Wechsel von 20 auf 21 Zoll Felgen

Audi Q7 2 (4M)

Liebe Q7-Fahrer,

ich bekomme im August einen neuen Q7 mit 20 Zoll Felgen. Wenn ich auf diesen nachträglich 21 Zöller aufziehen will, müssen dann die Radkästen verbreitert werden? Wenn ja, was kostet der Umbau der Radkästen?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Ob sich Audi etwas dabei "denkt", wenn sie werkseitig die Räder tiefer stellen bzw. wie weit man selbige im Sinne Spurverbreiterung rausstellen kann sind zwei verschiedene paar Schuhe 😉 Zu unterscheiden ist gesetzliche Mindestabdeckung und herstellerspezifische Reifenabdeckung. Daran kann sich jeder orientieren, wie er es persönlich mag 😎

Gesetzliche Mindestabdeckung beträgt an allen vier Rädern 30° nach vorne und 50° nach hinten. Sprich in diesem Bereich muss das Rad vom Radhaus oder etwaiger Verbreiterungen abgedeckt sein, damit man es gesetzeskonform eingetragen bekommt (siehe auch dieses Bild). Zwei Dinge noch dazu: zusätzlich ist zu beachten, dass bei max. Einfederung (Verschränkungstest) und max. Radeinschlag der Reifen nirgends schleift... zudem scheint es (früher häufiger) insbesondere in D Prüfer zu geben, die ein paar Hühneraugen zudrücken und Räder eintragen, die den Abdeckungskriterien nicht voll entsprechen... "Grauzone" ist das Vorstehen von Reifenflanke/Felgenschutzleiste der Reifen.

Hersteller orientieren sich nicht (nur) an diesen Mindestkritierien, sondern bauen die Radhaus-Räder-Kombi so, dass auch ein bestmöglicher Lackschutz (ev. auch "Aerodynamik"😉 gegeben ist. Daher stehen die Räder oftmals recht tief in den Radhäusern womit das Rad im gesamten Radhausverlauf voll abgedeckt ist. Gerade beim Q7 ist es so, dass Räder, die gerade mal die gesetzliche Mindestabdeckung erfüllen, im Rest des Radhausverlaufs sichtlich hervorstehen und damit in diesem Bereich auch Steinchen an den Lack (Flanke) und natürlich auch Richtung Nachfolgeverkehr geschleudert werden. Die 21"er sind bei werksseitig 18"-20" (also ohne Radhausverbreiterung) gesetzlich ausreichend abgedeckt, stehen aber eben weiter raus. Selbiges gilt für 22"er bei Kühen, die mit 21"er ausgeliefert wurden und daher "nur" mit Verbreiterung, aber ohne Gummilippen/Wings.

Weitere Details dazu, wie diverse Originalräder "stehen" bzw. wie sich der Radstand ändern findet ihr auch zu Hauf im Spurplatten-Thread mit vielen Beispielen unterschiedlicher Spurverbreiterungen und deren "Optik" 😎

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auch ohne Verbreitung ist der 285er auf 21zoll immer komplett abgedeckt :-)

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Ob sich Audi etwas dabei "denkt", wenn sie werkseitig die Räder tiefer stellen bzw. wie weit man selbige im Sinne Spurverbreiterung rausstellen kann sind zwei verschiedene paar Schuhe 😉 Zu unterscheiden ist gesetzliche Mindestabdeckung und herstellerspezifische Reifenabdeckung. Daran kann sich jeder orientieren, wie er es persönlich mag 😎

Gesetzliche Mindestabdeckung beträgt an allen vier Rädern 30° nach vorne und 50° nach hinten. Sprich in diesem Bereich muss das Rad vom Radhaus oder etwaiger Verbreiterungen abgedeckt sein, damit man es gesetzeskonform eingetragen bekommt (siehe auch dieses Bild). Zwei Dinge noch dazu: zusätzlich ist zu beachten, dass bei max. Einfederung (Verschränkungstest) und max. Radeinschlag der Reifen nirgends schleift... zudem scheint es (früher häufiger) insbesondere in D Prüfer zu geben, die ein paar Hühneraugen zudrücken und Räder eintragen, die den Abdeckungskriterien nicht voll entsprechen... "Grauzone" ist das Vorstehen von Reifenflanke/Felgenschutzleiste der Reifen.

