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welche Arbeiten dürfen Hobbyschrauber (als Kleingewerbe) verrichten? Betriebshaftplichtversicherung

Themenstarteram 16. Februar 2015 um 12:12

Halli hallo,

bin neu hier und erhoffe mir von Euch Erfahrungsberichte.

Ich bin hobbymässig Autoschrauber. Habe dies aber weder gelernt, noch einen Meisterbrief gemacht ; )

Da ich mich nicht dumm anstelle, wurde ich schon oft gefragt, ob ich für den oder jenen mal was am Auto erledigen könnte.

Nun plane ich, mich als Kleingewerbe nebenbei selbständig zu machen, damit mir da keiner einen Strick draus drehen kann.

So weit, so gut. Aber mir stellt sich die Frage: Was darf ich als Hobbyschrauber überhaupt an fremden Fahrzeugen an Arbeiten anbieten und verrichten?

Will ja keinen ruinieren und mich natürlich auch nicht. Hab mich bei der IHK erkundigt, die haben aber nur so schwammig geantwortet und mich auf die Handwerksrolle verwiesen.

Dann noch: Wer von Euch ist Hobbyschrauber und nebenher selbständig. Wo habt Ihr dann eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Fall der Fälle abgeschlossen? Einem Kumpel von mir ist nämlich mal ein Auto von der Bühne gerutscht und der blutet jetzt jahrelang für den fremden Neuwagen, weil der gute Kerl nicht versichert war.

Ich würde mich über jegliche Erfahrungsbericht und Tips freuen und werde mich - wenn ich mal was weiß - auch bei anderen hier im Forum behilflich zeigen ; ) ; )

Beste Grüsse

vom

Herrn Hobbyschrauberlein

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Es ist verboten, weil es verboten ist und das steht im Gesetz. Das steht so in den Veröffentlichungen aller die dazu was zu sagen haben. Das geht bei den Autokonzernen und Ersatzteilzulieferern los, geht weiter mit EBay, es geht über die Handwerkskammern bis zum ZDK.

 

Ich war auf der Schulung, da ich nen Airbagschein habe und ich musste auch für nen Gurtstraffer alle Unterlagen bei Mercedes-Benz einreichen, um den abholen zu dürfen, etc.

 

Da braucht man jetzt nicht andere Leute zu ärgern in dem man nur halbe Gesetze liest und für sich passend uminterpretiert.

 

Für Privatpersonen ist alles, was mit Airbag zu tun hat, verboten. Punkt, Aus, ENDE

Nun im Grunde genommen ist das ganze Paragrafenreiten Zeitverschwendung, Deutschland liegt genau in der Mitte von vielen Nachbarstaaten, das Airbaggesetz gilt nur für Deutschland.

Der Airbagsachkundenachweis kostet zudem ganze 180euro bei der Dekra, wenn man ihn unbedingt brauch, dann setzt man sich rein und hört sich das an.

Ist das gleiche mit dem Angeln, in deutschland nur erlaubt mit Anglerschein (250euro) und geht mit einige wochen prüfungsvorbereitungen voran. Zudem wird dann noch eine Anglerkarte nötig.

Wer es einfach haben will, fährt über die Rheinbrücke und setzt sich auf französischer seite mit einer Anglertageskarte ohne Anglerschein legal an den Rhein und lacht sich einen, den fischen ist es wohl egal von welcher Seite des Rheins sie aus dem Wasser gezogen werden.

Also zukünftiger Firmengründer muss man das alles ein wenig von weiterer ferne betrachten.

 

Wenn ich eine neue Firmenstätte planen müsste würde ich ringsum alle steuerlichen/gesetzlichen Infos einholen, Frankreich, Holland, Österreich., Tschechien usw und dann einen geeigneten Ort an Grenznähe wählen.

 

 

 

 

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'machen' darf er autopflege. sprich putzen, versiegeln und ähnlich ungefährlichen dönekenkram.

