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Motorrad nach Drosseleinbau zum Tüv - Darf ich fahren?

Kawasaki Ninja ZX 6R
Themenstarteram 25. März 2012 um 23:00

Hey Leute,

ich habe folgendes anliegen. Ich habe eine ZX-6r die ich selber auf 25kw drosseln möchte (per Drosselscheiben inc. derer Gutachten).

 

Nun muss das Mopped ja zum Tüv, damit dort die neuen 25kw eingetragen werden können. Ich habe am Freitag dort angerufen und die meinten zu mir sie wollen das Möp gerne mit Kurzzeitkennzeichen haben, da sie es probefahren müssten.

 

Meine Frage ist nun, wenn die Drossel eingebaut ist und ich ein rotes Kennzeichen hole, darf ich dann selber mit dem Motorrad zum Tüv fahren?

 

Außerdem benötige ich ja eine Versicherungskarte bereits für meine zukünfitige Versicherung. Muss ich wenn ich diese beantrage, die für die offene Maschine oder die gedrosselte bestellen?

 

 

Würde mich freuen wenn jemand bereit Erfahrungen hierzu hat und diese mit mir teilen kann.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FabiSch

Bezüglich rumfahren kann ich doch im Fall der Fälle angeben dass ich gerade vom Tüv gekommen bin, oder evtl. sogar das Motorrad von woanders her überführe...

:rolleyes:

Sehr clever. Wieder einer, der die Rennleitung für bekloppt hält. Die sind sicher nicht in der Lage, beim TÜV anzurufen oder nach Deiner 19III Bescheinigung mit dem passenden Datum zu fragen oder mal beim Vorbesitzer nachzufragen, wann er Dir die Kiste verkauft hat.

Du darfst raten, was ich seit 34 Jahren beruflich so mache ;)

Lügen haben kurze Beine, junger Mann. Und hätten in diesem Fall ein teures Nachspiel.

Du hast gefragt und das Krümelmonster und meine Wenigkeit haben Dir - wie ich meine - kompetent erklärt wie das clever und rechtlich astrein zu machen ist.

Wenn Du illegal rumeiern willst, vergiss alle meine Ratschläge und mach was Du so für richtig hältst.

Damit bin ich hier raus...

tschau.

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25 Antworten
Themenstarteram 26. März 2012 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von Krumelmonster1967

Wenn du das meinst dann maches halt so mir wären dafür die 20,- € zu Schade dafür kannste den Bock besser tanken.

Mein Rat nocheinmal ruf bei der Zulassungsstelle an dann weißt du es ganz genau und kannst dann ja berichten.

Gruss Kruemelmonster1967

Hm, ich glaube das Problem ist doch, dass mein Tüv hier das Motorrad mit dem Kennzeichen brauch. Da wird doch die Zulassungsstelle nichts dran ändern können oder?

 

---

Bezüglich rumfahren kann ich doch im Fall der Fälle angeben dass ich gerade vom Tüv gekommen bin, oder evtl. sogar das Motorrad von woanders her überführe...

Zitat:

Original geschrieben von FabiSch

Bezüglich rumfahren kann ich doch im Fall der Fälle angeben dass ich gerade vom Tüv gekommen bin, oder evtl. sogar das Motorrad von woanders her überführe...

:rolleyes:

Sehr clever. Wieder einer, der die Rennleitung für bekloppt hält. Die sind sicher nicht in der Lage, beim TÜV anzurufen oder nach Deiner 19III Bescheinigung mit dem passenden Datum zu fragen oder mal beim Vorbesitzer nachzufragen, wann er Dir die Kiste verkauft hat.

Du darfst raten, was ich seit 34 Jahren beruflich so mache ;)

Lügen haben kurze Beine, junger Mann. Und hätten in diesem Fall ein teures Nachspiel.

Du hast gefragt und das Krümelmonster und meine Wenigkeit haben Dir - wie ich meine - kompetent erklärt wie das clever und rechtlich astrein zu machen ist.

Wenn Du illegal rumeiern willst, vergiss alle meine Ratschläge und mach was Du so für richtig hältst.

Damit bin ich hier raus...

tschau.

Also so schwer kann das doch wohl nicht sein.:confused: moppedsammler hat doch schon aufgelistet wie es geht. Wenn du das Motorrad gebraucht gekauft hast gehe ich mal davon aus das du vom Vorbesitzer das Kennzeichen mitbekommen hast, wenn du nun in der gleichen Stadt wohnst gehst du mit der Versicherungsbescheinigung, dem Kennzeichen (wenn du keins hast oder ein anderes brauchst wird deinem Motorrad von der Zulassungsstelle ein neues zugeteilt und wenn du ca. 20,- € über hast darfst du dir sogar noch ein freies Kennzeichen aussuchen) und der Zulassungsbescheinigung Teil II und wenn du hast auch Teil I. Dann bekommst du eine vorläufige Zulassung (keine Plaketten auf dem Kennzeichen). Mit dieser darfst du wenn ich da nicht falschliege 1 oder 2 Tage nur von Zuhause zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren.

