wegen alten Schlappen Fahrverbot und weiterfahrt untersagt

hi,

heute nachmittag als ich von der arbeit nach hause gefahren bin, wurde ich in einer verkehrskontrolle kontrolliert. da ich mich immer in der firma umziehe und ich mit sicherheitsschuhen nicht so gut fahren kann, fahre ich halt immer mit schlappen. ist auch praktischer und schneller zum anziehen.
als dann in der kontrolle der blick auf meine füße fiel, sagte die polizei das ich mit solchen kaputten latschen am steuer keinen meter weiter fahren darf. mir wurde gesagt ich müsse mit einem fahrverbot rechnen, und mein auto musste ich an ort und stelle stehen lassen. den rest der strecke musste ich dann tatsächlich laufen. ich wurde noch gefragt warum ich mich mit solchen latschen ans steuer gesetzt habe, die wären doch reif für die mülltonne. solche dinger trägt doch in dem zustand kein mensch mehr.
irgendwie versteh ich die welt jetzt nicht mehr. ist das überhaupt rechtens? was haben die gegen mein schuhwerk? was kann ich jetzt dagegen machen?

jonas

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Entweder der Polizist ist ein Geschichtenerzähler oder Du.
Die Weiterfahrt untersagt glaube ich, das Fahrverbot halte ich für die Geschichte.

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Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 23. Februar 2017 um 13:16:05 Uhr:



Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Februar 2017 um 13:00:33 Uhr
Hallo, azrazr,

keine Ahnung, wer Dir erzählt hat, dass Kaninchen keine Laute von sich geben können, aber das ist falsch.

Wir hatten vor einigen Jahren Kaninchen, die deutliche Knurrgeräusche von sich gegeben haben, wenn sie sauer waren und nicht gestreichelt werden wollten.

Ebenso konnten sie fiepen, wenn sie Angst hatten.

Viele Grüße,

Nachteule

völlig richtig, wir hatten auch mehrer Widder-Kanickel (immer zwei gleichzeitig). Das eine Weibchen war auch son Kampf-Karnickel, das konnte fauchen und merkwürdig Knurren, da haste die Hand schnell weggezogen. Die hatte nicht mal vor kleinen Hunden Angst - eher umgekehrt.

Kann ich bestätigen, hatte auch mal so eine Mistkrücke. Die hat sogar angegriffen, wenn mann Futter in den Käfig gestellt hat.

Hallo, Berlin-Paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Februar 2017 um 13:45:13 Uhr:


Interessant wäre es, wenn die rechtswidrige Untersagung der Weiterfahrt - falls geschehen - vom TE ignoriert und dies dann zur Ausgangssituation für die Anwendung unmittelbaren Zwanges geworden wäre. Die Anzeige für die "Widerstanshandlung" wäre vorprogrammiert und die Gegenanzeigen des TE irgendwie auch. Wenn sich der TE dann in eine deutlich überzogene Aktion verwickeln lässt, wäre er am Ende im Recht ... *Ende der Grabsteininschrift*

hier muss ich Dir ausnahmsweise mal uneingeschränkt Recht geben.

Was ich noch vergessen habe und was mir bei Deinem Beitrag eingefallen ist: 😉

Mittlerweile hat ja fast jeder ein internetfähiges Smartphone.

Hier wäre es für die Beamten ein Leichtes und vor Allem Empfehlenswertes gewesen, mal kurz im Internet nachzuschauen, ob sie mit ihrer Ansicht richtig liegen oder sie hätten sich von kompetenter Seite telefonisch Rat holen können, bevor sie dem LKW - Fahrer die Weiterfahrt untersagen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Februar 2017 um 22:00:21 Uhr:
Hier wäre es für die Beamten ein Leichtes und vor Allem Empfehlenswertes gewesen, mal kurz im Internet nachzuschauen, ob sie mit ihrer Ansicht richtig liegen oder sie hätten sich von kompetenter Seite telefonisch Rat holen können, bevor sie dem LKW - Fahrer die Weiterfahrt untersagen.

Viele Grüße,

Uhu110

Welcher LKW Fahrer? Der TE war mit dem Auto unterwegs.

Zitat:

@azrazr schrieb am 23. Februar 2017 um 11:37:37 Uhr:


Und was, wenn nicht? Dann können die Gewalt anwenden.