:D

ps.:

abgesehen davon, dass sich sowas gewerblich bei mir eher nicht lohnen würde, repariere ich meine bremsen - neben fast allem anderen - seit 1978 selbst, und lebe noch, obwohl die dazugehörigen wagen mittlerweile die 300km/h teilweise locker überschreiten.

ich habe dabei ein besseres gefühl, als ob event. ein lustloser berufsschrauber mit wochenendkater dran herumfummelt-und für mich ist es ein schönes hobby; ausgleichssport sozusagen:D

so what?

Zitat:

@hobbyschrauberlein schrieb am 16. Februar 2015 um 13:12:07 Uhr:

Ich bin hobbymässig Autoschrauber … Nun plane ich, mich als Kleingewerbe nebenbei selbständig zu machen …

Da widerspricht sich dein Plan. Entweder schraubst du hobbymäßig, dann ohne Entgeld, ohne Versicherung und auf Risiko des Fahrzeugbesitzers. Oder du schraubst gewerblich, dann ist das klar geregelt und schreibt u.a. eine Ausbildung in dem Beruf vor und je nach Tätigkeit noch einen Meisterbrief. Beides gleichzeitig geht nicht.

Zitat:

@sukkubus schrieb am 16. Februar 2015 um 16:59:51 Uhr:

'machen' darf er autopflege. sprich putzen, versiegeln und ähnlich ungefährlichen dönekenkram.

:D

ps.:

abgesehen davon, dass sich sowas gewerblich bei mir eher nicht lohnen würde, repariere ich meine bremsen - neben fast allem anderen - seit 1978 selbst, und lebe noch, obwohl die dazugehörigen wagen mittlerweile die 300km/h teilweise locker überschreiten.

ich habe dabei ein besseres gefühl, als ob event. ein lustloser berufsschrauber mit wochenendkater dran herumfummelt-und für mich ist es ein schönes hobby; ausgleichssport sozusagen:D

so what?

Ob dir dabei oder später etwas passiert oder nicht ist nicht soo wichtig........:D

Viel wichtiger ist eigentlich, dass andere nicht zu Schaden kommen,

wenn du an deiner Bremse selber rumfummelst.....:(

Zitat:

@schneefan schrieb am 16. Februar 2015 um 15:47:11 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. Februar 2015 um 14:47:01 Uhr:

 

Nein, du darft bei dir Zuhause auch keine Steckdose anklemmen.

Die elektrische Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen

nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens

eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen

gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der

Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.

Und an der Bremse eines Kraftfahrzeuges hast du als Hobbyschrauber auch nichts verloren.

Das das alles in der Praxis anders gemacht wird, ändert nicht an den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei allen Gewerken, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, ist nunmal der Meisterbrief die Voraussetzung für die Gewerbeausübung.

und das ist auch gut so!!

Musste bei mir privat zuhause am Sicherungskasten Kabel neu verlegen.

Dabei weis ich jetzt auch, warum der Durchlauferhitzer solange brauchte bis warmes Wasser ankam am Wasserhahn.

Die 3 Phasen auf der Sicherung waren nicht ordnugsgemäß verschraubt, der Nullleiter ebenfalls nicht.

Daraufhin habe ich alle Schrauben auf der Nullleiter-leiste nochmals alle angezogen, 5 weitere davon waren auch nicht fest verschraubt und ebenfalls alle Leitungen auf den Sicherungsautomaten.

Und siehe da, auf einmal stieg auch die Durchsatzrate der Powerline Adapter im gesamten Haus.

Bin nur froh das ich bisher keinen Kabelbrand im Sicherungskasten hatte.

Meine Nachbarn standen kurz davor, den die Verkabelung in der Steckdose der Küche war mangelhaft und die Steckdose wurde unter Last warm!!!

Soviel dazu, wenn Fachfirmen mit Lizenz pfuschen dürfen.

Kabel im Sicherungskasten und in der Verkabelung im Haus allgemein, können sich im laufe der Zeit an den Verschraubungen durchaus lösen.

Auch die elektrische Anlage in einem Haus gehört in regelmäßigen Abständen überprüft.

