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Welche Geschwindigkeit wurde an der Schilderbrücke gemessen?

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 9:58

Hallo zusammen,

folgende Situation hatte ich gestern Abend auf der Autobahn. Wegen einer Wanderbaustelle war das Tempo auf 60 km/h beschränkt. Von drei Spuren wurde auf eine Spur reduziert. Nach circa 1 km war die Baustelle zu Ende und alle drei Spuren konnten wieder befahren werden.

Als selbst 500 m nach Baustellenende kein Limit aufgehoben wurde, beschleunigte ich auf circa 120 km/h. Nach einem weiteren Kilometer tauchte dann eine Schilderbrücke auf, welche 100 km/h anzeigte. Ich bremste den Wagen nicht ab, sondern ließ ihn Rollen und wurde von der Schilderbrücke geblitzt. Pech gehabt.

Jetzt meine Frage. Wurde an der Brücke, die ja schon ein ganzes Stück vorher meine Geschwindigkeit gemessen hatte, 60 oder 100 km/h geblitzt?

 

Gruß Tim

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 17. August 2015 um 11:11

Hier noch die Auflösung meines Falles:

Gemessen wurde das an der Schilderbrücke angezeigte Tempolimit von 100 km/h. Dies hatte ich leider um 26 km/h überschritten. Pech gehabt bzw. Glück, dass nicht die 60 km/h als Limit galten, wovor ich ja zuerst Angst hatte.

Wie erwähnt hatte ich vor der Schilderbrücke kein weiteres Tempolimit wahrgenommen, auch wenn es laut Google Maps eine Schilderbrücke davor gibt und in der Baustelle galt 60 km/h, die aber geschätzte 1,5 km hinter mit lag.

Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt, mit der Bitte man solle überprüfen, ob die erste Schilderbrücke aufgrund der Bauarbeiten davor überhaupt eingeschaltet war. Im Antwortschreiben stand dann, dass die Schilderbrücke ebenso 100 km/h angezeigt hätte.

Somit kam einige Tage später der Bußgeldbescheid und ich habe das Geld überweisen.

Gestern plötzlich eine Rücküberweisung des gesamten Betrages auf mein Konto und ein Einschreiben, dass das Verfahren eingestellt sei. Scheinbar hatte die erste Schilderbrücke doch nichts angezeigt.

Das freut mich am meisten, weil ich echt schon am zweifeln war, wie ich eine Schilderbrücke, die ein Limit von 100 km/h anzeigt und ja leuchtet, übersehen konnte.

Komisch nur, dass erst mal bestätigt wird, dass ein Limit vorhanden war bzw. die Schilderbrücke korrekt funktionierte.

Gruß Tim

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29 Antworten
am 18. Juni 2015 um 7:03

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 17. Juni 2015 um 14:22:28 Uhr:

Vor der Baustelle war bestimmt auch schon mal eine TL gewesen (nicht das TL für die Baustelle), da stand bestimmt auch 100 drauf, denn irgendwie macht das sonst keinen Sinn

Es gilt immer das letzte Schild.

Themenstarteram 18. Juni 2015 um 13:08

Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. Juni 2015 um 21:49:30 Uhr:

Zitat:

@Tim_1,6 schrieb am 17. Juni 2015 um 21:41:20 Uhr:

Jetzt noch eine andere Frage. Sieht man den Blitz von diesen Schilderbrücken überhaupt noch?

Natürlich. Sonst hättest du ja wohl kaum bemerken können, daß du geblitzt worden bist.

Schon klar. Aber die Sonne stand zu diesem Zeitpunkt schon sehr tief und manchmal gibt es Reflexionen, die wie ein Blitz wirken, daher meine Frage.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 18. Juni 2015 um 09:03:53 Uhr:

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 17. Juni 2015 um 14:22:28 Uhr:

Vor der Baustelle war bestimmt auch schon mal eine TL gewesen (nicht das TL für die Baustelle), da stand bestimmt auch 100 drauf, denn irgendwie macht das sonst keinen Sinn

Es gilt immer das letzte Schild.

Im geschilderten Fall dann eben das letzte "reguläre" Tempolimit.

