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Welche Führerscheinklasse bei LOF Zulassung

Themenstarteram 8. Mai 2017 um 13:39

Hallo an alle

Habe vor mir eine CF moto 550 zu Kaufen und sie mit einer LOF zulassen.

Jetzt erzählt mir ein befreundeter Fahrlehrer das ich das Quad mit einer LOF Zulassung mit nem B Führerschein garnicht Fahren dürfte. Habe im Netz und diversen Foren gesucht aber nie etwas sicheres Gesetzmässiges gefunden. Mit welchen Schein fahrt ihr euer LOF Quad. Gibt es ein Gesetzestext.

Außerdem würde es mich interesiren welche Anhängerlast es bei der cf 550 gibt ? Habe gelesen ( LOF )

das bei eingetragener geschindigkeit zB 25 kmH die Anhängelast größer ist

Danke schon mal für eure Info

Gruß eddi 100

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25 Antworten
am 4. Juli 2015 um 11:23

Hey Leute,

Ich bin neu hier auf dem Forum. Ich wollte fragen ob man ein ATV mit dem Führerschein der Klasse B fahren darf. Ich fange bald mit meinem Schein an und wollte mir wenn ich 18 bin ein ATV kaufen um zur meiner Ausbildungsstelle zu kommen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ATV mit dem Führerschein Klasse B' überführt.]

am 4. Juli 2015 um 11:27

Ja, können Sie.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ATV mit dem Führerschein Klasse B' überführt.]

am 4. Juli 2015 um 11:35

Noch eine kleine Ergänzung:

Wenn Sie 18 Sind, also denn richtigen PKW schein haben, können Sie jedes Quad fahren, was sie wollen, die Grösse des Quads,bzw (CCM) spielt keine Rolle.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ATV mit dem Führerschein Klasse B' überführt.]

am 9. Juli 2015 um 20:48

Da diese Frage auch in anderen Foren auftaucht, auch hier nochmal

der allgemeine Konsens.

Quad oder ATV unterhalten ist teurer wie einen Golf fahren.

Quad oder ATV ist nichts für den schmalen Geldbeutel.

Auch wenn man beim Kauf nur 500€ bezahlt hat, kommen

die richtig fetten Rechnungen und der Frust etwas später.

Quad oder AtV neu kaufen- die Spaßfahrzeuge beginnen bei 10k € aufwärts.

Meine Erfahrung.

Gruß Tüte

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ATV mit dem Führerschein Klasse B' überführt.]

Zitat:

@Tuete08 schrieb am 9. Juli 2015 um 22:48:11 Uhr:

Quad oder AtV neu kaufen- die Spaßfahrzeuge beginnen bei 10k € aufwärts.

Geht auch günstiger.

in meiner sig steht eig alles für anfänger drin...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ATV mit dem Führerschein Klasse B' überführt.]

billiger geht immer....:D aber wenn du was vernünftiges haben möchtest, fängt es bei rund 10000 Eus an:cool:

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ATV mit dem Führerschein Klasse B' überführt.]

Zitat:

@jan76 schrieb am 12. Juli 2015 um 19:57:20 Uhr:

billiger geht immer....:D aber wenn du was vernünftiges haben möchtest, fängt es bei rund 10000 Eus an:cool:

Ansichtssache. Auch eine 250er Maxxer ist vernünftig für seinen Einsatzzweck es muss nicht immer eine 1000er can am sein.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ATV mit dem Führerschein Klasse B' überführt.]

natürlich, ich hatte auch mit einer 500er Kymco MXU angefangen und war damit zu frieden!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ATV mit dem Führerschein Klasse B' überführt.]

Halt!!!

Die Aussage das man mit dem Führerschein der Klasse B ein Quad fahren darf ist falsch!! Bei Erwerb des Führerschein der Klasse B ab 2013 schliesst Quad und Trike NICHT mehr mit ein. Die "Altbesitzer", welche den Führerschein der Klasse B vor der Umstellung gemacht haben und jetzt einen Neuen erstellen lassen, bekommen die Führerscheinklasse A1 und A, mit der Schlüsselzahl 79.03 und 79.04.

Also Vorsicht bei solchen Aussagen!!! Es ändert sich ständig etwas in der FEV.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ATV mit dem Führerschein Klasse B' überführt.]

also muss man jetzt eine extra Fahrerlaubnis machen für Quad´s? glaube ich im Leben nicht.

Wer Auto fahren darf, darf auch Quads fahren!!!! es haben sie nur die Bezeichnungen der Klassen geändert und das ab 2013.

 

so!

