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Welche Farbabweichung muss man hinnehmen?

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 15:13

Bei meinem Auto (2 Jahre alt) musste eine komplette Seite inkl. Front- und Heckschürze wegen einem fremdverschuldeten Schaden lackiert werden.

Jetzt sieht man als Laie leider deutlich eine Farbabweichung zu der anderen Fahrzeugseite an den Stellen, wo Front- und Heckschürze angrenzen (siehe Bild). Die neue Farbe ist dunkler und matter und gefällt mir nicht.

Ich habe es dem Gutachter gezeigt und der meinte, dass das zu viel ist. Der Lackierer ist jetzt bereit, zumindest den Rest der anderen Seite (nicht Dach und Motorhaube) in der neuen Farbe zu lackieren.

Es handelt sich um eine einfache Uni-Lackierung von VW. Ist es wirklich nicht möglich, bei einem 2-Jahre alten Garagenwagen die Farbe (rechts auf dem Bild) so zu treffen, dass es einem Laien nicht auffallen würde?

Kennt jemand die Rechtsprechung? Wie definiert ein Gericht, was noch im Rahmen ist?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 14. Februar 2020 um 17:36:06 Uhr:

Ich sehe rechts einen dunkleren Streifen unten an der Tür entlang.

.

Respekt!

Ich seh noch nicht mal ein Bild, das eine Türe zeigen würde. :confused::D

 

Gruß Lastpfad

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am 14. Februar 2020 um 17:26

Brille ausleih. ;):D

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 14. Februar 2020 um 18:26:30 Uhr:

Brille ausleih. ;):D

.

 

Im Ernst! Ich seh drei Bilder.

Aber keines mit einer Türe!? :):confused::confused::confused:

Anhand des Fotos wage ich keine Beurteilung, aber wenn der Sachverständige und der Lackierer einen Mangel erkennen und der beseitigt werden soll, ist doch alles gut.

am 14. Februar 2020 um 18:36

@Lastpfad war ein Spaß :D

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 19:05

Zitat:

@Oetteken schrieb am 14. Februar 2020 um 19:19:31 Uhr:

Anhand des Fotos wage ich keine Beurteilung, aber wenn der Sachverständige und der Lackierer einen Mangel erkennen und der beseitigt werden soll, ist doch alles gut.

Der Lackierer möchte sich nicht die Mühe machen und die Original-Farbe nachmischen, sondern will nur seine neue Farbe über die andere Seite pinseln. Die Farbe wirkt aber nicht so schön, wie das Original. Und dann fehlt immer noch die Motorhaube und das Dach.

Wenn ich den Schaden verursacht hätte und sparen müsste, dann wäre mir das nicht so wichtig. Aber wenn man unschuldig ist (der Verursacher war besoffen) und der Wagen erst 2 Jahre alt ist, dann ist es schon ärgerlich, wenn man nicht nur den Wertverlust auf dem Papier hat, sondern es auch optisch auffällt.

Außerdem habe ich den Lackierer nicht ausgewählt, sondern nur die VW-Vertragswerkstatt, die ich aufsuchen musste, damit die Garantie nicht erlischt. Der hat wiederum den Lackierer beauftragt.

dann ist dein Ansprechpartner für eine mangelfreie Ausführung die VW-Werkstatt.

am 14. Februar 2020 um 19:09

Zitat:

@benny1979 schrieb am 14. Februar 2020 um 20:05:07 Uhr:

 

Der Lackierer möchte sich nicht die Mühe machen und die Original-Farbe nachmischen, sondern will nur seine neue Farbe über die andere Seite pinseln. Die Farbe wirkt aber nicht so schön, wie das Original. Und dann fehlt immer noch die Motorhaube und das Dach.

Melde das der Versicherung und die kümmern sich darum. Das Autohaus und der Lackierer werden kein Interesse daran haben es sich mit der Versicherung zu versauen.

Du hast ein Recht auf eine anständige Lackierung und die Versicherung hat für vernünftige Arbeit gezahlt.

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 21:23

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 14. Februar 2020 um 20:09:52 Uhr:

Zitat:

@benny1979 schrieb am 14. Februar 2020 um 20:05:07 Uhr:

 

Der Lackierer möchte sich nicht die Mühe machen und die Original-Farbe nachmischen, sondern will nur seine neue Farbe über die andere Seite pinseln. Die Farbe wirkt aber nicht so schön, wie das Original. Und dann fehlt immer noch die Motorhaube und das Dach.

Melde das der Versicherung und die kümmern sich darum. Das Autohaus und der Lackierer werden kein Interesse daran haben es sich mit der Versicherung zu versauen.

Du hast ein Recht auf eine anständige Lackierung und die Versicherung hat für vernünftige Arbeit gezahlt.

