Was will uns dieses Schild sagen?
Hall Leute,
wir sind etwas ratlos.
In der Zufahrt zur Tiefgarage zum Sportpark steht das angehängte Schild.
Seitdem das Sportzentrum existiert, hat es wohl niemanden interessiert und die Fahrzeuge wurden beim Besuch ohne Parkscheibe abgestellt. Fast alle waren eh nur max. 2h zum Trainieren da.
Es gibt auch ausgewiesenen Parkplätze für die Angestellten.
Das Parkhaus ist öffentlich und wird von der Gemeinde betrieben.
Nun ist es so, dass verstärkt kontrolliert wird, wohl seitdem unsere Gemeinde pleite ist (ja im reichen LK München). Durfte auch schon Knöllchen zahlen (allerdings nicht in diesem Parkhaus, sondern im andern der Gemeinde bzw. 2x mit dem Hänger).
Die MA des OA sind mittlerweile rund um die Uhr unterwegs (Sa abend Hänger auf Parkplatz mit Schild PKW hingestellt, So. vormittag Knöllchen dran).
Aber darum geht es erstmal nicht.
Was ist mit dem Schild? Ist das richtig?
Wie interprtiert man das?
VG
VG
25 Antworten
Eine Parkverbotszohne ! in der mit Parkscheibe geparkt werden darf, was ist das denn?
Da hat man das Pferd von hinten aufgezäunt.
Das hier angehängte Bild deutest Du wie?
Es heißt, dass Du hier nur eingeschränkt halten darfst, außer mit Anwohnerparkausweis.
Genauso wie das des TE.
Dort darf man von 6-23 Uhr nur eingeschränkt halten, mit einer Parkkarte maximal 5 h.
Also wo ist Dein Problem?
Dein Beispiel ist nicht wie das des TE.
In deinem Beispiel gibt das 3. Schild von oben eindeutig das Parken frei, wenn man den Anwohnerparkausweis besitzt.
Im Falle des TE wird nur mitgeteilt, dass ein Parken für maximal 5h mit einer Parkscheibe erlaubt wird. Das Parkverbot wird dadurch aber nicht aufgehoben. Zu dem ist das eine Einfahrt, in der so oder so nicht geparkt werden darf.
Falls das Schild sich auf die Garage dahinter beziehen soll, so ist die Schilderkombination unsinnig. Dort soll doch geparkt werden, aber das Schild verbietet es zwischen 6-23 Uhr und eine Parkscheibe auszulegen kann man zwar machen, hebt allerdings das Parkverbot nicht auf.
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Wie sieht es außerhalb der von 6-23 Uhr aus? Denke das soll das parken ganz verboten sein.
Wäre nur 6-23 Uhr Parkscheiben gefordert würde ja eine Parkscheiben Schild mit zeitlicher Beschränkung reichen.
So ist aber ausgeschildert Parkverbot, gültig 6-23 Uhr. 23-6 Uhr 5tsd Parken mit Parkscheibe, für einen Sportplatz wenig sinnvoll.
würde es für eine Gültigkeit nicht reichen Parkscheibe und Uhrzeit zu tauschen? Also Parkverbot, Parkscheibe 5std hebelt es wieder bedingt aus. 6-23 Uhr drunter. Parkfreigabe gilt nur in dem Zeitraum.
In der Praxis würde ich da tagsüber einfach mit Parkscheibe max. 5tsd stehen, dann wirst kein Knöllchen kriegen, völlig egal wie das Schild rechtlich zu bewerten ist. Weil Bock auf einen Rechtsstreit deswegen hätte ich wahrlich nicht.
Zitat:
@flooozz schrieb am 13. Juni 2024 um 09:17:04 Uhr:
Wie sieht es außerhalb der von 6-23 Uhr aus? Denke das soll das parken ganz verboten sein.
Kann sein, dass es so gemeint ist, aber das steht dort nicht.
Das Schild gibt ein Parkverbot vor mit dem Zusatz 6-23Uhr.
