was soll man dazu sagen...
Hallo,
ich hatte mal wieder ein tolles Erlebnis mit meinem Dicken.
Ich war am vergangenen Freitag beim 🙂 und habe ihm mein Problem mit der zu hohen Verbrauchsanzeige im FIS geschildert und um Anhebung des Wertes auf 110% gebeten.
Erst einmal kam dan die Standartantwort: "geht nicht!" Dann habe ich die Anleitung hier aus dem Board gezeigt und der Meister ist mit mir dann direkt zum Standortleiter gegangen. Auch dieser war erstmal ganz überrascht.
Diese Situation habe ich direkt ausnutzen wollen, und nach einer Tieferlegung meines Luftfahrwerkes gefragt. Auch diese Anleitung habe ich vorgelegt. Dass hat dann auch dem Standortleiter den Rest gegeben. Er hat sich ans Telefon gesetzt und wir haben zusammen direkt bei Audi angerufen.
Jetzt kommt es. Aussage Audi:
Diese Anfragen sind in letzter Zeit schön öfter bei uns eingegangen. Wir (Audi) können dazu nur folgendes sagen:
Sobald an einem Fahrzeug eine oder mehrere Änderungen an einer Kernfeldprogrammierung festgestellt werden, entfällt die kompl. Werksgarantie durch Audi. Diese von Ihnen geschilderten Änderungswünsche sind zwar technisch problemlos durchführbar, verändern aber die original Programmierungen. Somit verliert das Auto seine Werksgarantie und die eventl. abgeschlossene Garantieverlängerung komplett!
Wir weisen noch ausdrücklich darauf hin, dass diese Änderungen jederzeit von uns nachzuvollziehen und feststellbar sind!
Das sind doch mal kundenfreundliche Aussagen, oder !
Gruß
Dirk
18 Antworten
um der Überschrift nachzukommen....
NIX MEHR
Gruß Wolfgang
Hmm, was mich jetzt interessieren würde: Kam diese Aussage schriftlich vom Audi Werk, oder von deinem Händler?
War bei mir genauso. Als ich die Tieferlegung durchführen lassen wollte, sagte mir der Händler, dass dabei die Werksgarantie und die Betriebserlaubnis(!) verloren gehen könnte.
Bei Abholung des Wagens sollte ich sogar unterschreiben, dass mir dies bekannt ist, was ich nicht tat.
Die Tieferlegung habe ich 2 Wochen später wieder rückgängig machen lassen, weil ich zum einen Probleme mit ihr hatte, zum anderen aber auch, weil in der Historie meines Wagens gespeichert war, dass er tiefergelegt wurde.
Inbesondere der - potentielle - Verlust der Betriebserlaubnis ist kritisch. Allerdings fehlt mir das notwendig Wissen, um zu beurteilen, inwieweit diese Aussage stimmt.
Zitat:
Original geschrieben von br403
Hmm, was mich jetzt interessieren würde: Kam diese Aussage schriftlich vom Audi Werk, oder von deinem Händler?
Ich habe zusammen mit dem Standortleiter bei Audi angerufen. Schriftlich haben wir das nicht bekommen, aber ich habe halt mitgehört.
Audi macht es sich da meiner Meinung nach sehr einfach.
Auf jeden Fall werde ich nun die Änderungen nicht durchführen lassen, da ich keine Lust habe, auf meine 4 Jahre Garantie zu verzichten.
Gruß
Dirk
Danke. Einfach nur unglaublicher Schwachsinn was die erzählen...aber gut, die machen es sich leicht damit...🙁
Obwohl ich da Audi schon verstehe, durch unsachgemäße Änderung der Kennfelder kann man die jeweiligen Systeme durchaus sehr falsch be- oder sogar überlasten. Stichwort Chiptuning....
Das deswegen die Werksgarantie auf das Gesamtfahrzeug und nicht nur - was logisch wäre - auf die geänderte Komponente verfällt ist zwar heftig, könnte aber durchaus sein und muss man im Zweifel mal in den Garantiebedienungen nachlesen.
Die gesetzl. Gewährleistungspflicht kann aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, im Zweifel muss der Nachweis erbracht werden das die Veränderung eines Kennfeldes Ursache für den festgestellten Mangel ist...
Sicher ist, dass Audi Gewährleistungsansprüche ablehnen wird, wenn es nach der Tieferlegung zu Problemen beim Fahrwerk kommt. Die Frage ist, wann sowas passiert.
Größere Sorge hat mir die möglicherweise entfallende Betriebserlaubnis gemacht.
