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Welche Dashcam inkl. Parküberwachung?

Themenstarteram 22. März 2020 um 10:45

Ich würde gerne eine Dashcam installieren, der Parkraum sollte auch überwacht werden. Welches Modell ist da zu empfehlen?

 

Bisher habe ich damit gar keine Erfahrungen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 24. März 2020 um 14:46:25 Uhr:

Kauf dir nen Tesla. Dort hast du dann den Sentry Mode. Das ist genau das richtige für dich. Einfach mal bei YouTube danach suchen.

Ist auch zweifelhaft, ob dies dem Datenschutz entspricht.;)

 

@Schweinesohn: Was hat Frau Merkel (oder wem auch immer) mit diesem Thema zutun. Wenn es nach manchen Institutionen (wie z.B. der BND) geht, dann wäre der Datenschutz ein anderer.

Wenn überhaupt, dann musst du dich bei denen bedanken, die diesen Datenschutz ins Leben gerufen haben.

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Zitat:

@aerf schrieb am 29. März 2020 um 00:15:07 Uhr:

Parküberwachung nutze i nicht

Thema verfehlt. Dem TE geht es genau darum. Und das ist derzeit nur mit Dauerüberwachung/aufzeichnung sinnvoll. Und das ist ein Problem mit Datenschutz, weil hier nix überschrieben werden darf, solange ein möglicher Schaden und das Videomaterial nicht gesichtet wurde. Daher auch der ganze Aufriss.

Also meine Cam hat eine Parkraumüberwachung die zeichnet nur bei Bewegung vor der Cam auf. Und zwar einen 12 sek. Video. Nachteil wenn die zweite Bewegung innerhalb der 12 Sek. Stattfindet wird nicht weiter aufgenommen. Heißt wenn man Pech hat läuft jemand vor der cam entlang und ein zweiter hinterher der in den 12 sek mit im Bild ist aber erst bei 13 sek auf die Motorhaube kackt, Das erwische ich nicht.

Aber auch diese Videos werden überschrieben wenn z.b der Wagen an einer Fußgängerzone stehen würde und damit immer Bewegung vor dem Auto ist würden irgendwann die ersten Videos trotzdem überspielt werden.

 

Bei normaler Fahrt sind die Videos 3 min lang und werden nach erreichen der Speicherkapazität wieder überschrieben.

 

Nur wenn ich das knöpfchen drücke bleiben die Videos erhalten auch 12 sek. Videos.

 

Nur mal als Technikinput von meiner Cam.

https://smile.amazon.de/.../ref=ppx_yo_dt_b_asin_title_o04_s00?...

https://smile.amazon.de/.../ref=ppx_yo_dt_b_asin_title_o05_s00?...

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das hab ich verbaut

Themenstarteram 29. März 2020 um 9:38

ODB Adapter wofür?

Damit das Ding mit Strom versorgt wird wenn das Fahrzeug abgestellt wird?

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 29. März 2020 um 11:29:58 Uhr:

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das hab ich verbaut

richtig, damit ist sie in standby und braucht nicht lange zum hochfahren, ausserdem entladungsschutz

Themenstarteram 29. März 2020 um 10:01

Cool :)

Entladungsschutz des Fahrzeugs?

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 29. März 2020 um 11:46:35 Uhr:

richtig, damit ist sie in standby und braucht nicht lange zum hochfahren, ausserdem entladungsschutz

am 29. März 2020 um 10:11

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 29. März 2020 um 11:03:52 Uhr:

Zitat:

@aerf schrieb am 29. März 2020 um 00:15:07 Uhr:

Parküberwachung nutze i nicht

Thema verfehlt. Dem TE geht es genau darum. Und das ist derzeit nur mit Dauerüberwachung/aufzeichnung sinnvoll. Und das ist ein Problem mit Datenschutz, weil hier nix überschrieben werden darf, solange ein möglicher Schaden und das Videomaterial nicht gesichtet wurde. Daher auch der ganze Aufriss.

Meine Dashcam nimmt 5 min Videos auf und überschreibt diese alle 23 Stunden. Man muss also in die Zeit ein mal ums Auto ob ein Schaden entstanden ist. Entladeschutz für die Autobatterie habe ich auch, er schaltet so ab das immer genug Saft drin bleibt um den Wagen noch zu starten. Ich kann auch Intervadelle von 6,12,24 usw. Stunden einstellen. Eine Woche durchgehend filmen und dann 3 Wochen stehen lassen geht natürlich nicht. Nach der Woche muss man dann natürlich auch mal fahren bzw. Batterie laden.

Keine Sorge, wird akzeptiert. Hier das Urteil. Link benutzen auf eigene Gefahr.

 

https://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Wo genau lässt das Urteil auch nur die Verwertung von andauernder Parlraumüberwachung zu? Wenn die Kamera durch ein wirkliches Ereigniss, nicht durch reine Bewegung, ausgelöst wird, mag es ja noch Grauzone sein.