Wehe, die Gewalt war ungerechtfertigt - gewisse Pensionsansprüche gehen dann schon mal flöten (schon EINE Erhöhungsrunde ausgelassen, sind schon zig EUR Verlust pro Monat als Pensionär) - wenn nicht alle Pensionsansprüche hopps gehen, wegen Entbeamtung...

Finde ich interessant, dass insbesondere eine der Hauptproblemklientel bei uns in Frankfurt immer mit der Drohung nach Beschwerde, Anzeige und Entlassung aus dem Dienst mit dem damit verbundenen sozialen Abstieg des einschreitenden Beamten droht. Solche Fälle sind extrem selten und ausschließlich Resultat groben vorsätzlichen Fehlverhaltens. Passiert, gibt in der entsprechenden Presse immer ein Rauschen im Blätterwald, ist aber tatsächlich äußerst selten. Oder anders ausgedruckt: ich kennen niemanden, den diese Drohung vom Einschreiten abhält. Aber es scheint so, dass ich und alle die ich kenne, im Studium aufgepasst haben oder bei Unklarheiten vorher nachfragen.

Hauptklientel meint hier den biodeutschen Mann mittleren Alters (40+), der meint, alles besser zu wissen, ist sich sowieso nie einer Schuld bewusst und glaubt, durch seine RV immer im Recht zu sein. Auch Respekt ist nur so lange seine Sache, bis sich Ermittlungstätigkeiten gegen ihn richten. Im Straßenverkehr/bei Kontrollen kann man das Wort "Respekt" oft ohnehin vergessen.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Problemklientel sind auch der trinkende/drogensüchtige Kernassi (alle Nationalitäten vertreten), der erlebnisorientierte (betrunkenen/unter Drogeneinfluß stehende) Jugendliche/Heranwachsende (alle Nationalitäten vertreten) und auch bestimmte nicht-deutsche Bevölkerungsgruppen. Einsätze mit biodeutschen Männern mittleren Alters bergen aber sehr oft ein erhöhtes Konfliktpotential. Was ich hingegen äußerst selten erlebt habe, war der mich verbal oder körperlich angehende Bürger mit Migrationshintergrund gleichen Alters. Nur mal so aus dem Alltag geplaudert.

Wenn ein Polizist offen erkennbar Blödsinn labert, kann man ihn getrost ignorieren. Im Übrigen gibt es gegen ALLE hochheitlich angeordneten Maßnahmen Widerspruchsmöglichkeiten. Wenn ihm die Untersagung der Weiterfahrt so wichtig ist, muss er das schriftlich verfassen - mit Rechtsbehelfsbelehrung. Wahlweise muss er den Täter verhaften. Alles hat Folgen - große Dummheit hat große Folgen.

Kannst du, steht dir frei. Vielleicht kommst du auch bei den entsprechenden Kollegen damit durch, das weiss ich nicht. Kenne ich so nicht, aber auf der anderen Seite ich ordne auch nur an, wenn ich weiss was ich tue. Und wird sich da widersetzt, dann muss die Anordnung eben anders umgesetzt werden. Passiert aber tatsächlich sehr selten, dass es mal soweit kommt.
Widerspruch kannst du einlegen, das ist richtig. Die haben aber keine aufschiebende Wirkung. Anders ausgedrückt: du musst erst mal handeln, dulden oder unterlassen. Und zwar genau das, was dir dort gesagt wurde. Überprüfen lassen kannst du hinterher und nicht vor Ort. Ich glaube, dass weisst du auch. Im Internet ist es halt leicht, sich entsprechend martialisch aufzuführen. Erlebt man tatsächlich auf der Strasse recht selten.

Nur mal so als Exkurs:
-> verhaften: Haftbefehl liegt vor
-> festnehmen: vorläufige Entziehung der Freiheit bis zum Ende der polizeilichen Maßnahmen oder bis ein Richter über die dauer entschieden hat (positiv: Proband geht in Haft; negativ: Proband wird wieder in die Freiheit entlassen)
-> Ingewahrsamnahme: anlassbezogene präventive Festnahme (bspw. auch schon bei einer Kontrolle die Aufforderung, sich nicht zu entfernen)

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Februar 2017 um 11:48:58 Uhr:



Zitat:

Hm, naja, zu Fuß hätte ich mich wohl ohne weiteres nicht heimschicken lassen.
Klar, wenn es irgendwas nachvollziehbares ist (Besoffen, Bekifft, Fahrzeug nicht verkehrssicher), ist da ja auch gerechtfertigt.

