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SF-Einstufung für Wechsel von LKrad zu Auto

Themenstarteram 3. Januar 2007 um 22:31

Hi.

Hoffentlich könnt ihr mir sagen, ob ich irgendwie möglichst tief bei der SF eingestuft werden kann.

Ich bin nun knapp 1,5 Jahre ein gedrosseltes 125ccm Leichtkraftrad unfallfrei gefahren (A1).

Vor kurzem bestand ich dann endlich den Auto und Motorradführerschein (A & B) und möchte nun mein Leichkraftrad abmelden, jedoch ein Auto versichern.

Meine Frage ist nun, ob es möglich ist die Versicherungszeit der 125er anzuerkennen um die SF für das Auto zu senken ?!

Oder ist dies alles nicht nötig und ich muss mit der Starter - Schadensfreiheitklasse einsteigen.

Für Tips und Antworten wäre ich sehr sehr dankbar.

Mfg, da Jo

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28 Antworten

HI Leute ... ich hab mir mal folgendes überlegt und wollt wissen ob das inner praxis machbar is .... ?????!

Ich kauf mir ne günstige Mofa ( hau die inne Garage ) ... melde die an und stell sicher, dass ich noch gut TÜV und AU hab ... danach sinkt so meine Einstufung inner Versicherung ... und ich kann wechseln, wenn mir mal die vom Auto gestiegen is ... !

Geht das inner Praxis ? und wenn "nein" ... wo liegt der Fehler ... geht etwas änhliches um meine Prozente günstig zu senken ???

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - Tricks?!' überführt.]

am 26. Mai 2005 um 21:06

die praxis ist schon richtig. nur reicht dazu keine mofa. es muss schon ein motorrad sein...ab 80 ccm....

also ein vertrag, der eine sf-einstufung hat.

wir aber evtl. mit einer ente oder alten käfer besser sein, weil du da meist mit sf2 gleich anfängst, wobei du beim motorrad mit sf0 anfängst....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - Tricks?!' überführt.]

am 27. Mai 2005 um 5:10

....und wenn du megaclever bist machste ein Saisonkennzeichen über 6 Monate.

Und....

Wenn du gar clever hoch fünfundzwanzigmilliausend bist, fährste sogar damit ;)

Grüße

Schreddi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - Tricks?!' überführt.]

am 27. Mai 2005 um 6:13

@schreddi: so isses....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - Tricks?!' überführt.]

am 27. Mai 2005 um 7:13

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

....und wenn du megaclever bist machste ein Saisonkennzeichen über 6 Monate.

Und....

Wenn du gar clever hoch fünfundzwanzigmilliausend bist, fährste sogar damit ;)

Grüße

Schreddi

Dann könnte ja auch damit ein Unfall passieren und dann sind die Prozente hin. :D

Ansonsten ist es natürlich möglich, ein Motorad wird auch meist über die Zweitwagenregelung eingestuft, allerdings gilt da eine andere SF-Klassenregelung.

Christo

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - Tricks?!' überführt.]

am 27. Mai 2005 um 10:55

1. Mofa braucht keine AU und keinen TÜV

2. Mofas gelten bei manchen Versicherungen.

Also bei meiner z.B gilt das Mofafahren auch, ist ganz praktisch, aber nur minimal, ich denke die 70€ zusatzausgaben durch die Mofaversicherung wirken sich nicht so bemerklich auf die Autoversicherung aus.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - Tricks?!' überführt.]

Soweit ich weiß, unterscheiden die Versicherungsgesellschaften alle Risiken nach sogennanten Fahrzeuggruppen. Ein Schadenfreiheitsrabatt kann innerhalb einer Fahrzeuggruppe oder auf eine "niedrigere" Fahrzeuggruppe übertragen werden. Also kann bspw. ein SF-Rabatt von einem Omnibus auf einen PKW übertragen werden, andersrum aber nicht.

Bitte berichtigen, falls das nicht stimmt...

Wie's dann mit Motorrädern wäre: frag mal am besten deine Vers.

Grüßle

~

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - Tricks?!' überführt.]

am 27. Mai 2005 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Bitte berichtigen, falls das nicht stimmt...

Wie's dann mit Motorrädern wäre: frag mal am besten deine Vers.

Grüßle

~

Stimmt nicht, hier ist die Berichtigung.

Wenn ich mir Schadenklassen im ö-Verkehr erfahre gilt das für alle Fahrzeuge.

Meist kann man sich mit Mopeds aber nix erfahren und somit nichts übertragen. Es gibt für Mopeds keine SF-Klassen.

 

Christo

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - Tricks?!' überführt.]

am 23. Juli 2006 um 17:40

Hi,

hatte mich mal kurz angemeldet wegen ner Wohnwagensache, mich dann aber ewig nicht mehr hier beteiligt!

