Weitere Kosten nach unverschuldetem Unfall

Hallo,

ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum.

Ich hatte Ende Juni einen unverschuldeten Hecktreffer. Dieser wurde in der Werkstatt komplett repariert (Stoßstange+AHK)

Eine Woche später bemerkte ich bei Starkregen, dass Wasser in den Kofferraum läuft.

Anscheinend ist die Kofferraumdichtung verrutscht o.ä. beim Stoßstangeneinbau.

Bei einem 2. Werkstatt-Termin wurde dann die Kofferraumdichtung ersetzt. Der Meister meinte im Nebensatz: "mal schauen, ob man das noch auf den Versicherungsschaden anrechnen kann"

Gestern kam eine Rechnung von knapp 100€ für eine neue Kofferraumdichtung. Immerhin nur Materialpreis und kein Arbeitslohn.

Trotzdem: Ist das so rechtens? Immerhin war vor dem Heckschaden alles dicht. Jetzt hatte ich einen unverschuldeten Unfall und zahle noch 100€ drauf?

33 Antworten

Ich nehme an, dass Du die Forderung an die Versicherung an die Werkstatt abgetreten hast? Da müssten die das eigentlich wohl tatsächlich noch als in Zusammenhang mit dem Unfallschaden dort abrechnen. Oder aber Du reichst die Rechnung selbst dort ein. Allerdings müsstest Du dann auch eine Schadebnfallnr. oder was ähnliches von der gegnerischen Versicherung haben, damit die das zuordnen können. Die hat vermutlich nur die reparierende Werkstatt. Die hatten wohl keine Lust da noch mal nachzuhaken.

Jetzt kommt hier sicherlich gleich der erste, der Dir rät einen Anwalt zu nehmen....

Ich denke das hätte man dem Gutachter/Versicherung nachmelden müssen.

Ob das nach der Aktion noch möglich ist kann ich dir nicht sagen.

Sowas klärt man vorher oder zumindest informiert die VS vorher.

Die Kausalität zum Unfall muss ja auch gegeben und notfalls nachgewiesen werden.

Vielleicht hat auch hier die Werkstatt geschludert oder es liegt noch ein versteckter Schaden vor.

Keine Ahnung was da genau war da wir den Schaden ja nicht kennen.

Die 100 Euro gehen Dich gar nix an - das ist Sache der Werkstatt.Die haben schließlich den Mist verzapft...

Ich würde hier, obwohl es sehr ärgerlich ist, wegen 100€ keinen Aufriss machen. Schon gar nicht mit Gutachten und Anwalt, hier sehe ich keine Verhältnismäßigkeit. Ein Unfall, besonders unverschuldet, ist immer ärgerlich. Das Problem: Du sagst, die Kofferraumdichtung war vorher in Ordnung. Die Versicherung sagt: Hey, beweise es mir. (Leider gibt es keine Infos des TE zum Fahrzeugalter / Zustand). Klar, man sollte schon versuchen, die 100€ mit auf den Schaden abzurechnen, aber Stress würde ich mir deswegen nicht machen. Meine Meinung.

Ähnliche Themen

1. der Werkstatt schriftlich Bescheid geben dass die Dichtung zum reparierten Schaden gehört und du Garantie auf diese gebrachte Leistung hast. Wenn unzureichend repariert zieht diese und sie müssen auf ihre Kosten nachbessern.

2. keinen Cent der Rechnung einzahlen

Zitat:
@T5Plus schrieb am 8. August 2025 um 07:39:08 Uhr:
1. der Werkstatt schriftlich Bescheid geben dass die Dichtung zum reparierten Schaden gehört und du Garantie auf diese gebrachte Leistung hast. Wenn unzureichend repariert zieht diese und sie müssen auf ihre Kosten nachbessern.

Zum einen hat das ganze nichts mit Garantie zu tun. Du meinst vermutlich Gewährleistung/Sachmangelhaftung.

Zum anderen ist nach Sachlage noch nicht klar, ob das ein Schaden ist, der durch unsachgemäße Reparatur entstanden ist oder ob es sich um einen Schaden handelt, der noch als Folge des Unfalls zu sehen ist.

Im letzteren Fall müßte eben das Schadengutachten nachträglich noch erweitert werden.

Natürlich ist eine Ferndiagnose nicht machbar, aber mir scheint das Verhalten Deiner Werkstatt etwas auffällig zu sein.