Vorausgesetzt natürlich, die Story ist so passiert.

Da sehe ich eher den Knackpunkt 🙂
Gruß Metalhead

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 24. Februar 2017 um 08:53:07 Uhr:


(...)

Deine Zitate sind leider ein wenig mißlungen - aber nun gut..

Punkt 1: Drohen

Wer droht ist eine komplette und unverbesserliche Null. Handeln oder Maul halten. Zudem wissen ALLE berufstätigen Menschen, welche Folgen ihre Entscheidungen haben können - selbst Polizisten :-)

Punkt 2: Handeln

Heißt: wenn ich mit der Anordnung der Polizei nicht einverstanden bin, weil ich sie für rechtswidrig halte, und ihr nicht folge - ist für mich noch NIE vorgekommen(*) - im Fall der Schlappen hätte ich erst gelacht, dann wäre ich barfuß weitergefahren, und wenn die mich daran hätten hindern wollen, hätten die dies mit Gewalt tun müssen. In diesem Fall hätte ich auch nichts gesagt - aber meine Beschwerde schriftlich verfasst - UND die Polizisten hätte ich angezeigt (Nötigung, Amtsmißbrauch - was auch immer).

Zu (*):
Das "Schlimmste", was ich bisher hatte, waren Vorzeigen der Papiere, Beantwortung einiger einfachen Fragen (wie z.B. mein Fahrtziel), oder ich soll einen Bereich nicht befahren/oder zu Fuß weiter gehen. Da es mich nicht die Bohne interessiert, was in diesem Bereich ist (kann auch gefährlich sein), leiste ich der Anordnung unmittelbar Folge (als Ortsfremder halte ich am Rand an, steige aus dem Auto, und frage sehr höflich nach dem möglichen Ausweg - und mir wurde bisher immer mit VIEL Herzlichkeit geholfen).
Ich weiss, dass man mit Polizisten weder reden muss, noch das Auto zeigen muss und auch die Papiere muss man nicht vorzeigen. Aber auch Polizisten sind Menschen, und ich respektiere sie (solange sie sich nicht als Pantoffel-Deppen outen - dann sind es nur noch Deppen in Uniform). Der Respekt gebietet höflich zu sein, und die Polizisten in ihrem Job zu unterstützen. Als Bürger, der sich nichts zuschulden kommen ließ, brauche ich deren Aufmerksamkeit nicht von den Kriminellen ablenken, indem ich mich so verhalte, als hätte ich etwas zu verbergen (auch, wenn das mein gutes Recht ist). Und ich wünsche niemandem einen schlechten Arbeitstag - sofern ich beteiligt bin, trage ich zu einem angenehmen Arbeitstag - auch für Polizisten - gerne bei.

Punkt 3: Folgen

Die Folgen eines (möglichen) Fehlverhaltens bestimme nicht ich, sondern der Dienstherr und/oder das Gericht.

Naja, drohen oder warnen ...

Ich denke schon, dass es zum Handwerkszeug eines Polizisten gehört, einen Gegenüber, bei dem abzusehen ist, dass er einer Anordnung nicht Folge leisten möchte, darauf aufmerksam zu machen, dass auch Zwangsmittel eingesetzt werden können. In welchem Tonfall und wie ausführlich das geschieht, kommt auf die Umstände an. Der Betroffene mag das durchaus manchmal als Drohung verstehen.

Wobei ich vermute, dass jeder Polizist das, was er androht, im Ernstfall auch mit Sicherheit umsetzt.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 24. Februar 2017 um 11:06:33 Uhr:


Naja, drohen oder warnen ...

Ich denke schon, dass es zum Handwerkszeug eines Polizisten gehört, einen Gegenüber, bei dem abzusehen ist, dass er einer Anordnung nicht Folge leisten möchte, darauf aufmerksam zu machen, dass auch Zwangsmittel eingesetzt werden können. In welchem Tonfall und wie ausführlich das geschieht, kommt auf die Umstände an. Der Betroffene mag das durchaus manchmal als Drohung verstehen.

