wegen alten Schlappen Fahrverbot und weiterfahrt untersagt

hi,

heute nachmittag als ich von der arbeit nach hause gefahren bin, wurde ich in einer verkehrskontrolle kontrolliert. da ich mich immer in der firma umziehe und ich mit sicherheitsschuhen nicht so gut fahren kann, fahre ich halt immer mit schlappen. ist auch praktischer und schneller zum anziehen.
als dann in der kontrolle der blick auf meine füße fiel, sagte die polizei das ich mit solchen kaputten latschen am steuer keinen meter weiter fahren darf. mir wurde gesagt ich müsse mit einem fahrverbot rechnen, und mein auto musste ich an ort und stelle stehen lassen. den rest der strecke musste ich dann tatsächlich laufen. ich wurde noch gefragt warum ich mich mit solchen latschen ans steuer gesetzt habe, die wären doch reif für die mülltonne. solche dinger trägt doch in dem zustand kein mensch mehr.
irgendwie versteh ich die welt jetzt nicht mehr. ist das überhaupt rechtens? was haben die gegen mein schuhwerk? was kann ich jetzt dagegen machen?

jonas

Beste Antwort im Thema

Entweder der Polizist ist ein Geschichtenerzähler oder Du.
Die Weiterfahrt untersagt glaube ich, das Fahrverbot halte ich für die Geschichte.

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@ azrazr, gibt es in Deinem Leben irgendetwas positives zu berichten ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 22. Februar 2017 um 13:36:37 Uhr:


@ azrazr, gibt es in Deinem Leben irgendetwas positives zu berichten ?

Nicht viel, was in der Nähe des Themas dieser Webseite wäre :-)

Meine Auto-Kritiken, meine Hotelkritiken und meine (Amazon)Rezensionen enthalten auch viel Positives.

Was willst Du denn von mir lesen? Wie ich immer wieder mit Zivilpolizisten Spaß hatte? Auch privat? Wie zufrieden ich mit dem Werkstätten bin, die ich bisher besuche? Wie zufrieden ich mit den Spritpreis-Apps bin, und mit Verkehrs-Apps, die Staus umfahren? Wie grandios die Wahl meiner Ehefrau war, OBWOHL sie als temperamentvolle Ungarin ab und zu den Hausdrachen raus lässt? Willst Du über meine schöne Wohnsituation lesen, mit Blick auf die Alpen? Oder die Zufriedenheit mit meinem Beruf? Über die Freundschaften, die seit der Schulzeit bestehen? Da gibt es kein Verbesserungspotential.

Es gibt aber eine deutliche Verschlechterung der Situation der Demokratie, der Qualität der Polizei und der Qualität der Gerichte. Dies wird (auch) bei Verkehrsthemen sehr deutlich.

Symptomatisch, dass hier manche gleich "Reichsbürger" schreien, wenn jemand die Verschlechterung anprangert... Hirn MUSS man nämlich nicht haben...

Man kann natürlich auch mit den Verschlechterungen leben. Uns geht es immer noch besser als (fast) allen Anderen. Darauf kann man sich ausruhen. Muss man aber nicht.

Wir sind weit weg von den Zuständen in der Türkei, Russland und Ungarn? Man KANN sich der Tatsache verweigern, dass wir auf dem GLEICHEN Weg sind... Ich tue es nicht. Hinterher braucht Ihr aber nicht zu heulen :-) Ich werde lachen - aus purem Zynismus. Das hat man ja nicht ahnen können. Deutsche sind heute offenbar ebenso Anfällig fpr Idiotie, wie vor ca. 80 Jahren auch... Man muss es nicht wahrhaben - die Chance gibt es aber (noch)....

Amen...
Nachdem azrazr also "mein Haus, mein Weib, mein Pferd, meine Kumpels" zur vollsten Zufriedenheit durch hat bleibt die Frage:
warum treibt sich so ein glücklicher Mensch denn nun ausgerechnet mit uns Idioten hier herum, die völliges Unverständnis zeigen angesichts der vorhanden Polizeiwillkür, der Dämlichkeit der Obrigkeit, der Korruptheit der Politikerkaste und der Begriffsstutzigkeit der User in diesem Forum?

