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Welche Rechte hat der Kunde? Lieferwagen mit falscher Umweltplakette verkauft.

Themenstarteram 17. November 2014 um 13:27

Ein Kunde von mir hat sich einen Lieferwagen bei einem Autohändler gekauft.

Es handelt sich um einen VW-Bus.

Da dieser hinten keine Scheiben drinnen hat, ist nur eine Zulassung als Lieferwagen möglich.

Der VW-Bus wurde vom Händler gekauf und hatte eine grüne Umweltplakette drauf.

Es gab nur einen Vorbesitzer und den 8 Jahre lang. Dieser hatte wohl ursprünglich mal die grüne Umweltplakette drauf gemacht.

Beim Zulassen des Lieferwagens hat die Zulassungsstelle aber festgestellt, dass dieser Bus als Lieferwagen nur die gelbe Plakette haben darf.

Der Händler wurde damit konfrontiert und dieser hat einfach eine grüne Plakette geschickt und ein Schreiben dazu, dass diese für den Bus gelten würde.

Eigene Regerschen des Kunden haben aber ergeben, dass eine TSN dabei nicht stimmt. Er hat einfach die TSN genommen für den gleichen Bus mit Sitzplätzen und Fenstern ausgestattet. Also als PKW Zulassung. Diese trifft aber auf den verkauten Bus nicht zu und der war auch schon immer ein Lieferwagen.

Welche Rechte hat jetzt der Kunde?

Hat dieser ein Recht auf Nachbesserung durch den Händler?

Muss der Händler also z.B. einen Partikelfilter bezahlen. Kosten hierfür wären ca. 1000,- €.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@martinb71 schrieb am 18. November 2014 um 16:25:35 Uhr:

Zitat:

@polo1,6l schrieb am 18. November 2014 um 15:25:56 Uhr:

Werden die Plaketten nicht gemeldet? Beim KBA oder ähnlich?

Als mein alter W210 Benziner bei der ersten Messung die Abgaswerte nicht erreicht hat sagte mit der TÜV-Prüfer kein Problem dann bekommt er eine gelbe Plakette und wird steuerlich anders eingestuft. Aber die zweite Messung war dann OK. Also gehe ich mal davon aus, das der TÜV das irgendwo gemeldet hätte, vermutlich bei der Zulassungsstelle.

So ein Blödsinn. Benziner bekommen grün oder gar nix.

Und die abgasnorm muß immer eingehalten werden schlechter einstufen weil die Werte nicht stimmen gibt es nicht

Gruß Tobias

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Mal eine blöde Frage: wo hat der Händler denn die grüne (Blanko-)PLakette her? Kann man die einfach so mitnehmen?

So isses, die kann man online bestellen, genau so wie Kfz-Kennzeichen.

Muss man nicht verstehen, ist aber so.

Das mit den Kennzeichen finde ich nicht so dramatisch... Da bringts mir jetzt ja nicht wahnsinnig viel, wenn ich sie ohne Zulassungs- und HU-Sticker ans Auto schraube.

Bei den Umweltplaketten kann man selber das Kennzeichen rein schreiben und sie sich an die Scheibe kleben. Wenn ich ein Schisser bin, kratz ich sie alle zwei Jahre zur HU ab und klebe danach ne Neue drauf.

Fand die Feinstaubplakette ja schon immer schwachsinnig, aber das ist ja erst recht ein Witz!

Habe hier was gefunden, was die Angelegenheit, für den Käufer eines falsch plakettierten Fahrzeugs, leider nicht einfacher macht, es sei denn dass die Eigenschaft im Kaufvertrag festgeschrieben wurde:

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Themenstarteram 18. November 2014 um 22:30

Sehe ich jetzt nicht so.

Das Gericht hat ja festgestellt, dass es sich dabei um einen Sachmangel handelt.

Die Klägerin bekam ja nur deshalb kein Recht, weil sie die Garantie ausgeschlossen hatte.

Zitat:

@schneefan schrieb am 17. November 2014 um 14:32:07 Uhr:

Würde ihm mal erzählen, dass das was er gemacht hat Betrug ist. Zu den anderen Rechten kommt höchstens eine Rücknahme des Fahrzeugs in Betracht. Das mit dem Filter glaube ich eher nicht.

