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Wirtschaftlicher Totalschaden - einfach so hinnehmen?

Themenstarteram 10. März 2014 um 17:15

Ich würde mich sehr über einen Rat / Erfahrungsbericht freuen:

Leider hatte ich letze Woche einen "kleinen" selbstverursachten Auffahrunfall: beim Anfahren an der grüngewordenen Ampel bin ich dem Vordermann draufgefahren (eigentlich nur ein kleiner Rums).

Es geht um den Schaden an meinem eigenen Wagen:

Ich bin Vollkasko versichert mit 150,- Euro Selbstbeteiligung, bin werktstattgebunden.

Der Wagen steht jetzt in der Werkstatt, die mir von der Versicherung genannt wurde.

Der Schaden beläuft sich auf 6.264 Euro (inkl. Mwst.)

Der Gutachter hat einen Wiederbeschaffungswert von 6.100 Euro ermittelt.

Der Restwert beträgt laut Gutachten 2.070 Euro.

Ich brauche den Wagen (Bj. 6/2009), möchte ihn eigentlich gern reparieren lassen, möchte aber so wenig wie möglich draufzahlen. Was kann ich tun?

Ist es sinnvoll einen Zweitgutachter hinzuzuziehen?

Was meint Ihr?

Beste Antwort im Thema
am 10. März 2014 um 18:16

Lass dein Fahrzeug durch deine Werkstatt reparieren und lass die Rechnung bei deinem Kaskoversicherer einreichen. Wird das Fahrzeug sach- und fachgerecht von der Werkstatt instandgesetzt, zahlt dein Kaskoversicherung die Reparaturkosten bis max. zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (6.100 Euro) abzgl. SB.

 

Die SB und die Kosten über 6.100 Euro trägst du.

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Was für ein Auto ?  Wieviel KM auf der Uhr ?

 

Bei Kaskoschäden wird der Gutachter von der Versicherung beauftragt.

Anderer Gutachter muß selber gezahlt werden.

 

Themenstarteram 10. März 2014 um 17:34

Es ist ein Dacia MCV Logan, ca. 40.000 km gelaufen, gerade neuer Zahnriemen...

Neuer Zahnriemen ist keine Wertverbesserung, sondern Instandhaltungsmaßnahme.

 

Natürlich könntest Du ein Gutachten eines von Dir beauftragten Gutachter auf eigene Kosten (ggf auf Kosten einer Rechtsschutzvers., sofern vorhanden) erstellen lassen, nur der Versicherer müßte das nicht anerkennen.

Außerdem ist nicht sicher, dass der von Dir beauftragte Gutachter zu einem besseren Ergebnis gelangt.

 

Schau doch mal bei den Gebrauchtwagenportalen, was Dein Dacia mit gleichen BJ und KM Leistung kosten soll.

 

Rede doch mit der Werkstatt, die sollen das Auto so reparieren das dir keine Kosten entstehen, außer SB

Grüße

Klaus

Themenstarteram 10. März 2014 um 18:04

Zitat:

Original geschrieben von celica1992

Rede doch mit der Werkstatt, die sollen das Auto so reparieren das dir keine Kosten entstehen, außer SB

Grüße

Klaus

Der Mann von der Werkstatt hat mich ja heute angerufen, meinte gleich, dass die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert minus Restwert bezahlt.

Mir ist auch nicht ganz klar, wer die Reparaturkosten veranschlagt hat, die tauchen ja in den Unterlagen des Gutachters auf, scheint mir so, als hätte das der Gutachter gemacht.

Aber an sich müsste es doch im Interesse der Werkstatt sein, dass ich das Auto dort reparieren lasse oder sehe ich da was falsch?

Wenn die Werkstatt jetzt sagt, sie reparieren den Wagen auch für 165,00 Euro weniger, dann wäre der Wiederbeschaffungswert ja höher als die Reparaturkosten. Wie läuft das ganze dann?

(Habe leider keine Ahnung von dieser Materie...)