Ist das reines Sendungsbewußtsein oder Verantwortungsgefühl gegenüber seinem Mitmenschen? Oder hat er einfach zuviel Zeit, weil die Alte doch ziemlich Scheisse aussieht, kein Job vorhanden ist und einem sonst auch keiner zuhört?

Wir werden es niemals erfahren (und wollen es vielleicht auch gar nicht) - Internet kann so schön sein :-)

Och, lass doch. azrazr ist mir doch immer wieder einen Schenkelklopfer wert.

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Hallo, AMenge,

danke, dass Du Dich doch wieder eingeklinkt hast. 😎

Zitat:

@AMenge schrieb am 22. Februar 2017 um 11:44:09 Uhr:


Am Ende eines Bremsvorgangs kann man die Meter, die man am Anfang verschenkt hat, nicht mehr gut machen.

Ich gebe Dir recht damit, dass es nicht selten besser wäre, gleich voll abzubremsen (Notbremsung).

Mir ging es ja auch nur darum, den kleinen Unterschied zwischen einer Notbremsung und dem Übergang von einem normalen Bremsmanöver zu einer Vollbremsung zu erklären. 😛

Hallo, Cocker,

Zitat:

@cocker schrieb am 22. Februar 2017 um 12:26:30 Uhr:


von den beiden Polizisten hätte ich mir die Dienstnummern geben lassen.
Hätten sie sich geweigert (was sie auch nicht dürfen) hätte ich mir das Kennzeichen des Polizeiautos gemerkt und die zwei möglichst schnell so richtig angeschissen... sofern diese Geschichte wirklich stimmt, woran ich leise Zweifel habe...

vergiss gleich mal das Märchen mit den Dienstnummern.

Wir sind nicht in Amerika, sondern in Deutschland und da haben Polizeibeamte keine Dienstnummern, sondern Personalnummern, die andere aber nichts angehen, sondern lediglich für Verwaltungszwecke gedacht sind (Gehaltsmitteilungen usw.).

Wie schon geschrieben, gibt es hier die Möglichkeit der Fachaufsichtsbeschwerde, aber vorher sollte man sich mal überlegen, ob man selber in seinem Beruf auch immer fehlerfrei arbeitet.

Kannst Du von Dir behaupten, dass Du noch nie aus voller Überzeugung in Deinem Beruf etwas entschieden oder angeordnet hast, was sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hat?

Es gibt kaum einen Beruf, der so vielfältig ist wie der des Polizeibeamten und bei dem man so viele unterschiedliche Dinge wissen muss.

Dadurch lässt sich gar nicht vermeiden, dass man ab und an auch mal falsch liegt.

Schlimm wird es nur dann, wenn der Beamte nicht bereit ist, seinen Fehler einzusehen und daran zu arbeiten, bzw. eine falsche Entscheidung zurückzunehmen, sobald er merkt, dass diese falsch war.

Viele Grüße,

Uhu110

ok, dann drück ich mich korrekt aus - den Dienstausweis zeigen lassen und den Namen und ggf. die Dienstausweisnummer notieren ...
Kennzeichen des Polizeifahrzeugs unter Angabe von Ort und Datum reichen aber auch aus, um die Herren zu identifizieren.

Nein, ich bin der letzte, der nicht auch den Herren in blau-silber Fehler zugesteht ... aber das Thema Schuhwerk beim Autofahren ist nun nicht so komplex, dass gleich zwei der Herren offenbar total danebenliegen dürften.
Androhung von Fahrverbot und Verbot der Weiterfahrt bewerte ich hier als weit übers Ziel hinausgeschossen, Fehler hin, Fehler her!
Diese Herren haben aufgrund ihrer staatlichen Exekutiv-Aufgaben eine gewisses Stück mehr Verantwortung in ihren Entscheidungen, als ich das im Beruf habe. In diesem Fall war die Fehlentscheidung wohl eher harmloser Natur, aber bei anderen Dingen kann so eine fehlerhafte Entscheidung weitreichendere Folgen für den Betroffenen haben, sollte insofern (auch gerne mehrfach) wohlbedacht sein.

Der Maßstab polizeilichen Arbeitens ist aber nicht, ob der Bürger die gegen ihn getroffenen Maßnahmen als angemessen erachtet. Wäre ja auch noch schöner.