Hersteller orientieren sich nicht (nur) an diesen Mindestkritierien, sondern bauen die Radhaus-Räder-Kombi so, dass auch ein bestmöglicher Lackschutz (ev. auch "Aerodynamik"😉 gegeben ist. Daher stehen die Räder oftmals recht tief in den Radhäusern womit das Rad im gesamten Radhausverlauf voll abgedeckt ist. Gerade beim Q7 ist es so, dass Räder, die gerade mal die gesetzliche Mindestabdeckung erfüllen, im Rest des Radhausverlaufs sichtlich hervorstehen und damit in diesem Bereich auch Steinchen an den Lack (Flanke) und natürlich auch Richtung Nachfolgeverkehr geschleudert werden. Die 21"er sind bei werksseitig 18"-20" (also ohne Radhausverbreiterung) gesetzlich ausreichend abgedeckt, stehen aber eben weiter raus. Selbiges gilt für 22"er bei Kühen, die mit 21"er ausgeliefert wurden und daher "nur" mit Verbreiterung, aber ohne Gummilippen/Wings.

Weitere Details dazu, wie diverse Originalräder "stehen" bzw. wie sich der Radstand ändern findet ihr auch zu Hauf im Spurplatten-Thread mit vielen Beispielen unterschiedlicher Spurverbreiterungen und deren "Optik" 😎

Müsste man, wenn man auf eine Kuh, die mit 20 Zoll Felgen geliefert wird (also ohne Radhausverbreiterungen), original Audi 21 Zoll Felgen mit 285er Reifen aufzieht, diese nochmal extra eintragen lassen (wegen der fehlenden Radhausverbreiterungen) oder kann man die einfach so fahren?

Zitat:

@ffm777 schrieb am 24. Juni 2017 um 16:03:43 Uhr:


Müsste man, wenn man auf eine Kuh, die mit 20 Zoll Felgen geliefert wird (also ohne Radhausverbreiterungen), original Audi 21 Zoll Felgen mit 285er Reifen aufzieht, diese nochmal extra eintragen lassen (wegen der fehlenden Radhausverbreiterungen) oder kann man die einfach so fahren?

Das sind zwei Dinge/Sachverhalte, die nicht unmittelbar in Zusammenhang stehen 😉

Räder (Felgen/Reifen-Kombis) die nicht in der COC angeführt sind, müssen gesondert eingetragen werden - das hat nichts mit Radhausverbreiterung ja/nein zu tun, sondern allein mit dem Umstand, ob sie in den "Papieren" eingetragen sind oder nicht. Bei Auslieferung mit 20"er darf man davon ausgehen, dass die 21"er (mit 285/40-21) nicht in der COC stehen. Wenn doch, wäre es damit erledigt.

Da die 21"er lt. telewampis Bilder ausreichend Abdeckung auch ohne die Radhausverbreiterungen aufweisen, werden diese Räder auch sicher eingetragen - auch ohne Nachrüstung der Verbreiterung, die ab Werk angebaut gewesen wäre bei 21"er. Hast Dir damit sozusagen Spurplatten erspart und trotzdem einen optisch schönen Radstand 😎

Den exakten Weg/Vorgang zur Eintragung originaler Felgen für das jeweilige Modell mögen Kollegen aus D noch mal konkretisieren - grundlegend ist's bei Euch ja mit dem TÜV alles deutlich einfacher und günstiger als bei uns in A. Habe hier im MT auch schon gelesen, dass Leute einfach mit dem Audimodell-Prospekt zum TÜV sind und die Eintragung sofort bekommen haben, da es "originale" Räder für das Modell sind. Hier in A kann man mit einer Herstellerbescheinigung (meine damit nicht die "Traglastbescheinigung"😉, dass es für den konkreten Wagen eine optionale "Standardbereifung" ist, Originalfelgen einfach und vergleichsweise günstig in der COC nachtragen lassen (so auch die gesetzliche Abdeckung wie oben beschrieben erfüllt ist).

Jedenfalls gibt es bei dem von Dir angesprochenen Vorhaben nichts zu befürchten, sondern allenfalls ein bürokratischer Akt (Eintragung) durchzuführen.

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Auch wenn die Infos, die ich schon bekommen habe, super waren und ich auch gerade nochmal den kompletten Spurplatten-Thread gelesen habe, dann habe ich noch zwei Fragen an die Experten:

1. Wenn ich mir original 21 Zoll auf Ebay schieße, dann ist da ja im Normalfall kein Gutachten dabei. Bekomme ich das bei Audi? Mein Verständnis ist ja, dass ich dann mit dem Teilegutachten zum TÜV gehen muss und mir die Felgen und Reifenkombi eintragen lassen muss, richtig?

2. Ich finde auch ein paar Nicht-Original-Audi Felgen interessant. Folgende Situation: Eine 10x22 Felge mit ET 30 hat in der ABE stehen, dass beim Q7 ohne Radhausverbreiterungen nur bis 275er Reifen zugelassen sind. Ab 285er Reifen sind Umbauten an den Radhäusern nötig. Bekomme ich sowas im Zweifel trotzdem per Einzelabnahme eingetragen?