Wohn in Bayern, hab mittlerweile den B17 (also begleitetes fahren mit 17) und dürfte damit auch Roller/ Mopeds bis 50ccm fahren.

Nun meinte mein Dad heute, dass man seine Schadenfreiheitsklasse senken kann, indem man bereits früh ein kleines Moped besitzt und bewegt und dann später nicht mehr mit ner sehr hohen (oder heißt das niedrig?!) Schadensfreiheitsklasse in den Auto einsteigen muss, stimmt das? Wenn nicht, wie kann man dann seine Schadensfeiheitsklasse von Anfang an senken? Wieviel müsste ich als Fahranfänger eigentlich für ein Auto an Versicherung in etwa zahlen?

 

Grüße und besten Dank, Lennart

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadensfreiheitsklasse durch Roller senken?' überführt.]

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - Tricks?!' überführt.]

am 23. Juli 2006 um 18:25

Hi,

Moped bis 50 ccm wird über die Versicherungskennzeichen zugelassen (anders das Leichtkraftrad) - damit kannst du keine SF-Klasse erfahren.

Alles weitere in den FAQs

Grüße

Schreddi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadensfreiheitsklasse durch Roller senken?' überführt.]

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - Tricks?!' überführt.]

Als Fahranfänger fängt man bei SF 0 an. Das sind üblicherweise 230%. Aber über die Zweitwagenregelung lässt sich einiges einsparen. Zum Moped wurde ja schon gesagt, daß ne 50er nicht ausreicht. Da muß schon ne 80er/125er her. ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadensfreiheitsklasse durch Roller senken?' überführt.]

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - Tricks?!' überführt.]

am 29. Juli 2006 um 17:54

http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/vers_b15.htm

* Anfänger müssen zahlen. So ist für den Einstieg eine Prämie von 240 Prozent der Basisprämie (SF-Klasse 0) vorgesehen. Insbesondere für Familienmitglieder sind jedoch einige Verbesserungen möglich.

* Das Auto bei der Gesellschaft versichern, bei der die Eltern bereits Kunde sind. Einstufung in SF-Klasse 1/2 sollte das Ziel sein.

* Das Auto als Zweitwagen bei den Eltern anmelden. Nachteil: Das Kind baut keinen eigenen Schadensfreiheitsrabatt auf. Außerdem wird ggf. bei einem Schaden zwischen Erst- und Zweitwagen der Schaden nicht ersetzt.

* Bei einigen Anbietern kommt auch eine Anrechnung der Fahrpraxis bei bestehender Mopedversicherung in Betracht.

* Die bestehende Autoversicherung kann in der Regel zum 30. November eines jeden Jahres gekündigt werden. Ab dem 1. Januar des Folgejahres gilt dann die Police beim neuen Versicherer.

 

Meine 50ccm Mopedversicherung hatte mir auch mal angeboten, dass man beim PKW nur für SF1/2 bezahlt wenn man mit SF0 einsteigt. Ist allerdings nicht gerade die billigste PKW-Versicherung gewesen. Man zahlt also trotzdem mehr als mit realen SF1/2 (z.B. erst 3 Jahre nach Führerscheinerwerb ein Auto versichern) und freier Auswahl unter den Versicherern.

War IIRC die Concordia Versicherung. Wird laut Webseite auch immer noch so angeboten:

http://www.concordia.de/.../moped.cfm?CFID=236908&CFTOKEN=11989445

...

Concordia Kunden, die 12 Monate oder länger schadenfrei auf ihrem Moped oder Kleinkraftrad gefahren sind, belohnen wir mit einem Einsteigerbonus (Einstufung in Schadensfreiheits-Klasse ½). In der Haftpflichtversicherung zahlen Sie so bei der Zulassung Ihres ersten eigenen Pkw nur noch einen Beitragssatz von 140 % (statt 230 %), oder beim ersten Kraftrad nur noch 60 % oder beim ersten Leichtkraftrad nur noch 70 %. Die Pause nach dem Mopedvertrag kann bis zu 6 Monate betragen.

...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadensfreiheitsklasse durch Roller senken?' überführt.]

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - Tricks?!' überführt.]

Die SF Klasse wird 1:1 für eine Pkw Versicherung übernommen. Das ist ja gerade der Vorteil für 16 jährige Versicherungsnehmer eines Lkrad'es.

Also, kein Problem.

Themenstarteram 4. Januar 2007 um 11:51

Vielen Dank, das hat mir echt viel geholfen.

Nur hat meine Versicherung mir leider nichts davon gesagt.

Die wollten mir so eine Kinderregelung andrehen, wo die Eltern das Fahrzeug versichen und ich würde bei SF 1/2 eingestuft werden (140%).

Das stimmt ja dann nicht mehr....

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