Ich habe es nebenbei noch nie erlebt, dass irgendein Adressat mal Zustimmung geäußert hat. Muss er auch nicht. Ändert aber nichts daran, dass die Anordnungen befolgt werden müssen. Das hört nur niemand gerne, grade nicht in bestimmten Kreisen.

Und noch was: in Uniform weise ich mich nicht mehr extra aus. Dieses Spielchen spielt zumindest bei uns in der Dienstgruppe niemand mit. Auf Nachfrage gibt es den Namen sowie das Revier, das reicht.

Und was, wenn nicht? Dann können die Gewalt anwenden.

Wehe, die Gewalt war ungerechtfertigt - gewisse Pensionsansprüche gehen dann schon mal flöten (schon EINE Erhöhungsrunde ausgelassen, sind schon zig EUR Verlust pro Monat als Pensionär) - wenn nicht alle Pensionsansprüche hopps gehen, wegen Entbeamtung...

Wenn ein Polizist offen erkennbar Blödsinn labert, kann man ihn getrost ignorieren. Im Übrigen gibt es gegen ALLE hochheitlich angeordneten Maßnahmen Widerspruchsmöglichkeiten. Wenn ihm die Untersagung der Weiterfahrt so wichtig ist, muss er das schriftlich verfassen - mit Rechtsbehelfsbelehrung. Wahlweise muss er den Täter verhaften. Alles hat Folgen - große Dummheit hat große Folgen.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 23. Februar 2017 um 11:34:22 Uhr:


Ändert aber nichts daran, dass die Anordnungen befolgt werden müssen.

Hm, naja, zu Fuß hätte ich mich wohl ohne weiteres nicht heimschicken lassen.

Klar, wenn es irgendwas nachvollziehbares ist (Besoffen, Bekifft, Fahrzeug nicht verkehrssicher), ist da ja auch gerechtfertigt.

Aber das?? Ich meine, da hätten die ja auch verlangen können "Bellen sie mal wie ein Hund"?

Vorausgesetzt natürlich, die Story ist so passiert.

Gruß Metalhead

Ein klein wenig OT gefällig? :-)

Zum schmunzeln gedacht...

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Februar 2017 um 11:48:58 Uhr:


(...)
Aber das?? Ich meine, da hätten die ja auch verlangen können "Bellen sie mal wie ein Hund"?
(...)

Das wäre kein Problem. Ich kann Dogge und Pinscher gleichermaßen - und viele andere Tiere auch - nur grunzen geht seit meiner Schnarch-OP gar nicht mehr, und quaken nur eingeschränkt... Pferd, Esel, Hahn, Huhn, Schaf, Ziege, Kuh, Maus, diverse Eulen/Käuze und andere Waldvögel (die ich nicht identifizieren kann, nur ihre Laute nachmachen) - alles kein Problem (ich war in jungen Jahren oft auf Bauernhöfen, und habe so lange geübt, bis ich bei den Tieren die gewünschten Reaktionen auf die Laute auslösen konnte). Sogar Kaninchen kann ich (so gut, dass ich das JEDEM online beibringen kann).

Übrigens wäre es mal witzig, wenn der Polizist oder ein Richter zum Bürger sagt: ab sofort geben Sie nur noch Kaninchenlaute von sich!

Auflösung: Kaninchen geben KEINE Laute von sich (die klopfen nur, aber das sind keine Laute im engeren Sinne)

😁 😁 😁

Zitat:

@azrazr schrieb am 23. Februar 2017 um 12:02:42 Uhr:


Sogar Kaninchen kann ich (so gut, dass ich das JEDEM online beibringen kann).

Yep, das würde ich zur Pflichtveranstaltung vor einem MT-Beitritt machen. 😁

Zitat:

Auflösung: Kaninchen geben KEINE Laute von sich (die klopfen nur, aber das sind keine Laute im engeren Sinne)

Spielverderber (hätten bestimmt einige überlegen müssen).

