Weitere Abwicklung nach Unfallschaden

Hi Leute,

Leider muss ich jetzt auch mal in diesem Forum tätig werden, da sich bei mir am Auto zum ersten Mal ein unverschuldeter Unfall ereignet hat und mir soetwas noch nie passiert ist und ich die richtige weitere Vorgehensweise noch nicht kenne.

Kurz zum Unfall:

Eine Frau ist in mein geparktes Auto gefahren, hat den Unfall bemerkt und hat die Polizei gerufen, ich kam zwischenzeitlich zufällig an mein geparktes Auto, wir haben Personalien und Versicherungsdaten ausgetauscht, die Polizei wollte noch den Fahrzeugschein und Führerschein sehen.

Danach bin ich zur VW-Vertragswerkstatt und habe dort einen Gutachter bestellt der den Schaden begutachtet, desweiteren habe ich an die Werkstatt eine Abtrittserklärung unterschrieben, das sie den Schaden mit der Versicherung abrechnen.

Das Fahrzeug wurde nun zwischenzeitlich repariert, das Gutachten wurde mir zugeschickt. Darin steht das durch den Unfall eine Wertminderung von 200EUR eingetreten ist.

Nun meine Frage:

Wie bekomme ich diese 200EUR von der gegnerischen Versicherung? Mit wem muss ich mich da in Verbindung setzen, desweiteren steht mir für die 4 Tage im Gutachten angegebene Reparaturzeit noch ein Nutzungsausfallentgelt zu, da ich keinen Leihwagen genommen habe. Über die Höhe dieses Entgeltes steht im Gutachten alllerdings nichts. Soweit ich weiss kann ich auch noch eine Kostenpauschale geltend machen?

Achja im Gutachten ist noch vermerkt das eine Kopie des Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung geschickt wurde.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von runabout


Zitat Marcxxx:

"..Wenn ich sehe wie häufig bei kleinsten Schäden ohne Not ein Anwalt eigesetzt wird...häufig ist dann der einzige der einen Vorteil daraus hat der Anwalt..."

Wenn Du es nicht tust bleibst Du auf einen Teil des Schadens sitzen.

Dann ziehen gleich mehrere einen Vorteil daraus.

Der Sachbearbeiter erreicht seine Zielvorgaben und sichert seinen Gehaltsbonus.
Der Abteilungsleiter schönt seine Kennzahlen (Aufwand pro Schadensfall unter dem Branchendurchschnitt) und empfiehlt sich für den nächsten Karriereschritt.
Der Vorstandsvorsitzende brilliert auf der nächsten Hauptversammlung vor seinen Aktionären.

Schlicht und ergreifend Unfug. Mag ja sein, dass es viele Fälle gibt bei denen es zu Streizigkeiten kommt. Wenn man hier im Forum liest siehts fast so aus als wenn es nur Probleme gäbe. Was darin liegt das keiner kommt und schreibt hatte nen Schaden und alles war super....

Das was du über die internen Abläufe zu wissen scheinst/meinst könnte ich auch auf die Gutachtergilde übertargen. Frei nach dem Motto die machen alle zu Hohe Gutachten um mehr abrechnen zu können etc. pp.

Weder das eine noch das andere ist korrekt. Es gibt sicherlich in einigen Fällen streitigkeiten mit dem VR, genauso gibt es in allen Bereichen des Lebens streitkeiten, fehler usw...

Und woher du weisst mit welchem Textbaustein was abgelehnt wird ist mir total schleierhaft...ich für meinen Teil habe niergends gelesen wer der gegnerische VR ist, und ich kenne einige die völlig anstandlos die 25€ zahlen...weil glaub mir eine VR kann auch rechnen und alleine der Aufwand, nach der Beschwerde des Geschädigten das statt 10€ 25€ zu zahlen sind kosten betriebswirtschaftlich mehr als 15 €.

Versteht das nicht falsch, aber wenn jede Frage nur noch mit geh zum Anwalt beantwortet wird können wir das Forum auch dicht machen und einen Link zum Vergleichsrechner und nen verweis auf ne Anwaltssuchmaschine geben...

