ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wechsel von Privatfahrzeug auf Firmenwagen - Viele Fragen

Wechsel von Privatfahrzeug auf Firmenwagen - Viele Fragen

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 19:06

Hallo zusammen,

ich bekomme bald einen Firmenwagen und werde mein Privatfahrzeug daher aufgeben bzw. privat verkaufen. Leider tun sich im Moment einige Fragen bzgl. der Anmeldung, Abmeldung usw. auf.

1.) Ist es möglich, dass ich mein bisheriges Kennzeichen übernehme? Wie müsste ich da vorgehen? Das größte Problem sehe ich darin, dass mein Privatwagen keine Nummernschilder mehr hat, wenn ich nun den Firmenwagen mit meinen alten Nummernschildern anmelden gehe. Ich müsste hierzu doch wahrscheinlich auch meinen Privatwagen erst mal abmelden, oder? Aber wie bekomme ich das Fahrzeug dann verkauft, wenn die Interessenten nicht mal eine Probefahrt machen können, weil das Auto bereits stillgelegt ist?

Wäre es da nicht am besten, wenn ich das Privatfahrzeug erst mal nicht abmelde, den Firmenwagen anmelden gehe (mit eigenem, neuen Kennzeichen) und den Privatwagen dann in Ruhe verkaufe?

2.) Meine Prozente bzw. SF-Klasse möchte ich gerne zur KFZ-Versicherung des Firmenwagens rüberziehen, also quasi meiner Firma überlassen. Muss ich meine derzeitige Kfz-Versicherung zunächst kündigen, damit dies möglich ist? Dann hätte ich aber wieder das oben genannte Problem, dass mein Privatwagen nicht mehr versichert ist, und Käufer keine Probefahrt machen können.

Finde es echt schwierig da den Spagat hinzukriegen. Habe in Sachen Autokauf/-verkauf so gut wie keinerlei Erfahrung. Vielleicht hat von Euch jemand Erfahrung mit dem Wechsel vom Privat- zum Firmenauto, der Übernahme der Prozente usw. Würde mir echt weiterhelfen...

Gruß, Nuwi

Ähnliche Themen
26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

ich werde wohl irgendwas kleines preiswertes jetzt noch auf mich versichern (z.b. 50ccm Roller), um so den SFR aufrecht zu erhalten.

Der 50er Roller reicht da nicht, da dieser mit Versicherungskennzeichen nicht SFR-Berechtigt ist...., da musst Du schon zum (Leicht-)Kraftrad/-roller greifen. Trotzdem ein kluger Schachzug, um sich seinen SFR zu erhalten oder bei Bedarf einen zweiten SFR "aufzubauen"....

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

 

Der Versicherungsvertrag geht mit Kaufdatum und Uhrzeit auf den Erwerber über, d.h. Dein Versicherer haftet zwar nach wie vor, aber Dein SFR bleibt im Falle eines Unfalles unberührt.... (Das gilt natürlich nicht für die Probefahrt, wenn das Auto noch nicht verkauft ist). Sollte der Erwerber den Wagen wirklich nicht ummelden, kann Dir vom Prinzip auch nix passieren: der Versicherer nimmt in diesem Fall eine sog. "Erwerberkündigung" vor (wodurch der Erwerber übrigens auch ganz schöne Scherereien bekommt), das Finanzamt und die Bussgeldbehörden verfahren genauso, wenn Du denen den Kaufvertrag vorlegst.... Alles in allem besteht Dein einziges Risiko darin, dass Du u.U. ein bisschen Aufwand hast, den Kaufvertrag an die jeweiligen stellen zu faxen, mailen oder schicken.... imho ein überschaubares Risiko!

Wie zutreffenderweise dargestellt wurde, ist die Aussage, bei Nichtumeldung des Fahrzeuges gehe ein Unfall zulasten des SFR des Verkäufers, falsch.  Aber auch die Aussage, der Verkäufer trage im Falle eines Unfalles kein finanzielles Risiko, ist falsch.

 

siehe z.B. ADAC:

 

"Wer haftet für die Prämie?

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Kfz umgemeldet und anderweitig versichert wird, haftet der Verkäufer noch für die Prämie des laufenden Versicherungsjahres als Gesamtschuldner mit dem Käufer. Der Versicherer kann sich also aussuchen, wem er die Prämie berechnet...."

