit meine Schadenklasse wieder los wäre!
Das war hier schon einmal Thema. Der TE hat sich dann bei seiner Versicherung erkundigt. Und die haben genau das, was hier mehrfach gesagt wurde, bestätigt.