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wegen "Notfall" überschrittene Parkzeit

Hallo,

vielleicht hat hier jemand eine Idee oder noch besser Ahnung:

Gesetzt den Fall, man parkt auf einem Parkplatz, auf dem bis zu 30 Minuten geparkt werden darf (mit Parkscheibe), weil man einen Arzttermin hat.

Bei diesem Termin stellt der Arzt ein schweres Problem fest und schickt den Patienten sofort als Notfall ins Krankenhaus, so dass der Patient erst drei Stunden später durch einen Verwandten das Auto wegfahren lassen konnte.

Nun hat der Patient einen Strafzettel wegen Überschreitung der Parkzeit bekommen.

Kann man, gesetzt den Fall, der Notfall ist nachweisbar, dagegen etwas machen?

Grüße

Jan

Beste Antwort im Thema

Das wird auf eine Einzelfallentscheidung hinaus laufen. Je nach tatsächlich vorliegender Notlage bzw. der Einschätzung der Notlage werden Richter da zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Einen Freifahrtschein hat man definitiv nicht.

Davon abgesehen ist der Eigentransport selten die beste Lösung. Wenn ein RTW gerufen wird, so beginnt die Versorgung des Patienten bereits, sobald dieser vor Ort ist. Darüber hinaus kann das Fachpersonal entscheiden, welches Krankenhaus das Geeignete ist und kommt auch sehr zügig dahin. Beim Eigentransport geht man ein hohes Risiko ein und die Versorgung erreicht den Patienten meist auch nicht schneller.

Ich weiß schon, dass jetzt wieder ganz tolle Beispiele kommen werden, die das Gegenteil beweisen sollen, aber in der Summe der Transporte dürfte dies so sein.

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Zitat:

Original geschrieben von hoinzi


Eigentlich nicht. 10,- €, weil der Kontrolleuer wohl innerhalb der ersten Stunde nach Parkzeitende vorbeikam...

Das Wort Praxisgebühr hat hier erstmals eine richtige Logik 😉

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Jetzt mal etwas andere Situation:
Nehmen wir mal an man fährt eine Person nach einer Verletzung im Privaten Bereich (schwere Schnittwunde z.B) als Notfall selbst ins Krankenhaus anstatt den RTW zu rufen. (Grund dafür eigtl. egal, aber sagen wir mal es war aus dem Stress und der Sorge um die Person) Was wäre wenn der Fahrer nun über Rote Ampeln fährt, knapp überholt und sich den Weg mit der Hupe freiräumt und von der Rennleitung angehalten wird. Könnte sich der Fahrer dann auch auf eine "Ausnahmesituation" berufen, weil es "um Leben und Tod" ging oder wird er die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen?

P.S:
Ich habe nichts dergleichen gemacht und kenne auch keinen der sowas gemacht hat, der Gedanke kam mir nur beim lesen dieses Threads

Klare Antwort? NEIN, Darfst du nicht! Auch bei einem Notfall MUSST du dich an die Straßenverkehrsordnung halten. Kommt es in der Folge zu einem Unfall, musst du u.U. für den gesamten Schaden haften!

Woher ich das weiß? Aus eigenem Erleben!

Ist zwar schon 30 Jahre her, wird allerdings heute auch nicht anders sein. Jedenfalls gab's noch keine Handy's, als ich auf dem Heimweg war, auf der B 55 von Köln Stadtauswärts. Ca. 500m vor mir überschlug sich ein Auto. Warum, weshalb, wieso, weiß ich nicht, weil ich gleich gedreht habe und das nächste Telefon aufsuchte. Dabei bin ich auch bei rot über eine Ampel gefahren.

Nachdem ich telefoniert hatte, sah ich eine Polizeistreife ... und wollte die informieren ... WOLLTE! Die haben mich angeguckt als hätte ich sie wegen Geld angebettelt ... Egal jetzt.

Die Antwort im Nachhinein von Juristen war: Egal wie schwer der Unfall auch ist, du MUSST dich an die StVO halten!

Der Unfall endete wohl tödlich, nach den Gesichtern der Rettungswagenbesatzung zu urteilen.

