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Welche Rechte hat der Kunde? Lieferwagen mit falscher Umweltplakette verkauft.

Themenstarteram 17. November 2014 um 13:27

Ein Kunde von mir hat sich einen Lieferwagen bei einem Autohändler gekauft.

Es handelt sich um einen VW-Bus.

Da dieser hinten keine Scheiben drinnen hat, ist nur eine Zulassung als Lieferwagen möglich.

Der VW-Bus wurde vom Händler gekauf und hatte eine grüne Umweltplakette drauf.

Es gab nur einen Vorbesitzer und den 8 Jahre lang. Dieser hatte wohl ursprünglich mal die grüne Umweltplakette drauf gemacht.

Beim Zulassen des Lieferwagens hat die Zulassungsstelle aber festgestellt, dass dieser Bus als Lieferwagen nur die gelbe Plakette haben darf.

Der Händler wurde damit konfrontiert und dieser hat einfach eine grüne Plakette geschickt und ein Schreiben dazu, dass diese für den Bus gelten würde.

Eigene Regerschen des Kunden haben aber ergeben, dass eine TSN dabei nicht stimmt. Er hat einfach die TSN genommen für den gleichen Bus mit Sitzplätzen und Fenstern ausgestattet. Also als PKW Zulassung. Diese trifft aber auf den verkauten Bus nicht zu und der war auch schon immer ein Lieferwagen.

Welche Rechte hat jetzt der Kunde?

Hat dieser ein Recht auf Nachbesserung durch den Händler?

Muss der Händler also z.B. einen Partikelfilter bezahlen. Kosten hierfür wären ca. 1000,- €.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@martinb71 schrieb am 18. November 2014 um 16:25:35 Uhr:

Zitat:

@polo1,6l schrieb am 18. November 2014 um 15:25:56 Uhr:

Werden die Plaketten nicht gemeldet? Beim KBA oder ähnlich?

Als mein alter W210 Benziner bei der ersten Messung die Abgaswerte nicht erreicht hat sagte mit der TÜV-Prüfer kein Problem dann bekommt er eine gelbe Plakette und wird steuerlich anders eingestuft. Aber die zweite Messung war dann OK. Also gehe ich mal davon aus, das der TÜV das irgendwo gemeldet hätte, vermutlich bei der Zulassungsstelle.

So ein Blödsinn. Benziner bekommen grün oder gar nix.

Und die abgasnorm muß immer eingehalten werden schlechter einstufen weil die Werte nicht stimmen gibt es nicht

Gruß Tobias

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am 17. November 2014 um 13:32

Würde ihm mal erzählen, dass das was er gemacht hat Betrug ist. Zu den anderen Rechten kommt höchstens eine Rücknahme des Fahrzeugs in Betracht. Das mit dem Filter glaube ich eher nicht.

Themenstarteram 17. November 2014 um 13:36

Zurückgeben möchte er nicht, da er lange nach so einem Fahrzeug gesucht hat und das auch so gut passt.

Ich denke, der Händler hat einfach selber nicht geprüft, welche Plakette zulässig ist. Das hat wohl der Vorbesitzer schon verbockt.

Aber die Sache mit der falschen TSN ist natürlich eine Sache, bei der er sich jetzt billig aus der Verantwortung ziehen will.

Für ihn wäre es das einfachste, wenn der Kunde sagen würde: "Ok. Grüne Plakette. Dann passts ja."

Aber so einfach ist es eben nicht, wenn man genau hinschaut.

Hallo LillyLin, sehe ich auch so, dass das Betrug ist. Anhand der vorliegenden KFZ Papiere kann ein Händler, in diesem Fall ein Fachmann) klar feststellen, welche Plakette das KFZ bekommt. Nachträge bzgl. Partikelfilter sind in den Papieren ebenfalls ersichtlich. Kommt jetzt auf den Kaufvertrag an und wie lange her, ob Nachbesserung wegen Sachmangel durch den Verkäufer oder Rücktritt vom Kauf / Vertrag durch den Käufer inkl. aller entstandenen Kosten.

Viel Erfolg

Themenstarteram 17. November 2014 um 13:45

Nachbesserung wäre in diesem Falle das, was der Kunde möchte.