Eine extra Führerscheinklasse für Quad existiert jedoch nicht – es gibt strenggenommen keinen „Quad-Führerschein“. Stattdessen können Fahrzeuginhaber mit einem Führerschein der Klasse AM oder mit einem Führerschein der Klasse B Quads – im Verkehrsrecht als „vierrädige Leichtkraftfahrzeuge“ bekannt – steuern.

Quad mit Führerschein B

Rund 70 Prozent aller Deutschen besitzen einen Führerschein der Klasse B – dies ist der normale PKW-Führerschein. In ihm ist eine Quad-Fahrerlaubnis inbegriffen. Wer Auto fahren darf, darf auch Quads fahren!!!!

Quad mit Führerschein AM

Ebenfalls als Quad-Führerschein einsetzbar ist der Führerschein der Klasse AM, auch „Rollerführerschein“ genannt. Mit einem AM-Führerschein dürfen laut geltendem Verkehrsrecht Fahrzeuge gesteuert werden, die die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Gleichzeitig darf ihr Hubraum nicht größer als 50 ccm sein. Diese beiden Variablen sind bauartbedingt; in der Zulassung des Quads findet man die Informationen zum Hubraum und der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit und kann somit sicher gehen, dass man die entsprechende Quad-Fahrerlaubnis auch besitzt. In der Zulassung steht auch, in welchem Fahrzeugtyp das jeweilige Quad eingeordnet wird. Meistens ist die Kategorie hier „PKW offen“, aber auch andere Formen der Zulassung sind möglich. Die Leistung des Motors des Quads hat keinen Einfluss auf die benötigte Fahrerlaubnis.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ATV mit dem Führerschein Klasse B' überführt.]

Zitat:

@risky18 schrieb am 26. Juli 2015 um 17:22:06 Uhr:

Halt!!!

Die Aussage das man mit dem Führerschein der Klasse B ein Quad fahren darf ist falsch!! Bei Erwerb des Führerschein der Klasse B ab 2013 schliesst Quad und Trike NICHT mehr mit ein. Die "Altbesitzer", welche den Führerschein der Klasse B vor der Umstellung gemacht haben und jetzt einen Neuen erstellen lassen, bekommen die Führerscheinklasse A1 und A, mit der Schlüsselzahl 79.03 und 79.04.

Also Vorsicht bei solchen Aussagen!!! Es ändert sich ständig etwas in der FEV.

wie Jan es schon schrieb dies gilt für Trikes ist aber für quads irrelevant also darf man auch weiterhin mit jedem B Führerschein jedes quad fahren.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'ATV mit dem Führerschein Klasse B' überführt.]

am 8. Mai 2017 um 14:10

Die Lof ist eine zulassumgsart für Quads unt Atv's genauso die VKP.

Beide dürfen meines wissens mit mit einem B Führerschein gefahren werden. Der Unterschied zwischen beiden ist die zulässige ps !

Vkp bis 20 ps und alles darüber lof.

Gesetzestexte findest du zuhauf im internet.

Ich hoffe ich konnte dir helfen

Lg Quaddix

Für LoF Zugmaschinen sind "eigentlich" die Führerscheinklassen L und T gedacht. Dann ist das Gewicht egal, aber auch spätestens bei 60km/h Schluß.

Eigentlich sollte bei Quads Klasse B reichen, die dürfen nur nicht zu schwer sein und nicht zu große Anhänger ziehen.

Aus

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Zitat:

Klasse B:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Eine andere Idee wäre noch C oder CE wie es z.B. für einen Unimog schnell nötig wird. Aber ich glaube, so dick ist die cfmoto nicht.

Frag ihn mal, warum B nicht reichen sollte.

Themenstarteram 8. Mai 2017 um 15:54

Hallo Quadix

Ich habe kein gefunden Wenn du ein findest bitte senden. Sogar ein Fachanwalt für Verkehrsrecht konnte keinen konkreten Angaben machen.

Hallo Thomas

Laut meinem Fahrlehrer (Führerschein Verortnung ) dürfen LOF angemeldete Fahrzeuge mit den Scheinen L und T

gefahren werden. Wenn du mit deinem LOF Quad schneller als 60 KmH fährst muß du sogar ein LKW Schein haben, egal ob dein Quad 400kg oder 30 Tonnen wiegt. Wer mit einem LOF angemeldeten Quad unterwegs ist fahrt in einer Grauzone. Also wer hat einen Pasenden Gesetzestext.

Wer kann mir Angaben wegen der anhängelast bei LOF Quads machen.

Gruß eddi

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