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wegen "Notfall" überschrittene Parkzeit

Hallo,

vielleicht hat hier jemand eine Idee oder noch besser Ahnung:

Gesetzt den Fall, man parkt auf einem Parkplatz, auf dem bis zu 30 Minuten geparkt werden darf (mit Parkscheibe), weil man einen Arzttermin hat.

Bei diesem Termin stellt der Arzt ein schweres Problem fest und schickt den Patienten sofort als Notfall ins Krankenhaus, so dass der Patient erst drei Stunden später durch einen Verwandten das Auto wegfahren lassen konnte.

Nun hat der Patient einen Strafzettel wegen Überschreitung der Parkzeit bekommen.

Kann man, gesetzt den Fall, der Notfall ist nachweisbar, dagegen etwas machen?

Grüße

Jan

Beste Antwort im Thema

Das wird auf eine Einzelfallentscheidung hinaus laufen. Je nach tatsächlich vorliegender Notlage bzw. der Einschätzung der Notlage werden Richter da zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Einen Freifahrtschein hat man definitiv nicht.

Davon abgesehen ist der Eigentransport selten die beste Lösung. Wenn ein RTW gerufen wird, so beginnt die Versorgung des Patienten bereits, sobald dieser vor Ort ist. Darüber hinaus kann das Fachpersonal entscheiden, welches Krankenhaus das Geeignete ist und kommt auch sehr zügig dahin. Beim Eigentransport geht man ein hohes Risiko ein und die Versorgung erreicht den Patienten meist auch nicht schneller.

Ich weiß schon, dass jetzt wieder ganz tolle Beispiele kommen werden, die das Gegenteil beweisen sollen, aber in der Summe der Transporte dürfte dies so sein.

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Bestimmt... Lohnt sichs?

Eigentlich nicht. 10,- €, weil der Kontrolleuer wohl innerhalb der ersten Stunde nach Parkzeitende vorbeikam...

Du kannst natürlich mal beim zuständigen Sachbearbeiter anrufen und den Sachverhalt schildern. Oder du überweist 10€.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Du kannst natürlich mal beim zuständigen Sachbearbeiter anrufen und den Sachverhalt schildern. Oder du überweist 10€.

Genau so! Ihm Schildern, ob er mit der Bestätigung des Arztes die Sache einstellt, oder dir die 2 Telefonate (Sachbearbeiter-Arztpraxis (eventuell sogar noch Krankenhaus)) und die 10 Min. sparen und die 10 € überweisen! 😉

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erstmal:
gute besserung,

dann:

wenn du 30 min parken darfst, darfst du nur 30 min parken.

wenn man nicht weiss obs evtl länger dauert,muss ich mir nen parkplatz suchen wo ich länger stehen darf
(hätte ja auch sein können das du ne std warten musst bis du dran kommst)
und dann, wie oben schon geschrieben:
überlegen ob die 10€ den stress und die zeit wert sind,
wenn man langeweile hatoder die 10€ tatsächlich so drücken:
ok ausprobieren,
wenns nich der fall is:
bezahlen und danke sagen dass das mit dem notfall dann ja doch noch rechtzeitig war

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi


Hallo,

vielleicht hat hier jemand eine Idee oder noch besser Ahnung:

Gesetzt den Fall, man parkt auf einem Parkplatz, auf dem bis zu 30 Minuten geparkt werden darf (mit Parkscheibe), weil man einen Arzttermin hat.

Bei diesem Termin stellt der Arzt ein schweres Problem fest und schickt den Patienten sofort als Notfall ins Krankenhaus, so dass der Patient erst drei Stunden später durch einen Verwandten das Auto wegfahren lassen konnte.

Nun hat der Patient einen Strafzettel wegen Überschreitung der Parkzeit bekommen.

Kann man, gesetzt den Fall, der Notfall ist nachweisbar, dagegen etwas machen?

Grüße

Jan

Für einen

Arztermin

(Ordinationsbesuch) von vornherein NUR 30 Min. einplanen🙂.

Gesetzt den Fall es geht nur um eine Injektion und es kommt dadurch zu Komplikationen.
Dann ist das nachweisbar und kann anerkannt werden.

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi


Hallo,

vielleicht hat hier jemand eine Idee oder noch besser Ahnung:

Gesetzt den Fall, man parkt auf einem Parkplatz, auf dem bis zu 30 Minuten geparkt werden darf (mit Parkscheibe), weil man einen Arzttermin hat.

Bei diesem Termin stellt der Arzt ein schweres Problem fest und schickt den Patienten sofort als Notfall ins Krankenhaus, so dass der Patient erst drei Stunden später durch einen Verwandten das Auto wegfahren lassen konnte.

Nun hat der Patient einen Strafzettel wegen Überschreitung der Parkzeit bekommen.

Kann man, gesetzt den Fall, der Notfall ist nachweisbar, dagegen etwas machen?

Grüße

Jan

grundsätzlich lässt sich diese frage nicht beantworten....

