wegen alten Schlappen Fahrverbot und weiterfahrt untersagt

hi,

heute nachmittag als ich von der arbeit nach hause gefahren bin, wurde ich in einer verkehrskontrolle kontrolliert. da ich mich immer in der firma umziehe und ich mit sicherheitsschuhen nicht so gut fahren kann, fahre ich halt immer mit schlappen. ist auch praktischer und schneller zum anziehen.
als dann in der kontrolle der blick auf meine füße fiel, sagte die polizei das ich mit solchen kaputten latschen am steuer keinen meter weiter fahren darf. mir wurde gesagt ich müsse mit einem fahrverbot rechnen, und mein auto musste ich an ort und stelle stehen lassen. den rest der strecke musste ich dann tatsächlich laufen. ich wurde noch gefragt warum ich mich mit solchen latschen ans steuer gesetzt habe, die wären doch reif für die mülltonne. solche dinger trägt doch in dem zustand kein mensch mehr.
irgendwie versteh ich die welt jetzt nicht mehr. ist das überhaupt rechtens? was haben die gegen mein schuhwerk? was kann ich jetzt dagegen machen?

jonas

Beste Antwort im Thema

Entweder der Polizist ist ein Geschichtenerzähler oder Du.
Die Weiterfahrt untersagt glaube ich, das Fahrverbot halte ich für die Geschichte.

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Ich hätte allerdings eine Zweitverwertungsidee dafür. Zumindest der eine "Schuh" könnte im Sanitätsfachgeschäft glatt noch als maßgefertigter Vorderfußentlastungsschuh durchgehen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 21. Februar 2017 um 20:16:17 Uhr:


Na, ich wollte dich wirklich nicht ärgern. ....

Bin ja schon wieder ruhig, aber was raus muss, muss raus !

Könnte man eigentlich die Polizei (Zentrale anrufen) alarmieren, wenn ein anderer Polizist so ein Märchen erzählt und man zu unrechtmäßig aufgehalten wird?

Da spricht nichts dagegen.

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Der Thread hier ist FAST so gut wie "Große Haufen". :-)

Was für ein Link. 😁😁😁

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 21. Februar 2017 um 20:31:42 Uhr:


Was aber mit der Tauglichkeit fürs Autofahren nichts zu tun hat.

Stimmt. Aber zum Autofahren sind solche Schuhe, in denen der Fuß keinen festen Halt hat, auch in gutem Zustand ungeeignet.

Ich rate wegen der vollen Brems- und Beschleunigungskraft zu diesen Modell am rechten Fuß.

Hallo, Berlin-Paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2017 um 12:57:55 Uhr:


Hallo Uhu110,

die Nötigung könnte im rechtswidrigen Verbieten der Weiterfahrt durch die handelnden Amtspersonen zu sehen sein. Das hätte ihm nach seiner Schilderung nicht verboten weren dürfen. Die Dienstwaffe muss dabei nicht direkt zum Einsatz gekommen sein. 😉

Grüße

schade, hier fehlt scheinbar der Ironie - Smilie oder glaubst Du den Unsinn tatsächlich?

Hallo, AMenge,

Zitat:

@AMenge schrieb am 21. Februar 2017 um 13:09:17 Uhr:


Ich auch. Eine Vollbremsung ist das, was ich im Notfall abrufe: das maximale Bremsvermögen des Fahrzeugs.

zwischen Notbremsung (oder wie auch immer man es nennen will) und einer "einfachen" Vollbremsung sehe ich schon einen gewissen Unterschied.

Eine Vollbremsung kann z. B. im Verlauf eines normalen Bremsmanövers notwendig werden, wenn man merkt, dass das einfache Bremsen allein nicht mehr reicht.

Hier hat man dann schon den Fuß auf dem Bremspedal und muss nur noch kräftig durchdrücken.

Bei einer Notbremsung muss man ganz plötzlich und unvermittelt auf das Bremspedal treten, was m. E. gerade barfuß oder mit unzureichendem Schuhwerk noch um einiges problematischer und gefährlicher sein kann, als der Übergang vom normalen Bremsen zur Vollbremsung.

Deshalb kann man jedem nur empfehlen, geeignetes Schuhwerk zu tragen und ggf. vor Fahrtantritt die Schuhe zu tauschen (Highheels gegen Turnschuhe).