Wobei ich vermute, dass jeder Polizist das, was er androht, im Ernstfall auch mit Sicherheit umsetzt.

Öh.... Ich schrieb ausschließlich vom Bürger, was er gegenüber dem Polizisten tut oder sein lässt.

Der Polizist kann durchaus "drohen", wobei ich dies als Ankündigung einer situationsabhängigen Handlungsalternative ansehe, und nicht als Drohung oder Warnung.

Drohung wäre, wenn er sagt "Ich weiss, wo Du wohnst, und wann Du alleine nach Hause kommst"...

Im Spaß:
Freund/Bekannter kündigt sich an: "Ich komme dann am abend vorbei, um dies-und-das..."
Ich: "Ist das eine Drohung, oder eine Warnung?"

Also - Drohungen/Warnungen sind völlig unangebracht - in JEDER Situation.
Handeln oder Maul halten.
Die unvermeidbaren Konsequenzen einer Handlung kann man gerne mitteilen:

"Hände hoch, oder ich schieße" (Polizei)
"Wenn Du diesen Ast absägst, wirst Du abstürzen" (technische Folge)

"Wenn ich mein Geld nicht kriege, wende ich rechtliche Mittel an" wäre eine sinnlose "Drohung" - denn wenn ich die rechtlichen Mittel anwende, wird es derjenige merken, wenn ich das nicht tue, hat er "gewonnen".

Gut, da gehe ich mit. Für den Hausgebrauch.

Man kann die Wörter auch zweckgerichtet einsetzen. Musst nur irgendeine Zeitung aufschlagen. Beispiel Territorialkonflikt im Südchinesischen Meer: "Die USA warnen ..." aber "China droht ...".

Zitat:

@azrazr schrieb am 24. Februar 2017 um 10:56:08 Uhr:



Punkt 1: Drohen

Wer droht ist eine komplette und unverbesserliche Null. Handeln oder Maul halten. Zudem wissen ALLE berufstätigen Menschen, welche Folgen ihre Entscheidungen haben können - selbst Polizisten :-)

[...]

Siehst du, das ist eine recht kindlich naive Sichtweise, die hoffentlich jeder seinen Kindern beibringt. Man merkt, dass du mit Polizei- und Verwaltungsrecht nichts zu tun hast. Ist kein Problem, aber man sollte sich dann aus entsprechenden Diskussionen raushalten. Ich verstehe als Polizist z.B. nichts von Motorenbau und KfZ-Technik, deswegen schreibe/kommentiere ich nicht in entsprechenden Threads.

Ohne jetzt gross in die Thematik einsteigen zu wollen: die Androhung ist im Verwaltungsrecht ein feststehender Begriff. Im entsprechenden § steht in etwa folgendes: "Zwangsanwendung ist anzudrohen." Ausnahme sind bspw. Gefahr für Leib, Leben, körperliche Unversehrtheit.

Das gilt vom Bescheid, den du vom Finanzamt bekommst ("Sie sind im Verzug mit der Erklärung Ihrer Steuer, reichen Sie die entsprechenden Unterlagen bis zu xx ein, ansonsten wird xy angesetzt/getan"😉 über den Wasserwerfereinsatz ("Der Polizeiführer hat ihre Versammlung um xx Uhr aufgelöst, da aus ihrer Mitte wiederholt Straftaten gegen die eingesetzten Beamten begangen wurde. Entfernen Sie sich in Richtung xx, ansonsten wird unmittelbarer Zwang in Form von Wasser/Schlagstock/Pfeffer gegen Sie eingesetzt. Zeitpunkt der Durchsage xx Uhr"😉 bis eben hin bei einer Kontrolle ("Machen Sie xx sonst xy"😉.
Das sind alles Androhungen im Verwaltungsrechtlichen Sinne. Widersetzt du dich der Anordnung, wird diese eben wie angedroht durchgesetzt. Dein Aktionsspielraum ist damit auf Null reduziert. Entweder machst du was gesagt wird, oder es wird zwangsweise durchgesetzt. Das ist jetzt mal grob vereinfacht dargestellt und solche rechtlichen Feinheiten sind mit ein Grund, dass bspw. in Hessen drei Jahre studiert wird, bevor du Dienst verrichten darfst.

