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Wechselkennzeichen

Themenstarteram 30. Oktober 2016 um 13:17

Im Forum kriegt man recht kurze Antworten: "vergiss es" und " hast Du schon mal ein Wechselkennzeichengesehen?"

Soweit die Quintessenz. Aber warum?

Zu meinen Ergebnissen der Recherche (zusammengefasst):

- Für das Wechselkennzeichen muss man 2x Steuern zahlen (unumgänglich, und im Forum bereits erwähnt)

- Man schließt zwei volle Versicherungen ab, für jedes Fahrzeug, und nicht einmal die SF-Klasse ist gleich, sondern das zweite Auto geht wie der Zweitwagen ab SF4 los.

- Man benötigt ein ziemlich merkwürdiges, zweiteiliges Kennzeichen, und man muss es immer korrekt anbringen (im Forum auch schon erwähnt)

- man benötigt einen legalen Standplatz für das gerade nicht mit allen Kennzeichenversehene Fahrzeug (im Forum auch schon erwähnt)

- Ersprarnis: ein je nach Versicherung unterschiedlich hoher Rabatt. Bei Huk gibt es 10%, bei DER gibt es 20%.

Bei HUK gibt es aber ohnehin 5%, wenn man eine weitere Versicherung bei denen hat. Ob die 10% noch dazu kommen, konnte mir die Dame am Telefon nicht mehr sagen. Mit einem Wechselkennzeichen ist also selbst die Hotline überfordert.

Ob man sich für gesparte 100-150 Eur im Jahr den Ärger mit der Wechselei antun muss, ist wahrlich fraglich. Ob man bei DER und 20% Rabatt insgesamt günstiger versichert ist, als mit HUK und 10% Rabatt - dies alles muss auch erst erfragt werden.

Im Endeffekt ist die Antwort auf "Sein oder nicht Sein" sehr individuell, und mit viel Telefoniererei verbunden. Am Ende zählen die nackten Zahlen, und das Kosten-Nutzen-Aufwandsverhältnis.

Ich habe mich auch dagegen entschieden.

Aber ich würde nicht "vergiss es" antworten, wenn sich jemand erkundigt, sondern "Du musst es durchrechnen, und das sind die Randbedingungen... (s.o.)"

Beste Antwort im Thema

Stimme ich zille1976 zu. Ich behaupte sogar, das lohnt sich immer - fürs Finanzamt und die Versicherung.

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Und das geht ohne weiteres nicht mit einem stillgelegten Fahrzeug.

Wäre das so einfach, könnten wir auch gleich TÜV etc. abschaffen.

Ich wärme das ganze mal wieder auf.

Wechselkennzeichen werden laut Internetrecherche nur für Fahrzeuge gleicher Fahrzeugklassen erteilt.

Meine Frage ist, sind laut der Deklarierung für Wechselkennzeichen ein Audi A6 und ein VW-Tranporter T4 die gleiche Fahrzeugklasse?

Oder wo kann man das exakt nachlesen?

Wechselkennzeichen sind in DE unnötig.Es dürfen drei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden dabei muss jedes Fahrzeug einzelne Versicherung und Steueranmeldung haben!

https://www.adac.de/.../

 

Ja, sind beides PKW.

Es sei denn der Transporter hat mehr als 8 Sitzplätze oder hat eine LKW Zulassung.

Ok, ist es noch so dass das Wechselkennzeichen anders aussieht als ein normales Kennzeichen? Mit dem fahrzeugbezogenen und dem Wechselelement?

Das gepaarte Fahrzeug hat dann aber nicht die gleiche Ziffernfolge auf dem Kennzeichen, wenn ich Wiki richtig deute?

Mein Bekannter hat das für seinen T4 evtl. auf dem Schirm und denkt er braucht nur die Kennzeichen zu tauschen.

Zitat:

@Balmer schrieb am 7. November 2019 um 19:43:32 Uhr:

Ok, ist es noch so dass das Wechselkennzeichen anders aussieht als ein normales Kennzeichen? Mit dem fahrzeugbezogenen und dem Wechselelement?

Das gepaarte Fahrzeug hat dann aber nicht die gleiche Ziffernfolge auf dem Kennzeichen, wenn ich Wiki richtig deute?

Mein Bekannter hat das für seinen T4 evtl. auf dem Schirm und denkt er braucht nur die Kennzeichen zu tauschen.