1,5 km hinter der Wanderbaustelle gilt das Tempolimit zu deren Absicherung sicher nicht mehr, auch ohne Aufhebungszeichen. Außerdem wird so ein Tempolimit einer beweglichen Wanderbaustelle sicher nicht in einen fest installierten Blitzer "einprogrammiert" werden, zumal die Wanderbastelle in absehbarer Zeit ja an diesem Blitzer vorbeigewandert ist.

am 18. Juni 2015 um 13:20

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 18. Juni 2015 um 09:03:53 Uhr:

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 17. Juni 2015 um 14:22:28 Uhr:

Vor der Baustelle war bestimmt auch schon mal eine TL gewesen (nicht das TL für die Baustelle), da stand bestimmt auch 100 drauf, denn irgendwie macht das sonst keinen Sinn

Es gilt immer das letzte Schild.

Schon, aber davon weiß ja der Blitzer nichts (TL im Baustellenbereich). Wenn vor der Baustelle schon ein 100er Schild gewesen war und er nun nach der Baustelle (und vor dem Blitzer) 120 fährt, macht es wieder Sinn, dann wurde er zu recht geblitzt

am 18. Juni 2015 um 14:48

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 18. Juni 2015 um 15:20:12 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 18. Juni 2015 um 09:03:53 Uhr:

 

Es gilt immer das letzte Schild.

Schon, aber davon weiß ja der Blitzer nichts (TL im Baustellenbereich). Wenn vor der Baustelle schon ein 100er Schild gewesen war und er nun nach der Baustelle (und vor dem Blitzer) 120 fährt, macht es wieder Sinn, dann wurde er zu recht geblitzt

Das stimmt so nicht.Die Streckenbeschränkung ( Baustelle zb 80 km/h ) gilt nach der Baustelle auch ohne Aufhebung nicht mehr, es gilt dann aber nicht die alte Beschränkung vor der Baustelle sondern bis zum nächsten Schild ist : Feuer frei.

am 18. Juni 2015 um 14:59

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 18. Juni 2015 um 16:48:11 Uhr:

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 18. Juni 2015 um 15:20:12 Uhr:

 

Schon, aber davon weiß ja der Blitzer nichts (TL im Baustellenbereich). Wenn vor der Baustelle schon ein 100er Schild gewesen war und er nun nach der Baustelle (und vor dem Blitzer) 120 fährt, macht es wieder Sinn, dann wurde er zu recht geblitzt

Das stimmt so nicht.Die Streckenbeschränkung ( Baustelle zb 80 km/h ) gilt nach der Baustelle auch ohne Aufhebung nicht mehr, es gilt dann aber nicht die alte Beschränkung vor der Baustelle sondern bis zum nächsten Schild ist : Feuer frei.

Gehen wir doch einfach mal von einem Beispiel aus, es wäre gar keine Baustelle (und deren TL) vorhanden gewesen. Nach der Auffahrt auf die Autobahn gibt es gewöhnlich ein TL (wenn nicht, gilt eben das allgemeine gültige TL).

Ich nehme aber an, das bei ihm kurz nach der Auffahrt ein TL von 100 gestanden hat, welches natürlich dann bis zur Schilderbrücke gültig ist und unter/nach der Brücke wiederholt wird.

Fährt er da mit 120 durch, ist es logisch, das er geblitzt wird.

Hätte an der Auffahrt (oder von der Auffahrt bis zur Brücke) kein TL-Schild gestanden, hätten sie ihn auch nicht bei 120 km/h blitzen dürfen, sondern erst nach dem TL 100-Schild.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 18. Juni 2015 um 16:48:11 Uhr:

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 18. Juni 2015 um 15:20:12 Uhr:

 

Schon, aber davon weiß ja der Blitzer nichts (TL im Baustellenbereich). Wenn vor der Baustelle schon ein 100er Schild gewesen war und er nun nach der Baustelle (und vor dem Blitzer) 120 fährt, macht es wieder Sinn, dann wurde er zu recht geblitzt

Das stimmt so nicht.Die Streckenbeschränkung ( Baustelle zb 80 km/h ) gilt nach der Baustelle auch ohne Aufhebung nicht mehr, es gilt dann aber nicht die alte Beschränkung vor der Baustelle sondern bis zum nächsten Schild ist : Feuer frei.

Genau das ist falsch. OHNE Aufhebungszeichen ist nur die Begrenzung in der Baustelle (nach angemessener Wegstrecke) aufgehoben. Die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung zählt dann noch. Steht aber am Ende ein Aufhebungszeichen, welches die 80 kmh aufhebt, dann gilt Richtgeschwindigkeit 130.

am 18. Juni 2015 um 15:39

Bei den Streckenverboten handelt es sich im wesentlichen um Überholverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird.

Ist ein Streckenverbot jedoch mit einem Gefahrenzeichen (z. B. "Baustelle") verbunden, dann endet es, sobald die entsprechende Gefahrenstelle vorüber ist, auch ohne ausdrückliches Aufhebungszeichen.

