Wasserschaden im Kofferraum, Garantiestreit

VW Passat B8

Hallo,

ich bin gerade auf 180.

Habe einen Wasserschaden bei meinem Freundlichen am 04.08.2025 gemeldet, Ersatzradfach war woll mit Wasser, 5 Tage Auto weg und alles gerichtet und trocken gelegt. Nun sagte man mir, dass die Gebrauchtwagengatantie am 02.08.2025 ausgelaufen ist und hier keine Kostenübernahme für die Reparatur möglich sein.

Schuld am Wassereinbruch war ein Abflusschlauch, der sich am Panoramadach gelöst hatte. In der Woche vom 28.07.- 03.08.2025 hatten wir nur Regen, am 01.-02.08 war der Niederschlag sehr hoch. Das Auto stand über das besagte Wochenende vor dem Haus.

Meiner Meinung nach war diese doch ein in der Garantie beginnender Schaden?

Wie seht ihr das, wie soll ich argumentieren, bringt es überhaupt was dagegen vor zu gehen?

Danke euch,

Grüße

4 Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 04.08.2025 habe ich bei Ihnen einen Wasserschaden an meinem Fahrzeug gemeldet. Das Ersatzradfach war komplett mit Wasser gefüllt. Ursache war ein gelöster Ablaufschlauch des Panoramadachs. Das Fahrzeug befand sich für die Trocknung und Instandsetzung fünf Tage bei Ihnen.

Mir wurde nun mitgeteilt, dass die Kostenübernahme nicht möglich sei, da die Gebrauchtwagengarantie am 02.08.2025 abgelaufen ist.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Defekt und damit auch der Schaden nachweislich während der Garantiezeit entstanden ist:

In der Woche vom 28.07.–03.08.2025 hatten wir durchgehend Niederschläge,

am 01. und 02.08.2025 waren die Regenmengen besonders hoch (Wetterdaten liegen bei Bedarf vor),

das Fahrzeug stand in dieser Zeit im Freien.

Das Wasser konnte sich also nur während dieser Regenperiode im Ersatzradfach sammeln – also innerhalb der Garantiezeit. Die Meldung am 04.08. erfolgte unmittelbar nach der Feststellung des Schadens.

Da es sich hier um einen klaren Schaden innerhalb der Garantiezeit handelt, bitte ich um Kostenübernahme im Rahmen der Garantiebedingungen. Sollte dies aus rein formalen Gründen nicht möglich sein, erwarte ich zumindest eine volle Kulanzregelung, zumal die Garantie nur um zwei Tage überschritten wurde.

Ich bitte Sie, den Sachverhalt noch einmal zu prüfen und mir eine schriftliche Rückmeldung bis spätestens XX.XX.2025 zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

[Adresse]

[Telefon/E-Mail]

Danach nur noch Anwalt wenn die Kosten für Reparatur hoch sein sollen...

@P.Atryk danke dir, für die ausführliche und fachliche Fallbeschreibung.

Werde ich so versuchen, da ich es eben so sehe, dass dieser Schaden wärend der Garantielaufzeit entstanden ist.

Melde mich, wenn ich eine Rückmeldung habe.

Grüße

Ich würde sagen Persönliches Pech da der Schaden außerhalb der Garantiezeit gemeldet wurde, auch wenn hier das Schadensereignis an einem Wochenende war. Da wirst Du nur auf Kulanz hoffen können. Ob ein Anwalt mehr rausholen kann ist fraglich, zumal dieser Kosten entstehen lässt die man selber tragen muss.

1) Was wurde beauftragt zu welchen Konditionen bei Fzg.-Abgabe? Wenn man das Auto zur Fehlersuche abgibt, kann es ja alles mögliche sein.

2) Als der Fehler gefunden worden ist, wie verlief da die Kommunikation und die Freigabe der Arbeiten?

3) Wie hoch fällt die Rechnung aus? Pauschal kann man sagen, alles unter 500€ würde ich keinen Rechtsstreit beginnen.

4) Je nachdem wie was beauftragt und besprochen worden ist, würde ich die Kommunikation mit dem AH suchen und versuchen möglichst viel Rabatt rauszuholen (oder Serviceleistungen in der Zukunft).

5) Pauschal würde ich sagen, Pech gehabt. Garantie ausgelaufen, Schaden danach gemeldet. Außer der Schaden wurde z.B. in der Garantiezeit per Mail/Telefon dem AH rechtzeitig gemeldet.

Also wie man sieht, fehlen da noch paar Informationen zum Sachstand um es besser bewerten zu können.

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