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Weche Versicherung zögert die schadensregulierung am meisten raus?

Themenstarteram 27. Juli 2010 um 12:08

Hallo zusammen,

welche Erfahrungen habt ihr mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften bei der Schadensregulierung gemacht?

Mir ist Freitags ein Verkehrsteilnehmer draufgefahren, der Unfallgegner hat den Vorfall sofort seiner Versicherung

gemeldet, als dann EINE !!! Woche später meine Werkstatt wegen der Schadensregulierung bei dem Versicherungs-Unternehmen

nachgefragt hat, wußten die angeblich noch nichts von dem Unfall.

Vor 20 Jahren hatte ich ebenfalls einen nicht-verschuldeten Unfall, dort bekam ich das Geld von der Versicherung erst,

nachdem ich mit meinem Anwalt gedroht habe.

Welche Erfahrungen habt ihr bei der Schadensregulierung gemacht?

Gute Fahrt

Gerd

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2010 um 12:18

gute

mal im ernst, was soll das werden?

in allen foren findest du mehrheitlich nur posts von leuten die probleme hatten...irgendwie auch logisch, oder?

warst du bei der meldung dabei?

warum hast du nicht selber gemeldet?

warst du bei der nachfrage der werkstatt dabei?

ich zumindest brauchte erst einmal einen anwalt und diesen nahm ich auch erst, als die versicherung anfing probleme zu machen.

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Wenn ich als Schädiger der Meinung bin, und sei diese noch so falsch, ich habe es nicht getan muss ich mich nicht belasten in dem ich sage wie es die Gegenseite gern hätte. Selbst wenn ich dabei lüge kann man mir das nicht zum Vorwurf als Straftat machen. Allein meine Versicherung kann dann auf Grund der eventuell entstandenen Kosten Rückgriffe gegen mich vornehmen.

 

Ich bin nicht verpflichtet den Unfallbeteiligten und den eventuellen Ermittlungsbehörden wahrheitsgemäße Auskünfte zu geben. Wenn ich etwas sage sollte es die Wahrheit sagen, allerdings kann mir niemand an die Karre fahren wenn ich die Unwahrheit sagen. Es ist und bleibt Strafverfolgungsfrei.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Wenn ich als Schädiger der Meinung bin, und sei diese noch so falsch, ich habe es nicht getan muss ich mich nicht belasten in dem ich sage wie es die Gegenseite gern hätte. Selbst wenn ich dabei lüge kann man mir das nicht zum Vorwurf als Straftat machen. Allein meine Versicherung kann dann auf Grund der eventuell entstandenen Kosten Rückgriffe gegen mich vornehmen.

 

Ich bin nicht verpflichtet den Unfallbeteiligten und den eventuellen Ermittlungsbehörden wahrheitsgemäße Auskünfte zu geben. Wenn ich etwas sage sollte es die Wahrheit sagen, allerdings kann mir niemand an die Karre fahren wenn ich die Unwahrheit sagen. Es ist und bleibt Strafverfolgungsfrei.

musst aber jetzt nicht rumwulffen hier........:D

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Wenn ich als Schädiger der Meinung bin, und sei diese noch so falsch, ich habe es nicht getan muss ich mich nicht belasten in dem ich sage wie es die Gegenseite gern hätte. Selbst wenn ich dabei lüge kann man mir das nicht zum Vorwurf als Straftat machen. Allein meine Versicherung kann dann auf Grund der eventuell entstandenen Kosten Rückgriffe gegen mich vornehmen.

 

Ich bin nicht verpflichtet den Unfallbeteiligten und den eventuellen Ermittlungsbehörden wahrheitsgemäße Auskünfte zu geben. Wenn ich etwas sage sollte es die Wahrheit sagen, allerdings kann mir niemand an die Karre fahren wenn ich die Unwahrheit sagen. Es ist und bleibt Strafverfolgungsfrei.

Nein, Peter. Das stimmt definitiv nicht!

Gestern ging es um Beweisvereitelung. Die führt i.d.R. zur Beweiserleichterung.

 

Falsche Aussagen im Zivilprozess zu machen, nicht nur als Zeuge oder Sachverständiger, sondern auch als Partei, ist nochmal eine ganz andere Hausnummer und kann ganz schnell strafrechtlich relevant werden.

 

Stichwort Prozessbetrug.

 

Wenn ich im Prozess lüge, um den Prozessausgang dadurch zu beeinflussen, ist das bereits ein versuchter Betrug.

Wird das Urteil in meinem Sinne gesprochen, ist die Tat vollendet.

