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Was wenn Verkäufer nach Verkauf Nummernschilder zur Abmeldung nicht rausrückt?

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein tierisches Problem und hoffe, dass jemand hier einen Ratschlag hat. Ich bin für jede Meinung dankbar!

Ich habe kürzlich ein Auto gekauft. Alles war schon recht dubios und langwierig. Der Verkäufer hielt sich nicht an Absprachen. Gutgläubig wie ich bin habe ich ihm bei der Bargeldübergabe doch die Nummernschilder mitgegeben, weil er es selber abmelden wollte (kann er ja gar nicht, ich habe den Fahrzeugschein). So schaut's aus: Ich habe einen ADAC - Kaufvertrag, bin im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sowie dem TÜV-Bericht. Das Fahrzeug steht auch schon bei mir auf Privatgrund. Nun rückt der Verkäufer die Nummernschilder nicht raus - somit kann ich es bei mir nicht anmelden, weil ich es ja nicht abmelden kann ohne die Schilder (Zulassung von außerhalb). Der Verkäufer scheint nicht zu verstehen (oder es ist ihm egal), dass Steuer und Versicherung auf ihn weiterlaufen..Für den Versand der Schilder (er wohnt Süden, ich im Norden) fodert er nun 150€ vorab per Überweisung für den Versand. Ich glaube aber kaum, dass dann die Schilder wirklich kommen..

Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass ich auch als Käufer eine Zwangsabmeldung beantragen kann? Sowohl die Zulassungsstelle des Verkäufers als auch meine Zulassungsstelle entziehen sich jeglicher Stellungnahme und verweisen auf Privatrecht. Womöglich hat ja schon mal jemand gehört von jemandem der jemanden kennt, dem es ähnlich ging..

Ich würde mich über Antworten und Ratschläge wie ich nun weiter vorgehen könnte riesig freuen!

Herzliche Grüße

71 Antworten

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 16. November 2021 um 13:19:58 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 16. November 2021 um 13:15:59 Uhr:


...und anschließender Sicherungsverwahrung. 😁😁

Wie jetzt? Die Schilder werden auf Lebenszeit weggesperrt? Bis sie verrostet sind? 😰😰😰😁

Rosten nicht , Alu . 😉

Ummelden ohne Schilder geht ja offenbar, mit geeigneter Zusatzdokumentation (also z. B. bei Diebstahl oder Verlust).
Ist diese Möglichkeit auf diese zwei Tatbestände begrenzt?

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 16. November 2021 um 13:28:04 Uhr:


Ich frag mich aber auch, warum der TE dem Verkäufer die Kennzeichen überlassen hat wo er doch genau wusste, dass dieser damit nichts anfangen kann, er sie aber selbst braucht.

Insofern ist das ein ganzes Stück weit selbst verschuldetes Elend.

Zum einen ist es immer müßig, HINTERHER zu wissen/sagen, was richtig gewesen wäre. Jetzt ist die Situation wie sie ist, und der TE fragt dafür nach Lösungsmöglichkeiten.

Zum anderen war ja die Begründung des Verkäufers, daß er das Auto selbst abmelden will, und das ist nicht von der Hand zu weisen.

Wieviele Threads gibt es, wo der Käufer das Auto samt Kennzeichen mitgenommen hat, hoch und heilig versprochen hat, es sofort abzumelden, dies aber nicht getan hat!

Dann käme wieder jemand und sagt HINTERHER zum Verkäufer, wie konntest du nur die Schilder mitgeben......

Zitat:

@Siggi_HPunkt schrieb am 15. November 2021 um 19:20:00 Uhr:


Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er ja weiterhin Steuern und Versicherung bezahlt. Da meinte er, das sei verkraftbar, ich könne ja aber gerne vorbeikommen um die Schilder zu holen (400km).

Naja, mit einem Sparticket der Bahn wäre das für 150,- vielleicht sogar machbar.

(Und dann bei der Gelegenheit dem Verkäufer einen ordentlichen Haufen in den Vorgarten scheißen)

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und wenn er dann beim Verkäufer ankommt, ist dieser nicht erreichbar...

