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Welche Rechte stehen mir nach einer mangelhaften Reparatur zu ? (Steuerkettentausch 320d)

BMW 3er E92
Themenstarteram 10. Oktober 2014 um 8:22

Hallo Zusammen,

kurze Info was der Freundliche gemacht hat:

Bekanntlich hat der N47 Motor Probleme mit der Steuerkette und diese wurde jetzt auf Kulanz getauscht.

Infos zum Auto:

Mein 320D Bj. 7/2009 habe ich damals neu gekauft und jeden Service (außer Bremsscheiben) beim Freundlichen gemacht.

Laufleistung : 139 TKM

Bis Dato keinen einzigen Fehler am Auto gehabt. (Keine Werkstatt besucht außer Plan)

Das schaben der Steuerkette war jetzt nicht besonders laut, wie bei manch Videos die im Internet kursieren. Habe einen Händler gefunden, der die Ketten etc. tauscht und das wurde dann auch gemacht.

Vorher war ich schon bei drei Händlern, die erstens alle "taube Ohren" haben und zweitens gesagt haben, das ihnen "keine Probleme bzgl. der Steuerkette" bekannt ist. (Glatt gelogen, keine Lust oder einfach nicht auf dem neusten Stand)

Ich schweife ab;-)

Zurück zur Reparatur:

Der Wechsel wurde nach neuster PuMA innerhalb 2 Tage durchgeführt.

Auto geholt und dabei war ich erst mal positiv vom Motorlauf überrascht. Hört sich so an, als ob mach sich vor die Ohren Schaumstoff hält ( Also viel gedämmter; das rhythmische Geräusch war endlich weg)

Erster Mangel nach der Rep.:

So, ca. 100 KM AB gefahren, zur Tanke und dann ging das "Start-Stop-System" an und beim Kupplung treten ging der Wagen nicht mehr an. Er sprang nach 5 Versuchen wieder an. Am nächsten Tag das selbe und das zusätzlich während der Fahrt die "Motorleuchte" an ging. Auto stand daraufhin auf dem Parkplatz meiner Arbeitsstätte. Der Händler kam mit dem Abschlepper, hat mein Auto mitgenommen und mir einen Leihwagen gleichzeitig da gelassen.

Anruf kam Nachmittags, das der BMW wieder I.O. wäre.

Fehler war:

Loses Massekabel, Karosse zum Motor (Klassiker)

Über die Motorleuchte hat er nichts gesagt.

Also am selbigen Tag das Auto geholt und heim gefahren. (War alles I.O.)

 

Zweiter Mangel nach der Rep.:

Zweiter Tag:

Auf der morgigen Fahrt zur Arbeitsstätte ging wieder die Motorleuchte an :confused:

Genervt den :) angerufen..

Bin nach Feierabend zum :) gefahren, Fehler ausgelesen:

-Fehler 1: Luftmassensensor

-Fehler 2: Drallklappen (Sensor?!)

Auto da gelassen und Leihwagen bekommen. (09.10.14)

Gut, Auto steht aktuell noch in der Werkstatt.. Lösung ist mir noch nicht bekannt.

Aber es fanden ja zwischenzeitlich einige Telefonate statt und auch div. Gespräche vor Ort.

Ich habe da schon gemerkt, das die jetzt schon versuchen, das als Fehler hinzustellen, der mit ihrer Reparatur nicht zu tun hat.. FRECHHEIT :):mad:

(Man bedenke, dass das eine Riesen Rep. ist, wo der ganze Motor raus muss und sämtliche Anbauten etc. und Steckverbindungen gelöst wurden)

Fragen zu meinem Recht:

  • Ich weiß, das der Händler max. 2(3) Nacherfüllungsversuche hat, den Mangel zu beseitigen(Schlechtleistung). Dann könnte ich auch zu einer anderen Werkstatt gehen.
  • Wie sieht es mit meinen Kosten aus: Spritkosten zur Werkstatt und der Händler hat auch schon über 100 KM für Testfahren versemmelt.

Habe gelesen, das ich für die Stecke min. 30 Cent pro KM von dem Händler verlangen kann evtl. auch die tatsächlichen Kosten pro KM ( bei mir ca. 70 Cent)


Wer hatte schon man eine ähnliche Situation und kann mir ein paar Tipps geben?

Einen kostenlosen Getriebeölwechsel konnte ich bereits beim Meister aushandeln.. (Kuppelt etwas schwer)

Ende bleibt offen, nur bin ich richtig angepisst, das die mir meinen FEHLERFREIEN BMW verpfuscht haben (Kotz und Heul )

So, eine menge Text.. weitere Infos schreibe ich hier rein.

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Also ganz kurz gesagt: Abgerechnet wird am Schluß !