Ich bin ja der Auftraggeber, die rechnen halt nur direkt mit der Versicherung ab. Der Versicherung kann es doch egal sein, was ich für Probleme mit der Werkstatt habe. Oder?

am 14. Februar 2020 um 21:27

Nein ist es nicht. Die Versicherung muss dir den Schaden ersetzen und die verlangen für ihr Geld auch gute Arbeit.

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 21:57

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 14. Februar 2020 um 22:27:14 Uhr:

Nein ist es nicht. Die Versicherung muss dir den Schaden ersetzen und die verlangen für ihr Geld auch gute Arbeit.

Was beim Lackieren "gute Arbeit" ist, da streiten sich ja leider die Geister. Ich habe bisher kein Gerichtsurteil gefunden, wie nah der Farbton an der Original-Farbe sein muss. Außer bei sehr wertvollen Oldtimern, da ist wohl eine Komplettlackierung angesagt und muss bereits vom Gutachter eingeplant werden.

Diese Ansicht teile ich nicht.

Der TE ist Herr des Verfahrens, die Versicherung ersetzt nur den Schaden.

Der TE hat die Werkstatt ausgesucht und beauftragt.

Die Werkstatt hat dafür zu sorgen, dass die Lackierung dem heutigen Stand der Technik entsprechend ausgeführt wird.

Wenn der Sachverständige die Lackierung als nicht ordnungsgemäß bescheinigt, ist die Werkstatt zur Nachbesserung verpflichtet.

so ist es. Wobei die Sache nach den Bildern mir auch immer noch nicht eindeutig erscheint.

Die Bilder sind zu unterschiedlich aufgenommen (Lichtverhältnisse).

Warum diskutieren wir ob der Farbunterschied besteht oder nicht??? Das hat doch selbst der Gutachter schon festgestellt.

Also hat die Lackiererei über die Werkstatt das nachzubessern. Fertig.

TE, du hast die Werke mit der Rep. beauftragt, die haben nicht geliefert, also haben die nachzubessern.

Wenn die nicht wollen bleibt dir wohl leider nur der Rechtsweg übrig.

Du must der Werkstatt 3 mal den Versuch geben, die Sache in Ordnung zu bringen. Schaffen sie es nach 3 Versuchen nicht, bist Du nach BGB berechtigt, einen Lackierer der sein Handwerk versteht, aufzusuchen und es kostenpflichtig dort vorzunehmen zu lassen, dessen Mehrkosten der zu tragen hat, der es nicht hin bekommen hat.

Standhaft bleiben und das Recht einfordern. Die VW-Werkstatt will sparen. Ja, nur mit Stümper tut man das nicht. Das kostet dann mehr. Muss die Werkstatt schmerzhaft erfahren.

 

Man muss natürlich Farben anmischen, weil Farben in der Sonne mit der Zeit ausbleichen. Rot ist da so eine Farbe, wo das schnell passiert. Sieht man aber auf Silber genau so, besondern wenn das Auto regennass ist.

 

Gelingt es dem Lackierer nicht, muss er die anderen Teile "anlackieren", also den neuen Lack am alten Lack auslaufen lassen. Dann sieht man den Effekt visuell nicht mehr. Machen Profis so. Anfänger können das nicht.

 

Im Zweifel die örtliche KFZ-Innung mit einbeziehen.

Zitat:

@romanusko schrieb am 15. Februar 2020 um 19:11:39 Uhr:

Du must der Werkstatt 3 mal den Versuch geben, die Sache in Ordnung zu bringen. Schaffen sie es nach 3 Versuchen nicht, bist Du nach BGB berechtigt, einen Lackierer der sein Handwerk versteht, aufzusuchen und es kostenpflichtig dort vorzunehmen zu lassen, dessen Mehrkosten der zu tragen hat, der es nicht hin bekommen hat.

Standhaft bleiben und das Recht einfordern. Die VW-Werkstatt will sparen. Ja, nur mit Stümper tut man das nicht. Das kostet dann mehr. Muss die Werkstatt schmerzhaft erfahren.

Man muss natürlich Farben anmischen, weil Farben in der Sonne mit der Zeit ausbleichen. Rot ist da so eine Farbe, wo das schnell passiert. Sieht man aber auf Silber genau so, besondern wenn das Auto regennass ist.

Gelingt es dem Lackierer nicht, muss er die anderen Teile "anlackieren", also den neuen Lack am alten Lack auslaufen lassen. Dann sieht man den Effekt visuell nicht mehr. Machen Profis so. Anfänger können das nicht.

Im Zweifel die örtliche KFZ-Innung mit einbeziehen.

.

 

War das jetzt das Wort zum Sonntag?? :cool::cool:

 

Gruß Lastpfad

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