Gruß Metalhead

Hallo, Cocker,

Zitat:

@cocker schrieb am 23. Februar 2017 um 06:41:45 Uhr:


Nein, ich bin der letzte, der nicht auch den Herren in blau-silber Fehler zugesteht ... aber das Thema Schuhwerk beim Autofahren ist nun nicht so komplex, dass gleich zwei der Herren offenbar total danebenliegen dürften.

wenn Du im Internet stöberst, wirst du immer wieder Berichte lesen, in denen geschrieben steht, dass es verboten ist, barfuß oder mit nicht ausreichendem Schuhwerk zu fahren und dass deshalb auch die weiterfahrt untersagt werden kann, denn das Internet filtert nicht automatisch, ob diese Berichte falsch oder richtig sind und niemand macht sich die Mühe, diese falschen Berichte zu löschen.

Somit lässt es sich nicht vermeiden, dass manche Menschen, darunter auch Polizeibeamte, so etwas lesen und für bare Münze nehmen, denn wer macht sich schon die Mühe, alles, was er so liest, auf seine Richtigkeit zu überprüfen, wenn es schlüssig klingt oder wenn es z. B. von bekannten Medien publik gemacht wurde.

Ein Großteil der Polizeibeamten hat mit LKW - Kontrollen nichts zu tun und wenn man dann gerade zufälligerweise an Beamte gerät, die mal etwas von einem Verbot bei falschem Fußwerk gelesen haben, kann man ihnen noch nicht einmal vorwerfen, dass sie bewusst falsch entschieden haben.

Zitat:

Androhung von Fahrverbot und Verbot der Weiterfahrt bewerte ich hier als weit übers Ziel hinausgeschossen, Fehler hin, Fehler her!
Diese Herren haben aufgrund ihrer staatlichen Exekutiv-Aufgaben eine gewisses Stück mehr Verantwortung in ihren Entscheidungen, als ich das im Beruf habe.

Die Androhung des Fahrverbots war sicher falsch (vorausgesetzt, dass es tatsächlich so gesagt wurde), aber bei der Untersagung der Weiterfahrt kann man sich streiten.

Wenn Du Brillenträger bist, wenn dies im Führerschein vermerkt ist und Du keine Brille dabei hast, kann man Dir auch die Weiterfahrt untersagen, auch, wenn Du eigentlich noch recht gut ohne Brille fahren kannst.

Es ist gut möglich, dass die Kollegen hier auf den § 23 StVO hinauswollten und sich dabei schlicht und ergreifend geirrt haben.

Solche Fehler lassen sich in unserem Beruf einfach nicht vermeiden.

Schlimm es es dann, wenn man nicht bereit ist, aus den Fehlern zu lernen, wenn einem aufgezeigt wird, dass man falsch gelegen hat.

Hallo, azrazr,

keine Ahnung, wer Dir erzählt hat, dass Kaninchen keine Laute von sich geben können, aber das ist falsch.

Wir hatten vor einigen Jahren Kaninchen, die deutliche Knurrgeräusche von sich gegeben haben, wenn sie sauer waren und nicht gestreichelt werden wollten.

Ebenso konnten sie fiepen, wenn sie Angst hatten.

Viele Grüße,

Nachteule

Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Februar 2017 um 13:00:33 Uhr
Hallo, azrazr,

keine Ahnung, wer Dir erzählt hat, dass Kaninchen keine Laute von sich geben können, aber das ist falsch.

Wir hatten vor einigen Jahren Kaninchen, die deutliche Knurrgeräusche von sich gegeben haben, wenn sie sauer waren und nicht gestreichelt werden wollten.

Ebenso konnten sie fiepen, wenn sie Angst hatten.

Viele Grüße,

Nachteule

völlig richtig, wir hatten auch mehrer Widder-Kanickel (immer zwei gleichzeitig). Das eine Weibchen war auch son Kampf-Karnickel, das konnte fauchen und merkwürdig Knurren, da haste die Hand schnell weggezogen. Die hatte nicht mal vor kleinen Hunden Angst - eher umgekehrt.

Ob es hier auch Taubenzüchter gibt, die etwas derartiges posten mögen? 🙂

Interessant wäre es, wenn die rechtswidrige Untersagung der Weiterfahrt - falls geschehen - vom TE ignoriert und dies dann zur Ausgangssituation für die Anwendung unmittelbaren Zwanges geworden wäre. Die Anzeige für die "Widerstanshandlung" wäre vorprogrammiert und die Gegenanzeigen des TE irgendwie auch. Wenn sich der TE dann in eine deutlich überzogene Aktion verwickeln lässt, wäre er am Ende im Recht ... *Ende der Grabsteininschrift*

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