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Welche SF Klasse habe ich?

Themenstarteram 9. Mai 2016 um 20:51

Hallo,

Ich habe vor drei jahren mein erstes Auto gekauft (mit SF 1/2)und in dem selben Jahr ein Autounfall gehabt. Das Auto ist gerutscht wegen der Nässe und die Autobahnplanke ist von mir verursacht, aber ich habe kein Punkt von Flensburg bekommen ...das Auto war leider komplett kaput und verschrottet werden, habe ich danach kein Auto gehabt.

Letzte Woche habe ich ein gebrauchtes Auto gekauft und suche gerade eine günstige versichung im Internet, dazu muss ich immer ein SF klasse eingeben....von der damaligen Versicherung habe ich gelernt dass die meine SF klasse auf 0 erhöht wegen dem Unfall, damit ist die Kosten ziemlich hoch.

Meine Frage jetzt ist: wenn ich zu einer anderen Versicherung geht, muss ich genau mit SF0 die Kosten zu berechen? Oder kann ich die wieder auf SF 1/2 zurück zu ziehen weil ich in zwischen fast 3 Jahre Pause gehabt? Wie ist die Regelung in diesem Fall?

Ich entschuldige mich für meine schlechte Deutsch, hoffentlich habe ich meine Situation deutlich erklärt und werde mich auf Eure Antworten/Rat sehr freuen!!!

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 12. Mai 2016 um 23:07:22 Uhr:

An der Stelle sollte geschlossen werden da rrwraith es immer noch nicht kapiert hat das ein Vorvertrag immer angegeben werden muss.

Ein SFr ist Person gebunden nicht am Fahrzeug. ..

Dass Du keine Ahnung hast, ist nicht weiter tragisch.

Aber ich verbitte mir ausdrücklich Dein wiederholt flegelhaftes Benehmen!

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Mai 2016 um 16:50:53 Uhr:

Von SF 0 kommst du dann 2017 in SF 1, wenn vor dem 01.07.16 angemeldet wird

für sowas muss 365 tage versicherungsschutz bestehen. Bei nur 6 Monaten wird oin SF 1/2

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 10. Mai 2016 um 16:29:20 Uhr:

Tja wenn man nur halb mit liest :-D

Dann bekommt er nur SF 0 und muss die VORVERSICHERUNG angeben, sonst wäre das BETRUG!

Evt stuft die neue Versicherung auch anders ein in SF S , die haben ihre eigene Rückstufungs tabelle. aufpassen

@

Robinhoo7 du musst SF 0 angeben, und bitte nicht lügen, wenn es raus kommt wird es teuer.

, in 2017 kommst du in SF 1/2 dann.

Manchmal kann einem echt der Kragen platzen!

Da stellt jemand eine Frage und benötigt Hilfe. Und dann kommt jemand wie Du, der nicht einmal den Hauch einer Ahnung hat und schreibt völligen Schwachsinn!

Hier wird eine ganz normale Ersteinstufung vorgenommen und zwar auf Grund der "Führerscheinregel" bei den meisten Versicherern mit SF 1/2!

Hallo rrwraith

Das geht nicht!

Stichwort: Schadenklassendatei!

Zitat:

@DrDumont schrieb am 10. Mai 2016 um 16:52:23 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Mai 2016 um 16:50:53 Uhr:

Von SF 0 kommst du dann 2017 in SF 1, wenn vor dem 01.07.16 angemeldet versichert wird

Habs mal richtig gestellt ;)

Danke, meinte ja auch versichert

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 10. Mai 2016 um 16:55:41 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Mai 2016 um 16:50:53 Uhr:

Von SF 0 kommst du dann 2017 in SF 1, wenn vor dem 01.07.16 angemeldet wird

für sowas muss 365 tage versicherungsschutz bestehen. Bei nur 6 Monaten wird oin SF 1/2

Dies gilt nur bei einem erstmaligen Vertrag, hier ist es kein erstmaliger Vertrag

am 10. Mai 2016 um 15:45

Irgendwie hoff ich der TE weiß hier von alleine wer hier den Plan hat....

Zitat:

@DrDumont schrieb am 10. Mai 2016 um 17:43:03 Uhr:

Hallo rrwraith

Das geht nicht!

Stichwort: Schadenklassendatei!

Natürlich geht das!

Die wie auch immer genannte Datei hat damit nicht das Geringste zu tun.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 10. Mai 2016 um 17:16:09 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 10. Mai 2016 um 16:29:20 Uhr:

Tja wenn man nur halb mit liest :-D

Dann bekommt er nur SF 0 und muss die VORVERSICHERUNG angeben, sonst wäre das BETRUG!

Evt stuft die neue Versicherung auch anders ein in SF S , die haben ihre eigene Rückstufungs tabelle. aufpassen

@

Robinhoo7 du musst SF 0 angeben, und bitte nicht lügen, wenn es raus kommt wird es teuer.

, in 2017 kommst du in SF 1/2 dann.

Manchmal kann einem echt der Kragen platzen!

Da stellt jemand eine Frage und benötigt Hilfe. Und dann kommt jemand wie Du, der nicht einmal den Hauch einer Ahnung hat und schreibt völligen Schwachsinn!

Hier wird eine ganz normale Ersteinstufung vorgenommen und zwar auf Grund der "Führerscheinregel" bei den meisten Versicherern mit SF 1/2!

