Welche Blitzer blitzen auch von hinten ?

Hallo zusammen;
nur aus allgemeinem Interesse :
Welche stationären Blitzer blitzen auch von hinten?
Hier in der Region sind diese grauen Säulen verbreitet; eine davon jeweils an Ortseingang und Ortsausgang oder alleine bei einem Tempolimit. Bsp.: Schiersteiner Brücke .
Dann gibt's neuerdings die Blitzeranhänger, die mehrere Tage an der gleichen Stelle stehen und immer wieder mal umgeparkt werden. ... .
Und dann Elzer Berg. ... der dürfte auch von hinten blitzen?

Danke vorab für euer Feedback

Beste Antwort im Thema

Wie wärs mit Limit nach Motorleistung? Das gilt dann auch innorts. Ab 1,2 t Leergewicht entfallen die Vorfahrtsregeln und es gelten dann auch die Ampeln nicht mehr. Noch jemand einen suppenhorstigen Vorschlag mit Rücktrittsankündigung?

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Z.b. in meinem Nachbardorf Namens Rollesbroich (Eifel) wurde eigens für die ganz sportlichen Motorradfreunde eine Blitzanlage installiert, die gleichzeitig von vorne und hinten blitzt.
Realisiert wurde das ganz simpel mit 2 Starenkästen.

Äußerst selten, aber gibt es. Offensichtlich

Gelegentlich werden auch beide Fahrtrichtungen gegenüber überwacht. Der Frontblitzer löst dann immer auch den gegenüberliegenden Blitzer für das Heck mit aus.
So z.B. in Tauniusstein Wehen Richtung Wiesbaden. Da gibt es eine 30km/h Beschränkung für 200m in beide Richtungen und es werden immer beide Blitzer ausgelöst.
Ein anderes System steht im Stadtgebiet Eppstein. Da gibt es auch Grundsätzlich ein Front und ein Heckfoto. Motorradfahrer sind da übrigens trotz Helm und getöntem Visier top zu erkennen. Ist mir in Eppstein selbst passiert mit +8 knm/h in der 60km/h Beschränkung

Gruß Frank

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Juni 2018 um 12:41:14 Uhr:


(1)Foto vom Kennzeichen und Foto von vorne reicht meistens um den Motorradfahrer identifizieren zu können. Da hilft dann auch kein verspiegeltes Visier, Technik die begeistert - wenn auch nur die Mitarbeiter bei den Behörden und Gerichten.
(2)Soll auch nicht absolut ungewöhnlich sein, bei schwereren Delikten sich mal in der Wohnung des Übeltäters umzusehen, nach Motorradkleidung, Helm u.ä.

Zu (1): Wer nicht erkannt werden will, zieht sich unter den Helm einfach eine typische Motorradfahrer-Sturmhaube mit Augenlöchern auf und die "Technik die begeistert" ist trotzdem am Ende. Ebenso die Mitarbeiter bei den Behörden und Gerichten. Die haben nämlich auch keine Röntgenaugen.

Zu (2): "Es soll nicht ungewöhnlich sein, bei schweren Delikten....blabla".... Wir reden hier von Blitzern. Blitzer registrieren Geschwindigkeitsübertretungen. Denkst du, daß ein einziger Richter eine Wohnungsdurchsuchung, die zur Ermittlung eines Geschwindigkeitsübertreters führen könnte, unterschreibt?? Ab wann fängt bei dir ein "schweres Geschwindigkeitsübertretungsdelikt" an? Ab 30 zu schnell? Oder bei 50 über Limit? Lass mal hören. Auch die Quellen für die richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchungen bei Geschwindigkeitsübertretungen.

Gewünscht wäre ab 1. Und mit deutlich höheren Strafen. Alternative: einfach an die Regeln halten, dann kann man sich das ganze Blabla sparen.

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Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 1. Juli 2018 um 08:52:00 Uhr:



Zu (2): "Es soll nicht ungewöhnlich sein, bei schweren Delikten....blabla".... Wir reden hier von Blitzern. Blitzer registrieren Geschwindigkeitsübertretungen. Denkst du, daß ein einziger Richter eine Wohnungsdurchsuchung, die zur Ermittlung eines Geschwindigkeitsübertreters führen könnte, unterschreibt?? Ab wann fängt bei dir ein "schweres Geschwindigkeitsübertretungsdelikt" an? Ab 30 zu schnell? Oder bei 50 über Limit? Lass mal hören. Auch die Quellen für die richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchungen bei Geschwindigkeitsübertretungen.

