Welche Motoren passen in einen Jetta I ?

VW Golf 1 (17, 155)

Welche Motoren passen in einen Jetta I und welche Änderungen sind ggf. erforderlich ???

Grundlage des Projektes ist ein Jetta I BJ 1983 MKB GF 44kw/60PS, 4 Gang-Getriebe...

An sich wollte ich ein moderneres Triebwerk mit wenigstens 90PS bzw. GT/GTI, etc. oder vielleicht einen 2E Umbau und wenigstens 'Nen 5 Gang-Getriebe in erwägung ziehen...

Ziel ist günszigere Steuer, Grüne Plakette und ein wenig mehr PS - bei mderaten Verbrauchswerten, aber ggf. sollte mit dem Umbau auch ein H-Kennzeichen zum "30. Geburtstag" machbar sein.....

Gruß

Jörn

9 Antworten

Rein theoretisch sollten bei dir alle Golf 2 und 3 Motoren passen, also Golf 2 GTI MKB PF 107PS ,oder Pl 16V 129PS, G60 PB 160? PS. Klar auch alle anderen 1,6L oder 1,8L Motoren. Auch die 2L Triebwerke ausm dreier sollten passen, also der normale GTI 2E 115PS oder auch die 2L 16V Dinger. Selbst ein VR6 passt, aber dazu gehört wohl noch etwas mehr Aufwand als bei den andern. Inwiefern das dann aber mit den H-Kennzeichen noch realisierbar ist weiss ich nicht...

Es kommt drarauf wan was du möchtest, ich würde denke ich den PF wählen da der auch dank KLR günstig in den STeuern sein kann und sehr robust und zuverlässig ist😉

Gruss Golf Cl

Hi,

wie schon erwähnt passen praktisch alle Motoren aus dem 2er Golf und einige aus dem 3er. Selbst der VR6 wäre möglich. Auch der moderne 1,8T wurde schon in den 1er Golf bzw. Jetta eingebaut.

Ein Tipp wären die 1,8l Motoren aus dem Golf 1 Cabrio oder Scirocco(95PS) die müßten sogar Plug&Play passen. Ganz super wäre ein Scirocco 16V. Da kannst du sogar die Hinterachse mit Scheibenbremsen übernehemen. Aber Scirocco´s 16V sind inzwischen sehr selten,teuer und eigentlich zu schade zum schlachten.

Aber eins muß dir klar ein H-Kennzeichen wird damit fast unmöglich. Zulässig sind,wenn überhaupt,nur Zeitgenössische Umbauten. Ein Weber Doppelvergaser wären da leichter zu akzeptieren als ein moderner Motor. Einlassen würden sich die TÜV Prüfer vielleicht auf einen moderneren Motor mit ähnlicher Leistung und G-Kat. Z.B. der 1,3l 55PS Motor aus dem Golf 2.
Ist leider so aber die Anforderungen an die H-Zulassung wurden gerade verschärft.

Gruß Tobias

Für ne H-Zulassung sollten alle Motoren gehen, die in artverwandten Modellen (Golf I/Cabrio/Scirocco I/II) des Jetta I verbaut wurden.
Grundsätzlich blödsinnig sind daher G60, VR6 oder 1.8 T etc.

Fürs H-Kennzeichen empfehle ich die alten GTI-Motoren 1,6 oder 1,8 mit 110 oder 112 PS.

Da du aber den 60 PS-Motor hast musst du zu allererst den Halter für das Motorlager auf der Beifahrerseite umschweißen, , sonst kriegste keinen Motor über 1,3 Liter verbaut.

Zu bedenken ist aber, dass du fürs H noch gute 4 Jahre warten musst...

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Wie sieht es denn mit den 1,8L 98PS-Motoren aus den Golf I Cabrios aus, sind das nicht im Prinzip gedrosselte GTI-Maschinen ?

Gruß

Jörn

Ja schon, aber der 98 PSer hat Digifant-Einspritzung, die hats im Einser (außer Cabrio ab Ende der 80er) nicht gegeben. Den einser GTI gabs nur mit K-Jetronic.

Umbauen kann man das schon alles und auch alles eintragen lassen, aber höchstwahrscheinlich nicht als H-Zulassung.

Der 155 ist ja nix großartig anderes als ein verstärkter, offener 17, bzw. 16. Und da der 2H noch innerhalb der +/- 10-Jahres-Grenze liegt, sollte das u.U. gehen. Vorausgesetzt, man sieht dass der Umbau sauber und mit Verstand durchgeführt wurde. 

schau mal hier www.benzinleitung.de/H-Kennzeichen.htm

unter anderem ist da das Gutachten beschrieben was du erstellen lassen musst .

ob andere Motoren überhaupt erlaubt sind  die nicht   in der baureihe  verbaut wurden ist fraglich und vom prüfer abhängig    auf alle fälle müssen sie dann auch 30 jahre alt sein

schau dir den § 21 c stvo an  teil 2

motor

Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.
Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren - Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der Doppelnockenwellen- motor der späteren Modelle - Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID (cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum). - Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte Motorenbe- stückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.

Ausnahmen:

Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten.
z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung - Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder min- destens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem Basis- Motor-Typ)
In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden. Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich. Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden. Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:
- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder
- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössi- schen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer- Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).
Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.

Getriebe

Eine Umrüstung der Getriebeart mittels Automatik-Getriebe ist nur dann möglich, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeugtyps Automatik-Getriebe vom Fahrzeughersteller angeboten wurden. Ansonsten gelten sinngemäß die Aussagen zur Rubrik „Motor“.

der §21c ist am 25.09.2008 BGB  aufgehoben worden   weiß also nicht ob das für fahrzeuge nach 74 möglich ist

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


...wenn:
- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder
- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössischen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer- Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).
Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.

Im Grunde nix anderes. Die Baureihe Typ 16/17 endet mit den ersten Modellen des MJ '84 und den 1P/2H gabs ab dem MJ '89, einen Umbau kann man daher durchaus als zeitgenössisch betrachten. Und wenn die selbst nen Kat akzeptieren, wo der nun alles andere als zeitgenössisch ist...

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