Ansprüche nach Unfall?
Hallo zusammen,
meinem Bruder wurde die Vorfahrt genommen; jetzt die Frage: Welche Ansprüche hat er bei der Schutzkleidung?
Bekommt er nur den Helm und die Kombijacke die abriebstellen hat ersetzt, oder die komplette Schutzkleidung die er getragen hat?
28 Antworten
Alles was kaputt ist.
wenn die Kombi beschädigt ist wird sie entweder Fachmännisch Repariert (bei sehr Teueren Kleidung) oder zu 100 % ersetzt
in wie weit da eine Schramme am Schuh mitzählt weiß ich nicht!
Helm immer komplett neu!
Alex
Es gilt das Grundprinzip, dass der entstandene Schaden ersetzt wird. Wenn ein Bekleidungsteil unbeschädigt geblieben ist, dann gibt es ja keinen Grund, dieses zu ersetzen.
Wenn das Motorrad dem Gutachter vorgestellt wird die Schutzbekleidung mit vorstellen.
Den Gutachter bitten die Fotos in das Gutachten aufzunehmen und einen Kommentar zur Gebrauchsfähigkeit abzugeben. Wenn Rechnungen von den Sachen vorhanden sind am besten auch zur Verfügung stellen. Eiige Gutachter sträuben sich leider noch vor dieser Leistung.
Gruß Dietmar
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Zitat:
Original geschrieben von insane404
Dann bin ich ja mal gespannt was die Versicherer zu Kratzern an Handschuhen und Stiefeln sagen.
Wenn diese Kratzer von DIESEM Ereignis herrühren, sind sie zu ersetzen. Es gilt der Zeitwert.
Stiefmutter und Vater haben letztes Jahr alles ersetzt bekommen. Ganz egal, ob Kratzer oder komplett demoliert.
kann auch nur beipflichten,er bekommt alles ersetzt,achja er sollte bei eventuellen Verletzungen auch Schmerzensgeld etc.beantragen !
Gute Besserung...........
ja macht das,ich habe ja auch so ne "Phase" gerade durch.......wurde vom LKW umgenietet
(Vorfahrtsklau)
Rausholen, was geht... es soll dem Unfallverursacher richtig weh tun.
Vielleicht kapieren die´s dann irgendwann mal!
Z. B. auch Nutzungsausfall versuchen.... ich hab damals, als mich eine Autofahrerin fast umgenietet und mein Mopped schwer lädiert wurde, auch erreicht, daß mir ´ne Leihmaschine gestellt wurde. 😎
Also dem Verursacher wird die Schadenshöhe relativ egal sein.......