Solche Ratschläge würde ich nicht geben. Wenn danach gefragt wird und es wird verneint, wäre es ja eine

Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht.

http://www.asscompact.de/.../versicherer-starten-neue-auskunftei

Zitat:

@rrwraith schrieb am 10. Mai 2016 um 17:45:24 Uhr:

Natürlich geht das!

Die wie auch immer genannte Datei hat damit nicht das Geringste zu tun.

Dann erklär doch mal für was die deiner Meinung nach gut sein soll?

Der Link von celica1992 erklärt ganz genau, dass diese Datei genau für solche Fälle wie in diesem Fall hier 2014 reformiert wurde!

Zitat:

Tricksen beim Antrag

Die Schadenklassendatei spielt bei einem Wechsel des Auto-Versicherers eine wichtige Rolle. Der neue Versicherer fragt beim Vorversicherer die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) seines neuen Kunden ab. Durch einen einfachen Trick konnten Versicherungsnehmer dieses sogenannte Versicherungswechselbescheinigungsverfahren (VWB) umgehen: Sie gaben überhaupt keinen Vorversicherer an. Kirstin Zeidler vom Versichererverband GDV zeigt die bisherige Lücke anhand eines Beispiels.

Ein Kunde, dessen Vertrag aufgrund von Schadenhäufigkeit – von ihm selbst oder vom Versicherer – gekündigt wurde, verschweigt dem neuen Versicherer diesen Sachverhalt. Er gibt fälschlicherweise an, seit langem über Fahrerfahrungen zu verfügen, zuvor aber kein eigenes Auto besessen und somit auf seinen Namen versichert zu haben. Diese Fahrerfahrung wird bei der Ersteinstufung positiv berücksichtigt. „Allerdings entspräche diese Einstufung in keiner Weise dem tatsächlichen Risiko. Der Vertrag wäre falsch tarifiert“, so Zeidler. „So käme es dann im Weiteren zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung der übrigen Versicherten“, erklärt GDV-Sprecherin Zeidler.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Mai 2016 um 17:51:12 Uhr:

Solche Ratschläge würde ich nicht geben.

Wenn Du Dich auskennen würdest, würdest Du sie geben.

Zitat:

Wenn danach gefragt wird und es wird verneint, wäre es ja eine

Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht.

http://www.asscompact.de/.../versicherer-starten-neue-auskunftei

Hier werden immer zwei Dinge fälschlich miteinander vermischt.

Wonach wird gefragt? Nach einer Vorversicherung! Diese gibt es für das zu versichernde Fahrzeug nicht, es ist ein neues Risiko.

Einen bestehenden Vorvertrag gebe ich dann an, wenn ich dessen Schadenverlauf für das neue Risiko übernehmen möchte. Niemand wird den Schadenverlauf eines Vertrags mit Schadenklasse übernehmen wollen. Die Übernahme eines Schadenverlaufs ist immer eine Möglichkeit, niemals ein Zwang.

Und jetzt noch zu Eurer ominösen Datei. Diese verhindert, dass jemand, der in einer Schadenklasse gelandet ist, dieses im Vertrag bestehende Risiko bei einem Folgeversicherer unter Verschweigen des Vorvertrags zeichnet.

Oder für die schlichteren Gemüter: ich kann den Vertrag für die Karre, mit der ich einen Bums gebaut habe, nicht einfach kündigen und beim nächsten Versicherer günstiger unterbringen, weil ich dem erzähle, ich hab keinen Vorvertrag. Denn den gibbet und dafür gibbet die Datei...:D

Naiv zu glauben, mit dem Kauf eines anderen Fahrzeuges, das System überlisten zu können!

Gerade da viele Autos die in 0,M oder S landen logischerweise kaputt sind und zwangsweise ein neues gekauft werden muss!

So sieht es aus. Sonst kann man ja komplett die ruckstufungen umgehen.

Kfz Versicherung sind auf den Namen registriert und auf 1 wagen oder 3t wagen etc. Aber die sf klasse muss beim neuen Auto bzw Wechsel angegeben werden

Die Versicherer könnten dann die SF M abschaffen, denn wer läßt sich den da freiwillig einstufen, wenn man das umgehen kann.

Im übrigen gilt die Führerscheinregelung nur für Anfänger und das ist hier nicht so

Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Mai 2016 um 18:57:04 Uhr:

Die Versicherer könnten dann die SF M abschaffen, denn wer läßt sich den da freiwillig einstufen, wenn man das umgehen kann.

Im übrigen gilt die Führerscheinregelung nur für Anfänger und das ist hier nicht so

Das ist so nicht formuliert. Die Führerscheinregelung gilt für jeden, der auf keinen SFR zurückgreifen kann. Könnte man natürlich auch als Anfänger bezeichnen.

am 11. Mai 2016 um 8:51

Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Mai 2016 um 18:57:04 Uhr:

Im übrigen gilt die Führerscheinregelung nur für Anfänger und das ist hier nicht so

Schon wieder Blödsinn.

Führerscheinregelung gilt für jeden!

 

Beispiel, 20 Jahre Firmenwagen gefahren, jetzt versichert man zum ersten mal ein Fahrzeug auf sich.

Beispiel, man ist Leasingfahrzeuge mit Versicherung gefahren. Jetzt ist Leasingvertrag abgelaufen und man muss das FZG selbst versichern.

Beispiel, mehr als 7 Jahre kein FZG auf sich versichert, weil man mit FZG vom Ehepartner gefahren ist oder im Gefängnis oder im Ausland oder im Koma war, nun versichert man auf sich selbst.

Gibt sicherlich noch mehr Möglichkeiten. ;)

Alles keine Fahranfänger!

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