Da ist nichts zu tauschen!Alle drei Fahrzeuge haben das gleiche Kennzeichen mit dem Unterschied das am rechten Rand ,des Kennzeichens,ein 1-3 zusätzlich dran klept.Also da wo z.B. die Saisondauer oder ein H oder neuerdings ein E stehen könnte!

Falls es um Deutschland geht ist das noch etwas komplexer:

Wechselkennzeichen sind im Absatz 1a des §8 FZV geregelt.

Es kann genau zwei Fahrzeugen des selben Halters zusammen ein Wechselkennzeichen zugeteilt werden. Beide müssen zur gleichen Fahrzeugklasse gehören, möglich ist das Wechselkennzeichen nur bei den Fahrzeugklassen M1 (PKW), O1 (Anhänger bis 750 kg) und L (Motorräder und Artverwandte).

Beide Fahrzeuge bekommen eigene Kennzeichen (im Sinne der Buchstaben-Zahlen-Kombination) zugeteilt, die sich aber nur in der letzten Stelle unterscheiden dürfen. Also z.B. AB-CD 1234 und AB-CD 1237. Damit besteht das Wechselkennzeichen aus dem gemeinsamen Kennzeichenteil (hier: AB-CD 123) und dem fahrzeugbezogenen Teil (hier: 4 bzw. 7). Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden. H-Kennzeichen und E-Kennzeichen sind also möglich.

Technisch werden die Kennzeichenteile auf separate Bleche geprägt. Für das obige Beispiel (wenn es zwei PKW wären) gäbe es also zusammen 6 Stücke Blech. Zweimal "AB-CD 123", jeweils mit Zulassungssiegel und darüber dem Buchstaben "W" sowie je zweimal "4" und "7", davon jeweils einmal mit der HU-Plakette über der Ziffer (für hinten) und einmal mit einer weiteren Zulassungsplakette über der Ziffer (für vorne). Unter der Ziffer ist nochmal in klein der gemeinsame Teil ("AB-CD 123") aufgeklebt. Mit einer entsprechenden Kennzeichenhalterung verbleibt der fahrzeugbezogene Teil fest am Fahrzeug, während der gemeinsame Teil jeweils an dem Fahrzeug anzubringen ist, der gerade benutzt werden soll.

Dafür dass das Wechselkennzeichen in Deutschland quasi keine praktische Bedeutung hat macht man sich da aber im Ministerium offensichtlich recht viele Gedanken zu. So war zu Beginn das "W" nicht enthalten, und auch das Zulassungssiegel auf dem vorderen fahrzeugbezogenen Teil nicht. Ebenfalls wurde die Erweiterung auf drei Fahrzeuge angedacht, aber so weit ich weiß (bisher) nicht umgesetzt.

Zitat:

Also z.B. AB-CD 1234 und AB-CD 1237. Damit besteht das Wechselkennzeichen aus dem gemeinsamen Kennzeichenteil (hier: AB-CD 123) und dem fahrzeugbezogenen Teil (hier: 4 bzw. 7).

@hk_do: bedeutet das, dass der fest mit dem Fahrzeug verbundene Teil (in Deinem Beispiel 4 und 7) die Zahlen 1-9 beinhalten kann?

Ich habe schon Wechselkennzeichen mit der 4 und der 7 gesehen und dachte, wieso hat der soviele Autos auf einem Kennzeichen angemeldet obwohl nur zwei möglich sind.

Genau so ist es.

Das ist keine laufende Nummer sondern einfach nur die letzte Stelle der Erkennungsnummer.

Danke für die Aufkärung, jetzt bin ich schon wieder schlauer :D.

Sorry, für meine unpräzise Fragestellung. Ja, es war für Deutschland gedacht.

Danke für die Infos so steht es auch im Wiki. Ich habe hier bei uns noch keine Wechselkennzeichen gesehen.

Zitat:

@Balmer schrieb am 8. November 2019 um 10:23:25 Uhr:

Sorry, für meine unpräzise Fragestellung. Ja, es war für Deutschland gedacht.

Danke für die Infos so steht es auch im Wiki. Ich habe hier bei uns noch keine Wechselkennzeichen gesehen.

Hallo,

weil das Deutsche Wechselkennzeichen sinnlos ist...

ich zahle für beide Fahrzeuge Steuer udn Versicherung... ganz normal. Darf aber nur eins nutzen und muss dann das Kennzeichen permanent wechseln?!

https://www.check24.de/.../

p.s. Es gibt anscheinend paar Versicherungen, bei denen man was sparen kann. k.a. wie viel, aber anfangs wars nicht so.

Müsste man mal bei einer Versicherung anfragen wie viel man sich sparen kann.

 

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