Welche Führerscheinklasse bei LOF Zulassung
Hallo an alle
Habe vor mir eine CF moto 550 zu Kaufen und sie mit einer LOF zulassen.
Jetzt erzählt mir ein befreundeter Fahrlehrer das ich das Quad mit einer LOF Zulassung mit nem B Führerschein garnicht Fahren dürfte. Habe im Netz und diversen Foren gesucht aber nie etwas sicheres Gesetzmässiges gefunden. Mit welchen Schein fahrt ihr euer LOF Quad. Gibt es ein Gesetzestext.
Außerdem würde es mich interesiren welche Anhängerlast es bei der cf 550 gibt ? Habe gelesen ( LOF )
das bei eingetragener geschindigkeit zB 25 kmH die Anhängelast größer ist
Danke schon mal für eure Info
Gruß eddi 100
25 Antworten
Wenn man davon ausgeht, dass die Führerscheinklassen sich überschneiden, reicht Klasse B.
Denn die Quads fallen weder unter die Motorradklassen noch sind sie über 3.5 Tonnen schwer.
Die Definition der Fahrerlaubnisklassen steht in der FeV. Da gibt es kein "und", "aber" usw.
Wenn man den Gedanken Deines Fahrlehrers weiterspinnt:
Angenommen, ich würde meine Husqvarna als LoF anmelden. Mopped wäre als Zweitfahrzeug für einen Förster ja gar nicht so verkehrt! Die gesicherte Flinte hängt über der Schulter, man kann zwar sonst nichts größeres als einen Hasen transportieren, aber für Kontrollfahrten und enge Wege gibt es kaum was besseres.
... Müsste ich dann auch einen C Führerschein haben?
Und umgekehrt, dürfte ein Lkw-Fahrer ohne motorradspezifische Ausbildung Motorrad fahren, wenn nur das Motorrad als LoF angemeldet ist?
Moin mal ein versuch einer Erklärung, aus Sicht eines Landwirtes der Laut einiger eurer Beschreibungen und Vermutungen ohne LKW Führerschein kein Auto fahren dürfte ;P
- Ein Quad ist ein zweispuriges Fahrzeug mit einer zulässigen gesamtmasse unter 3,5t (gehe ich jetzt mal von aus 😉)
- Führerschein Klasse B gilt für alle zweispurigen Fahrzeuge bis 3,5t Also zählt mmn ein Quad genau da rein, und ein z.b. Pickup mit lof Zulassung kann auch mit b gefahren werden.
- Klasse T gilt erstens nur für lof Fahrzeuge bis 60kmh und bis 40t und viel wichtiger ist er nur gültig wenn das Fahrzeug für Landwirtschaftliche Zwecke bewegt wird. Also für gewerbliche oder private Nutzung unbrauchbar. Dafür ist bis 3,5t b notwendig und über 3,5 c/ce
- die Führerschein Klassen haben nichts mit der jeweiligen Zulassung des Fahrzeuges zu tun sondern beschränken sich auf die gewichte, Geschwindigkeit und Anhängelasten der Fahrzeuge
Alle Angaben ohne Gewähr, jedoch bin ich bis jetzt immer problemlos durch alle Kontrollen mit allen Fahrzeugen gekommen
Ach und noch etwas, die meisten Anhänger und Zugmaschinen bei lof sind bei Anhängerbetrieb nur mit 25kmh eingetragen, da sonst ein jährlicher TÜV und bei traktoren über 40 kmh noch eine halbjährliche SP dazu, ob das aber für quads zutrifft weiß ich nicht sicher. Außerdem konnte es noch mit der bremsanlage zusammenhängen, da könnten sich jetzt aber mal die Profis äußern
es reicht klasse b, egal für welches quad. ob lof oder vkp, ob 10 oder 150ps. ob 50 oder 1000ccm.
sag deim fahrlehrer nen schönen gruß, er sollte mal drüber nachdenken ob das der richtige beruf ist den er ausübt...das ja wie wenn der bäcker net weis was im brot drin is. traurig so was echt.
gebe meinem Vorredner recht, was ist das für ein Fahrlehrer???