Wie in meinem vorherigen Post bereits gesagt lieber @azrazr , diese diffusen Anspielungen über mögliche disziplinarische oder strafrechtliche Maßnahmen kannst du sein lassen. Damit beindruckst du vielleicht Unwissende im Forum oder in deinem Umfeld, wer sich mit der Materie auskennt und innnerhalb des Gefüges "Polizei" bewegt, dem entlockst du damit höchstens ein Schmunzeln wenn überhaupt. Der Anteil der Maßnahmen, welche nämlich tatsächlich unrechtmäßig getroffen wurden, bewegt sich statistisch nachweislich im Promillebereich. Passt allerdings voll ins Bild der renitenten Problemklientel "biodeutscher Mann mittleren Alters". Deine Posts könnten gelegentlich wortwörtlich auf der Straße so gefallen sein. Aber in der Regel heisst es auch da: Hunde die bellen... 😉

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 24. Februar 2017 um 08:53:07 Uhr:


[...] Im Straßenverkehr/bei Kontrollen kann man das Wort "Respekt" oft ohnehin vergessen. [...]

Bei Piercings in der Visage oder langmähnigen Männern ist der bei mir auch nicht mehr vorhanden.

Zitat:

Was ich hingegen äußerst selten erlebt habe, war der mich verbal oder körperlich angehende Bürger mit Migrationshintergrund gleichen Alters. Nur mal so aus dem Alltag geplaudert. [...]

Dann mache mal 'ne Schicht in Berlin-Wedding.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 24. Februar 2017 um 12:23:11 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 24. Februar 2017 um 10:56:08 Uhr:



Punkt 1: Drohen

Wer droht ist eine komplette und unverbesserliche Null. Handeln oder Maul halten. Zudem wissen ALLE berufstätigen Menschen, welche Folgen ihre Entscheidungen haben können - selbst Polizisten :-)

[...]

Siehst du, das ist eine recht kindlich naive Sichtweise, die hoffentlich jeder seinen Kindern beibringt. Man merkt, dass du mit Polizei- und Verwaltungsrecht nichts zu tun hast.(...)

STOP! Ich habe mich auf den Bürger bezogen, der droht, nicht auf den Polizisten! Habe ich oben aber auch schon erklärt.

Wie kann ein Posting derart 180° mißverstanden werden! Ich habe mich doch auf diese "Klientel" bezogen, die Polizisten durch Drohungen von ihrer Arbeit abhalten wollen.

Und ich hoffe auch, dass ich mit im (*)-Sternchen-Absatz klar ausgedrückt habe.

Deine "Belehrung" traf jedenfalls den Falschen, denn mit den Inhalten gehe ich 100% konform.

Was Deine Charakterisierung meiner Person angeht, gehst Du leider von eben diesem genau gegenteiligen Ansatz aus, den ich also ebenso kritisiere, wie Du - denn steht es klar:

"Wer droht ist eine komplette und unverbesserliche Null. Handeln oder Maul halten. Zudem wissen ALLE berufstätigen Menschen, welche Folgen ihre Entscheidungen haben können - selbst Polizisten :-)"

Und es sollte auch verständlich sein, dass der zweite Satz Polizisten argumentativ vor Unflätigkeiten schützt! Sprich: man muss schon ein Vollidiot sein, um anzunehmen, ein Polizist wisse die Konsequenzen seiner Handlungen nicht - und die Konsequenzen FALSCHER Handlungen.

Ich gehe noch weiter:
Polizisten (und Lehrer) sind durch die Linkereien in der Politik in einer SCH... Situation. Sie stehen STÄNDIG unter dem Damoklesschwert, unangemessen reagiert zu haben, auch angesichts lupenreiner Aggressoren. Warum soll ein Polizist einen Spucker nicht mit dem Schlagstock die Lippen zerfetzen können? Wäre ein wirksamer Selbstschutz, den ich 100% befürworten würde. Einem Beißer die Zähne zerschlagen, auf einen Waffenträger schießen - dies wären VÖLLIG normale Selbstschutzmaßnahmen: dem Gegner die Angriffsfähigkeit nehmen. Aber selbst solche elementaren Dinge dürfen die nicht, bzw. kriegen ständig Prozesse an den Hals (und dann liest man, ein Mob von 20 Männern habe Polizisten angegriffen, vier sind im Krankenhaus - aber warum nicht die 20 Angreifer???). Es müsste erst eine klare Kompetenzüberschreitung nachweisbar sein, bevor ein Polizist gerichtlich belangt wird.