Hallo, Loser50

,

Zitat:

@Loser50 schrieb am 21. Februar 2017 um 21:38:12 Uhr:


Könnte man eigentlich die Polizei (Zentrale anrufen) alarmieren, wenn ein anderer Polizist so ein Märchen erzählt und man zu unrechtmäßig aufgehalten wird?

wenn man nicht selber vor Ort ist und den Sachverhalt direkt prüfen kann, wird wohl kaum ein Beamter von der Dienststelle oder von der Leitzentrale heraus einfach anordnen, dass der Beamte die Weiterfahrt zu genehmigen hat.

Zielführender ist es, den Beamten sachlich und ruhig dazu zu bringen, sich selber z. B. telefonisch sachkundigen Rat bei einem Kollegen einzuholen, ob er falsch liegt oder nicht und im besten Fall wird er dann einsehen, dass er noch ein wenig dazu lernen muss.

Man hat auch die Möglichkeit, mittels einer Fachaufsichtsbeschwerde den Sachverhalt prüfen zu lassen und ggf. Schadensersatz zu verlangen.

Bei einem LKW - Fahrer kann das Ganze aber recht schnell nach hinten losgehen, denn ich habe selber die Erfahrung gemacht, dass so mancher Spediteur recht dünnhäutig reagiert, wenn er erfährt, dass sein Fahrer ungeeignetes Schuhwerk getragen hat, wenn er während der Fahrt liest oder ähnlichen Unsinn macht, denn das kann bei einem Unfall alles zu Lasten der Vollkasko gehen.

Viele Grüße,

Nachteule

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 22. Februar 2017 um 00:16:43 Uhr:


Ich rate wegen der vollen Brems- und Beschleunigungskraft zu diesen Modell am rechten Fuß.

Meinst Du nicht, dass der Zeitfaktor für den Einsatz wichtiger wäre, als die maximal mögliche, anwendbare Krafteinwirkung?

Weil... Damit könnte man sich auf der Autobahn zwar gegen JEDEN besser durchsetzen, als zum Beispiel damit, aber der totale Sieg über alle anderen Verkehrsteilnehmer hätte einen kleinen Nachteil, der in der Masse und im Volumen des an sich grandiosen Hyperfahrzeuges begründet wäre.

Und so befürchte ich, dass bei Deinen Schuhen die üppige Materialanwendung nicht NUR Vorteile hat.

Ich habe Beides nicht ausprobiert, von daher ist das alles nur eine Vermutung.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 22. Februar 2017 um 00:18:23 Uhr:


Eine Vollbremsung kann z. B. im Verlauf eines normalen Bremsmanövers notwendig werden, wenn man merkt, dass das einfache Bremsen allein nicht mehr reicht.

Und da das einer der Kardinalfehler bei Bremsen ist, unterscheide ich da nicht. 😉

Aber ich werde mich an dieser Diskussion nicht weiter beteiligen. Es ist einfach nur erschreckend zu lesen, wie grundfalsch manche Menschen das Autofahren einschätzen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Februar 2017 um 20:11:22 Uhr:


Sorry, aber Eure Begriffsklauberei könnt ihr Euch in den Allerwertesten schieben.
Jeder hier Anwesenden sollte wissen worauf es im Auto ankommt wenn es mal eng wird.

Und ich bin der festen Überzeugung, das dies nur mit dem großen Zeh, wie hier behauptet, nicht möglich ist.

Ich lese deine Beträge ja gerne, aber kannst du dir jetzt mal den Zeh auch in den Allerwertesten schieben - nix für ungut?

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 22. Februar 2017 um 08:14:44 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Februar 2017 um 20:11:22 Uhr:


Sorry, aber Eure Begriffsklauberei könnt ihr Euch in den Allerwertesten schieben.
Jeder hier Anwesenden sollte wissen worauf es im Auto ankommt wenn es mal eng wird.

Und ich bin der festen Überzeugung, das dies nur mit dem großen Zeh, wie hier behauptet, nicht möglich ist.

Ich lese deine Beträge ja gerne, aber kannst du dir jetzt mal den Zeh auch in den Allerwertesten schieben - nix für ungut?

Ne, das versuche ich erst mal garnicht.

war auch eher metaphorisch gemeint, sollst dich ja nicht verletzen daberi :-)

Wenns feucht ist auf der Fahrbahn kommt das ABS dermaßen schnell das sicherlich auch der große Zeh zum bremsen reichen würde. Bei Glatteis der kleine Zeh. 😁

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