Nochmals danke für eure Hilfe!

Mittelkurze Antwort... könnte zu jedem Punkt einige Details mehr schreiben 😁

ad 1: originale Audi Felgen für das jeweilige Modell müssen allenfalls nur "nachgetragen" werden - dazu bedarf es IMHO nicht eines "Gutachtens" im klassischen Sinn (so wie jene bei Zubehörfelgen). Oftmals sind sie ja auch bereits in der COC vermerkt. Wenn nicht, dann reicht in der Regel eine Bestätigung von Audi, dass diese Felgen/Räder (mit Bereifung XY) an diesem Modell Originalausrüstung sind. Hier im MT hat auch mal einer geschrieben, dass er mit dem Q7-Zubehörprospekt zum TÜV ist und gut wars. Schätze das hättest Du ratzfatz erledigt.

Eine Sonderkonstellation wäre es, wenn man modelfremde Audifelgen montieren möchte (zB vom A6 am Q3) - hier bedarf es einer Traglastbestätigung, die von Audi problemlos ausgestellt wird und dann der Einzelgenehmigung und Eintragung.

ad2: mit 10x22 ET 30 bist Du schon mal 4mm weiter innen mit der Felgenkante als bei den Originalen. Wenn im Gutachten das so steht, dass Du mit 285er "Umbauten" machen musst, kann ein Prüfer auch darauf bestehen... ist ja nach wie vor ein Glücksspiel, an welchen Prüfer man gerät. Wenn nichts schleift, maximaler Verschränkungstest unauffällig und gesetzliche Abdeckung einwandfrei gegeben ist, könnte sich schon der nette Herr finden, des sagt "gut ist" und egal was im Gutachten 😛 ...andererseits spricht auch nicht gegen einen 275er, wenn das einfacher ist 😉

Wird noch eine spannende Geschichte mit Deinen Felgen.. bin gespannt, was es am Ende wird 😁

Zitat:

@cyberpaddy schrieb am 6. Juli 2017 um 23:29:17 Uhr:



Wird noch eine spannende Geschichte mit Deinen Felgen.. bin gespannt, was es am Ende wird 😁

Auch wenn es eine Ewigkeit her ist, dass ich meine ganzen Fragen gestellt habe, wollte ich dennoch berichten, was es am Ende geworden ist. Ich hab mich nach langem Rumüberlegen für 22 Zoll von Brock entschieden. Hier zwei Bilder. Ja, ich weiß, dass der Wagen dringend gewaschen werden muss...

Zitat:

@ffm777 schrieb am 8. März 2018 um 22:20:36 Uhr:



Zitat:

@cyberpaddy schrieb am 6. Juli 2017 um 23:29:17 Uhr:



Wird noch eine spannende Geschichte mit Deinen Felgen.. bin gespannt, was es am Ende wird 😁

Auch wenn es eine Ewigkeit her ist, dass ich meine ganzen Fragen gestellt habe, wollte ich dennoch berichten, was es am Ende geworden ist. Ich hab mich nach langem Rumüberlegen für 22 Zoll von Brock entschieden. Hier zwei Bilder. Ja, ich weiß, dass der Wagen dringend gewaschen werden muss...

Welche Dimension haben Deine Reifen und hat alles mit der Eintragung beim TÜV problemlos geklappt?

Gruß

Zitat:

@Michael_Q7_4M schrieb am 9. März 2018 um 15:59:54 Uhr:



Zitat:

@ffm777 schrieb am 8. März 2018 um 22:20:36 Uhr:


Auch wenn es eine Ewigkeit her ist, dass ich meine ganzen Fragen gestellt habe, wollte ich dennoch berichten, was es am Ende geworden ist. Ich hab mich nach langem Rumüberlegen für 22 Zoll von Brock entschieden. Hier zwei Bilder. Ja, ich weiß, dass der Wagen dringend gewaschen werden muss...

Welche Dimension haben Deine Reifen und hat alles mit der Eintragung beim TÜV problemlos geklappt?

Gruß

Die Brock haben eine ABE, mit der man auch ohne die Radhausverbreiterungen 285er Reifen fahren kann. Das ist aus meiner Sicht total absurd, da es andere Felgen mit geringerer Breite und gleicher ET gibt, bei denen man ohne Radhausverbreiterungen nur 275er fahren darf. Aber diesen ganzen Unsinn mit dem TÜV hier in D muss man auch nicht verstehen...

PS: Die Radhäuser decken die 285er Reifen problemlos ab.

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