Und könnte ich nicht einfach auf die Reparatur, der, sagen wir mal Klimaanlage verzichten, dann liegen die Reparaturkosten ja auch schon gleich wesentlich drunter und der Wagen ist trotzdem verkehrssicher.

Und wer weiß was, über die 130%-Klausel?

130% gibt es nur bei Haftplichtschäden, nicht bei Kasko.

 

am 10. März 2014 um 18:16

Lass dein Fahrzeug durch deine Werkstatt reparieren und lass die Rechnung bei deinem Kaskoversicherer einreichen. Wird das Fahrzeug sach- und fachgerecht von der Werkstatt instandgesetzt, zahlt dein Kaskoversicherung die Reparaturkosten bis max. zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (6.100 Euro) abzgl. SB.

 

Die SB und die Kosten über 6.100 Euro trägst du.

Themenstarteram 10. März 2014 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Lass dein Fahrzeug durch deine Werkstatt reparieren und lass die Rechnung bei deinem Kaskoversicherer einreichen. Wird das Fahrzeug sach- und fachgerecht von der Werkstatt instandgesetzt, zahlt dein Kaskoversicherung die Reparaturkosten bis max. zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (6.100 Euro) abzgl. SB.

Die SB und die Kosten über 6.100 Euro trägst du.

So würde ich es gern machen lassen, aber warum sollte mir die Versicherung 6.100 Euro nach Reparatur zahlen, wenn sie ja eigentlich nur Wiederbeschaffungswert - Restwert = 6.100 - 2.070 = 4.030 Euro zahlen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Logana

 

So würde ich es gern machen lassen, aber warum sollte mir die Versicherung 6.100 Euro nach Reparatur zahlen, wenn sie ja eigentlich nur Wiederbeschaffungswert - Restwert = 6.100 - 2.070 = 4.030 Euro zahlen muss.

Das muss sie dann zahlen, wenn Du nicht vollständig reparieren lässt. Erfolgt die Reparatur vollständig, wie im Gutachten aufgeführt, werden die € 6.100,- bezahlt, wie xAKBx schon geschrieben hat.

MfG

Themenstarteram 10. März 2014 um 18:49

Boah, das hat mich jetzt aber enorm beruhigt.

Das würde ja bedeuten, dass ich "nur" 160,- Euro dazubezahlen muss, abgesehen von der Selbstbeteiligung und dann ist alles wieder in Ordnung?

Und weiß jemand, ob ich verpflichtet bin, es in der Werkstatt der Versicherung machen zu lassen?

Vielleicht finde ich auch eine, die es günstiger macht?

Wäre ja aber eigentlich blöd, wenn sich die Vertragswerkstatt das Geschäft wegen 160,- € entgehen lässt... Vielleicht kommen die mir ja doch noch entgegen, wenn ich nochmal mit jemandem anderen aus der Werkstatt spreche, vielleicht mit dem Chef!

Zitat:

Original geschrieben von Logana

 

Das würde ja bedeuten, dass ich "nur" 160,- Euro dazubezahlen muss, abgesehen von der Selbstbeteiligung und dann ist alles wieder in Ordnung?

Richtig.

Zitat:

Original geschrieben von Logana

 

Und weiß jemand, ob ich verpflichtet bin, es in der Werkstatt der Versicherung machen zu lassen?

Wenn du Werkstattbindung hast: Ja; wenn nicht, kannst du dir die Werkstatt selbst heraussuchen.

Aber Achtung: Das Fahrzeug MUSS sach- und fachgerecht nach Gutachten in einer Werkstatt instand gesetzt werden, dies muss durch Rechnung belegt werden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Logana

 

Wäre ja aber eigentlich blöd, wenn sich die Vertragswerkstatt das Geschäft wegen 160,- € entgehen lässt... Vielleicht kommen die mir ja doch noch entgegen, wenn ich nochmal mit jemandem anderen aus der Werkstatt spreche, vielleicht mit dem Chef!

Fragen kost nix und etwas "Luft" hat die Werkstatt bei einem solchen Schaden meistens.

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