Die Reparatur bezieht sich ja auf Wiederherstellung der Schäden aus Deinem Unfall. Hier muss anscheinend nachgebessert werden. Da ist aber die Werkstatt in der Pflicht das durchzuführen und mit dem Versicherer abzurechnen.

Diese Abrechnung ist aber etwas aufwändiger aber machbar.

Aus diesem Grund wird man wohl Dir das auferlegt haben um schneller die Kosten der Werkstatt zu begleichen.

Anyway. Eventuell hat man sich beim Erstellen der Rechnung auch vertan. Weil Werkstatt und Abrechnung nicht miteinander abgestimmt waren.

Ebenso ist der komplette Austausch der Dichtung auch nicht immer erforderlich. Hier sollte man auch im Einzelfall prüfen. Gemäß Deiner Beschreibung hattest Du einen Wassereinbruch. War die Dichtung porös oder gerissen? Unklar, aber meistens liegen solche Ursachen an anderen Dingen und lassen sich anders beheben.

Sprich das Problem direkt bei einem Verantwortlichen an. Hier sollte Dir geholfen werden. Andernfalls würde ich mir zukünftig einen andern Partner für Fragen der Reparatur suchen.

Kann man das nicht direkt mit der gegnerischen Versicherung abklären? Quasi ein Folgeschaden? Dass nach einem Hecktreffer und einer entsprechenden Reparatur ein Wassereinbruch stattgefunden hat, ist doch auffällig...

100 EUR entspricht etwa einer Arbeitsstunde in einer Werkstatt?

Zitat:@Ascender schrieb am 8. August 2025 um 09:45:49 Uhr:

100 EUR entspricht etwa einer Arbeitsstunde in einer Werkstatt?

Der TE schrieb

Gestern kam eine Rechnung von knapp 100€ für eine neue Kofferraumdichtung. Immerhin nur Materialpreis und kein Arbeitslohn

Auf jeden Fall solltest du schnellstens prüfen, ob der Kofferraum jetzt wirklich dicht ist. Unfallfahrzeuge neigen tendenziell zu Undichtigkeiten. Einfach mal durch die Waschanlage fahren. Wenn es nicht dicht ist, bei der Werkstatt reklamieren und die Versicherung informieren.

Falls die Werkstatt die Abrechnung mit der Versicherung übernommen hatte, muss sie dies auch mit der Nachforderung machen. Zu berücksichtigen wäre hier aber noch, ob mit der gestiegenen Schadenhöhe nun irgendwelche Grenzen übersprungen werden. Nicht dass dies plötzlich einen Totalschaden darstellt.

Die Werkstatt sollte einfach es sich verkneifen, einem Kunden im Nachhinein eine Rechnung für eine nicht sachgemäße Reparatur zu präsentieren.

Zitat:
@nogel schrieb am 8. August 2025 um 09:52:12 Uhr:
Zitat:@Ascender schrieb am 8. August 2025 um 09:45:49 Uhr:
Der TE schrieb

ah, hatte ich überlesen. Danke.

Zitat:
@firebird24489 schrieb am 8. August 2025 um 06:34:23 Uhr:
Anscheinend ist die Kofferraumdichtung verrutscht o.ä. beim Stoßstangeneinbau.

Die Dichtung war nicht sichtlich beschädigt oder gar sehr alt? ... Heckgruppe leicht verzogen, Bündigkeit wurde nicht geprüft und gegebenfalls nachgerichtet.

--> sofort wieder "Starkregen" machen und auf Dichtigkeit prüfen. Wenn Undicht gleich die Arbeit reklamieren.

Zitat:
@firebird24489 schrieb am 8. August 2025 um 06:34:23 Uhr:
....Anscheinend ist die Kofferraumdichtung verrutscht o.ä. beim Stoßstangeneinbau.....

klingt für mich eher nach Werkstatt hat einenFehler bei der UnfallReparatur gemacht... also müssen sie es beheben und aus eigener Tasche zahlen, weder die Versicherung noch Te... sollte es so sein...

Und sollte die Dichtung durch den Unfall beschädigt gewesen sein, dann hätte man das spätestens bei der Reparatur feststellen können?

Aus Sicht der versicherung wurde für eine fachgerechte Reparatur gezahlt... und eine verrutschte Beschädigte Heckklappendichtung bei einem Heckbums, ist für mich nun kein verdeckter Unfallschaden, da schaut man doch auf jeden Fall genau hin...

Deine Antwort
Ähnliche Themen