Der Wagen steht noch in der Werkstatt und du weist noch gar nicht wie es ausgeht, willst dem Händler aber jetzt schon ans Leder.

Er hat dir jeweils einen Leihwagen da gelassen (kostenlos ?) und du hast auch schon einen kostenlosen Getriebeölwechsel bekommen.

Eine Rechnung musstest du bisher scheinbar auch nicht bezahlen.

Von daher finde ich das Verhalten des Händlers soweit echt fair. Das bei einer, wie du selbst gesagt hast, so komplexen Reparatur auch mal was schiuef gehen kann.... ärgerlich aber wohl auch nicht 100%ig vermeidbar. Immerhin wurde ein Fehler bereits (kostenlos ?) beseitigt. Der andere ist noch in Arbeit.

"Ich habe da schon gemerkt, das die jetzt schon versuchen......"

Hat man dir schon eine Rechnung darüber vorgelegt ? Eben ! Noch kann ich hier konkret keine "Frechheit" erkennen.

Allerdings jetzt über Schadenersatz für Telefon und Spritkosten nachzudenken halte ich gelinde gesagt für Erbsenzählerei.

Willst Du dem Händler jetzt, vorrausgesetzt du kannst alle Kosten genau nachweisen, sagen wir mal eine Rechnung über 40€ vorlegen ?

Ich denke das steht in keiner Relation. Nach so einer Aktion würde der Händler dir, verständlicherweise, auch nicht mehr all zu wohlgesonnen sein. Lohnt sich dafür der Aufstand ? Einige andere hier würden das ganze sicher noch krasser formulieren.

P.S.

Dein Wagen war nicht fehlerfrei, sonst hättest du ihn ja nicht zur Reparaturt gebracht ;)

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Also ganz kurz gesagt: Abgerechnet wird am Schluß !

Der Wagen steht noch in der Werkstatt und du weist noch gar nicht wie es ausgeht, willst dem Händler aber jetzt schon ans Leder.

Er hat dir jeweils einen Leihwagen da gelassen (kostenlos ?) und du hast auch schon einen kostenlosen Getriebeölwechsel bekommen.

Eine Rechnung musstest du bisher scheinbar auch nicht bezahlen.

Von daher finde ich das Verhalten des Händlers soweit echt fair. Das bei einer, wie du selbst gesagt hast, so komplexen Reparatur auch mal was schiuef gehen kann.... ärgerlich aber wohl auch nicht 100%ig vermeidbar. Immerhin wurde ein Fehler bereits (kostenlos ?) beseitigt. Der andere ist noch in Arbeit.

"Ich habe da schon gemerkt, das die jetzt schon versuchen......"

Hat man dir schon eine Rechnung darüber vorgelegt ? Eben ! Noch kann ich hier konkret keine "Frechheit" erkennen.

Allerdings jetzt über Schadenersatz für Telefon und Spritkosten nachzudenken halte ich gelinde gesagt für Erbsenzählerei.

Willst Du dem Händler jetzt, vorrausgesetzt du kannst alle Kosten genau nachweisen, sagen wir mal eine Rechnung über 40€ vorlegen ?

Ich denke das steht in keiner Relation. Nach so einer Aktion würde der Händler dir, verständlicherweise, auch nicht mehr all zu wohlgesonnen sein. Lohnt sich dafür der Aufstand ? Einige andere hier würden das ganze sicher noch krasser formulieren.

P.S.

Dein Wagen war nicht fehlerfrei, sonst hättest du ihn ja nicht zur Reparaturt gebracht ;)

Themenstarteram 10. Oktober 2014 um 11:23

Zitat:

@YETI schrieb am 10. Oktober 2014 um 12:57:38 Uhr:

Also ganz kurz gesagt: Abgerechnet wird am Schluß !

Der Wagen steht noch in der Werkstatt und du weist noch gar nicht wie es ausgeht, willst dem Händler aber jetzt schon ans Leder.

Er hat dir jeweils einen Leihwagen da gelassen (kostenlos ?) und du hast auch schon einen kostenlosen Getriebeölwechsel bekommen.

Eine Rechnung musstest du bisher scheinbar auch nicht bezahlen.

Von daher finde ich das Verhalten des Händlers soweit echt fair. Das bei einer, wie du selbst gesagt hast, so komplexen Reparatur auch mal was schiuef gehen kann.... ärgerlich aber wohl auch nicht 100%ig vermeidbar. Immerhin wurde ein Fehler bereits (kostenlos ?) beseitigt. Der andere ist noch in Arbeit.

"Ich habe da schon gemerkt, das die jetzt schon versuchen......"

Hat man dir schon eine Rechnung darüber vorgelegt ? Eben ! Noch kann ich hier konkret keine "Frechheit" erkennen.

Allerdings jetzt über Schadenersatz für Telefon und Spritkosten nachzudenken halte ich gelinde gesagt für Erbsenzählerei.