 

Dies ist nun auch mein letzter Beitrag dazu. Mach es oder lass es. Bin nun auch raus.

 

Gruss Krumelmonster1967

Hi Ihr alle, ich weis nicht was Ihr alle habt, Ihr benehmt Euch wie Kinder. Paragraph 19 Absatz 5 sagt alles, anmelden, Termin beim Tüv, hinfahren und dann wieder mit der Nummer auf die Zulassungsstelle.

:-)

Grüßle Joogile

Hallo

Ich würde mich auf jeden Fall mal mit der Polizei kurzschließen. Die einen sagen ja die anderen nein. Ich sollte damals sogar mein Moped beim Tüv zerlegen. Die wollten die Drosselung sehen. Ich würde den Bock auf einen Hänger packen. Probefahrt auf dem Tüvgelände kann er auch ohne Zulassung machen. Sonst m besten in eine Werkstatt, wo auch der Tüv kommt, bringen. Die haben meistens einen besseren Draht zu den Prüfern. Ich hoffe, ich konnte dir helfen !!!!:):D

Zitat:

Original geschrieben von Joogile

Hi Ihr alle, ich weis nicht was Ihr alle habt, Ihr benehmt Euch wie Kinder. Paragraph 19 Absatz 5 sagt alles, anmelden, Termin beim Tüv, hinfahren und dann wieder mit der Nummer auf die Zulassungsstelle.

 

:-)

Grüßle Joogile

Und du bist nun der Kindergärtner oder wie soll man das nun verstehen :D. Der Beitrag ist nun 1 Monat alt wenn er es bis heute nicht zum TÜV geschafft hat kann im da auch wohl keiner weiterhelfen. Die vorgehensweise wurde ja schon beschrieben. Wenn du schon mit Paragraphen um dich wirfst hättest du dir ja auch die Mühe machen können den Inhalt zu posten oder sollen jetzt alle raten was da drin steht. Die StVZO habe ich gerade nicht zur Hand wenn es dort stehen sollte.

 

@ kurvenschleifer

jemand von der Rennleitung hat sich glaube ich dazu schon geäußert lies mal die letzten Beiträge dazu durch :D

 

Gruss Krumelmonster1967

 

 

Themenstarteram 23. April 2012 um 18:39

Habe den Thread hier ganz vergessen...

Das Motorrad ist mittlerweile natürlich angemeldet. Ich habe ein 5 Tages Kennzeichen geholt und bin mit diesem zum Tüv gefahren.

Wie der Prüfer es mir schon am Telefon gesagt hat, hat er nur eine kurze Probefahrt gemacht um zu checken das das Motorrad nicht zu schnell läuft.

Außerdem musste ich ein Dokument mitbringen auf dem ich versichere, dass ich die Drossel fachgerecht eingebautr habe.

 

Bezüglich anderer Fahrten meinten die beim Straßenverkehrsamt zu mir, dass das Kennzeichen nur zur Überführung, für Fahrten zum Tüv und für Probefahren genutzt werden.

Laut Amt ist aber gerade der Begriff Probefahrt wohl sehr breit gefächert. Letztendlich kann also denke ich alles als Probefahrt deklariert werden wenn man nun angehalten werden sollte.

 

Angehalten wurde ich nun jedoch nicht, also kann ich auch nicht definitv sagen, wie die Polizei auf solch eine Erklärung reagiert...

Und hier für die, die www.gidf.de nicht kennen.

http://www.stvzo.de/stvzo/b1.htm

Und zum Kindergärtner:

Der Nachwuchs lässt nach und nicht nur in der Menge, sondern auch im Fahrkönnen. Und Iher alle solltet gepflegte und richtige Erklärungen abgeben.

Grüßle Joogile

Hallo zusammen,

ich weiß,en alter Thread, aber hier eine relativ aktuelle Information, die ich mir gerade aus dem Netz gezogen habe (Quelle Straßenverkehrsamt Erftkreis)

Dort wird auf die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §10 Absatz 4 verwiesen. (Also nicht STVO, wie man abund zu im Netz liest, denn dort steht es nicht drin).

Es wird dann auch genauer erklärt. Die Erklärung darf ich hier vielleicht nicht posten,deshalb erst mal nur der Absatz aus dem Gesetzestext:

FZV §10 Absatz 4 (Im PDF stand oben drin: Stand: (Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.10.2014 I 1666")

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung

der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung

dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen

durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen

mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs

durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

In meinem Fall sieht es so aus:

Ich habe heute im Dezember 2014 bei einem Motorrad-Händler eine Vorführmaschine gekauft, die im Februar 2013 zugelassen wurde. Bei Motorrädern gilt: Hauptuntersuchung alle 2 Jahre, nicht wie bei PKW am Anfang 3 Jahre. Wie auch immer: Aus den Papieren geht hervor, dass die nächste Hauptuntersuchung im Februar 2015 fällig ist.

