wegen "Notfall" überschrittene Parkzeit
Hallo,
vielleicht hat hier jemand eine Idee oder noch besser Ahnung:
Gesetzt den Fall, man parkt auf einem Parkplatz, auf dem bis zu 30 Minuten geparkt werden darf (mit Parkscheibe), weil man einen Arzttermin hat.
Bei diesem Termin stellt der Arzt ein schweres Problem fest und schickt den Patienten sofort als Notfall ins Krankenhaus, so dass der Patient erst drei Stunden später durch einen Verwandten das Auto wegfahren lassen konnte.
Nun hat der Patient einen Strafzettel wegen Überschreitung der Parkzeit bekommen.
Kann man, gesetzt den Fall, der Notfall ist nachweisbar, dagegen etwas machen?
Grüße
Jan
Beste Antwort im Thema
Das wird auf eine Einzelfallentscheidung hinaus laufen. Je nach tatsächlich vorliegender Notlage bzw. der Einschätzung der Notlage werden Richter da zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Einen Freifahrtschein hat man definitiv nicht.
Davon abgesehen ist der Eigentransport selten die beste Lösung. Wenn ein RTW gerufen wird, so beginnt die Versorgung des Patienten bereits, sobald dieser vor Ort ist. Darüber hinaus kann das Fachpersonal entscheiden, welches Krankenhaus das Geeignete ist und kommt auch sehr zügig dahin. Beim Eigentransport geht man ein hohes Risiko ein und die Versorgung erreicht den Patienten meist auch nicht schneller.
Ich weiß schon, dass jetzt wieder ganz tolle Beispiele kommen werden, die das Gegenteil beweisen sollen, aber in der Summe der Transporte dürfte dies so sein.
44 Antworten
Privatpatient oder nicht...hat null und nix mit Thema zu tun! 😎
Schon gar nicht ob ich ein Privatpatient bin oder nicht....das bleibt weiterhin mein Geheimniss...😁
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Privatpatient oder nicht...hat null und nix mit Thema zu tun! 😎Schon gar nicht ob ich ein Privatpatient bin oder nicht....das bleibt weiterhin mein Geheimniss...😁
Du bist ebenfalls kein Privatpatient... Privatpatienten können sogar im Parkverbot stehen, denn die sind so schnell behandelt, das man die Zeit nach Verkehrsrecht als Halten bezeichnen kann.
Da findet die Behandlung aber im Wagen statt...denn, wer seinen Wagen verlässt und nicht mehr in Sichtweite hat bekommt Probleme...😎😁
Dann tendiere ich eher zum Kassenpatienten....😁
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Nehmen wir mal an man fährt eine Person nach einer Verletzung im Privaten Bereich (schwere Schnittwunde z.B) als Notfall selbst ins Krankenhaus anstatt den RTW zu rufen.
Würde ich nicht empfehlen. Letztendlich haben die professionellen Rettungsdienste zu bestimmten Zeiten schon Probleme, das Krankenhaus anzufahren, das noch ausreichend Kapazität hat.
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Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
erstmal:
gute besserung,dann:
wenn du 30 min parken darfst, darfst du nur 30 min parken.
wenn man nicht weiss obs evtl länger dauert,muss ich mir nen parkplatz suchen wo ich länger stehen darf
(hätte ja auch sein können das du ne std warten musst bis du dran kommst)
und dann, wie oben schon geschrieben:
überlegen ob die 10€ den stress und die zeit wert sind,
wenn man langeweile hatoder die 10€ tatsächlich so drücken:
ok ausprobieren,
wenns nich der fall is:
bezahlen und danke sagen dass das mit dem notfall dann ja doch noch rechtzeitig war
Naja, mir wäre das eigentlich in dem Fall relativ schnuppe... im Falle eines Notfalls (Patient, den ich zum Arzt fahre ist halb am verbluten) werde ich sicher nicht einen Parkplatz aufsuchen, bei dem man länger parken darf. Und da habe ich auch nicht die Zeit was in die Parkuhr zu werfen. Auch würde es mir in dem Fall nichts ausmachen im absoluten Halteverbot oder auf einem Behindertenparkplatz zu parken.