Fahre mit meinem alter 3er Führerschein seit 14 Jahren LOF ;o)
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Hier auch nochmal gut erklärt:
http://www.führerscheinklassen.com/quad-fuehrerschein/
Wer also noch den alten 3er hat oder den neuen B der darf Quads, ob mit VKP oder LoF, uneingeschränkt fahren.
Die Änderungen zum 19.01.2013 betrifft insbesondere Trikes, wenn man nach diesem Stichtag seinen Führerschein erworben hat.
Hallo
Mein befreundeter Fahrlehrer Hat sich schlau gemacht. Die beim TÜV wusten von nichts. Vom Straßenverkehrsamt kam die Info Fahrzeug unter 3,5 To. daher Klasse B. Info vom Straßenverkehrsamt: Die Polizei fragt dort des öfteren selber was richtig ist.
Danke nochmals an alle für die eure Infos
Fahrerlaubnisklassen und Fahrzeugklassen sind eben zwei Paar Schuhe. Schade, dass ein Fahrlehrer das nicht weiß. Aber es sei ihm nachgesehen. Ingenieure haben schon Brücken falsch berechnet, Fliesenlegermeister die Fliesen verhudelt und ich habe als Berater in meinem Metier auch schon falsche Auskünfte erteilt (und mich dann entschuldigt).
Hallo,
Hat jemand Infos bzgl. LoF Zulassung im kommenden Jahr? Mir geht es explizit im Neuzulassungen von Neufahrzeugen (in meinem Fall um Cam-Am).
Gibt es Änderungen?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'LoF 2018 - Was wird sich ändern?' überführt.]
Meines Wissens ist LOF nicht von der neuen EU-Regelung betroffen und wie gehabt eine rein deutsche Sonderregelung. So wie ich das blöde Zeug verstanden habe handelt sich das EU Zeug um die vorrige VKP-Zulassung. Der neue Führerschein ist aber sicher bindent bei neuen Führerscheinen.
Allerdings bin ich gespannt auf die neue Verordnung das keine Fahrzeuge mehr ohne Differential zugelassen werden dürfen. Ketten und Schaltung Ade.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'LoF 2018 - Was wird sich ändern?' überführt.]
Die Führerscheinklasse B (mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t) greift bei allen quads, atv's, utv's usw. Egal ob gedrosselt (vkp alt 15 kW oder vkp neu 90 km/h) oder lof (offene Leistung und v-max.) alle diese Fahrzeuge dürften zu privaten Zwecken nicht mit der Klasse T oder L bewegt werden und bei Inhaber die nur die Klassen T oder L haben zu lof zweken mit den entsprechenden drosselungen (40 km/h bzw. 60km/h)
Hier der link zum gesetzestext
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Zitat:
@risky18 schrieb am 26. Juli 2015 um 17:22:06 Uhr:
Halt!!!
Die Aussage das man mit dem Führerschein der Klasse B ein Quad fahren darf ist falsch!! Bei Erwerb des Führerschein der Klasse B ab 2013 schliesst Quad und Trike NICHT mehr mit ein. Die "Altbesitzer", welche den Führerschein der Klasse B vor der Umstellung gemacht haben und jetzt einen Neuen erstellen lassen, bekommen die Führerscheinklasse A1 und A, mit der Schlüsselzahl 79.03 und 79.04.Also Vorsicht bei solchen Aussagen!!! Es ändert sich ständig etwas in der FEV.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ATV mit dem Führerschein Klasse B' überführt.]
Quads und atv"s sind dem Gesetz nach 4 rädrige Fahrzeuge und dürfen somit ohne Einschränkung mit der Klasse B ( Kraftfahrzeuge bis 3,5t) gefahren werden.
Die 3 rädrigen dürfen auch weiterhin gefahren werden
Zitat §6 FeV:
"(3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist."
Meine Interpretation :
Unter 21 Jahren dürfen auch 3 rädrigen Fahrzeuge mit max. 15 kW gefahren werden.
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