Was wenn Verkäufer nach Verkauf Nummernschilder zur Abmeldung nicht rausrückt?
Hallo ihr Lieben,
ich habe ein tierisches Problem und hoffe, dass jemand hier einen Ratschlag hat. Ich bin für jede Meinung dankbar!
Ich habe kürzlich ein Auto gekauft. Alles war schon recht dubios und langwierig. Der Verkäufer hielt sich nicht an Absprachen. Gutgläubig wie ich bin habe ich ihm bei der Bargeldübergabe doch die Nummernschilder mitgegeben, weil er es selber abmelden wollte (kann er ja gar nicht, ich habe den Fahrzeugschein). So schaut's aus: Ich habe einen ADAC - Kaufvertrag, bin im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sowie dem TÜV-Bericht. Das Fahrzeug steht auch schon bei mir auf Privatgrund. Nun rückt der Verkäufer die Nummernschilder nicht raus - somit kann ich es bei mir nicht anmelden, weil ich es ja nicht abmelden kann ohne die Schilder (Zulassung von außerhalb). Der Verkäufer scheint nicht zu verstehen (oder es ist ihm egal), dass Steuer und Versicherung auf ihn weiterlaufen..Für den Versand der Schilder (er wohnt Süden, ich im Norden) fodert er nun 150€ vorab per Überweisung für den Versand. Ich glaube aber kaum, dass dann die Schilder wirklich kommen..
Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass ich auch als Käufer eine Zwangsabmeldung beantragen kann? Sowohl die Zulassungsstelle des Verkäufers als auch meine Zulassungsstelle entziehen sich jeglicher Stellungnahme und verweisen auf Privatrecht. Womöglich hat ja schon mal jemand gehört von jemandem der jemanden kennt, dem es ähnlich ging..
Ich würde mich über Antworten und Ratschläge wie ich nun weiter vorgehen könnte riesig freuen!
Herzliche Grüße
71 Antworten
Frist setzen, Schadenersatz fordern, ggf. alles rückabwickeln und Mehrkosten einfordern, evtl. überlegen, ob das schon ein strafrechtlich relevantes Verkäuferverhalten ist ... jedenfalls sehr unerfreulich das alles.
Na dann hab' ich wohl draus gelernt und muss mir mal einen Anwalt gönnen..
Die Zulassungsstellen können leider auch nichts machen und verweisen auf Zivilrecht.
Besten Dank euch!
Kaputtes Arschloch triffts übrigens ganz gut..da wird das unvoreingenommene Vertrauen gegenüber Fremden definitiv gestört. Gibt schon kranke Leute auf dieser Erde - also kann ich nur eine Lektion weitergeben: Alles machen wie's im Buche steht und nicht auf Absprachen hoffen - mögen die Leute anfangs noch so nett am Telefon klingen..
Was ist, wenn man die Kennzeichen bei der Polizei als unterschlagen meldet und mit der Anzeige zur Zulassungsstelle geht, um das Fzg. umzumelden?
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Ich verstehe noch nichts so richtig den Sinn dahinter, dass der Verkäufer die Kennzeichen einbehält.
Welchen (eventuellen) Vorteil hat er denn dadurch?
Doch eher nur Nachteile. Die Versicherung und Steuern laufen weiter. Und nun?
Was ist denn beim Verkauf noch so abgelaufen? Habt Ihr euch gestritten?😮
Zitat:
Gutgläubig wie ich bin habe ich ihm bei der Bargeldübergabe doch die Nummernschilder mitgegeben, weil er es selber abmelden wollte (kann er ja gar nicht, ich habe den Fahrzeugschein).
Tsja, und warum? Gutgläubig hat nichts damit zu tun, dass eine Abmeldung dann nicht möglich ist.
Anders gesagt, aus welchem guten glauben gibst Ihm die Kennzeichen, wenn klar ist, dass eine Abmeldung unmöglich ist.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 16. November 2021 um 12:35:16 Uhr:
(...)
Welchen (eventuellen) Vorteil hat er denn dadurch?
(...)
150 EUR extra, die er will.
Das habe ich mittlerweile schon mehrfach gehört, dass insbesondere Fähnchenhändler sich da ein neues Geschäftsmodell aufgemacht haben, dass sie wegen scheinbarer Bagatellen einen Zusatzobulus fordern. Und seltsamerweise scheinen da 150 EUR eine gern genommene Zahl zu sein. Vielleicht ist sie magisch? Wer weiß. Ich hatte beim Lesen ein echtes déjà-vu.
Stichwort: Urkundenunterdrückung könnte hier auch relevant sein.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 16. November 2021 um 12:44:29 Uhr:
Stichwort: Urkundenunterdrückung könnte hier auch relevant sein.
Nur, dass das Kennzeichen allein keine Urkunde ist. Erst durch die Verbindung mit einem Fahrzeug ("Anschrauben"😉 wird eine zusammengesetzte Urkunde gebildet.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 16. November 2021 um 12:46:26 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 16. November 2021 um 12:44:29 Uhr:
Stichwort: Urkundenunterdrückung könnte hier auch relevant sein.Nur, dass das Kennzeichen allein keine Urkunde ist.
Stimmt, es muß der Stempel der Zulassungsbehörde drauf sein!
Zitat:
Erst durch die Verbindung mit einem Fahrzeug ("Anschrauben"😉 wird eine zusammengesetzte Urkunde gebildet.
Imho nein. Ich habe noch nie mein Auto beim Straßenverkehrsamt auf die Theke legen müßen 😉 ... aber immer Papiere.
Ein gestempeltes Kennzeichen alleine ist keine Urkunde.
Das war hier vor nicht allzu langer Zeit schon mal.
Das Stichwort "zusammengesetzte Urkunde" passt schon. 😉
.. deswegen ist ist dennoch Urkundenunterdrückung und kann mit entsprechend hoher Freiheitsstrafe belangt werden.
Genau, mindestens zehn Jahre mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung. 😁😁
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 16. November 2021 um 13:15:59 Uhr:
...und anschließender Sicherungsverwahrung. 😁😁
Wie jetzt? Die Schilder werden auf Lebenszeit weggesperrt? Bis sie verrostet sind? 😰😰😰😁
Zitat:
@Go}][{esZorN [url=https://www.motor-talk.de/.../...-zur-abmeldung-nicht-rausrueckt-t7... und anschließender Sicherungsverwahrung. 😁😁
Genau. Den siehste nie wieder.
Ich frag mich aber auch, warum der TE dem Verkäufer die Kennzeichen überlassen hat wo er doch genau wusste, dass dieser damit nichts anfangen kann, er sie aber selbst braucht.
Insofern ist das ein ganzes Stück weit selbst verschuldetes Elend.
Ich würde hier mal das WA - Hinundhergetippe sein lassen und telefonieren. Der Weg über Anwalt und Gericht kann u.U. Jahre dauern.