Willst Du dem Händler jetzt, vorrausgesetzt du kannst alle Kosten genau nachweisen, sagen wir mal eine Rechnung über 40€ vorlegen ?

Ich denke das steht in keiner Relation. Nach so einer Aktion würde der Händler dir, verständlicherweise, auch nicht mehr all zu wohlgesonnen sein. Lohnt sich dafür der Aufstand ? Einige andere hier würden das ganze sicher noch krasser formulieren.

P.S.

Dein Wagen war nicht fehlerfrei, sonst hättest du ihn ja nicht zur Reparaturt gebracht ;)

Abgerechnet wird zum Schluss ist schon klar!

Aber oft wird einem das Messer auf die Brust gesetzt und wenn man den Sachverhalt nicht sofort klärt, sieht es im Nachhinein immer schlecht aus. (Zb.: Hat der Meister auch keine Scheu, mit einen Vertrag vor meiner Nase zu winken, bevor er den Wagen abgeschleppt hat)

Laut BMW ist das Steuerkettenproblem ein Komfortproblem und somit kein Fehler an sich.(War auch nicht akut, sondern wenn BMW das auf Kulanz macht, hat der Händler was davon und ich auch)

Bis jetzt ist ja alles noch im Rahmen. Trotzdem ist das so auch nicht einfach zu akzeptieren.

Zitat:

Einige andere hier würden das ganze sicher noch krasser formulieren.

Und wenn sich einige auf der Nase herumtanzen lassen, dann bitte schön.

Das Fehler kostenlos beseitigt werden und ich einen Leihwagen bekomme, ist doch selbstverständlich?!

Aber wir müssen nicht Streiten, gerne sind auch andere Ansichten erwünscht.

Nur würde ich gerne eine AW zu der Rechtslage erhalten. (Ps: Händler ist fast 60KM entfernt)

 

Zitat:

[. (Zb.: Hat der Meister auch keine Scheu, mit einen Vertrag vor meiner Nase zu winken, bevor er den Wagen abgeschleppt hat)

hat er getan weil er das rechtlich / versicherungstechnisch sogar muß - grundsätzlich willigst du mit dem vertrag ein, daß die werkastatt bzw. deren mitarbeiter dein fz. entfernen, nutzen und reparieren dürfen. ..... so zumindest die Kurzform.

Zitat:

Das Fehler kostenlos beseitigt werden und ich einen Leihwagen bekomme, ist doch selbstverständlich?!

auch in diesem punkt denke ich, daß du rechtlich falsch liegst!

insgesamt wird die Rechtslage der Sache erschwert durch den umstand, daß du von der Werkstatt eine kostenlose (Kulanz) Leistung erhalten hast - in diesem fall ist die Sache anderst zu betrachten, wie bei einer normalen kostenpflichtigen Reparatur. was aber nicht heißen soll, daß du keinen anspruch auf ein funktionsfähiges Auto hast.

lediglich ist nach erfolgreicher Reparatur zu klären, inwieweit ein zusammenhang besteht, zwischen durchgeführter Reparatur und den aktuellen Störungen ........... hier ist dann aber sicher mehr Fingerspitzengefühl notwendig, als du mit deinem momentanen Aktionismus an den tag zu legen scheinst.

zumindest rechtlich wie auch technisch ist es vermutlich seeeehr schwer die Verbindung zwischen steuerkette und den von dir genannten fehlern herzustellen (abgesehen von der fehlenden masseleitung) , falls nicht mechanische Beschädigungen erkennbar sind.

 

 

 

am 10. Oktober 2014 um 18:00

Zitat:

@heizer16v schrieb am 10. Oktober 2014 um 13:23:57 Uhr:

 

Das Fehler kostenlos beseitigt werden und ich einen Leihwagen bekomme, ist doch selbstverständlich?!

Aber wir müssen nicht Streiten, gerne sind auch andere Ansichten erwünscht.

Nur würde ich gerne eine AW zu der Rechtslage erhalten. (Ps: Händler ist fast 60KM entfernt)

Eine Information zur Rechtslage? Gerne... Welche Rechte...? Erstmal keine...

Telefon und Kilometerpauschale kannst soweit mal knicken, ebenso eine kostenlose Nachbesserung - sofern Du nicht eindeutig beweisen kannst, dass der nun reparierte Mangel mit der zuvorigen Reparatur der Steuerkette an sich in Zusammenhang steht. Und das ist fast aussichtslos.

Weder Leihwagen noch kostenloser Getriebeölwechsel sind selbstverständlich, schon gar nicht wenn es sich um eine Kulanzreparatur gehandelt haben sollte. Gewährleistungsansprüche im normalen Reparaturfall gäbe es zwar schon, aber die Nachweispflicht liegt allein bei Dir.

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