Ich würde dem Händler wegen dem Betrug mit einer Anzeige drohen, wenn er nicht nachbessert. Die Anzeige kann sich der Verkäufer eigentlich nicht leisten. So viel mir Bekannt ist, ist das Urkundenfälschung und hätte für den Autoverkäufer nette Folgen.

Moment... Wieso ändert denn der Aufbau etwas an den Schadstoffen?

Es ist doch nach wie vor der selbe Motor verbaut und der allein ist ausschlaggebend für die farbe der zugeteilten Plakette, ganz egal was für ein Chassis verbaut ist.

Themenstarteram 17. November 2014 um 15:29

http://feinstaubplakette.de/

0603/0748 hat das Fahrzeug tatsächlich.

Also Gelb.

Ich kenne den Vorgang nicht. Aber irgendwie hat der Händler ein ähnliches Fahrzeug gefunden und wollte den Leuten verkaufen, dass grün schon OK ist.

Was es aber wohl tatsächlich nicht ist.

Wie der Händler das gemacht hat und welches Fahrzeug er genommen hat, weiß ich nicht.

Aber definitv ein anderes.

Daher die Frage:

Was machen?

Steht überhaupt das Kennzeichen auf der Plakette? Wenn nicht, ist das Ding ohnehin ungültig und gilt als nicht vorhanden.

Themenstarteram 17. November 2014 um 15:38

Auf der alten ja.

Aber da ja das Fahrzeug gekauft wurde und auf den neuen Halter umgemeldet wurde, ändert sich das Kennzeichen.

Daher hat der Händler ja auch die neue grüne Plakette geschickt.

Ich vermute mal, dass im Kaufvertrag drinnen steht, dass er grün hat.

Ich kenne jetzt nicht die Details. Aber auf alle Fälle wurde das Fahrzeug als Fahrzeug mit grüner Plakette verkauft.

Wenn ich in so einem Falle eine frische grüne Plakette ausgehändigt bekäme, wüsste ich, was ich tun würde. Auf's Auto pappen und hoffe, dass es lange gut geht. Vorsatz? In diesem Fall ja. stehe ich zu ;-)

am 17. November 2014 um 16:10

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 17. November 2014 um 14:45:56 Uhr:

Nachbesserung wäre in diesem Falle das, was der Kunde möchte.

Hallo, Nachbesserung wäre aber auch eine richtige nämlich gelbe Plakette.

Hallo,

oh man hier werden wieder vorschläge gemacht...

Zitat:

Ich würde dem Händler wegen dem Betrug mit einer Anzeige drohen, wenn er nicht nachbessert. Die Anzeige kann sich der Verkäufer eigentlich nicht leisten. So viel mir Bekannt ist, ist das Urkundenfälschung und hätte für den Autoverkäufer nette Folgen.

Das nennt man dann Anstiftungs zur Straftat: § 240 StGB...

Also bitte zivilrechtliches und strafrechtliches auseinander halten. Der TE hat zivilrechtliche Fragen und nur auf diese werde ich mich einlassen.

Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit (§434 BGB) des in Rede stehenden Busses. Wenn also nichts konkretes vereinbart wurde zur grünen Plakette sieht es m.E. schlecht aus.

Eine Täuschung durch den Verkäufer käme noch in Betracht (§123 BGB), dann müsste aber nachgewiesen werden, da dieser von der zu Unrecht aufgeklebten Plakette Kenntnis hatte.

neuen motor einbauen der die grüne bekommt

Themenstarteram 17. November 2014 um 16:16

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 17. November 2014 um 17:13:43 Uhr

Eine Täuschung durch den Verkäufer käme noch in Betracht (§123 BGB), dann müsste aber nachgewiesen werden, da dieser von der zu Unrecht aufgeklebten Plakette Kenntnis hatte.

Ich gehe mal davon aus, dass der Verkäufer vom Bus an den Händler und der Händler selber die alte Plakette nicht entfernt haben.

Somit war beim Verkauf eine grüne Plakette drauf.

Ob das sonst noch wo festgehalten wurde, weiß ich nicht.

Aber mal angenommen, es wurde festgehalten.

Muss der Händler dann das nachrüsten vom Partikelfilter bezahlen?

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