... da frage ich mich doch , weshalb bei meinem Fahrzeug ( mit Tieferlegung) bis heute alle Beanstandungen ( Garantie im ersten Jahr ) erledigt wurden und mich noch kein Mensch auf diese Problematik angesprochen hat . Da es ja anscheinend schwieriger ist , MMI von 500 tralala auf 21irgendwas zu upgraden weil Audi stellenweise mauert , sollte eine Einstellung der Fahrwerkshöhe , die "zum erlöschen der Garantie und Betriebserlaubnis" führt , sowohl den Werkstätten , wie auch den Kunden bekannt gemacht werden . Außerdem : Im abgesenkten Komfort Modus ist das Fahrzeug jeztz so tief wie früher im Dynamik Modus . Ist die Betriebserlaubnis nur im Dynamik Modus erloschen ?? Da lehne ich mich doch erst mal entspannt zurück .
Und was man nicht schriftlich hat .... frei nach Fendrich : nimmst du dir einen Anwalt , der was kann halt ... immer locker bleiben
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
... da frage ich mich doch , weshalb bei meinem Fahrzeug ( mit Tieferlegung) bis heute alle Beanstandungen ( Garantie im ersten Jahr ) erledigt wurden und mich noch kein Mensch auf diese Problematik angesprochen hat . Da es ja anscheinend schwieriger ist , MMI von 500 tralala auf 21irgendwas zu upgraden weil Audi stellenweise mauert , sollte eine Einstellung der Fahrwerkshöhe , die "zum erlöschen der Garnatie und Betriebserlaubniss" führt , sowohl den Werkstätten , wie auch den Kunden bekannt gemacht werden . Außerdem : Im abgesenkten Komfort Modus ist das Fahrzeug jeztz so tief wie früher im Dynamik Modus . Ist die Betriebserlaubnis nur im Dynamik Modus erloschen ?? Da lehne ich mich doch erst mal entspannt zurück .
Und was man nicht schriftlich hat .... frei nach Fendrich : nimmst du dir einen Anwalt , der was kann halt ... immer locker bleiben
So ist es 😉
Audi kann wohl die Kennfeldprogrammierungen auslesen. Mir ist das auf jeden Fall zu heiß.
Hinterher ist aus welchem Grund auch immer der Motor, der Turbo, das AAS hin, Audi ließt w/ Gewährleistungsansprüchen alle Daten aus und zeigt mir anschl. nen dicken Finger.
Nee, da habe ich w/ 2 cm. echt keinen Bock drauf.
Gruß
Dirk
Na, da bin ich ja mal gespannt. Unser tiefergelegter A6 steht am Mittwoch u.a. wegen der polternden AAS in der Werkstatt. Unser Kundendienstbetreuer hat damals beim Tieferlegen explizit gesagt, daß es in ihrem Betrieb keinerlei Probleme geben wird, wenn die Dämpfer wegen Polterns getauscht werden müssen.
Wenn sich jetzt ergibt, daß wir unsere Garantie nicht mehr haben, werden wir sofort alles daran setzen, das Auto wegen der ruckelnden Kupplung zu wandeln. Damit wäre dann das Thema Audi nach 25 Jahren gestorben.
Wenn ich Audi wäre ,würde ich mir sicherlich auch nicht die Butter vom Brot nehmen lassen.
Alex
Ich lese immer Kennfeld-Veränderung???
Bei mir wurden lediglich die Niveau Sensoren kalibriert da diese ab Werk wohl falsch eingestellt waren 😉. Beim Motortuning ist das etwas anderes hier werden andere Kennfelder aufgespielt (zumindest bei den meisten). Ausgenommen hiervon sind die Tuningboxen die meist nur Werte verfälschen.
Jedenfalls wurde bei meiner Absenkung nix im Kennfeld verändert, ich weiß das weil ich diese selbst durchgeführt habe.
MfG.
Vielleicht sollte man da etwas unterscheiden.
Die Anpassung der Verbrauchs-Anzeige sollte imho an keiner Stelle zum Verlust der Werksgarantie führen (auch rechtlich nicht durchsetzbar).
Die Veränderung des AAS-Fahrwerks führt in der Dynamic-Position zu einer Veränderung der Fahrwerksgeometrie und daher auch zur Veränderung des Fahrverhaltens und der Abnutzung. Ist reine Physik. Dass sich Audi da vorbehält keine Gewährleistung / Garantie mehr für zu übernehmen, sollte jedem einleuchten...😉