Welche Drossel für ER6f ?
Hallo,
habe mir eine ER6f, EZ 2010 gekauft und muss die jetzt von 72 auf 48 PS drosseln.
Kann mir jemand einen guten Lieferanten empfehlen? Ich will den Einbau selbst vornehmen.
Danke vorab für Hinweise.
Grüße
28 Antworten
@Papstpower : Es ist ein Spezialfall, wo ich mich nicht festlegen möchte. Fakt ist. Man darf mit einem Fahrzeug zum TÜV fahren, auch wenn es noch keins hat. Fakt ist auch, dass die Versicherung in Kenntnis gesetzt werden muss für diese Fahrt.
Ob nun, da Maschine ja gedrosselt, es entsprechend erlaubt ist, will ich nicht entscheiden und muss bei der Zulassungsstelle entsprechend nachgefragt werden.
Wenn einem das ganze zu aufwendig ist, wurden ja schon Tipps gegeben das ganze auch anders zu lösen.
@flaschenbeutel das hat keiner geschrieben. Das Fahrzeug muss natürlich gedrosselt sein, was der TÜV abnimmt. Aber wiederhole es zum drittenmal, da Sonderfall....
Genau... So und nicht anders.
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was brauchst du für Quellen? du bewegst ein kfz im öffentlichen Straßenverkehr ohne einen dafür nötigen Führerschein zu besitzen! wenn ich mit einem auto zum tüv fahre hab ich ja im Normalfall nen schein. und, da die drossel nicht eingetragen ist ist sie für die Polizei auch nicht existent. für die Versicherung im übrigen auch wenns knallt
Und genau dafür halt eine Quelle.
Ich sage ja nicht, dass der TE erstmal so zum TÜV fahren soll, sondern die Drossel sehr wohl einbauen muss.
Gleichzeitig muss er der Versicherung dieses mitteilen.
Wenn er nun auf direkten Weg, also keine umwege oder Probefahrten etc., hinfährt, ist alles angemeldet und somit auch abgedeckelt.
Da das mit dem Führerschein aber nicht explizit im Gesetz drin steht, oder ich es überlesen habe, kann es entsprechend ne Ausnahme sein, wie beim normaler Fahrt zum TÜV ohne Zulassung.
Wichtig hier ist nur, es muss schon ein Kennzeichen dran sein, was zu dem Fahrzeug schonmal zugeordnet war oder ein entsprechendes von der Zulassung abgeholt werden.
Da es ein Sonderfall ist, möchte ich die Entscheidung nicht Fällen und würde hier einfach die zuständige Zulassungsstelle Fragen. Wenn die Nein sagen, dann würde ich kein Risiko weiter eingehen und es auf alternativen Lösen.
Beim Auto, TÜV abgelaufen, fährt man auch zum TÜV und hat möglicherweise was verändert, was vom TÜV abgenommen werden müsste. Wäre also auch fahren eines Fahrzeuges, welches möglicherweise gar nicht so rumfahren dürfte. Somit auch Versicherungsbetrug etc...
Warum ist es dann da erlaubt?
Und genau deshalb, eine Quelle, dass es perdu verboten ist.
Da drossel nunmal drin ist, kann auch der TÜV danach immer noch prüfen, ist es kein Fahren ohne Führerschein.
Aber ich wiederhole es nochmal, da Sonderfall...
Es ist ein Unterschied, ob ich ein Fahrzeug mit geeignetem Führerschein, aber ohne gültige Betriebserlaubnis zum TÜV fahre, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, oder aber ein Fahrzeug ohne zu diesem Zeitpunkt gültigem Führerschein zum TÜV fahre.
Das kommt davon, wenn man verschiedene Dinge miteinander vermischt.
Grundsätzlich muss ein zulassungspflichtiges Fahrzeug zugelassen sein, damit man es im öffentlichen Verkehrsraum bewegen darf.
Das steht in der StvZo.
