Welche SF Klasse habe ich?

Hallo,

Ich habe vor drei jahren mein erstes Auto gekauft (mit SF 1/2)und in dem selben Jahr ein Autounfall gehabt. Das Auto ist gerutscht wegen der Nässe und die Autobahnplanke ist von mir verursacht, aber ich habe kein Punkt von Flensburg bekommen ...das Auto war leider komplett kaput und verschrottet werden, habe ich danach kein Auto gehabt.

Letzte Woche habe ich ein gebrauchtes Auto gekauft und suche gerade eine günstige versichung im Internet, dazu muss ich immer ein SF klasse eingeben....von der damaligen Versicherung habe ich gelernt dass die meine SF klasse auf 0 erhöht wegen dem Unfall, damit ist die Kosten ziemlich hoch.

Meine Frage jetzt ist: wenn ich zu einer anderen Versicherung geht, muss ich genau mit SF0 die Kosten zu berechen? Oder kann ich die wieder auf SF 1/2 zurück zu ziehen weil ich in zwischen fast 3 Jahre Pause gehabt? Wie ist die Regelung in diesem Fall?

Ich entschuldige mich für meine schlechte Deutsch, hoffentlich habe ich meine Situation deutlich erklärt und werde mich auf Eure Antworten/Rat sehr freuen!!!

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 12. Mai 2016 um 23:07:22 Uhr:


An der Stelle sollte geschlossen werden da rrwraith es immer noch nicht kapiert hat das ein Vorvertrag immer angegeben werden muss.
Ein SFr ist Person gebunden nicht am Fahrzeug. ..

Dass Du keine Ahnung hast, ist nicht weiter tragisch.
Aber ich verbitte mir ausdrücklich Dein wiederholt flegelhaftes Benehmen!

107 weitere Antworten
107 Antworten

Habe ich geschrieben das er ein Fahranfänger ist, er ist Anfänger mit der Kfz-Versicherung, da kann man schon 50 Jahre Oma;s Auto gefahren haben
Habe noch nichts über eine Fahranfängerversicherung gehört

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Mai 2016 um 10:42:37 Uhr:


Das ist so nicht formuliert. Die Führerscheinregelung gilt für jeden, der auf keinen SFR zurückgreifen kann. Könnte man natürlich auch als Anfänger bezeichnen.

In unserem Fall hier spielt die aber keine Rolle, da der TE ja SF hat.

Auf die er dank Malusdatei zwangsweise zurückgreifen muss.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 10. Mai 2016 um 18:26:54 Uhr:


So sieht es aus. Sonst kann man ja komplett die ruckstufungen umgehen.
Kfz Versicherung sind auf den Namen registriert und auf 1 wagen oder 3t wagen etc. Aber die sf klasse muss beim neuen Auto bzw Wechsel angegeben werden

Warum "muss" die Vorversicherung angegeben werden?

OK, die Versicherer fragen nach ob eine anrechenbare Vorversicherung vorhanden ist.
OK, wenn eine Versicherung in Schadenklasse S, M, 0 besteht, muss man diese theoretisch angeben und nehmen.
Aber, man kann auch sagen, man hatte noch nie eine Vorversicherung. Wenn der Versicherer in einer Malus-Datei jetzt eine findet habe ich Pech gehabt. Die meisten Versicherer sind aber nicht angeschlossen, weil man dazu technisch eine Schnittstelle schaffen muss und jede Auskunft Geld kostet und das für viele nicht wirtschaftlich ist.
Wenn man im Antrag jetzt noch einen Zahlendreher beim Geburtsdatum hat oder alle Vornamen angibt, wo vorher nur einer im Vertrag war, so wird es schon schwer in der Datei einen Treffer zu bekommen. Nicht die feine Art! 😉

Welche Konsequenzen hätte eine "nicht Angabe einer Vorversicherung"?
Umstellung ab Beginn auf die richtige SF-Klasse und schlimmsten Falls eine Kündigung des Vertrages wegen falscher Angaben oder einfach zum Ablauf.

Von SF "0" bei Ersteinstufung kommt man bei Beginn 02.01. - 01.07. im Folgejahr in SF 1/2.
Anders bei Rückstufung im Schadenfall da kommt man von SF "0" oder Schadenklasse "S" und "M", wenn der Vertrag mindestens 6 Monate gelaufen ist im Folgejahr gleich in Stufe 1.

Mein Tipp, gebt die richtige Vorversicherung an, ihr zahlt zwar im 1. Jahr etwas mehr, aber das kommt der ganzen Versichertengemeinschaft, also auch euch, zu gute und die Prämien können niedriger gehalten werden. 🙂

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Mai 2016 um 10:42:37 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Mai 2016 um 18:57:04 Uhr:


Die Versicherer könnten dann die SF M abschaffen, denn wer läßt sich den da freiwillig einstufen, wenn man das umgehen kann.
Im übrigen gilt die Führerscheinregelung nur für Anfänger und das ist hier nicht so

Das ist so nicht formuliert. Die Führerscheinregelung gilt für jeden, der auf keinen SFR zurückgreifen kann. Könnte man natürlich auch als Anfänger bezeichnen.

und keine Vorversicherung hat, denn dann würde er ja besser gestellt werden, wenn die Vorversicherung schlechter ist. Somit gilt die FS-Regelung nur für Anfänger die erstmalig eine Kfz-Versicherung abschließen, sofern sie 3 Jahre den SF haben. Höchstens die Vorversicherung liegt schon 7 Jahre zurück.
Kann ja sein, das dies nicht bei allen Versicherer so gehandhabt wird, beim der größten schon.