Außerhalb dieser Zeit gibt es kein Parkverbot.
Zitat:
Wäre nur 6-23 Uhr Parkscheiben gefordert würde ja eine Parkscheiben Schild mit zeitlicher Beschränkung reichen.
Innerhalb dieser Zeit darfst du dort nicht parken, völlig egal ob mit oder ohne ausgelegter Parkscheibe.
Zitat:
..So ist aber ausgeschildert Parkverbot, gültig 6-23 Uhr...
Soweit richtig
Zitat:
23-6 Uhr 5h Parken mit Parkscheibe
eben nicht, denn das Schild darunter bezieht sich auf das Schild darüber
Parkverbot von 6-23h und wenn du da parkst, maximal 5h mit Parkscheibe, was innerhalb der Zeit 6-23Uhr nicht erlaubt ist, aber von 23-6 Uhr. Nur macht in der Nacht die Maximalparkdauer von 5h keinen Sinn.
Zitat:
würde es für eine Gültigkeit nicht reichen Parkscheibe und Uhrzeit zu tauschen? Also Parkverbot, Parkscheibe 5h hebelt es wieder bedingt aus. 6-23 Uhr drunter. Parkfreigabe gilt nur in dem Zeitraum.
Das ergäbe ebenfalls keinen Sinn. Das Schild Parkscheibe hebelt das Parkverbot nicht aus.
Zitat:
In der Praxis würde ich da tagsüber einfach mit Parkscheibe max. 5tsd stehen, dann wirst kein Knöllchen kriegen, völlig egal wie das Schild rechtlich zu bewerten ist. Weil Bock auf einen Rechtsstreit deswegen hätte ich wahrlich nicht.
Was dort steht und was gemeint ist, sind zwei unterschiedliche Dinge.
Hier ein ähnliches Szenario https://www.presseportal.de/pm/73568/1511130
- eingeschränkte Halteverbotszone
- diese ist von Mo-Fr 9-20 Uhr gültig (Somit also nicht Mo-Fr von 20-9 Uhr und den kompletten Sa & So)
- mit Parkscheibe 2h erlaubt (bezogen nur auf Mo-Fr 9-20 Uhr, in den anderen Zeiten gilt kein HV also frei)
- Anwohner dürfen generell 24/7 parken
Wenn Du da Bild-Infos anklickst ist das auch erklärt.
Genauso ist das Bild des TE zu werten, natürlich ohne die Anwohneroption und andere Zeiten der Gültigkeit. 😉
Also
- eingeschränkte Halteverbotszone
- von 6-23 Uhr (also nicht 23-6 Uhr!!! Sonst bräuchte man die Zeitbegrenzung als Schild nämlich nicht)😉
- mit Parkscheibe 5 h erlaubt (bezieht sich auf das Halteverbot also 6-23 Uhr, von 23-6 Uhr ist es so als wären keine Schilder da)
Ich hoffe, es hat so langsam „Klick“ gemacht.
Hallo,
ich habe es jetzt auch gefunden:
Halteverbotzone.
Hatte es nicht so auf dem Schirm, dass das Zusatzzeichen "Parkscheibe" auch allein OHNE Parksymbol stehen kann. Somit ist das ganze soweit klar, auch wenn man dies etwas anders hätte Beschildern können. Hat die Gemeinde bei den anderen gemeinschaftlichen Parkhäusern/TG ja auch hin bekommen (s. Anhang).
Obwohl: Irgendwie fehlt da was vom Gefühl her, da das Parkhaus 24h offen ist.
Komisch am Bild im Opener finden wir aber immer noch, dass eine öffentliche TG eine Parkverbotszone sein kann. Die TG selbst befindet sich wiederum auch in einer Parkverbotzone (mit Zusatz "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt"😉.
... da stimmt was nicht. Tiefstehende Sonne und kahle Bäume ... die parken falsch oder haben alle einen Sonderausweis .... oder bringen nur schnell die kiste zur Tür 😉