Hier gibt es den E Check

http://www.e-check.de/

Was dein Problem mit "Pfusch von Fachfirmen mit Lizenz" zu tun haben soll

erschließt sich mir gerade nicht

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. Februar 2015 um 18:39:27 Uhr:

Kabel im Sicherungskasten und in der Verkabelung im Haus allgemein, können sich im laufe der Zeit an den Verschraubungen durchaus lösen.

Auch die elektrische Anlage in einem Haus gehört in regelmäßigen Abständen überprüft.

Hier gibt es den E Check

http://www.e-check.de/

Was dein Problem mit "Pfusch von Fachfirmen mit Lizenz" zu tun haben soll

erschließt sich mir gerade nicht

Der Pfusch wurde von einer Meister Elektrofirma in einem Neubau ausgeführt, im Jahre 2001!!!

Und jetzt nenne mir mal die Leute die in regelmäßigen Abständen die elektrische Anlage in einer Mietwohnung bzw. als Hauseigentümer überprüfen lässt!!

Von 99 Eigentümer hier in meiner Siedlung kenne ich keinen.

Und bei meinen Eltern wurde die elektrische Verkabelung in ca. 50 Jahren nicht überprüft.

Interessant ist der Link schon, war mir nicht bekannt das es diese Vorschrift seit dem 1. Oktober 1997 gilt.

Die Überprüfung des FI-Schalters ist mir bekannt.

in 14 Jahren können sich elektrische Verschraubungen leicht mal lösen, je nach Luftfeuchtigkeit, Zugbeanspruchung, Temperaturunterschieden und so weiter. Nichts Ungewöhnliches.

Zitat:

@hwd63 schrieb am 16. Februar 2015 um 18:16:21 Uhr

Musste bei mir privat zuhause am Sicherungskasten Kabel neu verlegen.

Dabei weis ich jetzt auch, warum der Durchlauferhitzer solange brauchte bis warmes Wasser ankam am Wasserhahn.

Die 3 Phasen auf der Sicherung waren nicht ordnugsgemäß verschraubt, der Nullleiter ebenfalls nicht.

Daraufhin habe ich alle Schrauben auf der Nullleiter-leiste nochmals alle angezogen, 5 weitere davon waren auch nicht fest verschraubt und ebenfalls alle Leitungen auf den Sicherungsautomaten.

Und siehe da, auf einmal stieg auch die Durchsatzrate der Powerline Adapter im gesamten Haus.

Bin nur froh das ich bisher keinen Kabelbrand im Sicherungskasten hatte.

Meine Nachbarn standen kurz davor, den die Verkabelung in der Steckdose der Küche war mangelhaft und die Steckdose wurde unter Last warm!!!

Soviel dazu, wenn Fachfirmen mit Lizenz pfuschen dürfen.

Wenn an den Klemmen eines Durchlauferhitzer eine nennenswerte Leistung durch Übergangswiederstände hängen bleibt, wären die Klemmen schon zehnmal und dein Haus schon dreimal abgebrannt!

Bei über 20 kW sind schon 1% =200 Watt das hält keine Klemmstelle länger als eine Minute aus.

Mag sein das da jemand gepfuscht hat, dass die Klemme sich nach den Jahren gelöst hat ist wahrscheinlicher...

Aber eine nennenswerte Leistungsreduktion ist absoluter Quatsch und auch nicht möglich! Erst den Ausfall einer Phase könnte so etwas bewirken.

am 16. Februar 2015 um 19:47

Zitat:

@eet2000 schrieb am 16. Februar 2015 um 16:53:48 Uhr:

Zitat:

Wer sollte das dann abnehmen und was soll das kosten?

Theoretisch ein Elektromeister. Kosten unbekannt, da dass praktisch noch nie so gemacht wurde ;)

Ich habe 1996 beim Bau unseres EFH die komplette Elektroinstallation selbst gemacht, ohne irgendwas mit "Elektro" gelernt oder studiert zu haben. Zur Abnahme und letzten Anschluss an den Zähler kam dann ein Meister mit zweitem Mann, die haben jede Steckdose einzeln durchgemessen und Potentialmessungen durchgeführt und protokolliert. Kosten seinerzeit rd. 900 DM brutto.