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Zitat:

Original geschrieben von runabout


Zitat Marcxxx:

"..Wenn ich sehe wie häufig bei kleinsten Schäden ohne Not ein Anwalt eigesetzt wird...häufig ist dann der einzige der einen Vorteil daraus hat der Anwalt..."

Wenn Du es nicht tust bleibst Du auf einen Teil des Schadens sitzen.

Dann ziehen gleich mehrere einen Vorteil daraus.

Der Sachbearbeiter erreicht seine Zielvorgaben und sichert seinen Gehaltsbonus.
Der Abteilungsleiter schönt seine Kennzahlen (Aufwand pro Schadensfall unter dem Branchendurchschnitt) und empfiehlt sich für den nächsten Karriereschritt.
Der Vorstandsvorsitzende brilliert auf der nächsten Hauptversammlung vor seinen Aktionären.

Schlicht und ergreifend Unfug. Mag ja sein, dass es viele Fälle gibt bei denen es zu Streizigkeiten kommt. Wenn man hier im Forum liest siehts fast so aus als wenn es nur Probleme gäbe. Was darin liegt das keiner kommt und schreibt hatte nen Schaden und alles war super....

Das was du über die internen Abläufe zu wissen scheinst/meinst könnte ich auch auf die Gutachtergilde übertargen. Frei nach dem Motto die machen alle zu Hohe Gutachten um mehr abrechnen zu können etc. pp.

Weder das eine noch das andere ist korrekt. Es gibt sicherlich in einigen Fällen streitigkeiten mit dem VR, genauso gibt es in allen Bereichen des Lebens streitkeiten, fehler usw...

Und woher du weisst mit welchem Textbaustein was abgelehnt wird ist mir total schleierhaft...ich für meinen Teil habe niergends gelesen wer der gegnerische VR ist, und ich kenne einige die völlig anstandlos die 25€ zahlen...weil glaub mir eine VR kann auch rechnen und alleine der Aufwand, nach der Beschwerde des Geschädigten das statt 10€ 25€ zu zahlen sind kosten betriebswirtschaftlich mehr als 15 €.

Versteht das nicht falsch, aber wenn jede Frage nur noch mit geh zum Anwalt beantwortet wird können wir das Forum auch dicht machen und einen Link zum Vergleichsrechner und nen verweis auf ne Anwaltssuchmaschine geben...

Zitat:

Original geschrieben von runabout


Aber:
Wertminderung kann mit einem nicht zutreffenden Textverarbeitungsbaustein abgelehnt werden.
Die Unkostenpauschale wird mit 10€ als ausreichend vergütet angesehen.

Damit ist der Ball wieder zum Anspruchsteller zurückgespielt und der muß nun einer Restforderung hinterherlaufen. siehe oben.

Ganz klar.

Und vielleicht ist auch das Gutachten grottenfalsch und es wäre gut, den Sachverständigen vorsorglich in Regress zu nehmen.

Ich denke, wir sollten uns hier darauf beschränken, die tatsächlichen Fragen zu beantworten und in den Fällen, in denen es aus unserer Sicht erforderlich ist, dass ein TE anwaltliche (oder gutachterliche) Hilfe in Anspruch nimmt, wird ihm auch dazu geraten werden.

Pauschale Vermutungen nach dem Motto "die Versicherer werden Dich sowieso nur besch***en, wenn Du nicht gleich zum Anwalt gehst" werden diesem Forum nicht gerecht.

Dafür geben sich hier eigentlich alle zuviel Mühe, um den Fragestellern sachliche Auskünfte zu erteilen.

BTW: Dass ein RA mit der Durchsetzung von Restansprüchen vielleicht nicht glücklich ist, mag schon sein. Aber so ist halt das Leben und Arbeitsbeschaffung gehört nicht zu den Aufgaben von Versichereren oder Gutachtern.

