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Was wenn Verkäufer nach Verkauf Nummernschilder zur Abmeldung nicht rausrückt?

Themenstarteram 15. November 2021 um 16:54

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein tierisches Problem und hoffe, dass jemand hier einen Ratschlag hat. Ich bin für jede Meinung dankbar!

Ich habe kürzlich ein Auto gekauft. Alles war schon recht dubios und langwierig. Der Verkäufer hielt sich nicht an Absprachen. Gutgläubig wie ich bin habe ich ihm bei der Bargeldübergabe doch die Nummernschilder mitgegeben, weil er es selber abmelden wollte (kann er ja gar nicht, ich habe den Fahrzeugschein). So schaut's aus: Ich habe einen ADAC - Kaufvertrag, bin im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sowie dem TÜV-Bericht. Das Fahrzeug steht auch schon bei mir auf Privatgrund. Nun rückt der Verkäufer die Nummernschilder nicht raus - somit kann ich es bei mir nicht anmelden, weil ich es ja nicht abmelden kann ohne die Schilder (Zulassung von außerhalb). Der Verkäufer scheint nicht zu verstehen (oder es ist ihm egal), dass Steuer und Versicherung auf ihn weiterlaufen..Für den Versand der Schilder (er wohnt Süden, ich im Norden) fodert er nun 150€ vorab per Überweisung für den Versand. Ich glaube aber kaum, dass dann die Schilder wirklich kommen..

Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass ich auch als Käufer eine Zwangsabmeldung beantragen kann? Sowohl die Zulassungsstelle des Verkäufers als auch meine Zulassungsstelle entziehen sich jeglicher Stellungnahme und verweisen auf Privatrecht. Womöglich hat ja schon mal jemand gehört von jemandem der jemanden kennt, dem es ähnlich ging..

Ich würde mich über Antworten und Ratschläge wie ich nun weiter vorgehen könnte riesig freuen!

Herzliche Grüße

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71 Antworten

Zitat:

@Luk2012 schrieb am 17. November 2021 um 17:14:19 Uhr:

Zitat:

@Siggi_HPunkt schrieb am 15. November 2021 um 19:20:00 Uhr:

ich könne ja aber gerne vorbeikommen um die Schilder zu holen

Das macht die Nummer schwierig, juristisch an ihn heran zu kommen. Der sitzt halt in der Machtposition.

Deshalb immer noch meine Frage:

Die Kennzeichen sind „weg“.

Die Situation unterscheidet sich also nur unwesentlich von den Tatbeständen „Diebstahl“ oder „Verlust“.

Warum fällt die aktuelle Situation des TE nicht unter „Verlust“ oder „Diebstahl“? Eine Überlassung ist nicht nachweisbar.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 17. November 2021 um 20:49:54 Uhr:

Eine Überlassung ist nicht nachweisbar.

Da wir den genauen Vertragsinhalt nicht kennen, ist das aber auch nur eine Vermutung.

Die Kennzeichen sind weder verloren noch gestohlen.

Deshalb fällt eine Diebstahlanzeige oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über den Verlust aus.

Der Käufer weiß wo die Bleche sind und kommt nur nicht ran.

Reines Zivilrechtliches Problem.

keiner weiß, was im Vertrag steht und warum man Kennzeichen und Papiere eines zugelassenen Fahrzeug voneinander getrennt hat.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 16. November 2021 um 13:02:23 Uhr:

.. deswegen ist ist dennoch Urkundenunterdrückung und kann mit entsprechend hoher Freiheitsstrafe belangt werden.

Dann muss er das aber schon zum Beruf gemacht haben, bevor er wegen solch einer Bagatelle einwandert! :D

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 16. November 2021 um 14:36:25 Uhr:

Ummelden ohne Schilder geht ja offenbar, mit geeigneter Zusatzdokumentation (also z. B. bei Diebstahl oder Verlust).

Ist diese Möglichkeit auf diese zwei Tatbestände begrenzt?

Der Punkt Diebstahl im erweiterten Sinne, besser Unterschlagung, kann hier schon zur Geltung kommen.

Andererseits gehören die Kennzeichen materiell dem Verkäufer, denn er hat sie ja in der Regel auch bezahlt. Es sei denn, diese wurden explizit im Kaufvertrag als Bestandteil der verkauften Sache mit erwähnt. Die Sache ist also durchaus ein Fall für einen Advokaten!

.und kommt leider nicht selten vor

Schicke ihm ein sauber formuliertes Schreiben, dass Du auf das Auto angewiesen bist, er Dir die Nutzung verwehrt und Du Dir ein Auto mieten musst. Die Kosten wirst Du Dir bei ihm eintreiben.

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 18. November 2021 um 06:38:15 Uhr:

Zitat:

@Astradruide schrieb am 16. November 2021 um 13:02:23 Uhr:

.. deswegen ist ist dennoch Urkundenunterdrückung und kann mit entsprechend hoher Freiheitsstrafe belangt werden.

Dann muss er das aber schon zum Beruf gemacht haben, bevor er wegen solch einer Bagatelle einwandert! :D

Wir wissen nicht ob er Wiederholungstäter ist und/oder wie andere es evtl. gelöst haben.

wenn das ein Privatverkauf ist, wird es vermutlich nicht sehr viele Wiederholungen gegeben haben....

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 18. November 2021 um 06:39:43 Uhr:

Der Punkt Diebstahl im erweiterten Sinne, besser Unterschlagung, kann hier schon zur Geltung kommen.

Eher nicht. Denn der Verkäufer hat ja bereits angeboten, dass der TE die Schilder bei ihm abholen kann. Mehr Mitwirkung kann man nicht einklagen. Darum verwehrt er auch keine Nutzung des Fahrzeugs.

Dass der TE keine 400km fahren möchte, ist nachvollziehbar, aber primär erst einmal nicht das Problem des Verkäufers.

Da gibt es immer noch die Möglichkeit, eine Abholung durch einen Kurierdienst zu buchen. Daran wird der Verkäufer mitwirken müssen. Und es ist dramatisch günstiger als selbst hinzufahren.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. November 2021 um 12:38:28 Uhr:

Da gibt es immer noch die Möglichkeit, eine Abholung durch einen Kurierdienst zu buchen. Daran wird der Verkäufer mitwirken müssen. Und es ist dramatisch günstiger als selbst hinzufahren.

Das wird die einzige sinnvolle Möglichkeit sein. Und dazu noch einen sauberen Schriftverkehr inkl. der Ansage, dass sofern der Verkäufer den vereinbarten Termin platzen lässt, man Schadenersatz für die entstandenen Kosten fordern wird.

Zitat:

@MZ-ES-Freak [url=https://www.motor-talk.de/.../...ng-nicht-rausrueckt-t7191540.html?...]schrieb am 16.

Was ist denn beim Verkauf noch so abgelaufen? Habt Ihr euch gestritten?:o

@TE, also @Siggi_HPunkt

Kommt da jetzt noch weitere Aufklärung, oder war es das jetzt?

am 18. November 2021 um 20:33

Schilder verloren melden und gut ist - das spart einen haufen Rennerei, Geld und Lebenszeit.

Schwerstkriminell ;)

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