Für einen Arztbesuch; d.h. ein persönliches Vorsprechen mit dem Mediziner...wie kann man da nur 30 min. einplanen....ein Besuch in der Praxis wegen Rezept o.a. ....dafür könnten 30 min. ausreichen.

Persönliches Pech......leider...aber ich würde zahlen, denn das sind deine persönlichen Probleme die nicht im öffentlichen Interesse liegen! 😎

So....zur theoretischen Frage des Notfalls kann ich eine erlebte Antwort geben....

Tucker vor Jahren über Landstraße in tiefster Provinz,natürlich mal wieder ohne Handy. Vor mir rechts eine anscheinend schwer gestürzte Radfahrerin mit sehr stark blutender Kopfwunde und klaffender Schnitt. Keiner Handy dabei, nächste Kreisstadt/Krankenhaus ca 20 Km entfernt. Also Decke von den Radlern auf die Rückbank, provisorischer Druckverband und los Richtung Krankenhaus. Es kommt wie es kommen muss, Blitzer vor Orteingang...( keine Gefahr für Niemand, nix in der Nähe) ich mit satten 30 zu schnell, wie späterer Fragebogen zeigte. Frau war in der Tat schwer verletzt, lag 3 Wochen im Krankenhaus. Ich so geschrieben wir war, Frau als Zeugin benannt und nie wieder was gehört. Nur von Frau hab ich noch wieder was gehört, eines Tages brauchte Sie mir einen Korb voller verschiedener Biersorten und lecker Wurst....

Sorry, aber das ist ja wohl eine ganz andere Kategorie! 😎 .....

Danke, dass Du das für die Frau gemacht hast.....!

P.S. der TE hatte keinen Notfall.....wenn überhaupt ein persönliches Problem! Mit dem hat aber auch nur er zu tun!

Ich würde es unter Pech verbuchen.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Jetzt mal etwas andere Situation:
Nehmen wir mal an man fährt eine Person nach einer Verletzung im Privaten Bereich (schwere Schnittwunde z.B) als Notfall selbst ins Krankenhaus anstatt den RTW zu rufen. (Grund dafür eigtl. egal, aber sagen wir mal es war aus dem Stress und der Sorge um die Person) Was wäre wenn der Fahrer nun über Rote Ampeln fährt, knapp überholt und sich den Weg mit der Hupe freiräumt und von der Rennleitung angehalten wird. Könnte sich der Fahrer dann auch auf eine "Ausnahmesituation" berufen, weil es "um Leben und Tod" ging oder wird er die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen?

P.S:
Ich habe nichts dergleichen gemacht und kenne auch keinen der sowas gemacht hat, der Gedanke kam mir nur beim lesen dieses Threads

Klare Antwort? NEIN, Darfst du nicht! Auch bei einem Notfall MUSST du dich an die Straßenverkehrsordnung halten. Kommt es in der Folge zu einem Unfall, musst du u.U. für den gesamten Schaden haften!
Woher ich das weiß? Aus eigenem Erleben!
Ist zwar schon 30 Jahre her, wird allerdings heute auch nicht anders sein. Jedenfalls gab's noch keine Handy's, als ich auf dem Heimweg war, auf der B 55 von Köln Stadtauswärts. Ca. 500m vor mir überschlug sich ein Auto. Warum, weshalb, wieso, weiß ich nicht, weil ich gleich gedreht habe und das nächste Telefon aufsuchte. Dabei bin ich auch bei rot über eine Ampel gefahren.
Nachdem ich telefoniert hatte, sah ich eine Polizeistreife ... und wollte die informieren ... WOLLTE! Die haben mich angeguckt als hätte ich sie wegen Geld angebettelt ... Egal jetzt.
Die Antwort im Nachhinein von Juristen war: Egal wie schwer der Unfall auch ist, du MUSST dich an die StVO halten!
Der Unfall endete wohl tödlich, nach den Gesichtern der Rettungswagenbesatzung zu urteilen.

Das ist so pauschal nicht richtig Schau mal bitte in

§ 34 StGB

:

Zitat:

§ 34
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Wie schon von meinen Vorschreibern erwähnt, bleibt das aber immer eine Einzelfallentscheidung.