Ausnahmen, oder meinetwegen Sonderfall: Fahrten, die im direkten Zusammenhang mit der Zulassung stehen, auch die Fahrt zum TÜV. Zumindest, wen gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
In der FeV ist u.a. geregelt, mit welchem Führerschein man welche Fahrzeuge bewegen darf.
Ausnahmen: Keine!
Ist das Moped also angemeldet, kann jeder der einen Führerschein für Motorräder auch über 48PS besitzt, soviel damit herum fahren, wie er lustig ist. Natürlich auch mit der frisch eingebauten Drossel zum TÜV.
Ist es nicht angemeldet, darf jemand der blabla über 48PS darf, damit zum TÜV, Drossel abnehmen, und mit geänderter Leistung anmelden.
Und erst dann darf auch jemand mit aktuellem A2 damit rumfahren.
Dieses Thema gab es hier schonmal.
https://www.motor-talk.de/.../...uev-darf-ich-fahren-t3834221.html?...
Dort kann man auch nochmal lesen, wenn gewünscht. Ist ja fast identisch mit dem Thema hier.
Es steht weder im FeV, noch in der STVZO ein entsprechender Beitrag drin.
Die FeV ist sogar hier noch unwichtiger, weil das mit dem Punkt nichts wirklich zu tun hat. Wir sind uns denke ich alle Einig, dass die Drossel drin sein muss. Und erst dann dürfte er fahren, mal abgesehen von der Abnahme.
Und nun greift die StvZo ein. Und da wird eindeutig gesagt, dass Fahrten zum TÜV gemacht werden dürfen.
Ich betone nochmals, der TE sollte sich vorher mal mit der Zulassungsstelle befassen und dort anrufen.
Oder es auf einen anderen Weg durchführen.
Die Fahrerlaubnisverordnung hat also nicht mit der benötigter Fahrerlaubnis zu tun - interessant.
Gehen wir doch mal von den total abwegigem Fall aus, das der Prüfer die Drossel doof findet und das nicht absegnet.
Und nu nicht mit "vorher abklären" kommen, könnte man alles im Vorfeld abklären, bräuchte man gar nicht erst mit dem veränderten Fahrzeug vorstellig werden.
Was nu? Darf man mit A2 nach Hause fahren, also mit einem Fzg über 48PS und ohne eine ordnungsgemäße Drosselung?
Oder fast noch wichtiger, hätte man überhaupt zum TÜV fahren dürfen?
Fragen über Fragen....
Ich hatte mal ganz am Anfang dieses Threads geschrieben, das der TE den TÜV fragen soll, ob er ne Bestätigung haben möchte, ob die Drossel auch wirklich richtig eingebaut wurde.
Manche Prüfer wollen genau solch ein Dokument haben.
Manche Prüfer wollen damit einfach ne Runde drehen. Die wollen dann schon ein Kurzzeitkennzeichen haben, damit sie auch vom Hof des TÜV-Gelände kommen.
Manche Prüfer wollen vor Ort die Maschine nochmals zerlegt bekommen.
Und manchen Prüfern ist das alles Wumpe und machen es einfach so.
Ist das ganze abgeklärt und das ganze Fachmännisch getan (Beleg) dann sollte der TE eben hinfahren können. Weil hinfahrt und Rückfahrt sind eben durch die STvZo gedeckelt.
Und da ist das noch wichtigere fahren zum TÜV eigentlich geklärt.
Dieser alleinigen Meinung bin ich nicht. Siehe meinen Link. Dort wurde es eigentlich auch schon erklärt.
Edit: meine Antwort bezieht sich auf Chrome
Und genau das habe ich ja oben auch schon geschrieben..
Die Drossel ist ja erst rechtmäßig verbaut, wenn sie vom Prüfer besichtigt und legitimiert wurde.
Bis dahin ist es ein ungedrosseltes Motorrad und darf daher nur mit dem Führerschein der Klasse A bewegt werden.
Ich würde mir den Stress nicht machen und die Drossel verbauen lassen und dabei die Chance nutzen die Einspritzung synchronisieren zu lassen...