Zunächst ist es mal ein Irrtum.

Mit Betrugsvorwürfen sollte man sich zunächst etwas zurück halten.

am 19. November 2014 um 8:38

Zitat:

@Matsches schrieb am 19. November 2014 um 09:35:21 Uhr:

Zitat:

@schneefan schrieb am 17. November 2014 um 14:32:07 Uhr:

Würde ihm mal erzählen, dass das was er gemacht hat Betrug ist. Zu den anderen Rechten kommt höchstens eine Rücknahme des Fahrzeugs in Betracht. Das mit dem Filter glaube ich eher nicht.

Zunächst ist es mal ein Irrtum.

Mit Betrugsvorwürfen sollte man sich zunächst etwas zurück halten.

Ein offensichtlicher Irrtum ist Betrug.

Mich würde jetzt mal die Antwort auf Martins Frage interessieren. Warum wird ein Fahrzeug ohne Heckscheibe anders eingestuft als eines mit Heckscheibe. Das macht abgastechnisch keinen Unterschied. Da stimmt doch was nicht.

Das Thema nachrüst-DPF hab ich schon durch, Auto mit DPF gekauft, dann aber festgestellt, daß der gar keinen hat. Händler hat den nachgerüstet (die Subvention für Nachrüst-Filter hat allerdings er dann eingestrichen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. November 2014 um 09:38:52 Uhr:

Mich würde jetzt mal die Antwort auf Martins Frage interessieren. Warum wird ein Fahrzeug ohne Heckscheibe anders eingestuft als eines mit Heckscheibe. Das macht abgastechnisch keinen Unterschied. Da stimmt doch was nicht.

An sich wirds so sein, dass es für PKW und LKW bzw. Nutzfahrzeuge unterschiedliche Einstufungskriterien gibt.

Natürlich hat ein Bus ohne Fenster keine giftigeren Abgase als einer mit Fenstern.

Die Frage wäre eher, ob ein Bus mit Fenstern (PKW) für den Erhalt der grünen Plakette nicht giftigere Abgase haben darf als ein identisches Nutzfahrzeug.

Das Problem gibts/gabs vor einigen Jahren wohl öfter, da Fahrzeuge durch Auflastung und damit Einstufung als Nutzfahrzeug plötzlich die grüne Plakette verlieren, da sie die dann geltenden Kriterien nicht mehr erfüllen.

 

Beispiel:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=87302&hl=

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/feinstaub-plakette

Zitat:

@Matsches schrieb am 19. November 2014 um 09:52:41 Uhr:

Die Frage wäre eher, ob ein Bus mit Fenstern (PKW) für den Erhalt der grünen Plakette nicht giftigere Abgase haben darf als ein identisches Nutzfahrzeug.

OK danke, könnte sein. Hätte die Grenze hier bestenfalls beim Maximalgewicht gesehen (also ab 3,5 bzw. 7,5 t).

Gruß Metalhead

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 18. November 2014 um 23:30:38 Uhr:

...

Das Gericht hat ja festgestellt, dass es sich dabei um einen Sachmangel handelt.

...

Nöö,

"des Bundesgerichtshofs hat offen gelassen, ob die fehlende Nutzungsmöglichkeit des Wohnmobils in Umweltzonen – wie vom Berufungsgericht angenommen – einen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB* darstellt."

Offen gelassen bedeutet, darüber wurde erst gar nicht entschieden.

Es sind fast immer Einzelfallentscheidungen.

IMO läge ein Sachmangel vor, wenn die Umweltplaketteneigenschaft im Kaufvertrag aufgeführt worden wäre.

IMO war es auch kein versteckter Mangel, denn anhand der Emissionsschlüsselnummer hätte der Käufer leicht ermitteln können, welche Feinstaubplakette das Fahrzeug bekommen kann, vergleichbar mit der Ermittlung der Höhe der Kfz-Steuer.

Sicher ist das ärgerlich und irreführend, was da gemacht wurde, aber ob man daraus einen Schadenersatz ableiten kann werden wohl nur Gerichte entscheiden können.

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