Ähnliche Themen

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 11. Mai 2016 um 11:12:20 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 10. Mai 2016 um 18:26:54 Uhr:


So sieht es aus. Sonst kann man ja komplett die ruckstufungen umgehen.
Kfz Versicherung sind auf den Namen registriert und auf 1 wagen oder 3t wagen etc. Aber die sf klasse muss beim neuen Auto bzw Wechsel angegeben werden

OK, die Versicherer fragen nach ob eine anrechenbare Vorversicherung vorhanden ist.
OK, wenn eine Versicherung in Schadenklasse S, M, 0 besteht, muss man diese theoretisch angeben und nehmen.
Aber, man kann auch sagen, man hatte noch nie eine Vorversicherung. Wenn der Versicherer in einer Malus-Datei jetzt eine findet habe ich Pech gehabt. Die meisten Versicherer sind aber nicht angeschlossen, weil man dazu technisch eine Schnittstelle schaffen muss und jede Auskunft Geld kostet und das für viele nicht wirtschaftlich ist.
Wenn man im Antrag jetzt noch einen Zahlendreher beim Geburtsdatum hat oder alle Vornamen angibt, wo vorher nur einer im Vertrag war, so wird es schon schwer in der Datei einen Treffer zu bekommen. Nicht die feine Art! 😉

In deinem Posting steckt schon jede Menge kriminelle Energie!

Das mit dem Zahlendreher beim Geburtsdatum wird wohl nicht klappen, da die Zulassungstelle den Ausweis prüft.

Zitat:

@DrDumont schrieb am 11. Mai 2016 um 11:04:53 Uhr:


In unserem Fall hier spielt die aber keine Rolle, da der TE ja SF hat.
Auf die er dank Malusdatei zwangsweise zurückgreifen muss.

Eine Bitte an Dich und alle Anderen, die hier einen solchen Stuss behaupten:

Benennt bitte nur einen einzigen deutschen Versicherer, der in seinen AKB die Übernahme des Schadenverlaufs eines anderen Vertrags zwingend vorschreibt.

Natürlich keiner.
Denn sonst könnten sie ja keine Versicherungsanfänger aufnehmen!

Aber jede Versicherung ist berechtigt, die Schadenklassendatei abzufragen, wenn keine Vorversicherung angegeben wird!

Steht in den AKBs aller Versicherungen!

Man kann natürlich immer darüber streiten was diese Ziffer in der AKB bedeutet:
I.2.3 Vorversichererbestätigung
Hat der Versicherungsvertrag bisher bei einem anderen Versicherer
bestanden, ist die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf
nach I.8.1 für die Einstufung maßgeblich. Darüber informieren wir Sie im
Versicherungsantrag.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 11. Mai 2016 um 11:32:54 Uhr:


Man kann natürlich immer darüber streiten was diese Ziffer in der AKB bedeutet:
I.2.3 Vorversichererbestätigung
Hat der Versicherungsvertrag bisher bei einem anderen Versicherer
bestanden, ist die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf
nach I.8.1 für die Einstufung maßgeblich. Darüber informieren wir Sie im
Versicherungsantrag.

Völlig andere Baustelle. Das gilt beim Versichererwechsel, wenn das selbe Fahrzeug versichert wird.

Zitat:

@DrDumont schrieb am 11. Mai 2016 um 11:29:28 Uhr:


Aber jede Versicherung ist berechtigt, die Schadenklassendatei abzufragen, wenn keine Vorversicherung angegeben wird!
Steht in den AKBs aller Versicherungen!

Ja und? Kann sie doch gerne machen. Das neue Fahrzeug ist dort nicht registriert.

Kann es ja logischerweise auch nicht, wenn das Fahrzeug neu ist.

Aber der Name und die Anschrift vom Kunden sind dort gespeichert und die SF Klasse von seinem Vorvertrag.

Ein Beispiel, um es vielleicht und hoffentlich auch dem Begriffsstutzigsten deutlich zu machen:
Ich habe einen freien Vertrag mit SF 35.
Ich schaffe mir ein neues Fahrzeug an, versichere es aber mit Ersteinstufung SF 1/2, weil ich die SF 35 für das nächste Fahrzeug, dass in einem Monat geliefert wird und das höher eingestuft ist, nutzen möchte.
Nach Eurer Aussage bin ich jetzt ein krimineller Betrüger!

Nein.

Dein Beispiel hat aber auch gar nichts mit dem Sinn und Zweck der Schadenklassendatei zu tun! 😉

Zitat:

@rrwraith schrieb am 11. Mai 2016 um 11:58:46 Uhr:


Ein Beispiel, um es vielleicht und hoffentlich auch dem Begriffsstutzigsten deutlich zu machen:
Ich habe einen freien Vertrag mit SF 35.
Ich schaffe mir ein neues Fahrzeug an, versichere es aber mit Ersteinstufung SF 1/2, weil ich die SF 35 für das nächste Fahrzeug, dass in einem Monat geliefert wird und das höher eingestuft ist, nutzen möchte.
Nach Eurer Aussage bin ich jetzt ein krimineller Betrüger!

Super Beispiel, könntest ja den SF dann tauschen, wenn das neue Auto kommt.
Im übrigen ist es ja so, wenn die Versicherung nach einer Vorversicherung (auch bei Fahrzeugwechsel) fragt, sollte man Sie auch um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, angeben
(vorvertragliche Anzeigepflicht)

Mache Dich einfach mal kundig, was eine "Vorversicherung" ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen