Was währe wenn: Unfall im Stau
Es ist ja Sitte in einem Stau durch die mittlere Gasse zu fahren. Das ganze wird auch von der Polizei geduldet, zumindest schreitet Sie nicht ein. Klar, wenn ich ein anderes Fahrzeug beschädige muss ich dafür haften.
Nun folgendes: Am Wochenende waren wir zu einem Treffen unterwegs, und wie es nunmal Freitags im Ruhrgebiet und um Köln üblich ist: Ein Stau folgt dem nächsten. An einem Autobahndreick bin ich dann rechts über die Standspur gefahren. Ein Motorrad fuhr noch vor mir als plötzlich ein Ami-Van einen absichtlichen schlenker nach rechts macht. Ich hätte mich fast derbe auf den Hintern gelegt und konnte noch im letzten Moment ausweichen. Mein Arm striff noch die Motorhaube. Das war von dem Fahrer volle Absicht und er hat es in Kauf genommen das ich mich Verletze und mein Motorrad beschädigt wird. Das Fahren über den Standstreifen ist verboten, das weiß ich genausogut wie jeder andere Biker. Mir geht es nur um die Frage: Hätte ich nicht mehr ausweichen können, wie sähen die rechtlichen folgen (bei beiden Seiten) aus ?
16 Antworten
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Wie die rechtslage in diesem Fall ausgesehen hätte, kann ich dir leider nicht sagen.
Aber so viel ich weiß, wird das durchfahren eines Staus von Motorradfahrern von der Polizei nicht nur geduldet sondern es ist - in der Sicherheitsgassen und mit Schrittgeschwindigkeit - sogar erlaubt.
Gruß Dominik
Die Strasse hat soviele Fahrspuren wie Fahrzeuge nebeneinander passen - solange es keine Fahrbahnmarkierung gibt! In aller Regel ist das "zwischendurchfahren" für Motorräder somit verboten.
In Deinem konkreten Fall dürftest Du wohl schuld sein, da Du die Absicht des anderen ja nicht nachweisen kannst. Selbst wenn klar ist, dass er einen Schlenker gemacht hat, macht er ja nur den gleichen Fehler wie Du (außerdem dürftest Du ja zu schnell sein für die Verkehrssituation.)
Ich hatte mal einen Unfall als Autofahrer mit einem Motorrad an einer Ampel. Der Motorradfahrer ist zwischendurch gefahren als die Ampel grün wurde. Dabei war er in meinem toten Winkel. Beim Losfahren wurde es wg. einem Laster neben mir zu eng und wir haben das Motorrad eingeklemmt.
Der Motorradfahrer war auch rechtlich dran.
Gemäß Fahrschule ist das durch die Gasse fahren nicht erlaubt. Aber Bekannte die im Stau standen haben mal neben einem Polizeiwagen angehalten und gefragt ob Sie durchfahren dürfen. Die beiden Polizisten grinsten nur. Also geduldet wird es, nur bei einem Schaden muss man natürlich zahlen :-)
In den anderen Fall: Ok, sicher ist das Rechtswidrig. Aber jeder hat gesehen das der Kerl es auf einen zusammenprall hat ankommen lassen. Das ist es was mich so ärgert. Ich kann doch nicht eine Rechtswidrigkeit durch eine ander bestrafen, und das ist es doch was der Autofahrer machen wollte. Ok, Beweispflicht liegt wohl bei mir....aber da er im Stau keinem Reh ausgewichen ist sollte doch da eine Möglichkeit vorhanden sein, oder ?
Wir sind alle Motorradfahrer und wissen doch wie sich Autofahrer teilweise uns gegenüber verhalten. Sind wir den nur Freiwild ?
Manchmal kommt es mir auch so vor, als ob wir nur Freiwild wären.
Aber durch sehr viele Raser haben wir Biker nun mal allgemein einen schlechten Ruf unter den Dosenfahrern.
Nochmal zu deinem Fall. Wenn es nicht einige Zeugen gibt, die bestätigen dass dich der Autofahrer absichtilich umgefahren hätte, würden deine Chanchen vermutlich schlecht stehen.
Wie lange ist bei dir die Fahrschule her? Ich habe den Bericht über das offiziell erlaubte Druchfahren eines Staus vor zwei oder drei Jahren in der MOTORRAD gelesen. Dort stand, dass das nun gesetzlich festgelegt ist, soweit ich mich erinnern kann.