@aerf

Das Urteil kenne ich schon. Man muss es aber auch genau lesen. Denn es ändert nichts daran, dass das Anfertigen der Aufnahme Regelwidrig ist und separat mit einem Bußgeld belegt werden kann. Auch dann, wenn nichts verwertbares auf den Aufnahmen zu sehen ist.

 

http://verkehrsrecht-freiberg.de/.../

 

Nichtsdestotrotz habe auch ich eine BlackVue Duo verbaut, jedoch nicht zur Parkraumüberwachung.

So wie es da steht , geht es natürlich um die Nutzung während der Fahrt.

 

Die Kameras die man zur Parkraumüberwachung einsetzen kann, haben meistens einen Sensor der Bewegung v Personen oder des Autos, Rempler ,erkennt.

Wenn man nun, sagen wir Mal frontal angebummnst würde und der Kamerad ist weg, habe ich zumindest das Kennzeichen.

Wenn i dann vor der Tür stehen und Mal Frage, warum er abgehauen ist, sieht die Sache schon ganz anders aus.

Ich muss ja nicht sagen, dass ich das aufgenommen habe.

Und wenn i ihm es unter vier Augen zeige, wird ihm garantiert mulmig.

Sagen wir es Mal so, der Verursacher weiß daß es nicht als Beweismittel, zum jetzigen Stand, zugelassen wird.

Dann kann i immernoch eine Anzeige gegen unbekannt machen. Nenne das Kennzeichen mit der Vermutung, daß er das war und dann ermittelt die Polizei automatisch.

Habe i eine Rechtsschutzversicherung, die eigentlich jeder Autofahrer haben sollte, kostet mich das auch nichts.

Auch wenn es in diesem Fall vor Gericht nicht anerkannt wird, Kann sich das bei einer Klage schnell ändern.

Das Nutzen der Dashkamera als Beweismittel, vor dem Urteil des BGH, war schließlich auch in zwei Instanzen abgelehnt worden! Wenn die Kamera so ausgerichtet ist, dass nur der Frontbereich, in der Höhe ab Fußboden von vielleicht 50cm gefilmt wird, Habe ich das Nummernschild bei frontal drauf.

Keine Personen, höchstens die Beine.

Dann kann man zumindest Druck aufbauen und den Verursacher ins Schwitzen bringen und das Gericht akzeptiert.

Mein Grundstück darf i auch mit Kamera überwachen.

 

"Spinnen" wir Mal ein bisschen:

Angenommen es fährt jemand mit dem Auto gegen meinen Zaun. Den darf ich ja überwachen, steht auf meinem Grundstück. Ich habe sein Kennzeichen und erstatte Anzeige weil er gestürmt ist.

Dann gilt das als Beweismittel.

Also sollte jemand der gegen mein Stoßstange bummst, genau so behandelt werden.

Gleichheitsprinzip.

Etwas Anderes ist, wenn jemand mit Steinen aus 10 mtr Entfernung meine Scheibe vom Haus oder Auto außerhalb meines Besitzes einwirft.

Dann kann i das nach jetziger Lage nicht als Beweismittel nutzen- leider.

Stellt man sich vor ein Kind wird 10 mtr vor dem Auto überfahren, ich habe es als einziger auf der Camera und der Richter sagt, "wird ni anerkannt...."!!

 

 

Ich persönlich nutze die Parkraumüberwachung nicht.

Sie erfasst nur den Frontbereich, Rückfahrcamera habe i ni eingebaut.

Wenn dann einer die Tür v seinem Auto aufmacht und mir ne Beule an der Seite macht, kann i ni beweisen.

Also ni sinnvoll für mich.

 

soll ich dir mal nen ch`s leihen?

Oh man, das ist hier derart sinnlos... :D Weder gibt es irgendein Rechtsverständniss, noch die Fähigkeit das Topic und den Threadverlauf zu verstehen.

 

Übrigens darfst du bestenfalls exakt bis zur Grundstücksgrenze überwachen, jede Bewegung dahinter muß verpixelt sein.

 

Nicht Selbstjustiz oder private Überwachung ausserhalb der Regeln ist gefragt. Eventuell kann man danach schreien das die Politik für alle Seiten akzeptable Regeln macht.

 

 

Das Thema verstösst übrigens gegen die NUB. Illegale umbauten und so...

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 29. März 2020 um 14:26:53 Uhr:

soll ich dir mal nen ch`s leihen?

Kürze halt ab :D

Schon war , halt etwas Philosphiert.

Sollte aber erlaubt sein.

 

Rechtsverständnis ist in Deutschland relativ zu sehen.

Unter Meinungsfreiheit versteht man heute durchaus, Menschen im Fernsehen öffentlich als "Ziegenfi..." zu bezeichnen.

Was dann keine Beleidigung ist.

Also lassen wir das Thema mal, schön beiseite!

 

 

 

 

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