Zitat:

Aber mir stellt sich die Frage: Was darf ich als Hobbyschrauber überhaupt an fremden Fahrzeugen an Arbeiten anbieten und verrichten?

Gewerblich gesehen dürfen nur service arbeiten durchgeführt werden.

Luft prüfen, Scheibenwasser auffüllen, Öl prüfen, Fahrzeuge pflegen usw.

 

Zitat:

Da ich mich nicht dumm anstelle, wurde ich schon oft gefragt, ob ich für den oder jenen mal was am Auto erledigen könnte.

Du bist derzeit so gefragt weil du billig bist.

Meldest du ein Gewerbe an und musst scharf kalkulieren, ist dieser "Geiz ist Geil" Kundenstamm ganz schnell weg, denn dann musst deine preise anpassen oder du läßt dich ausnutzen und arbeitest kostenlos.

Zitat:

Bei allen Gewerken, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, ist nunmal der Meisterbrief die Voraussetzung für die Gewerbeausübung.

Das gilt allerdings nur für in Deutschland angemeldete Firmen.

Zitat:

Wenn ich bei dem Auto meines Kumpels die Bremsbeläge unentgeltlich wechsel?

Das sind reine freundschaftsdienste und hat mit dem gewerblichen teil nichts zu tun. Ob du dafür dann ein kasten bier oder eine schachtel kippen bekommst ist unerheblich.

Allerdings wenn du in der woche 150 freunden das Auto reparierst und schon ein privaten getränkemarkt eröffnet hast weil die bierkisten nicht mehr getrunken bekommst dann könnte man vermuten dass es schon in richtig Gewerbe geht.:D

 

 

 

Zitat:

@eet2000 schrieb am 16. Februar 2015 um 16:53:48 Uhr:

Jaja, solange eben nichts passiert. Und wenn doch, kommt ruckizuck die Frage, wer es gemacht und wer es abgenommen hat. Und dann wirds hässlich....

Ja gut, man sollte schon wissen was man tut.

Hässlich dürfte es dann auch erst im Pfusch-Falle sein.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Februar 2015 um 09:37:25 Uhr:

 

Ja gut, man sollte schon wissen was man tut.

Hässlich dürfte es dann auch erst im Pfusch-Falle sein.

Gruß Metalhead

Es läuf also wohl darauf hinaus, daß man als Privatmensch nach den gängigen Regeln der Technik alles machen darf was nicht explizit verboten ist.

Allerdings nicht gewerblich sondern nur für sich selbst oder als Freundschaftsdienst.

Kann man das so stehen lassen?

Moorteufelchen

am 17. Februar 2015 um 11:08

Nein

Als nicht eingetragener Handwerksbetrieb kannst du bei -an der roten Ampel stehenden- Fahrzeugen die Scheiben sauber machen. Das könnte als Reisegewerbe und einer Sondergenehmigung durchgehen. Du müsstest aber immer wieder den Einsatzort wechsel und darfst keine Termine machen. Hafür hält die Handwerkskammer aber die Hand auf:

Prüfungsgebühren, Eintragung in die Handwerksrolle, jährlich einen Grundbetrag und einen Hebesatz. Dafür bekommst du aber monatlich die Handwerkszeitung. Denk auch an die Berufsgenossenschaft, die zahlt wenn dir das Auto auf den Fuß fällt.

Zitat:

Es läuf also wohl darauf hinaus, daß man als Privatmensch nach den gängigen Regeln der Technik alles machen darf was nicht explizit verboten ist.

Allerdings nicht gewerblich sondern nur für sich selbst oder als Freundschaftsdienst.

Kann man das so stehen lassen?

Solange du keinerlei gesetze verstößt darf du mit deinem auto alles machen was du willst (es ist immerhin dein Eigentum) und kannst mit eingeständnis des freundes von mir aus sein Auto Lila anstreichen wenn es ihm gefällt.

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