Was will uns dieses Schild sagen?

Hall Leute,

wir sind etwas ratlos.
In der Zufahrt zur Tiefgarage zum Sportpark steht das angehängte Schild.

Seitdem das Sportzentrum existiert, hat es wohl niemanden interessiert und die Fahrzeuge wurden beim Besuch ohne Parkscheibe abgestellt. Fast alle waren eh nur max. 2h zum Trainieren da.

Es gibt auch ausgewiesenen Parkplätze für die Angestellten.

Das Parkhaus ist öffentlich und wird von der Gemeinde betrieben.

Nun ist es so, dass verstärkt kontrolliert wird, wohl seitdem unsere Gemeinde pleite ist (ja im reichen LK München). Durfte auch schon Knöllchen zahlen (allerdings nicht in diesem Parkhaus, sondern im andern der Gemeinde bzw. 2x mit dem Hänger).
Die MA des OA sind mittlerweile rund um die Uhr unterwegs (Sa abend Hänger auf Parkplatz mit Schild PKW hingestellt, So. vormittag Knöllchen dran).

Aber darum geht es erstmal nicht.

Was ist mit dem Schild? Ist das richtig?
Wie interprtiert man das?

VG

VG

Parkzone
25 Antworten

Parkverbotszone ab dem Schild, also im Gebüsch. Gültig von 6-23 Uhr. Außerhalb der Zeit von 6-23 Uhr ist das Gebüschparken für 5 Stunden mit Parkscheibe erlaubt. FÜr das OA macht das bestimmt irgendeinen Sinn. Alle anderen denken besser nicht drüber nach. ....

Das eingeschränkte Halteverbot gilt von 6 bis 23 Uhr. Und wer parkt braucht eine Parkscheibe, und das rund um die Uhr. Ansonsten müsste die zeitliche Begrenzung unter dem Parkscheibensymbol angebracht sein.

@berlin-paul
Richtige Antwort, 500€.😁

Natürlich kann man die Beschilderung mit ein wenig Absicht Missverstehen, dämlich gemacht ist es jedenfalls. Gemeint ist aber ganz sicher, dass nur innerhalb von 6 bis 23 Uhr für max. 5 Stunden unter Nutzung der Parkscheibe geparkt werden darf.

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Für das Parken im Gebüsch ist eigentlich kein Platz, aber zwischen 23 und 6h darf man sich ohne Parkscheibe in die Einfahrt zur Tiefgarage stellen, weil die nachts geschlossen hat. Ist sicherlich nicht so gedacht!

Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 11. Juni 2024 um 17:00:02 Uhr:


Gemeint ist aber ganz sicher ...

Gemeint ist dann sicher auch, dass man das Bußgeld gemäß dem Bescheid nicht zahlen muss sondern überwiesen bekommt ?

Gemeint ist vermutlich, dass zwischen 23 und 6 Uhr vor der Tiefgarageneinfahrt des Sportparks mit Parkscheibe geparkt werden darf, denn in dieser Zeit ist der Sportpark und somit auch die Tiefgarage geschlossen.

In der Zeit von 6 – 23 Uhr darf nur kurz gehalten werden, so dass die Einfahrt nicht lange blockiert ist, und wenn jemand in die Tiefgarage möchte, die Einfahrt freigemacht werden kann.

Gruß

Uwe

Ja Uwe, ich hatte das ja auch schon angedeutet, aber glauben kann ich's wirklich nicht. Der TE sollte sich mal beim Ordnungsamt oder dem Tiefgaragenbetreiber kundig machen.

Die eingeschränkte Parkverbotszone beginnt ab dem Schild, also ab der abgeschrägten Einfahrt. Somit bezieht sich das Verbot für die Tiefgarage von 6-23 Uhr. Mit hinter die Windschutzscheibe gelegter Parkscheibe darf man in der Zeit aber maximal 5 h parken.
Eigentlich nicht so schwer zu verstehen……..

Dass man nun sein Auto natürlich nicht in der Ein- & Ausfahrt parken darf, sollte einem der klare Menschenverstand sagen. Natürlich auch nicht außerhalb der markierten Plätze im Parkhaus. Auch wenn es da keine Schilder gibt.

OK,
an diese Sichtweise hätte ich nicht gedacht.

Interessant ist dabei noch, dass die TG in einer Parkverbotszone liegt, also wo man nur auf den entsprechend ausgewiesenen Plätzen parken darf. Also das gleiche Schild, halt ohne Zeitbegrenzung.

In der TG selbst gibt es keinen Hinweis auf die Parkscheibe. Nur einen kleinen Hinweis, an die Parkscheibe zu denken.

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 11. Juni 2024 um 19:42:50 Uhr:


Nur einen kleinen Hinweis, an die Parkscheibe zu denken.

Selbsterklärend, oder?

Zitat:

@hlmd schrieb am 11. Juni 2024 um 19:42:50 Uhr:



In der TG selbst gibt es keinen Hinweis auf die Parkscheibe.

Scheinbar doch, aber das Schild vor der Einfahrt recht eigentlich aus, sollte man meinen😉 Ansonsten bei Unsicherheit einfach dort besser nicht parken und etwas mehr laufen.

Hinter dem Ortsschild steht, sofern es keine 30er Zone o.ä. gibt, auch nicht an jeder Straßenecke, dass Du hier in Buxtehude bist und nur maximal 50 km/h fahren darfst. 😉

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Juni 2024 um 19:53:08 Uhr:



Selbsterklärend, oder?

Nee, da fehlt was am Satz.

Es gibt zwei Ausgänge. Nur an einem gibt es diesen kleinen Hinweis. Und bei dem kommt man nur per Chipkarte rein. Die Andere ist offen für alle und man kommt außen raus.

Bei den Parkplätzen selbst null Hinweise.

Das Ganze ist uns erst jetzt aufgefallen, da wir in der Regel draußen geparkt hatten.

Auch wenn uns die Sinnhaftigkeit nicht ganz erschlossen hatte, haben wir ja trotzdem die Parkscheibe reingelegt. Kostet ja nix...

VG

@hlmd: Im Zweierset nur einmal nicht mal 50 Euronen...und man muß es nicht immer reinlegen, es ist einfach immer an der Scheibe: Parkuhr

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