Welche Farbabweichung muss man hinnehmen?

Bei meinem Auto (2 Jahre alt) musste eine komplette Seite inkl. Front- und Heckschürze wegen einem fremdverschuldeten Schaden lackiert werden.

Jetzt sieht man als Laie leider deutlich eine Farbabweichung zu der anderen Fahrzeugseite an den Stellen, wo Front- und Heckschürze angrenzen (siehe Bild). Die neue Farbe ist dunkler und matter und gefällt mir nicht.

Ich habe es dem Gutachter gezeigt und der meinte, dass das zu viel ist. Der Lackierer ist jetzt bereit, zumindest den Rest der anderen Seite (nicht Dach und Motorhaube) in der neuen Farbe zu lackieren.

Es handelt sich um eine einfache Uni-Lackierung von VW. Ist es wirklich nicht möglich, bei einem 2-Jahre alten Garagenwagen die Farbe (rechts auf dem Bild) so zu treffen, dass es einem Laien nicht auffallen würde?

Kennt jemand die Rechtsprechung? Wie definiert ein Gericht, was noch im Rahmen ist?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 14. Februar 2020 um 17:36:06 Uhr:


Ich sehe rechts einen dunkleren Streifen unten an der Tür entlang.

.

Respekt!

Ich seh noch nicht mal ein Bild, das eine Türe zeigen würde. 😕😁

Gruß Lastpfad

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Woher kommt das Märchen von den drei Nachbesserungsversuchen?

§637 BGB zum Thema Werkvertrag (so einer liegt hier vor):

"§ 637
Selbstvornahme

(1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert.

(2) 1§ 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. 2Der Bestimmung einer Frist bedarf es auch dann nicht, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.

(3) Der Besteller kann von dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen."

Ich lese daraus eine Nachbesserung. Nicht drei.

https://www.acv.de/ratgeber/recht/verkehrsrecht/autoreparatur

https://www.adac.de/.../

da man in der Praxis wahrscheinlich beim ersten Versuch einer Nachbesserung (Volksmund: Reparatur) nicht sogleich eine Frist setzt, sind es in der Realität wahrscheinlich meistens 2 Versuche.

Zitat:

Die VW-Werkstatt will sparen. Ja, nur mit Stümper tut man das nicht. Das kostet dann mehr. Muss die Werkstatt schmerzhaft erfahren.

Ähhhh....wieso die Werkstatt? Zahlen tun am Ende du und ich.

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Kommt aus $440 S.2, der regelmäßig von Laien missverstanden wird.

Er regelt wie oft innerhalb der angemessenen gesetzten Frist ein Nachbesserungsversuch vom Käufer zu ertragen ist.

Eine Art Subgrenze

Ansonsten geht das Auftragsverhältnis des Geschädigten mit dem Reparaturbetrieb den Haftpflichtversicherer nichts an.

Man kann aber den Versicherer bitten die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegen den abgetretenen Anspruch geltend zu machen.
Muss aber net und hat er vermutlich auch kein wirkliches interesse dran.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 16. Februar 2020 um 18:30:19 Uhr:


Man kann aber den Versicherer bitten die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegen den abgetretenen Anspruch geltend zu machen.

Nein, mit genau dem rechtlich falschen Argument begründen Versicherer unrechtmäßige Kürzungen. Die Versicherung leistet dem Geschädigten Schadenersatz. Punkt. Ende. Aus. Fertig. Ob der Schadenersatz auf das Konto des Geschädigten geht oder über Abtretung direkt auf das Konto der Werkstatt ändert nichts dran.

Auftraggeber, Rechnungsempfänger und damit auch der der Ansprüche aus dem Werkvertrag zur Nachbesserung hat ist und bleibt nur der Geschädigte und niemand anderes.

In diesem Fall sehe ich nicht wirklich ein Problem. Der Gutachter hat die Farbabweichung festgestellt, also stellt man der Werkstatt das Auto zur Nachbesserung hin und guckt hinterher ob die das hinbekommen haben. Ob die das ganze Auto lackieren müssen, Beilackieren oder was auch immer soll doch dem TE egal sein - das Ergebnis ist wichtig dass kein nennenswerter Farbunterschied mehr zu sehen ist. Über den Reparaturweg zur Nachbesserung ggf. mit dem Gutachter sprechen, er hat das Auto gesehen und kann besser als hier jemand auf Handyfotos beurteilen was zur Nachbesserung erforderlich ist.

Danach sehen wir weiter ...

Ich habe jetzt das Angebot der Beilackierung bekommen, allerdings nur zwei Kotflügel. Dabei ist es auch am Kofferraum und der Motorhaube sichtbar, weil beide an neu-lackierte Teile angrenzen.

Kann man einen Kofferraum-Deckel beim Golf 7 Variant überhaupt vernünftig beilackieren? (So sieht der aus: https://shop.ahw-shop.de/media/image/2d/22/b5/5g9071360_600x600.jpg)

Und vor allem, das soll innerhalb eines Tages fertig sein. Ich mache mir jetzt Sorgen, dass der nur lieblos einmal mit der Sprühdose drüber geht und es hinterher noch schlechter aussieht. Man sieht es auf den Fotos nicht so, aber das ist kein leuchtendes Rot, sondern da ist ein unschöner Braun-Stich drin.

Das hört sich für mich nicht gut an und ich hoffe für dich, dass dein Wagen nicht in noch mehr Farben erscheint.
Bei dem Lackierer vielleicht mit ein bisschen blaustich oder grün könnte auch seine Lieblingsfarbe sein. 😉

gelöscht

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