Er muss das Mandat ja nicht annehmen, wenn er es nicht möchte. Und in aller Regel kann jeder Anwalt gut entscheiden, ob er auch mal ein unrentables Mandat annimt und als "Werbung" verbucht oder ob er es ablehnt, wenn er sich von dem Mandanten kein Folgegeschäft verspricht.

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von runabout



Der Haken ist nur, daß nach einer Teilzahlung durch die Versicherung kaum ein Anwalt besonders scharf darauf ist, sich in ein laufendes Verfahren einzuklinken und eine Restforderung im unteren 3-stelligen Bereich einzutreiben. Das ist bei so geringen Streitwerten für sich genommen unwirtschaftlich.
Das weiß auch die Versicherung.

Also, ich bin mir da nicht ganz sicher, aber: Ich glaube, das ist so nicht ganz richtig.

Der juristisch ahnungslose Geschädigte hat grundsätzlich das Recht, sich zur Schadensabwicklung anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Das gilt auch in einfach gelagerten Fällen und natürlich erst recht dann, wenn die Versicherung sich weigert, Teile des geltend gemachten Schadens zu zahlen. Der Grund dafür liegt in der Verpflichtung des Schädigers (und seiner Versicherung) den Geschädigten so zu stellen, wie er ohne Schaden gestanden hätte. Und wenn hierzu die Inanspruchnahme eines Anwaltes erforderlich ist, was lt. Rechtsprechung schon bei einfachen Sachverhalten der Fall ist, muß dieser auch bezahlt werden.
(Im Gegensatz hierzu ist die Inanspruchnahme eines Anwaltes bei Verzugsschäden immer auf die offene Forderung beschränkt, nur insoweit liegt ja Verzug vor!)

Die für eine anwaltliche Beratung entstehenden Gebühren muß die Versicherung m.E. sogar dann übernehmen, wenn sie bereits einen Teil bezahlt hat, der Anwalt erst danach tätig wird und feststellt, dass die Kürzungen der Versicherung rechtmäßig waren und keine weiteren Forderungen bestehen. Gegenstandswert ist dann die Höhe der begründeten Forderung, in diesem Beispiel die Höhe der Versicherungszahlung.

Allerdings verdient der Anwalt dann nicht viel, da er lediglich die Gebühr für eine Beratung verlangen kann, nicht jedoch eine Geschäftsgebühr. Die Geschäftsgebühr und die Verfahrensgebühr jedoch werden nur nach dem "Streit"wert berechnet, also nach dem Wert der noch offenen Forderung. Diese können also erheblich kleiner sein, wenn die Versicherung vor Tätigwerden des Anwaltes schon einen Teilbetrag geleistet hat.

Das vorgenannte gilt aber nur, wenn der Gschädigte am Unfall keine Teilschuld trägt. Wenn der Geschädigte eine Mithaftung von z.B. 20 Prozent hat, muß er in dem oben geschilderten Fall auch 20 Prozent der Gebühr für die Beratung tragen.

Das jedenfalls ist meine Meinung, wobei ich mir aber nicht ganz sicher bin. Ich denke auch, viele Richter werden das nicht überblicken, da sie sich mit anwaltlichem Kostenrecht weder oft befassen müssen noch wollen. Aber die Anwälte sollten sich damit auskennen - und es gibt tatsächlich auch viele, die sich mit nichts so gut auskennen wie mit ihrem Kostenrecht😁.

Zitat:

Original geschrieben von runabout:


Der Sachbearbeiter erreicht seine Zielvorgaben und sichert seinen Gehaltsbonus.
Der Abteilungsleiter schönt seine Kennzahlen (Aufwand pro Schadensfall unter dem Branchendurchschnitt) und empfiehlt sich für den nächsten Karriereschritt.
Der Vorstandsvorsitzende brilliert auf der nächsten Hauptversammlung vor seinen Aktionären.

