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Wechsel von Privatfahrzeug auf Firmenwagen - Viele Fragen

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 19:06

Hallo zusammen,

ich bekomme bald einen Firmenwagen und werde mein Privatfahrzeug daher aufgeben bzw. privat verkaufen. Leider tun sich im Moment einige Fragen bzgl. der Anmeldung, Abmeldung usw. auf.

1.) Ist es möglich, dass ich mein bisheriges Kennzeichen übernehme? Wie müsste ich da vorgehen? Das größte Problem sehe ich darin, dass mein Privatwagen keine Nummernschilder mehr hat, wenn ich nun den Firmenwagen mit meinen alten Nummernschildern anmelden gehe. Ich müsste hierzu doch wahrscheinlich auch meinen Privatwagen erst mal abmelden, oder? Aber wie bekomme ich das Fahrzeug dann verkauft, wenn die Interessenten nicht mal eine Probefahrt machen können, weil das Auto bereits stillgelegt ist?

Wäre es da nicht am besten, wenn ich das Privatfahrzeug erst mal nicht abmelde, den Firmenwagen anmelden gehe (mit eigenem, neuen Kennzeichen) und den Privatwagen dann in Ruhe verkaufe?

2.) Meine Prozente bzw. SF-Klasse möchte ich gerne zur KFZ-Versicherung des Firmenwagens rüberziehen, also quasi meiner Firma überlassen. Muss ich meine derzeitige Kfz-Versicherung zunächst kündigen, damit dies möglich ist? Dann hätte ich aber wieder das oben genannte Problem, dass mein Privatwagen nicht mehr versichert ist, und Käufer keine Probefahrt machen können.

Finde es echt schwierig da den Spagat hinzukriegen. Habe in Sachen Autokauf/-verkauf so gut wie keinerlei Erfahrung. Vielleicht hat von Euch jemand Erfahrung mit dem Wechsel vom Privat- zum Firmenauto, der Übernahme der Prozente usw. Würde mir echt weiterhelfen...

Gruß, Nuwi

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26 Antworten

1.) Ja, Du musst Dein altes Fahrzeug abmelden, um Deine Nummernschilder reservieren zu lassen. Da der Privatverkauf ohne Nummernschilder tatsächlich schwieriger wird, würde ich drauf verzichten, die alten Schilder zu übernehmen.

2.) Du kannst Deinen SFR auch nach dem Verkauf des Privatwagens bei Deinem AG in den Vertrag einbringen... Es handelt sich um ein Formular das sich "Besondere Vereinbarung" nennt und Du sog. "Mitversicherungsnehmer" wirst, d.h. Du bist weiterhin SFR-Berechtigter, kannst also weiterhin bestimmen, was mit Deinem SFR passiert. Die meisten Versicherer sind ausserdem kulant, was die Beitragsberechnung bei Deinem Privatfahrzeug angeht, wenn Du kurzzeitig zweigleisig fährst. Zwei Wochen Überlappung der beiden Fahrzeuge sind i.d.R kein Problem, darüber hinaus musst Du einfach mit Deinem Versicherer sprechen. Kläre aber mit Deinem AG ab, ob sich Dein SFR überhaupt auf den Beitrag auswirkt, da viele Firmen, v.a. mit grösseren Fuhrparks pauschale Beiträge, unabhängig vom SFR bezahlen.

am 28. Juli 2010 um 19:46

HI ...

 

Zu 2.) stellt sich mir vor allem die Frage, was passiert mit DEINEM SFR, falls Du mal kündigst oder gekündigt wirst? Kannst Du dann Deinen SFR wieder einfach mit zurück nehmen von Deinem jetzigen Arbeitgeber? Solltest Du unbedingt mit Deiner Versicherung klären, ich glaub, das ist nicht ganz so einfach!

 

Gruß crossiehh

Zitat:

Original geschrieben von crossiehh

HI ...

Zu 2.) stellt sich mir vor allem die Frage, was passiert mit DEINEM SFR, falls Du mal kündigst oder gekündigt wirst? Kannst Du dann Deinen SFR wieder einfach mit zurück nehmen von Deinem jetzigen Arbeitgeber? Solltest Du unbedingt mit Deiner Versicherung klären, ich glaub, das ist nicht ganz so einfach!

Gruß crossiehh

Wird in besagtem Formular durch folgende Vereinbarung geregelt:

Zwischen

Versicherungsnehmer und Mitversicherungsnehmer

wird aufgrund eines Dienst-/Arbeits-/Gesellschaftsverhältnisses eine Versicherungsnehmer-Gemeinschaft nach folgenden Vereinbarungen

gebildet:

1. Die Einstufung des Versicherungsvertrages in die Schadenfreiheitsklassen richtet sich nach den Gefahrenmerkmalen des

Mitversicherungsnehmers. Dieser behält nach Auflösung der Gemeinschaft den gesamten – auch den während der Dauer der

Gemeinschaft erworbenen – Schadensfreiheitsrabatt.

2. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, alle den Versicherungsvertrag betreffenden Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,

sowie über die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Er ist allein verpflichtet, die fälligen

Versicherungsbeiträge zu entrichten.

Willens- und Wissenserklärungen in bezug auf die Schadensfreiheitsrabatt-Einstufung können daneben mit Wirkung für und

gegen den Versicherungsnehmer vom Mitversicherungsnehmer abgegeben werden.

Fazit: Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, kann der Arbeitnehmer bei der Versicherer seinen Rabatt abrufen. Dafür braucht es keine Befürwortung des (dann ehemaligen) Arbeitgebers.

ich habe aktuell die selbe situation, aber mir ehrlich gesagt um solche dinge keienrlei gedanken gemacht, evtl. schlicht und einfach aus dem grund der unwissenheit heraus....

zu 1.) die allermeisten firmenfahrzeuge haben bereits vorreservierte kennzeichenserien (Wunschkennzeichen) da soltle also erst mit dem arbeitgeber abgeklärt werden, ob der das überhaupt will, dass du da deine eigene buchstabenkombination verwendest.

zu 2.) welchen sinn hat es, die eigene SFR an den AG zu übergeben? der firmenwagen ist doch ohnehin über die Firma versichert udn hat keinen einfluß auf meinen privaten SFR, oder hab ich da irgendwas falsch verstanden?

Kann es sein, dass der TE nicht als Angestellter einen Wagen bekommt, sondern "siene" Firma ihm einen Wagen stellt? Da sind Formulierungen, die das nahelegen. Sonst würde doch das ganze SFR Übertragen keinen Sinn machen, oder seh ich das falsch?

 

Wenn es sich um ein Angestelltenverhältnis handelt, muss ich doch meinen persönlichen SFR nicht dem ArbG schenken. Und um das Kennzeichen und die Zulassung muss ich mir auch keine Gedanken machen.

:confused:

Hafi

am 29. Juli 2010 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

der firmenwagen ist doch ohnehin über die Firma versichert udn hat keinen einfluß auf meinen privaten SFR, oder hab ich da irgendwas falsch verstanden?

Jein, wenn du den Rabatt "verleihst" ist das zwar die Versicherung deines Arbeitgebers. Aber es sind wenn du keinen Unfall hast deine schadensfreien Jahre. Das hat für dich den Vorteil wenn du später mal wieder einen Privatwagen anmelden willst.

Tja, wenn Du keinen Unfall baust....

Aber wenn Du einen baust, hast Du Deinen privaten SFR für Deinen Arbeitgeber geopfert...

Je nach Jahresfahrleistung für die Firma würd ich mir das aber gut überlegen...

 

Hafi

am 29. Juli 2010 um 7:57

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Je nach Jahresfahrleistung für die Firma würd ich mir das aber gut überlegen...

Der verfällt doch auch wenn du längere Zeit keine eigene Versicherung mehr hast, oder?

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 9:32

Erstmal danke für die hilfreichen Antworten! Damit ist nun schon mal klar, dass ich mir für den Firmenwagen ein neues Kennzeichen aussuche und meine alten Nummernschilder auf dem Privatfahrzeug lasse, bis es verkauft ist.

Bei Punkt 2 hätte ich vielleicht noch dazu sagen sollen, dass ich selbst an der Firma beteiligt bin - so wie es Hafi545 schon ganz richtig vermutet hatte. Es ist zwar nicht komplett meine eigene Firma, mir liegt aber natürlich schon was daran, dass die Firma Geld einspart, weshalb ich meinen SF-Rabatt gerne freiwillig mit einbringe. Die Gefahr einer Kündigung besteht nicht, so dass ich nicht zu befürchten habe, dass mein SF-Rabatt "flöten" geht, wenn ich mal aus irgendeinem Grunde aus dem Unternehmen ausscheide.

Ich habe noch eine Frage zu meiner jetzigen Kfz-Versicherung des Privatfahrzeugs. Ab wann kann ich die Versicherung kündigen? Ab dem Tag, an dem ich den Wagen verkauft habe? Wie erfährt man denn, dass der Käufer den Wagen ordentlich auf sich angemeldet hat, so dass meine Versicherung nicht mehr gebraucht wird? Kann es nicht passieren, dass der Käufer mit dem Wagen davon saust und sich noch tagelang Zeit lässt, bis er den Wagen anmeldet? Ich finde das Thema Privatverkauf eines Fahrzeugs echt kompliziert und irgendwie höchst riskant, leider würde ich beim Händler für den Wagen aber sicherlich deutlich weniger Kohle bekommen. Viele Nerven würden mir aber bestimmt erspart bleiben, man weiß ja auch nie, an was für einen Interessenten/Käufer man da gerät.