 

Wenn beim Käufer nichts zu holen ist, wird die Versicherung mit Sicherheit nicht auf ihre Prämie verzichten.

 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Wenn beim Käufer nichts zu holen ist, wird die Versicherung mit Sicherheit nicht auf ihre Prämie verzichten.

Die Erwerberkündigung wird vom Versicherer mit Monatsfrist ausgesprochen... Das Risiko des Versicherungsbeitrages für sagen wir mal sechs Wochen, ist im Vergleich zum erzielbaren Mehrpreis beim Privatverkauf des Altfahrzeuges überschaubar, v.a., weil das Fahrzeug sicherlich in 99% der Fälle umgemeldet wird....

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Wenn beim Käufer nichts zu holen ist, wird die Versicherung mit Sicherheit nicht auf ihre Prämie verzichten.

Die Erwerberkündigung wird vom Versicherer mit Monatsfrist ausgesprochen... Das Risiko des Versicherungsbeitrages für sagen wir mal sechs Wochen, ist im Vergleich zum erzielbaren Mehrpreis beim Privatverkauf des Altfahrzeuges überschaubar, v.a., weil das Fahrzeug sicherlich in 99% der Fälle umgemeldet wird....

Sicher, das finanzielle Risiko ist überschaubar, aber es wurde behauptet, dass kein finanzielles Risiko besteht.

 

Das Risiko wird aber größer, wenn der Verkäufer sofort ein anderes Fahrzeug anmeldet, das dann als Zweitwagen ggfs. mit erheblich höherer Prämie solange versichert wird, bis das ursprüngliche Fahrzeug endgültig umgemeldet ist.

Dies lässt sich umgehen, wenn im Kaufvertrag vereinbart wird, dass das Fahrzeug unverzüglich umgemeldet wird. Wird es nicht unverzüglich umgemeldet, hat der Verkäufer Anspruch auf Schadenersatz wegen Vertragsverletzug. Ob beim Käufer was zu holen ist, ist ein andere Baustelle.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Dies lässt sich umgehen, wenn im Kaufvertrag vereinbart wird, dass das Fahrzeug unverzüglich umgemeldet wird. Wird es nicht unverzüglich umgemeldet, hat der Verkäufer Anspruch auf Schadenersatz wegen Vertragsverletzug. Ob beim Käufer was zu holen ist, ist ein andere Baustelle.

O.

...stimme Dir voll und ganz zu..., daher, wie bereits erwähnt, immer Vorlagen verwenden und sich den Ausweis zeigen lassen... Weil die ganze Geschicht geht natürlich nach hinten los, wenn der Käufer nicht existiert...

Die Geschichte mit dem Zweitwagen lässt sich hingegen mit den Versicherern verhandeln... Wir hatten hier noch nie Probleme.... Bis zwei Wochen Überlappung akzeptieren ohnehin alle (Service-)Versicherer und im Falle einer Erwerberkündigung haben bei uns auch bisher alle Versicherer still gehalten (dies natürlich ohne Rechtsanspruch)....

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 14:14

Wow super, vielen Dank für die Expertentipps! Dann werd ich mich wohl mit Hilfe der ADAC-Musterverträge auf einen Privatverkauf einlassen.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Der 50er Roller reicht da nicht, da dieser mit Versicherungskennzeichen nicht SFR-Berechtigt ist...., da musst Du schon zum (Leicht-)Kraftrad/-roller greifen. Trotzdem ein kluger Schachzug, um sich seinen SFR zu erhalten oder bei Bedarf einen zweiten SFR "aufzubauen"....

oh das wusste ich nicht.

danke für den tipp.

wenn jetzt die SFR-Erhaltungsfrist z.b. 7 Jahre bei meiner VS beträgt, würde es ja reichen, wenn ich sagen wir mal im sechsten jahr erst mir solch einen roller zulege, oder muss der vom allersten jahr an auf mich gemeldet sein um die % anzurechnen?

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

 

...wenn jetzt die SFR-Erhaltungsfrist z.b. 7 Jahre bei meiner VS beträgt, .....

Frag mal direkt bei Deiner Versicherung nach. Weil immer mehr auch von dieser Regelung abweichen und 10 Jahre oder gar keine Erhaltungsfrist mehr haben.