Zumindest fände ich es putzig sich als "Notfall" dann über son Scheiss Gedanken zu machen...

wie teuer ist das knöllchen? 25€?
Schluck runter und bezahl das Geld! Deine Stadt kann das Geld sicherlich gut gebrauchen😁

Also in medizinischen Spezialfällen drücken Städte und Gemeinden öffters mal ein Auge zu, auch wenn es dafür keine juristische Garantie gibt. Dort wo ich z.B. oft Blut spenden gehe, ist ein riesiger aber zumeist leerer Parkplatz. Da das Blutspendegebäude liegt direkt am Parkplatz und man kann sich leicht denken das die 5 Autos vorm Gebäude Fahrern gehören die gerade Blut spenden sind.

OFFIZIELL bekommen die Blutspender immer noch Tickets wegen Parken ohne Parkschein. Die Tickets kann man aber abgeben mit Anschrift und Kennzeichen und dann klärt der Blutspendedienst das, so das man nichts bezahlen muss. Als PTA sag ich mal, dass das eine super Endregelung ist da Blutspenden nunmal durch nichts zu ersetzen sind und für ihren Stellenwert in der Medizin immer noch recht scheisse vergütet werden.

Jeder der spendet machts daher einfach aus "Pflichtgefühl der Allgemeinheit" gegenüber und nicht weil er damit reich werden kann oder irgendeinen andren Bonus bekommt. Das ist auch in Ordnung so, aber schön find ichs trotzdem wenn der Staat dann ein kleines Danke in Form von frei parken für die Dauer der Spende abdrückt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von vip hans


wie teuer ist das knöllchen? 25€?
Schluck runter und bezahl das Geld! Deine Stadt kann das Geld sicherlich gut gebrauchen😁

10,- Euro

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Jetzt mal etwas andere Situation:
Nehmen wir mal an man fährt eine Person nach einer Verletzung im Privaten Bereich (schwere Schnittwunde z.B) als Notfall selbst ins Krankenhaus anstatt den RTW zu rufen. (Grund dafür eigtl. egal, aber sagen wir mal es war aus dem Stress und der Sorge um die Person) Was wäre wenn der Fahrer nun über Rote Ampeln fährt, knapp überholt und sich den Weg mit der Hupe freiräumt und von der Rennleitung angehalten wird. Könnte sich der Fahrer dann auch auf eine "Ausnahmesituation" berufen, weil es "um Leben und Tod" ging oder wird er die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen?

Mein Ex Ex Ex Ex Freund hat den Knaller gebracht. Mit 70 durch die Stadt, "leicht rote" Ampeln überfahren... Dann kam eine Streife... Er griff auf den Rücksitz, schmiss mir ein kleines Kissen auf den Schoß, und sagte, das ich die schwangere spielen soll... Die Polizisten sind dann mit uns ins Krankenhaus gedüst. Letztes Jahr musste ich an die Situation denken, das der Film "ziemlich beste Freunde" lief.^^

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Für einen Arztbesuch; d.h. ein persönliches Vorsprechen mit dem Mediziner...wie kann man da nur 30 min. einplanen....ein Besuch in der Praxis wegen Rezept o.a. ....dafür könnten 30 min. ausreichen.

Persönliches Pech......leider...aber ich würde zahlen, denn das sind deine persönlichen Probleme die nicht im öffentlichen Interesse liegen! 😎

Du bist halt kein Privatpatient, und kannst deshalb nicht mitreden.

Zitat:

Original geschrieben von vip hans


wie teuer ist das knöllchen? 25€?
Schluck runter und bezahl das Geld! Deine Stadt kann das Geld sicherlich gut gebrauchen😁

Bist du etwa seine Stadt?

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Wenn man Einspruch einlegt könnte der Sachbearbeiter sich die Frage stellen warum eine Person sich in dieser Situation überhaupt alleine ans Steuer gesetzt hat.

Wir wissen alle nicht genau, was der Hausarzt diagnostiziert hat und ob der Fahrer im Vorfeld hätte erkennen können oder müssen, dass er nicht fahrtüchtig ist. Möglicherweise hatte seine Krankheit bzw. die Diagnose auch gar keinen Einfluss auf seine Fahrtüchtigkeit (auch wenn eher unwahrscheinlich).

Deswegen stand in dem Hinweis von SpeedPiet ja auch "könnte"...😉

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