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Welche Rechte hat der Kunde? Lieferwagen mit falscher Umweltplakette verkauft.

Themenstarteram 17. November 2014 um 13:27

Ein Kunde von mir hat sich einen Lieferwagen bei einem Autohändler gekauft.

Es handelt sich um einen VW-Bus.

Da dieser hinten keine Scheiben drinnen hat, ist nur eine Zulassung als Lieferwagen möglich.

Der VW-Bus wurde vom Händler gekauf und hatte eine grüne Umweltplakette drauf.

Es gab nur einen Vorbesitzer und den 8 Jahre lang. Dieser hatte wohl ursprünglich mal die grüne Umweltplakette drauf gemacht.

Beim Zulassen des Lieferwagens hat die Zulassungsstelle aber festgestellt, dass dieser Bus als Lieferwagen nur die gelbe Plakette haben darf.

Der Händler wurde damit konfrontiert und dieser hat einfach eine grüne Plakette geschickt und ein Schreiben dazu, dass diese für den Bus gelten würde.

Eigene Regerschen des Kunden haben aber ergeben, dass eine TSN dabei nicht stimmt. Er hat einfach die TSN genommen für den gleichen Bus mit Sitzplätzen und Fenstern ausgestattet. Also als PKW Zulassung. Diese trifft aber auf den verkauten Bus nicht zu und der war auch schon immer ein Lieferwagen.

Welche Rechte hat jetzt der Kunde?

Hat dieser ein Recht auf Nachbesserung durch den Händler?

Muss der Händler also z.B. einen Partikelfilter bezahlen. Kosten hierfür wären ca. 1000,- €.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@martinb71 schrieb am 18. November 2014 um 16:25:35 Uhr:

Zitat:

@polo1,6l schrieb am 18. November 2014 um 15:25:56 Uhr:

Werden die Plaketten nicht gemeldet? Beim KBA oder ähnlich?

Als mein alter W210 Benziner bei der ersten Messung die Abgaswerte nicht erreicht hat sagte mit der TÜV-Prüfer kein Problem dann bekommt er eine gelbe Plakette und wird steuerlich anders eingestuft. Aber die zweite Messung war dann OK. Also gehe ich mal davon aus, das der TÜV das irgendwo gemeldet hätte, vermutlich bei der Zulassungsstelle.

So ein Blödsinn. Benziner bekommen grün oder gar nix.

Und die abgasnorm muß immer eingehalten werden schlechter einstufen weil die Werte nicht stimmen gibt es nicht

Gruß Tobias

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jein, wenn festgehalten wurde, dass das Fahrzeug eine grüne Plakette hat, muss er entsprechend nachbessern. Wie er dafür, dass das Fahrzeug eine grüne Plakette bekommt ist erst einmal egal - natürlich auf legalem Wege.

wenn konkret vereinbart wurde, dass das Fahrzeug einen Partikelfilter hat, dann muss den den Partikelfilter nachrüsten.

Eigentlich hätte das bei der letzten HU auffallen müssen, wenn der Prüfer nicht geschlafen hat.

Vielleicht sollte man die Prüfstelle mal anrufen und nachfragen, wie das sein kann.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. November 2014 um 20:06:27 Uhr:

Eigentlich hätte das bei der letzten HU auffallen müssen, wenn der Prüfer nicht geschlafen hat.

Vielleicht sollte man die Prüfstelle mal anrufen und nachfragen, wie das sein kann.

Seit wann wird bei der HU geprüft, ob die Farbe der Plakette zur HSN/TSN passt?

Und was machen dann die, die keine Plakette haben weil sie z.B. aufm Land wohnen; fallen die durch die HU?

Ich habe selbst schon beim TÜV erlebt, das ein Prüfer auf der Nebenspur die Grüne Plakette bei einem Auto bemängelt hat. Gab einen Aufstand vom Besitzer. Aber letztendlich ist er mit einer neuen Gelben Plakette vom Hof gefahren.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 18. November 2014 um 12:27:18 Uhr:

Seit wann wird bei der HU geprüft, ob die Farbe der Plakette zur HSN/TSN passt?

...

Spätestens seit die AU zur HU gehört, sollte ein Prüfer bemerken und bemängeln, wenn eine falsche Plakette geklebt ist.

Werden die Plaketten nicht gemeldet? Beim KBA oder ähnlich?

Nein.

http://www.adac.de/.../default.aspx

Scheint sich noch nicht bei allen Prüfern rumgesprochen zu haben... :D

Zitat:

@polo1,6l schrieb am 18. November 2014 um 15:25:56 Uhr:

Werden die Plaketten nicht gemeldet? Beim KBA oder ähnlich?

Als mein alter W210 Benziner bei der ersten Messung die Abgaswerte nicht erreicht hat sagte mit der TÜV-Prüfer kein Problem dann bekommt er eine gelbe Plakette und wird steuerlich anders eingestuft. Aber die zweite Messung war dann OK. Also gehe ich mal davon aus, das der TÜV das irgendwo gemeldet hätte, vermutlich bei der Zulassungsstelle.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 18. November 2014 um 16:25:35 Uhr:

Zitat:

@polo1,6l schrieb am 18. November 2014 um 15:25:56 Uhr:

Werden die Plaketten nicht gemeldet? Beim KBA oder ähnlich?

Als mein alter W210 Benziner bei der ersten Messung die Abgaswerte nicht erreicht hat sagte mit der TÜV-Prüfer kein Problem dann bekommt er eine gelbe Plakette und wird steuerlich anders eingestuft. Aber die zweite Messung war dann OK. Also gehe ich mal davon aus, das der TÜV das irgendwo gemeldet hätte, vermutlich bei der Zulassungsstelle.

So ein Blödsinn. Benziner bekommen grün oder gar nix.

Und die abgasnorm muß immer eingehalten werden schlechter einstufen weil die Werte nicht stimmen gibt es nicht

Gruß Tobias

Sorry ich hab nur wiedergegeben was der TÜV-Onkel gesagt hat.

Dann hat der eine seltsame Art von Humor und hat dich veräppelt oder der ist selten dämlich ;)

Zentral gespeichert wird da auch nix. Im Zweifel kann man ja an den Papiere erkennen welche Plakette einem Wagen zusteht.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 18. November 2014 um 17:02:34 Uhr:

Sorry ich hab nur wiedergegeben was der TÜV-Onkel gesagt hat.

Die Abgaswerte müssen immer eingehalten werden, sonst gibt es keine Prüfplakette

Eine Umweltplakette muss man nicht haben, so lange jedenfalls nicht, wie man in keine Umweltzone fährt.

Wenn man aber eine Umweltplakette angebracht hat, dann muss das auch die korrekte sein.

OK Danke wieder was gelernt, jetzt eh egal hab das Auto ein paar Monate verkauft - läuft jetzt vermutlich in Afrika.

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