(Durfte es in diesem Jahr selbst erfahren, und hat uns die 35% meiner Frau gerettet.)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

wenn jetzt die SFR-Erhaltungsfrist z.b. 7 Jahre bei meiner VS beträgt, würde es ja reichen, wenn ich sagen wir mal im sechsten jahr erst mir solch einen roller zulege, oder muss der vom allersten jahr an auf mich gemeldet sein um die % anzurechnen?

Nein Du kannst kurz vorher den Roller/Krad auf Dich zulassen und der SFR wird dann dafür verwendet... Vom Prinzip kannst Du auch mit Deinem Versicherer sprechen, ob Sie den Zeitraum verlängern, wenn Du den Roller oder auch ein (weiteres) Auto bei dem Versicherer wieder versicherst. Heisst: Dein SFR "ruht" bei Versicherer XY.... Nach 10 Jahren lässt Du ein zusätzliches, SFR-Berechtigtes Fahrzeug wieder bei XY zu und die lassen den SFR wieder aufleben... Würd´ ich mir aber schriftlich bestätigen lassen!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

 

Hinsichtlich des Autoverkaufs muss ich den vorherigen Posts ein bisschen widersprechen: Verwende einen vorgefertigten Kaufvertrag, am besten vom ADAC und lass Dir vom Käufer auf jeden Fall den Ausweis zeigen...

 

Der Versicherungsvertrag geht mit Kaufdatum und Uhrzeit auf den Erwerber über, d.h. Dein Versicherer haftet zwar nach wie vor, aber Dein SFR bleibt im Falle eines Unfalles unberührt....

Ich will mich da nicht aus dem Fenster lehnen, weil ich kein "Betriebler" bin. Aber ist das wirklich so?

 

Sicher bin ich mir, dass bei den klassischen "Wagen verkauft und am nächsten Tag zerlegt"-Unfällen der SFR schadenseitig belastet wird.

 

Was die Betriebskollegen machen, wenn der Unfall innerhalb der vereinbarten Ummeldefrist passiert, weiß ich nicht genau. Denn der Käufer hat bis dahin ja noch nichts "böses" gemacht. Ebenso, wenn im Vertrag keine Frist vereinbart war.

Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem das ziemlich lange Ärger gab. Bin mir aber nicht mehr ganz sicher, ob es da eine Besonderheit gab, wei Käufer abgetaucht oder dergleichen. Die Verkäuferin war auf jeden Fall not amused...

Irgendwie kann ich mir das schlecht vorstellen, denn da tun sich ja üble Missbrauchsmöglichkeiten auf.

 

Aber wenn die anwesenden Betriebler das so sehen, dass der SFR in solchen Fällen immer freigestellt wird, hab ich doch wieder was gelernt...

 

Gruß

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ich will mich da nicht aus dem Fenster lehnen, weil ich kein "Betriebler" bin. Aber ist das wirklich so?

hallo hafi,

scheint zumindest so zu sein.

ich verkaufe ja aktuell meinen privatwagen und habe mir diesbezüglich einen geprüften verkaufsvertrag organisiert. in den anlagen zu diesem ist folgender passus enthalten:

Zitat:

"Schon mit dem Eigentum am KFZ geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den SFR des Verkäufers, auch wenn das KFZ noch nicht umgeschrieben ist. ..."

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

... Vom Prinzip kannst Du auch mit Deinem Versicherer sprechen, ob Sie den Zeitraum verlängern, wenn Du den Roller oder auch ein (weiteres) Auto bei dem Versicherer wieder versicherst.

...Würd´ ich mir aber schriftlich bestätigen lassen!

So, Privatfahrzeug nun am Freitag verkauft, SFR ruht nun 7 Jahre bei meiner Versicherung.

In der mail wurde mir bereits mitgeteilt, dass (Zitat):

Zitat:

Sollte es innerhalb der Frist zu keiner Verwendung kommen, haben wir noch "Möglichkeiten", einen Verfall zu verhindern.

hehe....klingt ja positiv.

die mail sollte ich vorsichtshalber aufheben. ;)

wobei ich aktuell ohnehin davon ausgehe, dass ich innerhalb dieser 7 Jahre wieder ein eigenes KFZ, und sei es nur ein "Spaßmobil", auf mich versichern werde.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wechsel von Privatfahrzeug auf Firmenwagen - Viele Fragen