Und selbst wenn Polizisten selbst verletzt werden - tja - Berufsrisiko. Ich halte die Situation für unerträglich - Bodycams werden hier hoffentlich bald für mehr Schutz für die Polizei sorgen (linke "Datenschützer" sind auch da dagegen).

Und ich habe auch geschrieben, dass ich NIE Polizeiopfer geworden bin. Muffige, unfreundliche Polizisten hatte ich zur Genüge. Polizisten, die Blödsinn gelabert haben, hatte ich auch. Denen habe ich widersprochen. Es ist beim beiderseitigen Labern geblieben, insofern habe ich NIE schriftlich Widerspruch einlegen müssen. Bei der Schlappengeschichte gehe ich davon aus, dass es ebenso gelaufen wäre. Der TE hätte weiterfahren können (mitsamt Schlappen), die Polizisten wären auch heimgefahren und da hätte es denen gedämmert, dass eine Anzeige nicht rechtmäßig wäre. WENN in so einer Situation ein Polizist VÖLLIG unnötig ausgetickt wäre, und den TE aus dem Auto geprügelt hätte, oder sich eine Verfolgungsjagd mit ihm geliefert hätte, oder das Auto beschlagnahmt hätte, was meiner Meinung nach auch in der Situation weiter entfernt war, als der nächste durch menschenähnlichen Wesen bewohnte Planet, DANN wäre der Rechtsweg MÖGLICH gewesen - und WAHRSCHEINLICH erfolgreich. Das ist alles.

Du bist ja ein wandelndes Vorurteilslexikon.

Professionelle Datenschützer sind kaum irgendwie besonders links. Guck dir die Datenschutzbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen an. Oder die betrieblichen.

@Mischkolino: Langhaarige Männer mit Piercings sind in der Realität meist Arbeiter oder Handwerker ohne irgendwelche besonderen politischen Neigungen. Die folgen einfach Moden. Vor fünfzehn Jahren waren sie kurzhaarig bis Glatze, und zwar auch da ohne gleich einer bestimmten politischen Richtung zu frönen. Es wäre ein sehr großer Fehler, Menschen nach ihrem Aussehen beurteilen zu wollen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 24. Februar 2017 um 16:13:29 Uhr:


Du bist ja ein wandelndes Vorurteilslexikon.

Professionelle Datenschützer sind kaum irgendwie besonders links. Guck dir die Datenschutzbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen an. Oder die betrieblichen.

Das sind Normalos, die die Einhaltung der einschlägigen Gesetze überwachen. Mit "Datenschützern" meinte ich eher die, die als latent Kriminelle selbst nicht gefilmt werden wollen - also z.B. gewalttätige Linke (z.B. in Berlin) und ihre Fürsprecher (die umbenannte SED).

Zitat:

@Mischkolino: Langhaarige Männer mit Piercings sind in der Realität meist Arbeiter oder Handwerker ohne irgendwelche besonderen politischen Neigungen. Die folgen einfach Moden. Vor fünfzehn Jahren waren sie kurzhaarig bis Glatze, und zwar auch da ohne gleich einer bestimmten politischen Richtung zu frönen. Es wäre ein sehr großer Fehler, Menschen nach ihrem Aussehen beurteilen zu wollen.

Ne, es ist richtig, Menschen nach ihrem selbst gewählten Aussehen zu beurteilen. Menschen mit ungewöhnlichem Aussehen haben oft sonst auch ungewöhnliche (bereichernde) Gedanken. Meist sind sie drastisch sozialer und sensibler, als die "Normalos".

Ich finde sie spannend.

Menschen, die gewöhnlich aussehen, müssen nicht "schlechter" sein - im Schnitt sind sie es aber :-)

Und jetzt definiere "gewöhnlich".

Oje oje oje.

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