LG Tübingen, 29.12.2011 - 1 Qs 248/11 OWi

https://www.motorradonline.de/.../...gen-48-kmh-zu-schnell.445045.html

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 1. Juli 2018 um 08:52:00 Uhr:


Zu (1): Wer nicht erkannt werden will, zieht sich unter den Helm einfach eine typische Motorradfahrer-Sturmhaube mit Augenlöchern auf und die "Technik die begeistert" ist trotzdem am Ende. Ebenso die Mitarbeiter bei den Behörden und Gerichten. Die haben nämlich auch keine Röntgenaugen.

Es kann ein anthropologisches Gutachten in Auftrag gegeben werden, dann kann die Statur des Fahrer schon ausreichen. Beispiel (bei dem auch noch eine Hausdurchsuchung stattfand).

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 1. Juli 2018 um 08:52:00 Uhr:


Lass mal hören. Auch die Quellen für die richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchungen bei Geschwindigkeitsübertretungen.

Zwei Beispiele hast du ja schon, hier noch ein drittes.

Am sinnvollsten wäre es, die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Motorradfahrer ausserhalb geschlossener Ortschaften aufzuheben. Ich kenne keinen einzigen Motorradfahrer, der sklavisch nach Schildern und deren KM-Limits fährt.

Wäre sinnvoll. Darwin würde den Rest erledigen. Hauptsache, es werden keine weiteren Verkehrsteilnehmer geschädigt.

Wie wärs mit Limit nach Motorleistung? Das gilt dann auch innorts. Ab 1,2 t Leergewicht entfallen die Vorfahrtsregeln und es gelten dann auch die Ampeln nicht mehr. Noch jemand einen suppenhorstigen Vorschlag mit Rücktrittsankündigung?

Manche haben sowieso ihre eigenen Regeln, nach denen sie fahren. Eingebaute Vorfahrt, mobiler immer-dabei-Parkplatz, auf der Autobahn eine eigene Spur usw.

Zitat:

@8848 schrieb am 2. Juli 2018 um 08:18:09 Uhr:


Manche haben sowieso ihre eigenen Regeln, nach denen sie fahren. Eingebaute Vorfahrt, mobiler immer-dabei-Parkplatz, auf der Autobahn eine eigene Spur usw.

Manche? Fast alle mittlerweile. Aber das wird ja von leuchtenden Vorbildern in der Politik nicht anders praktiziert.

Zitat:

@Pistengangster schrieb am 2. Juli 2018 um 08:06:39 Uhr:


Am sinnvollsten wäre es, die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Motorradfahrer ausserhalb geschlossener Ortschaften aufzuheben. Ich kenne keinen einzigen Motorradfahrer, der sklavisch nach Schildern und deren KM-Limits fährt.

...da hast du schlichtweg den falschen Bekanntenkreis 😰

😁 😁

So wie du es beschreibst ist es ja nun Gottseidank auch wieder nicht 😮

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 2. Juli 2018 um 17:28:05 Uhr:



Zitat:

@Pistengangster schrieb am 2. Juli 2018 um 08:06:39 Uhr:


Am sinnvollsten wäre es, die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Motorradfahrer ausserhalb geschlossener Ortschaften aufzuheben. Ich kenne keinen einzigen Motorradfahrer, der sklavisch nach Schildern und deren KM-Limits fährt.

...da hast du schlichtweg den falschen Bekanntenkreis 😰

😁 😁

So wie du es beschreibst ist es ja nun Gottseidank auch wieder nicht 😮

Es gibt also Motorradfahrer, die "sklavisch nach Schildern und deren KM-Limits" fahren? Kennst du einen?

..klar🙄😎 ;
allerdings können wir über den Begriff "sklavisch" diskutieren...... besonders wenn an den Stellen gerne mal gelasert oder geblitzt wird.... 😁

Ohne den kompletten Fred gelesen zu haben:

In München z.B. im Brudermühltunnel hängen mehrere sogwnannte Schattenblitzer die über 3 oder 4 Fahrspuren ALLE von vorne blitzen.

Ein paar haben einen ZUSÄTZLICHEN Kasten, der von hinten blitzt.

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