Hi Nuwi,

 

die Übergabe eines versicherten Fahrzeugs an einen Käufer ist eine ausgesprochen riskante Angelegenheit, wenn man den Käufer nicht persönlich kennt und ihm vertraut. Es gab hier schon einige Threads, wo es ordentlich in die Hose gegangen ist und die Fahrzeuge wochen und monatelang nicht umgemeldet wurden.

 

Der Käufer tritt zwar automatisch in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ein. Trotzdem geht ein Unfall mit Deinem SFR nach hause. Und ob Du den daraus resultierenden Schaden vom Käufer je wieder siehst, ist fraglich...

 

Wenn Du sicher sein willst, übergibst Du das Fahrzeug abgemeldet oder bringst es dem Käufer und nimmst die Schilder dann mit.

 

Gruß

Hafi

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 10:13

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

die Übergabe eines versicherten Fahrzeugs an einen Käufer ist eine ausgesprochen riskante Angelegenheit, wenn man den Käufer nicht persönlich kennt und ihm vertraut.

Puhh, das hört sich aber echt nicht gut an. Ich bin jemand, der generell jedem noch so kleinen Risiko am liebsten aus dem Weg geht. Gibt es denn Erfahrungswerte, wieviel man beim Verkauf an einen Händler so in etwa verlieren würde gegenüber dem Privatverkauf?

Beim zu verkaufenden Fahrzeug handelt es sich um einen Audi TT 1.8T tiptronic aus der alten Baureihe (2004). Laut mobile.de Durchschnittspreisrechner (anhand der eingestellten Fahrzeuge gleichen Typs) ist der Wagen ca. 14.000 Euro Wert. Beim Privatverkauf hatte ich mal auf 13.000 gehofft, ein Händler würde mir bestimmt bloß 10.500-11.000 zahlen, oder denk ich da zu pessimistisch?

dann verkauf doch Deinen Wagen an Privat und lass den die Probefahrt mit Schildern machen, danach geht es zur Zulassungstelle, der Wagen wird in Deinem beisein umgemeldet oder abgemeldet (ggf. Überführungskennzeichen) und alles ist gut.

So habe ich es mit meinem Wagen auch gemacht vor ca. 3 Monaten, fährt jetzt in Polen.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Der verfällt doch auch wenn du längere Zeit keine eigene Versicherung mehr hast, oder?

in der regel aber erst nach 7 jahren (von VS zu VS unterschiedlich)

ich werde wohl irgendwas kleines preiswertes jetzt noch auf mich versichern (z.b. 50ccm Roller), um so den SFR aufrecht zu erhalten.

...also wie Hamburg-Dino schon geschrieben hat, verleihst Du Deinen SFR nur an die Firma und kannst jederzeit bestimmen, was damit passiert... Du hast natürlich den Vorteil, dass bei unfallfreier Fahrt der SFR weiter geführt wird, aber natürlich auch den Nachteil der Rückstufung im Falle eines Unfalls (egal, wer mit "Deinem" Firmenwagen gefahren ist). Ich würde aber immer den SFR einbringen, wenn Du der Hauptnutzer des Fahrzeuges bist, natürlich erst recht, wenn Du an der Firma beteiligt bist und so ein bisschen Geld sparen kannst....

Hinsichtlich des Autoverkaufs muss ich den vorherigen Posts ein bisschen widersprechen: Verwende einen vorgefertigten Kaufvertrag, am besten vom ADAC und lass Dir vom Käufer auf jeden Fall den Ausweis zeigen...

Der Versicherungsvertrag geht mit Kaufdatum und Uhrzeit auf den Erwerber über, d.h. Dein Versicherer haftet zwar nach wie vor, aber Dein SFR bleibt im Falle eines Unfalles unberührt.... (Das gilt natürlich nicht für die Probefahrt, wenn das Auto noch nicht verkauft ist). Sollte der Erwerber den Wagen wirklich nicht ummelden, kann Dir vom Prinzip auch nix passieren: der Versicherer nimmt in diesem Fall eine sog. "Erwerberkündigung" vor (wodurch der Erwerber übrigens auch ganz schöne Scherereien bekommt), das Finanzamt und die Bussgeldbehörden verfahren genauso, wenn Du denen den Kaufvertrag vorlegst.... Alles in allem besteht Dein einziges Risiko darin, dass Du u.U. ein bisschen Aufwand hast, den Kaufvertrag an die jeweiligen stellen zu faxen, mailen oder schicken.... imho ein überschaubares Risiko!

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