Da das Motorrad bei mir zunächst in der Garage überwintern soll und ich es erst im April anmelden will, habe ich ein Problem. Am Tag der Anmeldung im April ist der TÜV schon 1 bis 2 Monate abgelaufen.

Der o.a. Absatz besteht aus 2 langen Sätzen.

Der erste lange Satz ""Fahrten, die im .....erfasst sind." bezieht sich auf die Zulassung eines Fahrzeugs.

Demnach müssen 2 Parteien Bescheid wissen: Die Zulassungsstelle und die Haftpflichtversicherung.

Das kann ich beim Straßenverkehrsamt so regeln:

Ich melde mich bei meiner KFZ-Haftpflichtversicherung per Internet an und gebe alles ein, was ich weiß. Dazu zählen die Daten aus dem KFZ-Brief, meine Anschrift usw. Das Kennzeichen ist nicht dabei, denn das wird mir noch zugeteilt. Die Versicherung schickt mir einen Zahlencode per Mail zu.

Die Versicherung meldete sofort im Anschluss elektronisch einem zentralen Computersystem einen Datensatz mit diesem Zahlencode und meinen eingegebenen Daten. Ob das ein gesondertes System aller KFZ-Versicherungen ist oder ob es direkt der Zentralcomputer aller Zulassungsstellen in Deutschland ist, weiß ich nicht. Jedenfalls hat mein örtliches Straßenverkehrsamt zugriff darauf.

Anschließend melde ich mich per Internet beim örtlichen Straßenverkehrsamt an. Wieder gebe ich alle Daten an und natürlich diesen Code, so dass das Amt erkennt, dass mein Motorrad vorläufig versichert ist. Dann bekomme ich entweder ein Kennzeichen zugeteilt oder ich suche mir eine Wunschnummer aus (kostet 20 Euro extra, glaube ich).

Jetzt muss ich mir dieses Kennzeichen machen lassen. Denn ich darf nur mit Kennzeichen fahren. Es darf nur unter bestimmten Umständen ohne Plakette sein. (Kennzeichen per Internet bestellen ist übringes deutlich günstiger als die Schilderpressen in der Näher einer Zulassungsstelle)

 

Das Kennzeichen kann ich jetzt anschrauben und darf damit Fahrten zum TÜV (GTÜ, DEKRA) und zum Straßenverkehrsamt unternehmen, obwohl keine Plakette darauf ist.

Sinnigerweise fahre ich zuerst zum TÜV und am besten danach zum Straßenverkehrsamt.

Wenn ich am1. Tag einen Termin beim TÜV nachmittags habe und das Amt erst wieder am nächsten Tag morgens geöffnet hat, dann fahre ich halt zum TÜV, dann ohne Umweg nach Hause und am nächsten Tag zum Amt, gehe mit dem Kennzeichen auf die "Amtsstube" und die Plakette wird aufgeklebt. Anschließend gehe ich auf den Parkplatz und das schöne Motorrad ist geklaut....

Ok, hoffe mal nicht.

So muss es geh'n

Viele Grüße

Norbert

Ergänzung:

(Das ganze schreibe ich nur, weil man beim Googeln auf diesen Thread stößt)

Die "Rückfahrten" in dem Absatz beziehen sich nur auf Nummernschilder, deren Siegel entwertet worden sind.

In dem ersten langen Satz steht nicht explizit drin, dass ich nach der TÜV-Abnahme mit dem KFZ, das ja immer noch keine Zulassungsplakette des Kreises oder der Stadt hat (hat dann nur eine TÜV-Plakette) auch nach Hause fahren darf. Man geht hier stillschweigend davon aus, dass es unsinnig ist, das Auto erst mit plakettenlosem Kennzeichen zum TÜV zu fahren, um es dann möglicherweise über Nacht dort stehen zu lassen und zu Fuß zur Zulassungsstelle zu gehen. Ich weiß, klingt blöd, aber die Sache mit der Rückfahrt irritiert etwas.

Man muss es genau lesen.

Ich denke mal, dass dieser Beitrag für 99% der möglichen Fälle gilt.

Anders könnte(!) es sein, wenn das Fahrzeug schon mehrere Monate oder sogar Jahre über TÜV sind.

Nur so mal als Nebengedanke! Wie sieht es mit nem Kurzzeitkennzeichen aus? Damit darfst du das Fahrzeug legal zum TÜV fahren und die sind auch 5 Tage gültig.

http://...chen.fahrzeug-verzeichnis.de/...zeichen-kurzkennzeichen.html

Da steht alles Wissenswerte drüber.

Grüße

Forster

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