ABER ich hab genau sowas in der tat schonmal gemacht:
mutti hatte einen schlaganfall und wurde ins krankenhaus eingeliefert. also schnell hin man weiss ja nie was wirklich ist und ob man den überhaupt nochmals mit dem menschen sprechen kann. in solch einer situation war mir das parken relativ scheissegal. geparkt hab ich damals im halteverbot und nach stunden (mutti hat das im übrigen ganz gut weggesteckt) ist dann ein ticket am auto geklebt.

mit einer RIESEN wut im bauch hab ich dem ordnungsamt eine "böse" mail geschrieben. ich wurde dann von einer sachbearbeiterin zurückgerufen die erstmal viel verständniss gezeigt hat. mit einem nachweis (ein schrieb vom krankenhaus das die geschichte der tatsache entspricht) wurde mir dann das ticket erlassen. es ging hier auch "nur" um 15 oder 25€....weiss das netmehr genau.

passiert ist das ganze so 2004 rum in kirchheim/teck in baden württemberg. ob man das ganze jetzt auf jede gemeinde übertragen kann steht in den sternen. ich hatte hier eine sehr kulante sachbearbeiterin.

p.s. ich pflege im normalfall meine tickets zu bezahlen...aber in dem fall (der parkplatz war auch nahezu neben dem krankenhaus) war ich eben etwas gereizt.

Nur zur Klarstellung, das betrifft mich nicht persönlich, auch keinen nahen Verwandten (zum Glück). Erstens darf es hier ja keine Rechtsberatung geben 😉, zum anderen hätte ich mich bei 10,- € auch überhaupt nicht scheckig gemacht.

Ich bin das nur gefragt worden und wusste das nicht. Ich werde die Ratschläge mal so weitergeben und bedanke ich für Eure Antworten.

Jetzt mal etwas andere Situation:
Nehmen wir mal an man fährt eine Person nach einer Verletzung im Privaten Bereich (schwere Schnittwunde z.B) als Notfall selbst ins Krankenhaus anstatt den RTW zu rufen. (Grund dafür eigtl. egal, aber sagen wir mal es war aus dem Stress und der Sorge um die Person) Was wäre wenn der Fahrer nun über Rote Ampeln fährt, knapp überholt und sich den Weg mit der Hupe freiräumt und von der Rennleitung angehalten wird. Könnte sich der Fahrer dann auch auf eine "Ausnahmesituation" berufen, weil es "um Leben und Tod" ging oder wird er die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen?

P.S:
Ich habe nichts dergleichen gemacht und kenne auch keinen der sowas gemacht hat, der Gedanke kam mir nur beim lesen dieses Threads

Wenn man Einspruch einlegt könnte der Sachbearbeiter sich die Frage stellen warum eine Person sich in dieser Situation überhaupt alleine ans Steuer gesetzt hat.

Das wird auf eine Einzelfallentscheidung hinaus laufen. Je nach tatsächlich vorliegender Notlage bzw. der Einschätzung der Notlage werden Richter da zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Einen Freifahrtschein hat man definitiv nicht.

Davon abgesehen ist der Eigentransport selten die beste Lösung. Wenn ein RTW gerufen wird, so beginnt die Versorgung des Patienten bereits, sobald dieser vor Ort ist. Darüber hinaus kann das Fachpersonal entscheiden, welches Krankenhaus das Geeignete ist und kommt auch sehr zügig dahin. Beim Eigentransport geht man ein hohes Risiko ein und die Versorgung erreicht den Patienten meist auch nicht schneller.

Ich weiß schon, dass jetzt wieder ganz tolle Beispiele kommen werden, die das Gegenteil beweisen sollen, aber in der Summe der Transporte dürfte dies so sein.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Jetzt mal etwas andere Situation:
Nehmen wir mal an man fährt eine Person nach einer Verletzung im Privaten Bereich (schwere Schnittwunde z.B) als Notfall selbst ins Krankenhaus anstatt den RTW zu rufen. (Grund dafür eigtl. egal, aber sagen wir mal es war aus dem Stress und der Sorge um die Person) Was wäre wenn der Fahrer nun über Rote Ampeln fährt, knapp überholt und sich den Weg mit der Hupe freiräumt und von der Rennleitung angehalten wird. Könnte sich der Fahrer dann auch auf eine "Ausnahmesituation" berufen, weil es "um Leben und Tod" ging oder wird er die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen?

P.S:
Ich habe nichts dergleichen gemacht und kenne auch keinen der sowas gemacht hat, der Gedanke kam mir nur beim lesen dieses Threads

du hast als privatman KEINE sonder oder wegerechte

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


du hast als privatman KEINE sonder oder wegerechte

Schon klar, aber was würde passieren wenn man sich welche herausnimmt? Ich schätze auch das es in so einem Fall ganz auf den Einzelfall und die Tagesform des Richters ankommt.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


 Was wäre wenn der Fahrer nun über Rote Ampeln fährt, knapp überholt und sich den Weg mit der Hupe freiräumt und von der Rennleitung angehalten wird. Könnte sich der Fahrer dann auch auf eine "Ausnahmesituation" berufen, weil es "um Leben und Tod" ging oder wird er die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen?

Das entscheidet dann ein Richter unter Berücksichtigung der Umstände.

Ein Bekannter kam da straflos davon obwohl es Besoffen sein Unfallopfer ins Krankenhaus fuhr. Allerdings bestätigten die Notärzte die sein Opfer dann versorgten das die 20 Minuten(Minimum) bis ein Notarzt an der Unfallstelle gewesen wäre zu Spät gewesen wären. Nur weil er innerhalb von 30 Minuten nach dem Unfall im Op lag konnte sein Leben gerettet werden.

Aber so was ist wie ein Sechser im Lotto und nicht zur Nachahmung zu empfehlen.

Einen längeren Führerscheinentzug plus MPU gab es für den Unfallfahrer eh, nur die Fahrt ins Krankenhaus wurde dabei nicht berücksichtigt.

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