Gegen ein Knöllchen würde ich mich mit einem Attest zur Wehr setzen.
Und was soll das Attest bringen?
,@geislein
es spricht ja auch nix dagegen in dem fall den du genannt hast ,
sich da hinzustellen und den kumpel zum doc reinzubringen,
danach hast du als fahrer aber genug zeit deinen wagen dorthinzustellen, wo du stehen darfst, also mal 3h dort zu stehen mit der begründung, die du genannt hast, zählt nicht
Panisches, dramatisches, unkontrolliertes Verhalten hat noch nie jemanden wirklich geholfen! Und gut gemeint ist das Gegenteil von gut.....😉
Also immer schön cool bleiben...dann hilft es auch jemanden! 😎
Und hinterher müssen keine "Scherben" gekehrt werden.....🙂
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Nur zur Klarstellung, das betrifft mich nicht persönlich, auch keinen nahen Verwandten (zum Glück). Erstens darf es hier ja keine Rechtsberatung geben 😉, zum anderen hätte ich mich bei 10,- € auch überhaupt nicht scheckig gemacht.Ich bin das nur gefragt worden und wusste das nicht. Ich werde die Ratschläge mal so weitergeben und bedanke ich für Eure Antworten.
Jetzt frage ich mich natürlich, aus welchem Grund Du von wem zu diesem Thema befragt wurdest, denn Du hast ja offensichtlich nicht die erforderlichen Kenntnisse.😕
Interessant ist, wie so ein Thread mal wieder in alle Richtungen entgleitet und manche User antworten, ohne auch nur einen Teil des Threads gelesen zu haben.
Für mich wäre es sehr lustig, wenn ich zuhören könnte, wie Du die hier gewonnenen Erkenntnisse ordnest und Deinem Anfragenden dann auf seine Frage antwortest.😁
Die Sache betrifft meinen 83-jährigen Nachbarn, der nichts mit dem Internet am Hut hat.
Mein Schluss aus den hiesigen Beiträgen war, dass er die zuständige Sachbearbeiterin anrufen und ihr den Sachverhalt schildern soll und je nach Reaktion halt die 10,- € bezahlen, wenn es ihm nicht erlassen wird.
Wie gesagt, ich hätte mich wegen der 10 € nicht die Gedanken gemacht und das ganze einfach bezahlt, zumal die Überschreitung der Parkzeit ja tatsächlich stattgefunden hat...
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Panisches, dramatisches, unkontrolliertes Verhalten hat noch nie jemanden wirklich geholfen!
Das Problem dabei ist, daß man eine unglaubliche Energie darauf verwenden muß, um diese Erkenntnis in die Köpfe der Leute hinein zu bekommen...
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Die Sache betrifft meinen 83-jährigen Nachbarn, der nichts mit dem Internet am Hut hat.Mein Schluss aus den hiesigen Beiträgen war, dass er die zuständige Sachbearbeiterin anrufen und ihr den Sachverhalt schildern soll und je nach Reaktion halt die 10,- € bezahlen, wenn es ihm nicht erlassen wird.
Wie gesagt, ich hätte mich wegen der 10 € nicht die Gedanken gemacht und das ganze einfach bezahlt, zumal die Überschreitung der Parkzeit ja tatsächlich stattgefunden hat...
Das ist eine Erklärung.
Allerdings verstehe ich den 83jährigen Nachbarn nicht, dass er mit dem PKW zum Arzt fährt. Offensichtlich hat er ja irgendeinen körperlichen Mangel (wenn es nicht eine Routinekontrolle war) bei sich festgestellt. Seine Vermutung hat sich bestätigt. Man kommt ja nicht alle Tage vom Arzt direkt ins Krankenhaus.
An der Stelle des Nachbarn würde ich die 10 € bezahlen, nicht das die Straßenverkehrsbehörde noch auf komische Gedanken kommt, z.B. Geeignetheit zum Führen von Fahrzeugen...
Die Betonung muss auf dauerhafte eingeschränkt Fähigkeit lauten.....nicht eine momentane...die hat ja fast jeder mal...Hand auf"s Herz.....manchmal reicht da eine Kopfschmerzattacke...😎
Wow sowas dulded die Stadt?