Zitat:

@bug99 schrieb am 16. November 2021 um 14:52:44 Uhr:


und wenn er dann beim Verkäufer ankommt, ist dieser nicht erreichbar...

Naja, das muß natürlich vorher geklärt sein.

Und das mit dem Haufen erfolgt natürlich zum Schluß, nach Übergabe.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 16. November 2021 um 13:15:59 Uhr:


Genau, mindestens zehn Jahre mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung. 😁😁

fast ... https://dejure.org/gesetze/StGB/274.html

Zitat:

@ME1200 schrieb am 16. November 2021 um 14:30:29 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 16. November 2021 um 13:19:58 Uhr:


Wie jetzt? Die Schilder werden auf Lebenszeit weggesperrt? Bis sie verrostet sind? 😰😰😰😁

Rosten nicht , Alu . 😉

und das wird gerade zusehends knapp in der Welt ... gerade wenn es noch Mg-Legiert ist.

Zitat:

@nogel schrieb am 16. November 2021 um 14:44:30 Uhr:



Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 16. November 2021 um 13:28:04 Uhr:


Ich frag mich aber auch, warum der TE dem Verkäufer die Kennzeichen überlassen hat wo er doch genau wusste, dass dieser damit nichts anfangen kann, er sie aber selbst braucht.

Insofern ist das ein ganzes Stück weit selbst verschuldetes Elend.

Zum einen ist es immer müßig, HINTERHER zu wissen/sagen, was richtig gewesen wäre. Jetzt ist die Situation wie sie ist, und der TE fragt dafür nach Lösungsmöglichkeiten.

Der Eingangsbeitrag liest sich für mich so als ob er das vorher gewusst hat.

Aber wie auch immer: Entweder er regelt das mit dem Verkäufer direkt und holt die Dinger notfalls ab oder es bleibt der Weg über den RA und das kann dauern.

kann dauern, muss aber nicht.
evtl. kommen die Schilder recht schnell nach dem das Schreiben von Anwalt eingetroffen ist,
bzw. bereits eine Klage eingereicht wurde

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 16. November 2021 um 12:24:01 Uhr:


Was ist, wenn man die Kennzeichen bei der Polizei als unterschlagen meldet und mit der Anzeige zur Zulassungsstelle geht, um das Fzg. umzumelden?

Dann bekommt er die gleiche Antwort noch mal.
Zivilrecht und er muss sich mit dem Verkäufer auseinander setzen.
Auf zum Anwalt und dem Verkäufer klar machen,dass man sich nicht verscheißern lassen wird.

Das Käufer nachverhandeln wollen ist ja nun mittlerweile Standard, dass ein Verkäufer die Bleche einbehält und die gegen zusätzlich 150 Euro rausrücken will, ist ja mal was neues.

Und wenn nun der Verkäufer behauptet er würde auf die ZB warten um das Fahrzeug abmelden zu können?

(Ich möchte nur ganz ganz ganz vorsichtig erwähnen, dass hier nur die Sicht des Käufers bekannt ist)

Entscheidend ist,was man schriftlich fixiert hat und nachweisen kann

Zitat:

@Siggi_HPunkt schrieb am 15. November 2021 um 19:20:00 Uhr:


ich könne ja aber gerne vorbeikommen um die Schilder zu holen

Das macht die Nummer schwierig, juristisch an ihn heran zu kommen. Der sitzt halt in der Machtposition.

Zitat:

@Siggi_HPunkt schrieb am 15. November 2021 um 17:54:03 Uhr:


...
Der Verkäufer hielt sich nicht an Absprachen. Gutgläubig wie ich bin habe ich ihm bei der Bargeldübergabe doch die Nummernschilder mitgegeben, weil er es selber abmelden wollte (kann er ja gar nicht, ich habe den Fahrzeugschein).
...

Du hast ihm die Schilder überlassen, damit er es abmelden sollte;
aber du hast den Schein mitgenommen.

Wie du schon richtig geschrieben hast:
"kann er ja gar nicht, ich habe den Fahrzeugschein!"

und was macht der Verkäufer jetzt falsch?

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