Was würdet ihr euch noch wünschen?
Hallo zusammen,
nachdem ich nun meinen Passat knapp 20T km gefahren bin, bin ich der Meinung ich hab mich mit allen Funktionen recht gut vertraut gemacht.
Ein zwei Dinge sind mir aufgefallen, die ich gerne anders hätte. Ich spreche jetzt aber nicht von Ausstattungsdingen, die ich gerne zusätzlich hätte, oder auf die ich verzichten könnte, sondern ich spreche von Kleinigkeiten? die einen schon mal stören, wie z.B. der Lichtschalter der sich im Aussenspiegel spiegelt...
Ich würde mir z.B. eine extra Anzeige wünschen (im Display), anhand der ich sehe, ob das Abblendlicht eingeschalten ist oder nicht. Je nach Sonneneinstrahlung ist es am Schalter selbst, wenn er auf "Automatik" steht schwer zu erkennen, was aktuell alles leuchtet.
Was habt ihr für Punkte die ihr verbessern würdet?
Grüße
Henning
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von toli68
Moin,ich bekomme den neuen ja erst in gut einem Monat. Was mich aber schon jetzt ärgert ist das Abbiegelicht. Das ist in meinem B6 mit Xenon wirklich absolut klasse und dabei blinkt nicht mal rechts, mal links ein Scheinwerfer auf.
Im neuen ist es sowohl von der Funktion aber erst recht von der Optik her absolut überflüssig.
Gruß
toli
@ toli68
Viele hier im Forum meckern über das statische Abbiegelicht, wobei ich nicht selten das Gefühl hab, dass Meckern auf dem besten Weg ist olympische Disziplin zu werden, soviele Topathleten haben wir hier. Ich rate Dir einfach auf Deinen Neuen zu warten und Dir selber ein Bild zu machen. In lichtdurchfluteten Großstadtstraßen braucht man das Abbiegelicht ja nun nicht wirklich, im nicht so hellen Garagenhof, oder auf wenig beleuteten Straßen im ländlichen Bereich schon eher und genau da funktioniert das Abbiegelicht vom B7 meiner Meinung nach gut. Einer der Hauptkritikpunkte vieler Autoren im Forum ist die Farbe des Lichts, was, finde ich, Ausdruck einer krampfhaften Suche nach zu bemängelnden Eigenschafften des hassgeliebten fahrbaren Untersatzes ist (dies gilt im übrigen auch für die Rückfahrscheinwerfer). Gipfeln tut das Ganze in (LED)-Umbauten des Abbiegelichts, welches die Straßenzulassung des Wagens erlöschen lässt, die Funktion vollständig zunichte macht, aber die Farbe stimmt!
Nicht ärgern, ärgern macht Falten - - - Viele Grüße, Martin
107 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von martinp85
bei Nebel und Tageslicht ist die NSL alleine völlig ausreichend, da gehts nur darum, von nachkommenden Autos rechtzeitig gesehen zu werden. Man hat ja ohnehin das Abblendlicht eingeschaltet, die Blendwirkung ist da nicht so groß - davon abgesehen wären Standlicht+NSW ohnehin keine legale Kombination.Zitat:
Original geschrieben von sdkjfsdlkjflksd
Warum?Ich kann mir zumindest keine Situation vorstellen, in der ich dieses Feature bräuchte. Meiner Meinung nach könnte man die Nebelschlußleuchte auch ganz verbieten, sie wird zumindest zu gefühlt 90 % falsch benutzt.
Erlaubt ist sie nur bei NEBEL, Sichtweite unter 50 m, dann auch Höchstgeschwindigkeit 50 km/h vorgeschrieben.
Bei starkem Regen/Gischt blendet sie nur, hat ein Fahrzeug in der Kolonne voraus die NSL an denke ich immer da bremst einer, das Bremslicht fällt dann weniger auf, also: Mittelspurfahrer aller Länder vereinigt Euch und verbietet die NSL!
Die Zwangskombination der NSL mit NSW macht m.E. wenn überhaupt nur bei Dunkelheit und Nebel Sinn.
Hallo,
Du hast natürlich Recht. Es wäre ausreichend. Es gibt ja auch schließlich Autos ohne Nebelscheinwerfer. Wenn diese aber schon eingebaut sind, dann können sie auch bei Nebel (und das ist ja der einzige Moment in dem die NSL leuchten darf) mitleuchten. Sie blenden nicht und sollten ehr zu sehen sein, als das Abblendlicht. Ob das wirklich so ist, ist bei diesen Nebelfunzeln eine ganz andere Frage, aber die Steuerung ist absolut logisch.
Ich habe die NSL in den letzten 6-8 Jahren nicht einmal benötigt. Bei wirklich dichtem Nebel ist sie aber wichtig. Die Nebelscheinwerfer sind absolut überflüssig und sehen einfach nur gut aus. (Aus in ausgeschaltetem Zustand).
Gruß
toli
Zitat:
davon abgesehen wären Standlicht+NSW ohnehin keine legale Kombination.
Das stimmt in den allermeisten Fällen so nicht.
§17 StVO
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Zusammengefasst: Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer MUSS immer bei Sichtbehinderung, Nebelschlussleuchte DARF nur bei Nebel 50 m, sie MUSS aber nie.
So im großen und ganzen richtig.
WObei man beim Xenon-Passat, egal ob alt oder neu, die Nebler eh vergessen kann..... Sieht man sowieso kaum.