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, 279, 280; 281.

 

Wenn 80 aufgehoben ist gilt nicht automatisch das vorherige Schild wieder.

am 18. Juni 2015 um 15:46

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 18. Juni 2015 um 17:39:57 Uhr:

Bei den Streckenverboten handelt es sich im wesentlichen um Überholverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird.

Ist ein Streckenverbot jedoch mit einem Gefahrenzeichen (z. B. "Baustelle") verbunden, dann endet es, sobald die entsprechende Gefahrenstelle vorüber ist, auch ohne ausdrückliches Aufhebungszeichen.

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, 279, 280; 281.

 

Wen 80 aufgehoben ist gilt nicht automatisch das vorherige Schild wieder.

Da hat ja auch weder die zuständige Kommune, noch der Autofahrer etwas von, wenn auf freie Autobahn künstlich ein TL von 60 oder 80 km/h aufrecht erhalten wird. Das TL ist ja nur dafür gedacht, Unfälle (Auto/Personen) im Baustellenbereich zu vermeiden. Ein Baustellen-TL weit nach der eigentlichen Baustelle wäre wohl unsinnig.

@Pepperduster:

Der Grund ist ganz einfach. Um meinen Fahrlehrer zu zitieren: Da es KEIN Aufhebungsschild gibt, ist die temporäre Begrenzung nur durch die Örtlichkeit aufgehoben. Sprich, Baustelle zu Ende, 80kmh gelten nicht mehr. Du hast diesen Fall z.B auch in Kurven. Landstrasse Tempo 70, für eine Kurve kommt das Gefahrenzeichen und Tempo 50 zusammen, nach der Kurve gilt wieder 70.

am 18. Juni 2015 um 17:49

Zitat:

@rabbit1988 schrieb am 18. Juni 2015 um 18:02:51 Uhr:

Landstrasse Tempo 70, für eine Kurve kommt das Gefahrenzeichen und Tempo 50 zusammen, nach der Kurve gilt wieder 70.

Nein, nach der Kurve gilt 100, sofern es kein Schild gibt.

Laut 2 meiner Fahrlehrer und der Polizei nicht! Da das temporäre Verbot das vorherliegende nicht gänzlich auflöst, sondern nur in der Verbindung eines Aufhebungszeichens nach der Kurve/Baustelle.

Ich lass mich natürlich gerne eines besseren Belehren :)

am 18. Juni 2015 um 19:06

Die StVo sagt eindeutig das die Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Gefahrenstelle endet.

Da steht nichts davon das die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt die vor der Gefahrenstelle galt.

Natürlich ist das häufig einfach nur falsch ausgeschildert, und von daher finde ich es richtig wenn ein Fahrlehrer es anders lehrt. Die StVo gibt das aber nicht her.

Themenstarteram 17. August 2015 um 11:11

Hier noch die Auflösung meines Falles:

Gemessen wurde das an der Schilderbrücke angezeigte Tempolimit von 100 km/h. Dies hatte ich leider um 26 km/h überschritten. Pech gehabt bzw. Glück, dass nicht die 60 km/h als Limit galten, wovor ich ja zuerst Angst hatte.

Wie erwähnt hatte ich vor der Schilderbrücke kein weiteres Tempolimit wahrgenommen, auch wenn es laut Google Maps eine Schilderbrücke davor gibt und in der Baustelle galt 60 km/h, die aber geschätzte 1,5 km hinter mit lag.

Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt, mit der Bitte man solle überprüfen, ob die erste Schilderbrücke aufgrund der Bauarbeiten davor überhaupt eingeschaltet war. Im Antwortschreiben stand dann, dass die Schilderbrücke ebenso 100 km/h angezeigt hätte.

Somit kam einige Tage später der Bußgeldbescheid und ich habe das Geld überweisen.

Gestern plötzlich eine Rücküberweisung des gesamten Betrages auf mein Konto und ein Einschreiben, dass das Verfahren eingestellt sei. Scheinbar hatte die erste Schilderbrücke doch nichts angezeigt.

Das freut mich am meisten, weil ich echt schon am zweifeln war, wie ich eine Schilderbrücke, die ein Limit von 100 km/h anzeigt und ja leuchtet, übersehen konnte.

Komisch nur, dass erst mal bestätigt wird, dass ein Limit vorhanden war bzw. die Schilderbrücke korrekt funktionierte.

Gruß Tim

Sieg der Gerechtigkeit. Danke für die Rückmeldung.

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