Gruß Dominik
Die Fahrschule ist bei mir jetzt 2 Jahre her. Mittlerweile bin ich 30 Jahre alt und fahre auch dementsprechend Rücksichtsvoll. Ich bin nebenbei ja auch noch Autofahrer und weiß welchen Eindruck manche Motorradfahrer hinterlassen. Inwiewit sich die Gesetzeslage geändert hat weiß ich nicht...ich guck aber mal gerne nach. Oder ist hier nicht ein Fahrlehrer unter uns der Aufklärend tätig werden kann ? ;-)
Wenn ich Zeit habe, werde ich am WE mal meine geschätzten 2,5 Tonnen Motorradzeitschriften durchwühlen. 😁
Vielleicht finde ich den Artikel noch, bin mir nämlich nicht mehr 100pro sicher, ob das Gesetzda schon durch war, oder in Planung😉
Gruß Dominik
Soweit ich weiß, ist es in Deutschland noch nicht erlaubt durch stehende Kolonnen zu fahren, bzw. an ihnen vorbei zu fahren *g*
Auf jeder Motorradmesse auf der ich bin, liegen die Listen für die Unterschriftensammlung für genau dieses Gesetz rum. Es ist also offensichtlich geplant, aber noch nicht durch.
In Österreich und Holland ist es allerdings definitiv schon gesetzlich erlaubt an stehenden Kolonnen auf Autobahnen in Schritgeschwindigkeit (also 50 *gg*) vorbeizufahren. Wie das ganze innerorts aussieht weiß ich jetzt nicht so genau.
EDIT:
2 MInuten später...
Hab was interessantes gefunden. Ist also doch erlaubt nur schei**e gefährlich, wenn was passiert...
Vorbeifahren
oder eben in Österreich schon richtig offiziell:
Österreich
Super, danke für die Infos🙂
Gruß Dominik
Meines Wissens ist das Fahren durch eine Staugasse (soweit keine durchgezogenen Linien oder gesperrte Verkehrsflächen überfahren werden) stehender Fahrzeuge weder erlaubt noch verboten. Es ist also eine rechtliche Grauzone. So stand es vor einiger Zeit in einer Rechtszeitschrift. Es ist kein Überholen und nur ein Vorbeifahren einspuriger Fahrzeuge an zweispurigen Fahrzeugen, dies muß mit langsamer (!?, vermutlich ist Schrittgeschwindigkeit gemeint) Geschwindigkeit erfolgen. Wenn ein Unfall geschieht, ist in über 99,9% der Biker schuld, da er i.d.R. den geforderten Mindestabstand unterschritten hat und seine Geschwindigkeit zu hoch war.
Wer auf dem Standstreifen dahindüst, ist immer mitschuldig. Ich vermute mal, die Mitschuld geht von 20%:80% bis 80%:20%, je nachdem, mit welchem Bein der Richter aus dem Bett aufgestanden ist.
Hi,
@weili, pfuscher:
Bei genauem Lesen der Infos aus dem BU-Link, verstehe ich das so: innerorts ist das Vorbeifahren erlaubt (jedenfalls ein bischen), außerorts ist es nicht erlaubt. (Ihr stimmt mir zu, daß man Autobahnen beim besten Willen nicht zu 'innerorts' rechnen kann 😉 ).
Also bleibt m.E. das Vorbeifahren im Autobahnstau verboten.
Was allerdings geschieht, wenn jemand absichtlich einen Unfall herbeiführt (wie der o.g. Pkw-Fahrer, dürfte eine ganz andere Geschichte sein. Denn auch wenn sich jemand nicht vorschriftsgemäß verhält (Biker) darf kein anderer Verkehrsteilnehmer sozusagen zur Selbstjustiz greifen (Pkw-Fahrer).
Beispiel: Wenn jemand drängelt darf man ihn trotzdem nicht ausbremsen.
Das Problem wird sein, daß man nachweisen muss, daß es sich um Absicht handelt. Da sind dann gute Zeugen gefragt und wahrscheinich auch ne gute Rechtsschutzversicherung.
Grüsse
Martin
Hallo Kawabiker,
hab den Bericht erhlichgesagt noch nicht gelesen😉
Aber ich hab mich ja auch nachdem weili den Link dazu gepostet hat, nicht mehr dazu geäußert😉
Gruß Dominik
Klar ist das *absichtliche* herbeiführen eines Unfalls (schneiden, was auch immer) strafbar. Ich sage nur, der Nachweis ist das grosse Problem! Wenn der Autofahrer sich in Deinem Fall in Ruhe eine gute Begründung ausdenkt ("mein Motor wurde so heiß im Stau, da wollte ich das Auto auf dem Standstreifen abstellen; mir wurde übel, da musste ich rechts ranfahren; ..."😉 - was dann? Dann sind die Zeugen wertlos (die haben ja nicht gesehen, was der Typ gedacht hat, sondern nur was er gemacht hat).
Ich plädiere sowieso für einen faireren Umgang. Dabei sind ja beide Seiten - Auto wie Motorrad - gefragt. Denn mir gegenüber hat sich so mancher Motorradfahrer auch schon sehr übel benommen. Dann ist auch das Zwischendurchfahren kein Thema (es kann ja keinen Autofahrer wirklich stören - es hält mich ja nicht auf).
Die Leute sehen es als persönliche Niederlage an wenn Sie stehend übeholt werden. Ich denke das wird das Problem sein. So nach dem Motto: " Wenn ich in der Schlange stehe haben alle anderen auch gefälligst zu warten"