Weitere Kosten nach unverschuldetem Unfall

Hallo,

ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum.

Ich hatte Ende Juni einen unverschuldeten Hecktreffer. Dieser wurde in der Werkstatt komplett repariert (Stoßstange+AHK)

Eine Woche später bemerkte ich bei Starkregen, dass Wasser in den Kofferraum läuft.

Anscheinend ist die Kofferraumdichtung verrutscht o.ä. beim Stoßstangeneinbau.

Bei einem 2. Werkstatt-Termin wurde dann die Kofferraumdichtung ersetzt. Der Meister meinte im Nebensatz: "mal schauen, ob man das noch auf den Versicherungsschaden anrechnen kann"

Gestern kam eine Rechnung von knapp 100€ für eine neue Kofferraumdichtung. Immerhin nur Materialpreis und kein Arbeitslohn.

Trotzdem: Ist das so rechtens? Immerhin war vor dem Heckschaden alles dicht. Jetzt hatte ich einen unverschuldeten Unfall und zahle noch 100€ drauf?

35 Antworten
Zitat:
@T5Plus schrieb am 19. August 2025 um 07:14:07 Uhr:
Dann weißt du zumindest dass du diese Werkstatt in Zukunft meiden solltest.

Interessante Frage an die Spezialisten hier : Wird die Werkstatt dem TE für die Reparatur eigentlich "zugewiesen" (von der Versicherung) oder hat man da freie Auswahl.

Ich Frage nur weil ich noch nie in einer solchen Situation war...😎

Das ist abhängig vom Schadenfall und von den Versicherungsbedingungen.

Im unverschuldeten Schadenfall, wie hier der Fall, hat man in der Regel freie Werkstattwahl. Allerdings kann es da auch die Einschränkungen geben, bei alten Fahrzeugen die keine Markenwerkstatt mehr sehen, dass da angeregt wird eine freie Werkstatt zu nehmen. Davon ab, dass die Markenwerkstätten oft auch die Aufträge weiter geben.

Im Fall eines Eigenschaden (Kasko) kann dir deine Versicherung die Werkstatt sehr wohl vorschreiben, wenn der Vertrag eine Werkstattbindung vorsieht.

Ich würde diese Werkstatt nicht nur meiden, sondern mir auch die größte Mühe geben, dass möglichst viele Menschen mitbekommen, was man als Kunde dort erwarten muss.

Zitat:
@Frada84 schrieb am 19. August 2025 um 12:57:44 Uhr:
Im unverschuldeten Schadenfall, wie hier der Fall, hat man in der Regel freie Werkstattwahl.

Nicht in der Regel - immer. Die gegenerische Versicherung kann vllt. ein Angebot mit extra Zückerlich machen um mich irgendwohin zu locken, mehr aber auch nicht.

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im HP Fall sicherlich kann man immer zur Werkstatt nach eigener Wahl, bloß ob man dann auch die volle Summe von der versicherung bezahlt bekommt ?

Also wer meint mitseinem 18 Jahre alten 350tkm 1500 EURO Wagen, der das letzte mal die Markenwerkstatt vor 15 Jahren von innen gesehen hat, dann meint in genau diesen Glaspalast, inkl. deren Stundensätze zu gehen, da wär ich vorsichtig...😁

Zitat:
@tartra schrieb am 20. August 2025 um 09:44:58 Uhr:
im HP Fall sicherlich kann man immer zur Werkstatt nach eigener Wahl, bloß ob man dann auch die volle Summe von der versicherung bezahlt bekommt ?

Die Reparatur wird im Rahmen des Gutachten durchgeführt und das fahrzeug ist noch reparaturwürdig? Dann hat die Versicherung nichts zu melden.

Also wer meint mitseinem 18 Jahre alten 350tkm 1500 EURO Wagen, der das letzte mal die Markenwerkstatt vor 15 Jahren von innen gesehen hat, dann meint in genau diesen Glaspalast, inkl. deren Stundensätze zu gehen, da wär ich vorsichtig...😁

Es ist kein Wirtschaftlicher Totalschaden? ... die Versicherung hat nichts zu melden. Die kennt auch die Wartungshistorie nicht.

Und selbst wenn innen 2 Millionen Kippenstummel liegen und aussen der Kotflügel neu muß, hat die Versicherung nichts zu melden.

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