Also, beleidigend ist daran wohl nichts. Das fällt eher unter freie Meinungsäußerung, gerade in einen Forum wie diesem. Ob der Inhalt richtig ist, steht aber auf einem ganz anderen Blatt, und das würde mich schon interessieren. Wie ist es denn? Wird denn bei den Versicherungen auch geschaut, wer von den Sachbearbeitern wieviele Ansprüche abwehrt, wer besonders oft verklagt wird und wer für die Versicherung am "wirtschaftlichsten" reguliert?? Wäre mal interessant zu wissen🙂

Zitat:

Original geschrieben von K080907

Zitat:

Wie ist es denn? Wird denn bei den Versicherungen auch geschaut, wer von den Sachbearbeitern wieviele Ansprüche abwehrt, wer besonders oft verklagt wird und wer für die Versicherung am "wirtschaftlichsten" reguliert?? Wäre mal interessant zu wissen🙂

Gemessen wird der Sachbearbeiter an der Abwicklungsgeschwindigkeit. Je schneller ein Schaden abgewickelt ist, desto kostengünstiger war die Schadenbearbeitung. Kein (mir bekanntes) Versicherungsunternehmen führt Statistiken über besonderes "wirtschaftliche" Schadenregulierungen. Das lässt sich auch gar nicht automatisiert feststellen. Sachbearbeiter, die über das gewöhliche Maß hinaus und zudem möglicherweise noch gerechtfertigte Klagen verursachen, werden dafür nicht belohnt. Einzig messbare Größe über Einsparungen erfolgen in der Betrugsbearbeitung.

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Aha, vielen Dank, xAKBx 🙂 - wieder was gelernt. Es gibt ja in vielen Branchen mittlerweile eine "Drückerkolonnenmentalität", schön zu hören, dass diese bei den Schadenssachbearbeitern noch keinen Einzug gehalten hat!

Zitat:

Original geschrieben von K080907

Zitat:

Wie ist es denn? Wird denn bei den Versicherungen auch geschaut, wer von den Sachbearbeitern wieviele Ansprüche abwehrt, wer besonders oft verklagt wird und wer für die Versicherung am "wirtschaftlichsten" reguliert?? Wäre mal interessant zu wissen🙂

Das würde eine personenbezogene Auswertung von Arbeitsergebnissen erfordern, bei der kein vernünftiger Betriebsrat eines Versicherers mitmachen würde (§ 87 Abs 1 Nr. 6 BetrVG)...

Ansonsten kann ich xAKBx nur zustimmen.

Thema Kosten:
Der Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Schädiger ist tatsächlich auf den Wert der Regulierung (Erledigungswert) beschränkt. Wenn der Versicherer alles bis auf die Kostenpauschale reguliert hat und dann erst der RA mandatiert wird, sind Gebühren nur noch aus den regulierten 25 EUR zu erstatten.
Hintergrund ist, dass die tatsächlich an den Anwalt regulierten Beträge dem unfallbedingten (Rest-)Schaden entsprechen und nur insoweit die (außergerichtliche) Rechtsberatung  zur  Verfolgung des  Ersatzanspruchs erforderlich ist.

Dass gegenüber dem Mandanten ein höherer Anspruch besteht, steht auf einem anderen Blatt...

Fordert der Mandant vollen Ersatz, obwohl ihn eine Teilschuld trifft oder sind seine Schmerzensgeldvorstellungen überzogen, löst die anwaltliche Richtiggstellung der Forderungen einen Gebührenanspruch gegen den Mandanten aus. Auch "Abraten" ist "Beraten" im Sinne des RVG...
Schöne Grüße
hafi

Na, dann wäre das Thema ja auch geklärt..... 😁
Aber vieleicht hat ja noch einer etwas dagegen zu setzen und kann die Ausführungen von xAKBx und Hafi45 entkräften oder ad absurdum stellen? 😕

Gruss

Delle

wie sieht's eigentlich aus, gibt es eine frist in der ein schaden abgewickelt sein muss?
ich frage, weil ich selber der versicherung des unfallgegners meinen schaden gemeldet habe ...
das dauert aber alles so lange, dass die sache immer noch nicht abgewickelt ist,
ich bald aber zwei monate nicht zu hause bin.
kann ich die sache danach einfach weiter abwickeln oder ist das dann zu lange her?

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