 

Es gibt im Zivilprozess kein Recht zu lügen! Im Gegenteil, es gilt die prozessuale Wahrheitspflicht, die auch aus 138 ZPO folgt.

 

Einfaches Beispiel: Kläger behauptet, Beklagter sei auf dem Aldi-Parkplatz rückwärts gefahren und habe dann das klägerische Fahrzeug gerammt. Beklagter behauptet vorprozessual das Gegenteil: er sei gestanden und der Kläger fuhr rückwärts. Klassiker.

 

Angenommen, objektiv stimmt die Version des Klägers aber es gibt keine Fahrzeugspuren, die das belegen und keine Zeugen.

 

Dann gibt es für den Beklagten nur zwei Varianten:

 

- er weiß, dass der Kläger recht hat und bleibt trotzdem bei seiner Variante. Damit lügt er, der Prozess wird vermutlich 50:50 ausgehen und der Beklagte hat sich strafbar gemacht.

 

- er weiß es nicht mehr, glaubt aber an seine Variante. Dann muss er das dem Gericht auch genau so sagen. Ich weiß es nicht mehr, glaube aber, dass es so und so war.

 

Dann hat er nicht gelogen und der Richter wird im Rahmen der freien Beweiswürdigung entscheiden, welche Variante er für plausibel hält.

 

Eine Variante, wonach der Beklagte bewusst falsche Angaben machen darf, ohne dass es zu seinem Nachteil gereicht, gibt es im Zivilprozess nicht.

 

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

 

...

Ich bin nicht verpflichtet den Unfallbeteiligten und den eventuellen Ermittlungsbehörden wahrheitsgemäße Auskünfte zu geben. Wenn ich etwas sage sollte es die Wahrheit sagen, allerdings kann mir niemand an die Karre fahren wenn ich die Unwahrheit sagen. Es ist und bleibt Strafverfolgungsfrei.

Ich habe nirgends von einem Prozess geschrieben und bis dahin ist und bleibt es Strafverfolgungsfrei! Selbst während / nach eines Prozesses müsste man Vorsatz beweisen. Ganz so einfach ist das alles nicht wie ihr es hier darstellt. Theorie und Realität gehen meist nicht einher.

Macht das nicht jede Versicherung?

am 1. Januar 2013 um 20:32

Hallo Gerd,

wenn Du alle Versicherungsdaten hast und Du ohne jeden Zweifel sicher bist das der Unfallgegner/Schädiger die

volle Schuld hat und die Versicherung die Kenntnisnahme des Unfalls und der Meldepflicht des eigenen

Versicherungsnehmers nicht bestätigt, dann beauftrage einen Rechtsanwalt zur Geltendmachung

Deiner Schadensersatzansprüche. Es ist nicht zwingend das die Versicherung auf eine

Schadensmeldung ihres VN wartet. Du kannst auch noch einmal die Versicherung schriftlich

per FAX auffordern den Schaden unverzüglich zu regulieren und mit einer kurzen Frist

von max. 7 Tagen diese zur Regulierung auffordern und die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ankündigen.

Am besten ist es, wenn Du schon weist wie hoch der Schaden ist. Normalerweise kann Dir das Deine

Werkstatt vorab schon schriftlich mitteilen. Zeugen beschleunigen die Sache noch mehr, falls welche anwesend waren.

Gruß

Christian

Ach, ja. Ein gute neues Jahr 2013!

Zitat:

Original geschrieben von trollfahrer

Hallo zusammen,

welche Erfahrungen habt ihr mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften bei der Schadensregulierung gemacht?

Mir ist Freitags ein Verkehrsteilnehmer draufgefahren, der Unfallgegner hat den Vorfall sofort seiner Versicherung

gemeldet, als dann EINE !!! Woche später meine Werkstatt wegen der Schadensregulierung bei dem Versicherungs-Unternehmen

nachgefragt hat, wußten die angeblich noch nichts von dem Unfall.

Vor 20 Jahren hatte ich ebenfalls einen nicht-verschuldeten Unfall, dort bekam ich das Geld von der Versicherung erst,

nachdem ich mit meinem Anwalt gedroht habe.

Welche Erfahrungen habt ihr bei der Schadensregulierung gemacht?

Gute Fahrt

Gerd

Weche Versicherung zögert die schadensregulierung am meisten raus?

Erstellt am 27. Juli 2010 um 14:08:38 Uhr

 

Ja, über die Antwort wird der Gerd sich bestimmt riesig freuen, kaum zweieinhalb Jahre nach seiner Frage...

:rolleyes:

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